IAS 28 — Anwendung der Equity-Methode, wenn sich das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens außerhalb des Gesamtergebnisses ändert

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Auf der Junisitzung 2012 hatte der IASB eine Änderung an IAS 28 erörtert, die vom IFRS Interpretations Committee vorgeschlagen worden war und die darauf abzielte, anzugeben, ob und wo ein Anleger seinen Teil an den Änderungen im Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens bilanzieren soll, die nicht in dessen Periodenergebnis oder sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasst werden (d.h., ‘anderweitige Nettovermögensänderungen’). Mehrere Boardmitglieder lehnten die vorgeschlagene Änderung ab, indem sie Bedenken äußerten, dass sie nicht auf alle Arten anderweitiger Nettovermögensänderungen eingeht, die in der Praxis auftreten könnten (z.B. anteilsbasierte Zahlungen in einem assoziierten Unternehmen) und zudem zu Komplexität führt, die aus einer Asymmetrie von einer Verringerung und einer Erhöhung des Eigentümeranteils des Anlegers an einem assoziierten Unternehmen herrührt. Daher bat der IASB den Stab, die folgenden Sichtweisen zwecks Diskussion auf der kommenden Sitzung zu untersuchen, wo ein Anleger derartige Änderungen erfassen könnte: 1) im Eigenkapital des Anlegers, 2) im sonstigen Gesamtergebnis des Investors oder 3) im Periodenergebnis des Anlegers.

Auf der Julisitzung 2012 erörterte der IASB die folgenden Sichtweisen für die Bilanzierung von Nettovermögensänderungen eines assoziierten Unternehmens:

  • Sichtweise 1: Erfassung des Anteils an den Nettovermögensänderungen des assoziierten Unternehmens im Eigenkapital des Anlegers:
    • Diese Sichtweise steht im Einklang mit der ‘Ein-Zeilen-Konsolidierung’-Ansicht und sorgt durch eine Erfassung der sonstigen Nettovermögensänderungen im selben Abschlussteil des Anlegers wie die Erfassung im Abschluss des assoziierten Unternehmens für eine symmetrische Behandlung.
    • Zudem wurde angeführt, dass der Anteil des Anlegers an den Eigenkapitalveränderungen des Beteiligungsunternehmens vor der Folgeänderung an IAS 28 auf Seiten des Anlegers im Eigenkapital hatte erfasst werden müssen. Falls es bei der Folgeänderung zu einem unbeabsichtigten Übersehen gekommen ist, das zu mangelnder Klarheit geführt hat, dass könnte man das Eigenkapital als den logischen Ort ansehen, an welchem die Änderungen zu erfassen wären - was im Einklang mit den ursprünglichen Vorschriften von IAS 28 stehen würde.
  • Sichtweise 2: Erfassung des Anteils an den Nettovermögensänderungen des assoziierten Unternehmens im sonstigen Gesamtergebnis des Anlegers (OCI):
    • Bei dieser Sichtweise wird darauf abgestellt, dass IAS 1 eine Einstufung von sonstigen Nettovermögensänderungen eines assoziierten Unternehmens als 'Geschäftsvorfall eines Eigentümers' aus Anlegersicht ausschließt und deshalb dafür sorgt, dass derartige Änderung nicht innerhalb des Eigenkapitals gezeigt werden (da ein assoziiertes Unternehmen nach IFRS 10 Konzernabschlüsse/IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nicht als Konzernteil angesehen wird).
  • Sichtweise 3: Erfassung des Anteils an den Nettovermögensänderungen des assoziierten Unternehmens im Periodenergebnis des Anlegers:
    • Für diese Sichtweise wird ins Feld geführt, dass die Equity-Methode den Bewertungsmaßstab für eine finanzielle Beteiligung darstellt und Änderungen in der Bewertung finanzieller Vermgöenswerte im Periodenergebnis erfasst werden sollten.

Ein paar Boardmitglieder meinten, dass die Änderungen konzeptionell gesehen entweder durch das Periodenergebnis oder das sonstige Gesamtergebnis gehen sollten. Gleichwohl konzedierten diese Boardmitglieder, dass die Arbeiten an der Definition, was Ertragskraft darstellt, erst noch abgeschlossen werden müssen.

Der Board meinte, dass die nachstehende, vorläufig gefasste Entscheidung keine konzeptionelle Antwort sei, sondern vielmehr eine pragmatische kurzfristige Lösung zur Adressierung der gegenwärtig bestehenden verschiedenartigen Behandlungen in der Praxis.

Der IASB entschied vorläufig, dass ein Anleger seinen Anteil an den Nettovermögensänderungen des assoziierten Unternehmens im Eigenkapital bilanzieren sollte (d.h., Sichtweise 1). Angesichts der bedeutenden Änderung, die diese Anpassung für die gegenwärtige Praxis haben dürfte, beschloss der IASB ferner vorläufig, dass er einen eigenständigen Standardentwurf zur Änderung von IAS 28 veröffentlichen statt die Änderung als Teil der jährlichen Verbesserungen aufnehmen würde. An IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sei keine Anpassung erforderlich, und die Änderung würde rückwirkend in Kraft treten. Die Stellungnahmefrist solle nicht unter 120 Tagen liegen.

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