Rahmenkonzept

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 10 und Agendapapier 10A

Der Zweck dieser Sitzung war, die Rückmeldungen dazu zu erörtern, welche Leitlinien zu Aufwendungen und Erträgen und welche Informationen zur finanziellen Leistung in das überarbeitete Rahmenkonzept aufgenommen werden sollen.  

Zwei der vorbereiteten Papiere waren auf Entscheidungen des Boards ausgerichtet. Dabei ging es zum einen um die Definition von Aufwendungen und Erträgen (Papier 10B) und zum anderen um Informationen zur finanziellen Leistung (Papier 10C). Es gab auch ein Papier, in dem die bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen zusammengefasst wurden (Papier 10A).

Nächsten Monat

Es wurde auch festgehalten, was der Board bei seiner nächsten Sitzung im Juli 2016 erörtern wird:

    1. Ob und wie im Rahmenkonzept anerkannt werden solle, dass eine asymmetrische Behandlung von Gewinnen (Vermögenswerten) oder Verlusten (Schulden) gewählt werden kann;
    2. Definition eines Vermögenswerts und unterstützende Leitlinien;
    3. Ansatz; und
    4. Faktoren, die zu berücksichtigen sind, wenn eine Bewertungsgrundlage gewählt wird.

Definitionen von Aufwendungen und Erträgen

Agendapapier 10B

In Kapitel 4 des Entwurfs des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung werden die vorgeschlagenen Definitionen von Aufwendungen und Erträgen vorgestellt.

Hintergrund

Im bestehenden Rahmenkonzept werden Aufwendungen und Erträge als Elemente der finanziellen Leistung definiert, und diese Elemente werden anhand von Änderungen von Vermögenswerten und Schulden definiert. Im Entwurf werden nur geringfügige Änderungen an den Definitionen vorgeschlagen - um sie zu vereinfachen und an die Terminologie anzupassen, die für die vorgeschlagenen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden verwendet wird.

Die Mehrheit der Stellungnehmenden erhoben keine Bedenken hinsichtlich der Vorschläge. Stellungnehmende, die sich gegen gegen die Vorschläge aussprachen gaben folgenden Gründe an: (i) die vorgeschlagenen Definitionen geben der finanziellen Lage ein zu hohes Gewicht gegenüber der Darstellung der finanziellen Leistung; (ii) die vorgeschlagenen Definitionen betonen die Bedeutung von Aufwendungen und Erträgen nicht in ausreichendem Maß; und (iii) die Definitionen führen zu der Frage, ob Änderungen im beizulegenden Zeitwert Erträge sind. Diese Stellungnehmenden sprachen sich dafür aus, dass das bestimmende Konzept für die Erfassung und Bewertung von Leistung der Vergleich von Erträgen und zugehörigen Kosten sein sollte.

Der Stab schlug vor, dass die Definitionen von Aufwendungen und Erträgen im Rahmenkonzept diejenigen sein sollten, die im Entwurf enthalten waren, aber er sollten weitere Erläuterungen wie unten dargestellt aufgenommen werden.

Im Entwurf wurde vorgeschlagen, einige der Erörterungen von bestimmten Arten von Aufwendungen und Erträgen aus dem bestehenden Rahmenkonzept nicht weiter vorzutragen  — insbesondere Gewinne, Verluste und Erträge.

Einige der Stellungnehmenden sprachen sich dagegen aus, die gegenwärtige Diskussion bestimmter Arten von Aufwendungen und Erträgen zu streichen. Insbesondere ging es um die Definition von Erlösen. Der Stab ist der Meinung, dass es sinnvoll sein könnte, zusammen mit den Definitionen von Aufwendungen und Erträgen einige der Transaktionen und Ereignisse zu erörtern, die zur Entstehung von Aufwendungen und Erträgen führen. Dieser Ansatz könnte zu einer ausgewogeneren Erörterung in Bezug auf Elemente der finanziellen Lage (Vermögenswerte und Schulden) und auf Elemente der finanziellen Leistung führen. Dies könnte auch dabei helfen, zu zeigen, dass die Elemente reale wirtschaftliche Phänomene abbilden und nicht nur abstrakte Bilanzierungskonzepte sind.

Deshalb schlug der Stab vor, dass das Kapitel des überarbeiteten Rahmenkonzepts, in dem die Elemente eines Abschlusses definiert werden, eine Erörterung der typischen Arten von Transaktionen und sonstigen Geschäftsvorfällen enthalten sollte, die zu Entstehung von Aufwendungen und Erträgen führen können, aber eine Erörterung der Darstellung von Aufwendungen und Erträgen sollte nicht enthalten sein.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte für den ersten Teil (keine Änderungen der Definitionen von Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Entwurf), und es wurden keine Gegenmeinungen oder Anmerkungen zum Ausdruck gebracht.

Der Board stimmte den weiteren Empfehlungen des Stabs zur Erörterung von Aufwendungen und Erträgen wie im Agendapapier vorgeschlagen nicht zu. Der Board entschied stattdessen, dass keine Liste von Beispielen zur Verfügung gestellt werden sollte (das hatte erhebliche Bedenken beim Board ausgelöst), sondern dass es nützlicher sei, Verweise aufzunehmen, wo bestimmte Konzepte im Rahmenkonzept erörtert werden.

Obwohl einige Boardmitglieder sich für die Empfehlungen des Stabs aussprachen, ergaben sich in der Erörterung folgende Ergebnisse: (i) Eine nicht abschließende Liste zur Verfügung zu stellen, würde zu weit gehen, da nur eine Minderheit der Stellungnehmenden um diese Information gebeten habe; (ii) einige Boardmitglieder lehnten bestimmte Einträge der Liste ab (insbesondere, ob die Verbesserung eines Vermögenswerts Auswirkungen auf Aufwendungen oder Erträge habe, Wertminderung von "sonstigen Vermögenswerten" anstatt von anderen Vermögenswerte); (iii) ob die Anwender klar verstehen würden, dass die Liste nicht abschließend sei; und die Tatsache, dass der Abschnitt bereits einfach sei und dass es nicht notwendig erscheine weitere Leitlinien aufzunehmen. Das Rahmenkonzept ist nach Meinung der Boardmitglieder kein Lehrmaterial und sollte keiner Liste von Beispielen bedürfen.

Vor dem Hintergrund der erhobenen Bedenken schlug ein Boardmitglied vor, dass nicht eine Liste von Beispielen zur Verfügung gestellt werden sollte, sondern dass der Stab Verweise auf die Abschnitte zur Verfügung stellen könnte, in denen die Konzepte erörtert werden. Eine Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte diesen Vorschlag, der allerdings davon abhing, dass der Stab entsprechende Formulierungen entwickeln könne.

Informationen zur finanziellen Leistung

Agendapapier 10C

Betriebsergebnis

Im Entwurf wurde nicht vorgeschlagen, das Betriebsergebnis (die Gewinn- und Verlustrechnung) zu beschreiben. Stattdessen wurde vorgeschlagen, das Betriebsergebnis als die primäre Quelle von Informationen über die finanzielle Leistung eines Unternehmens während der Periode zu bezeichnen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Summe oder Zwischensumme des Betriebsergebnisses eine höchst zusammengefasste Abbildung der finanziellen Leistung des Unternehmens während der Periode bietet.

Im Entwurf wurde auch vorgeschlagen, dass die Darstellung des Betriebsergebnisses zwei Zwecke erfüllen soll: (a) Beschreibung der Rendite, die ein Unternehmen aus seinen wirtschaftlichen Ressourcen während der Periode erwirtschaftet hat; und (b) Zurverfügungstellung von Informationen, die dabei helfen, die Aussichten auf künftige Kapitalflüsse einzuschätzen und die verantwortliche Nutzung der Ressourcen des Unternehmens durch die Unternehmensleitung zu beurteilen. 

Einige Stellungnehmende waren der Meinung, dass die vorgeschlagene Beschreibung des Betriebsergebnisses nicht ausreiche, und forderten den Board auf, Gewinne und Verluste besser zu beschreiben oder zu definieren. Dagegen stimmte andere Stellungnehmende der vorgeschlagenen Beschreibung des Betriebsergebnisses allgemein zu. Einige von ihnen hielten explizit fest, dass eine Definition des Betribbsergebnisses weder notwendig noch machbar sei und dass allgemeine Prinzipien der Art wie im Entwurf vorgeschlagen für das Rahmenkonzept angemessen seien.

Der Stab schlug vor, dass im Rahmenkonzept das Betriebsergebnis als die primäre Quelle von Informationen zur finanziellen Leistung eines Unternehmens während der Periode beschrieben wird, aber der Zweck dieser Darstellung sollte nicht erörtert werden.

Verwendung des sonstigen Ergebnisses

Im Entwurf war vorgeschlagen worden, dass aufgrund der Tatsache, dass das Betriebsergebnis die primäre Quelle für Informationen in Bezug auf die finanzielle Leistung eines Unternehmens in der Periode ist, das Rahmenkonzept eine Annahme enthalten sollte, dass alle Aufwendungen und Erträge in diesem Ergebnis enthalten sind. Diese würden nur im sonstigen Ergebnis erfasst, wenn sie sich auf  Vermögenswerte oder Schulden bezögen, die zu Marktwerten bewertet werden, und wenn deren Ausschluss aus dem Betriebsergebnis die Relevanz der Informationen, die dort für die Periode zur Verfügung gestellt werden, erhöhen würde.

Viele der Befragten waren der Meinung, dass die vorgeschlagenen Leitlinien dazu, wann Aufwendungen und Erträge im sonstigen Ergebnis erfasst werden können, nicht ausreichend sind und einer konzeptionellen Grundlage ermangeln. Einige waren den Meinung, dass, dass die finanzielle Leistung eines Unternehmens viele Facetten hat und dass der Board in Erwägung ziehen sollte, Klassifizierung und Aufgliederung von Aufwendungen und Erträgen holistisch zu betrachten und nicht nur die binäre Unterscheidung zwischen dem Betriebsergebnis und dem sonstigen Ergebnis zu untersuchen.

Der Stab wies darauf hin, dass im Entwurf bereits die Verwendung des Betriebsergebnisses und des sonstigen Ergebnisses als ein Beispiel von Klassifizierung erörtert wird. Die übergreifenden Fragen hinsichtlich des Ausweises und der Klassifizierung von Informationen im Abschluss werden vom Board in seinem Forschungsprojekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses grundlegend erörtert werden.

Der Stab war jedoch der Meinung, dass die Erörterung der Klassifizierung von Aufwendungen und Erträgen im Rahmenkonzept verbessert werden kann, um dabei helfen, zu betonen, dass sowohl das Betriebsergebnis als auch das sonstige Ergebnis Informationen über die finanzielle Leistung des Unternehmens während der Periode bieten. Insbesondere könnte im Rahmenkonzept betont werden, dass finanzielle Leistung viele Facetten aufweist und dass dies durch die verschiedenen Arten von Aufwendungen und Erträgen widergespiegelt wird, die ein Unternehmen erfasst.

Einige Stellungnehmende gaben an, dass eine widerlegbare Annahme hinsichtlich der Verwendung des sonstigen Ergebnisses in einem Rahmenkonzept unangemessen ist und durch ein Prinzip ersetzt werden sollte. 

Einige Stellungnehmende gaben an, dass nicht klar sei, was mit 'Verbesserung der Relevanz des Betriebsergebnisses' gemeint sei. Außerdem sollte der Board bei der Darstellung von Informationen über finanzielle Leistung auch den Aspekt der getreuen Darstellung im Betriebsergebnis berücksichtigen.

Obwohl die meisten Stellungnehmenden den Vorschlag nicht ablehnten, dass Änderungen im Marktwert von Vermögenswerten und Schulden in das sonstige Ergebnis aufgenommen werden könnten, sprachen sich einige für eine umfassendere Nutzung des sonstigen Ergebnisses aus, während andere eine eingeschränktere Nutzung befürworteten.

In Bezug auf die Verwendung des sonstigen Ergebnisses für duale Bewertung unterstützten einige die Verwendung des sonstigen Ergebnisses, währende andere sich überhaupt dagegen aussprachen, unterschiedliche Bewertungsgrundlagen in der Finanzlage und im Betriebsergebnis zu verwenden. 

Einige Stellungnehmende machten alternative Vorschläge hinsichtlich der Aufwendungen und Erträge, die ins sonstige Ergebnis aufgenommen werden könnten. Allerdings gab es viele verschiedene Vorschläge, und ein Konsens war nicht zu erkennen.

Vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen machte der Stab folgende Vorschläge:

      1. Im Rahmenkonzept sollte klargestellt werden, dass nur der Board eine solche Entscheidung im Rahmen der Standardsetzung fällen kann, und beim Fällen einer solchen Entscheidung müsste der Board erläutern, warum der Ausschluss einer Veränderung im gegenwärtigen Wert eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus dem Betriebsergebnis die Relevanz oder die getreue Darstellung der zur Verfügung gestellten Informationen verbessert.
      2. Das Beispiel zur dualen Bewertung sollte nicht in das Kapital zur Darstellung aufgenommen werden. Dies würde auch im Einklang mit der Entscheidung des Boards stehen, im Rahmenkonzept allgemeine Leitlinien zur Berichterstattung über finanzielle Leistung zur Verfügung zu stellen.
      3. Das Rahmenkonzept sollte ein Prinzip für die Klassifizierung von Aufwendungen und Erträgen enthalten, nicht eine widerlegbare Annahme.
      4. Im Rahmenkonzept sollte erläutert werden, dass in seltenen Fällen die Relevanz oder die getreue Darstellung der im Betriebsergebnis zur Verfügung gestellten Informationen verbessert werden kann, indem eine Veränderung im Marktwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld ausgeschlossen und im sonstigen Ergebnis erfasst wird.

Recycling

Im Entwurf war eine Annahme enthalten, dass Aufwendungen oder Erträge, die in einer Periode im sonstigen Ergebnis erfasst werden, in einer späteren Periode in das Betriebsergebnis recycelt werden, wenn dies in dieser künftigen Periode zu einer Verbesserung der Relevanz der Informationen führt, die im Betriebsergebnis erfasst sind.

Die Rückmeldungen waren gemischt und spiegelten wider, dass es insgesamt gemischte Meinungen zur Nutzung des sonstigen Ergebnisses gibt. Die meisten Stellungnehmenden stimmten jedoch der Aussage zu, dass alle oder zumindest einige Aufwendungen und Erträge, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, in einer späteren Periode ins Betriebsergebnis recycelt werden sollten.

Der Stab war weiterhin der Ansicht, dass im Prinzip Aufwendungen und Erträge, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, recycelt werden sollten. Dies stehe im Einklang damit, dass das Betriebsergebnis als die primäre Quelle von Informationen zur finanziellen Leistung eines Unternehmens während der Periode beschrieben wird. Der Stab empfiehlt Folgendes:

      1. Die widerlegbare Annahme zum Recycling sollte durch ein Prinzip zum Recycling von Aufwendungen und Erträgen ersetzt werden.
      2. Im Rahmenkonzept sollte Folgendes erklärt werden:
        1. Aufwendungen und Erträge, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, würden, wenn sie recycelt werden, die Relevanz oder die getreue Darstellung des Betriebsergebnisses in der Periode, in der dies erfolgt, erhöhen;
        2. dass, wenn es keine klare Grundlage gibt, um die Periode zu identifizieren, in der ein Recycling erfolgt, dies darauf hinweisen könnte, dass solche Aufwendungen oder Erträge nicht im sonstigen Ergebnis erfasst werden sollten; und
        3. nur der Board kann im Rahmen der Standardsetzung entscheiden, ob und wann Erträge und Aufwendungen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, recycelt werden können, und im Rahmen einer solchen Entscheidung müsste der Board erklären, warum Recycling die Relevanz oder die getreue Darstellung der Informationen verbessern würde, die für die Periode im Betriebsergebnis zur Verfügung gestellt werden.

Entscheidung

Der Board stimmte den Empfehlungen in Bezug auf folgende Punkte zu: (a) im Rahmenkonzept sollte des Betriebsergebnis als die primäre Quelle von Informationen zur finanziellen Leistung eines Unternehmens während der Periode beschrieben werden, und (b) im Rahmenkonzept sollte der Zweck des Betriebsergebnisses nicht erläutert werden.

Der Board stimmte der zweiten Empfehlung in Bezug auf das sonstige Ergebnis zu, aber sprach sich für eine Formulierungsänderung aus, bei der die Punkte a) und b) zu einer einzigen Aussage kombiniert werden.

Der Board stimmte außerdem der dritten Empfehlung (Recycling) zu, aber forderte einige Änderungen an den vorgeschlagenen Formulierungen. Punkte a) und b) werden zusammengeführt. Punkt c) wird neu formuliert, um auszusagen, dass Posten nicht recycelt werden können, wenn es keine klare Grundlage für die Identifizierung der Periode und des Betrags gibt. Der Board stimmte Punkt d) zu, dass nur der Board entscheiden kann, ob und wann ein Posten recycelt werden sollte.

Erörterung durch den Board

Zur ersten Frage wurden keine bedeutenden Anmerkungen gemacht.

In Bezug auf die zweite Frage wurden folgende Bedenken erhoben und Anmerkungen gemacht: (i) einige Boardmitglieder gaben an, dass sie eine einzige Darstellung bevorzugen würde (anstelle von Betriebsergebnis und sonstigem Ergebnis), aber sie erkannten an, dass bestimmte Zugeständnisse gemacht werden müssten; (ii) einige Boardmitglieder schlugen vor, die Punkte a) und b) in der vom Stab vorgeschlagenen Definition zusammenzufassen; (iii) andere schlugen vor, zu spezifizieren, dass die Definition sich auf die dargestellte Periode bezieht; (iv) die lange Erörterung des sonstigen Ergebnisses im Rahmenkonzept scheine dessen Bedeutung überzubetonen; und (v) der Bezug auf  “seltene Umstände” (wie in Punkt b) des Vorschlags des Stabs angegeben) scheine nicht sachgerecht - die meisten Unternehmen würden Posten im sonstigen Ergebnis ausweisen, und es würde besser sein, sich auf "Ausnahmen" zu beziehen als "selten".

Es gab allgemeine Zustimmung, dass nur der Board entscheiden kann, wann ein Posten in das sonstige Ergebnis klassifiziert werden kann. Ein Boardmitglied merkte an, dass diese Aussage nicht in den Haupttext des Rahmenkonzepts aufgenommen werden muss, weil es in IAS 1 bereits heißt, dass ein Posten nur in das sonstige Ergebnis aufgenommen werden kann, wenn ein Standard dies gestattet. Deshalb sollte diese Anmerkung in die Grundlage für Schlussfolgerungen verschoben werden.

Hinsichtlich des Themas Recycling (Frage 3) wurden die folgenden Anmerkungen vom Board gemacht: (i) Punkte a) und b) sollten kombiniert werden, weil sie sich beide auf dasselbe Prinzip beziehen, (ii) es wird notwendig sein, klarzustellen, dass ein Grund für ein Nicht-Recycling eines Postens nicht nur Unkenntnis über den Zeitpunkt, sondern auch Unkenntnis über den Betrag sein sollte, (iii) es sei nicht klar, was mit Relevanz und getreuer Darstellung gemeint sei - ein Beispiel, das angeführt wurde, war das Recycling kumulativer Fremdwährungsumrechnung, wenn das Tochterunternehmen veräußert wird, nicht für sich genommen Relevanz und getreue Darstellung ist, und (iv) eine Erörterung, wie die Darstellung mit Hilfe eines besser strukturierten Betriebsergebnisses verbessert werden kann, kann den Druck bei der Diskussion um das sonstige Ergebnis verringern.

Zugehörige Themen

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