Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Zusammenfassung des Ansatzes des Modells

Agendapapier 9

Hintergrund

Dies war eine Unterrichtseinheit.

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, die Grundlage für das vorgeschlagene Modell für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen klarzustellen. Diese Klarstellung war das Ergebnis einer Bitte des Boards von der Sitzung im Februar 2017, bei der der Board einige der vorgeschlagenen Konzepte des Modells als unnötig verwirrend und komplex bezeichnet hatte und entschieden hatte, die Erörterung der weiteren Themen aufzuschieben, bis der Board Klarheit über die Grundlagen des Modells hat.

Klarstellung

Insgesamt ändert die überarbeitete Beschreibung der Prinzipien, die dem Modell zugrunde liegen nichts an der Grundlage des Modells wie ursprünglich dem Board vorgestellt. Da der Board sich insbesondere an den Konzepten des Kundestamms und der Unausgewogenheit der Leistung zwischen dem Unternehmen und dem Kundenstamm gestört hatte, aus der der regulatorische Abgrenzungsposten entsteht, hat der Stab die Verwendung dieser Ausdrücke in seiner Klarstellung vermieden. Stattdessen wurden diese Konzepte als verschiedene Klassen von bestehenden und künftigen Kunden sowie als temporäre Unterschiede zwischen bisher erzielten Gewinn, denn das Unternehmen nach der regulatorischen Vereinbarung einbehalten darf und dem Gewinn aus dem Vertrag mit dem Kunden nach IFRS 15 neu charakterisiert. Der Stab hat diese überarbeitete Grundlage auch auf verschiedene Beispiele angewendet, die dem Board bereits vorgestellt wurden, und ist zu den gleichen Schlussfolgerungen wie zuvor gelangt. Interessanterweise geht der Stab in seinem Papier nicht auf das Sturmbeispiel ein, an denen in früheren Sitzungen viele Boardmitglieder Anstoß genommen hatten.

Nächste Schritte

Der Board wurde gebeten, Stellung zur vom Stab überarbeiteten Beschreibung des Modells zu nehmen.

Die folgenden Themen sollen bei künftigen Boardsitzungen erörtert werden: (a) Bewertung, Wertminderung und Ausbuchung (b) Ausweis und Angaben; (c) Zusammenwirken mit anderen Standards einschließlich IFRS 3 und IFRIC 12; (d) Beurteilung des Einklangs des Modells mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept; (e) Vergleich mit Thema 980 Regulated Operations nach US-GAAP; und (f) Übergang und Zurückziehung von IFRS 14.

Erörterung durch den Board

Dem Board gefiel die Überarbeitung der Beschreibung des Modells, da diese so schlicht war. Er war der Meinung, dass es dem Stab gelungen sei, das Prinzip des Modells sehr gut als Ansatz der zusätzlichen Rechte und Pflichten zu beschreiben, die aus einer regulatorischen Vereinbarung entstehen und sich aus der Erfüllung einer regulatorischen Verpflichtung oder Übertragung von Gütern und Dienstleistungen an Kunden ergeben und zum Recht oder einer Verpflichtung führen, zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren oder niedrigeren regulierten Preis in Rechnung zu stellen.

Der Board nannte die folgenden Punkte, die weiter erwogen werden sollten:

  • Der Anwendungsbereich des Modells ist klarzustellen. Dies beinhaltet auch eine klare Unterscheidung, wie preisregulierte Geschäftsvorfälle definiert sind und was ihre gemeinsamen Eigenschaften sind. Ein Boardmitglied bat den Stab insbesondere darum, die Eigenschaften, die der Stab verwenden würde, um definierte Preisregulierung zu beschreiben, einem Stresstest zu unterziehen, um sicherzustellen, dass sie sowohl einzeln als auch gemeinsam dazu führen würden, dass bestimmte preisregulierte Geschäftsvorfälle sauber abgegrenzt entweder in den Anwendungsbereich fallen würden oder daraus ausgeschlossen seien. Ein anderes Boardmitglied bat den Stab, zu erwägen, welche Arten von regulierten Tätigkeiten nicht zu regulatorischen Abgrenzungsposten führen würden, und dies gegen die Kriterien für den Anwendungsbereich zu testen, damit sachgerechte Ergebnisse erzielt werden.
  • Die regulierten Raten, die in individuellen Verträgen verwendet werden, sind als feste Raten mit einer Variantionsanpassung in der Zukunft zu charakterisieren und nicht als geschätzte Rate.
  • Es ist zu untersuchen, ob die regulatorischen Anpassungen Erlösanpassungen, Kostenanpassungen oder etwas Anderes sind. Der Stab gab an, dass er diesen Sachverhalt als Teil des Ausweises der regulatorischen Anpassungen adressieren will.
  • Es ist zu erwägen, wie Unsicherheit in Bezug auf die Einbringlichkeit und die Bewertung im Modell widerzuspiegeln sind.

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