Aktualisierung des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding, MoU) von IASB und FASB einschließlich Erörterung der derzeitigen Prioritäten

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In dieser Sitzungen wurden Empfehlungen erörtert, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Boardmitgliedern und Stäben von IASB und FASB ausgesprochen hatte. Die Arbeitsgruppe war von den Vorsitzenden der beiden Boards beauftragt worden, das Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) von 2006 (in englischer Sprache, 66 KB) zu überprüfen und Änderungen vorzuschlagen.

Wayne Upton vom Stab des IASB führte in die Sitzung mit dem Hinweis ein, dass die Zielsetzung der Gruppe gewesen sei, „die Verbesserungen bestehender IFRS zu umreißen, die notwendig seien, um eine verpflichtende Anwendung von IFRS in allen großen Kapitalmärkten zu erreichen‟. Bei Entwicklung ihrer Vorschläge sei die Gruppe davon ausgegangen, dass (a) für Kapitalmärkte, die bis jetzt IFRS noch nicht übernommen haben, das Zieldatum verpflichtender Anwendung nicht später als 2013 sei und (b) eine „Ruhephase‟ von mindestens einem Jahr vor diesem Datum zur Verfügung stehen sollte. Daher sei der Zeitraum, der im MoU abgedeckt würde, realistischerweise durch den Fortschritt begrenzt, der zwischen April 2008 und Mitte 2011 erzielt werden könne.

Das Datum 30. Juni 2011 sei ebenfalls eine Beschränkung: Es ist das Datum, zu dem viele Amtszeiten von IASB-Mitgliedern enden (einschließlich der des Vorsitzenden und der Herren McGregor und Yamada). Eine weitere Beschränkung sei gewesen, dass ein Projekt zur Änderung eines Standards nur dann aufgesetzt werden sollte, wenn das Ergebnis eine „wesentliche Verbesserung‟ der Finanzberichterstattung sei. Sue Bielstein (vom Stab des FASB) hielt fest, dass die Boards, um Erfolg zu haben, im Prinzip sofort ihre Zielsetzung bei Änderung eines Standards und den Umfang, den ein solches Projekt bedeute, festlegen müssten. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden dann Projekte erörtert, die durch die Arbeitsgruppe herausgearbeitet worden waren.

Erlöserfassung

Die Arbeitsgruppe hat diesem Projekt eine hohe Priorität zugeordnet und empfiehlt, dass die Boards auf Grundlage des Modells der Kundengegenleistung weiterarbeiten, das in dem demnächst erscheinenden Diskussionspapier enthalten ist, weil es für dieses Modell die meiste Unterstützung geben (oder zumindest den wenigsten Widerstand dagegen). Insbesondere müssten sich die Boards der folgenden Themen annehmen:

(a) Definition einer Erfüllungsverpflichtung.

(b) Wann/wie werden Erfüllungsverpflichtungen erfüllt/getilgt?

(c) Wann, wenn überhaupt, könnte sich der ursprünglich einer Erfüllungsverpflichtung zugewiesenen Betrag aus anderen Gründen als aus dem der Erfüllung ändern?

(d) Bilanzierung von bedingten Verpflichtungen wie beispielsweise Rückgaberechten.

(e) Angaben.

(f) Überprüfung der erzielten Ergebnisse anhand von bestehenden Praxisproblemen.

Ein IASB-Mitglied wies darauf hin, dass es dem Ansatz, der hier gegenüber dem MoU gewählt worden sei, prinzipiell widerspreche. Er wies darauf hin, dass das Arbeitsabkommen der Arbeitsgruppe ohne Einbindung einer einzigen der Projektarbeitsgruppen entwickelt worden sei und daher also auch ohne deren Ansichten zu der Frage, ob die Vorschläge der Arbeitsgruppe überhaupt umgesetzt werden könnten. Er äußerte die Meinung, dass das im Arbeitsabkommen der Arbeitsgruppe genannte Konzept, so viele abschließende Dokumente wir möglich zu veröffentlichen, absolut unrealistisch sei. Dies gelte sowohl für die Frage, was die Boards realistischerweise erreichen könnten, als auch für die Frage, was die Anwender akzeptieren würden. Darüber hinaus zeigte sich dieses Boardmitglied äußerst kritisch gegenüber den Auswirkungen, die der Ansatz der Arbeitsgruppe impliziere: Es würde unterschiedliche Behandlungen ähnlicher Sachverhalte geben. Dies sei besonders bei Erfüllungspflichten äußerst kritisch zu betrachten.

Einige IASB-Mitglieder, die direkt auf die Vorschläge zum Projekt zur Erlöserfassung eingingen, waren bereit, die Vorschläge der Arbeitsgruppe anzunehmen, wollten aber sichergestellt wissen, dass die bedeutende Arbeit und Mühen, die in das demnächst erscheinende Diskussionspapier geflossen seien, nicht verloren gingen: Die Anwender müssten eindeutig darüber informiert werden, wohin sich die beiden Boards zu bewegen beabsichtigten. Insbesondere die Bewertung (und Neubewertung) von Erfüllungspflichten sei kritisch. Diese IASB-Mitglieder zeigten sich überzeugt, das man einen Bewertungsansatz entwickeln werde, der eine Mischung des Modells der Kundengegenleistung und des Ansatzes über Vermögenswerte und Schulden sein werde, aber dass Erfüllungspflichten neu bewertet werden würden.

Ein Mitglied des FASB hielt fest, dass die Empfehlung, dass die erzielten Beschlüsse in Feldversuchen getestet werden müssten, im Hinblick auf eine erfolgreiche Einführung und den Abschluss des Projekts bedenklich seien.

Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass der IASB das Diskussionspapier zur Erlöserfassung veröffentlichen würde und dass das Projekt weiterhin Bestandteil des Arbeitsabkommens seien würde.

Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass dieses Projekt bis Mitte 2011 abgeschlossen sein sollte, was durch folgende Begrenzung der Zielsetzung zu erreichen sei:

(a) Änderung bestehender IFRS, um die verschiedenen verwendeten Bewertungsbegriffe durch entweder Zugangspreis oder Abgangspreis zu ersetzen (je nach Absicht des jeweiligen Standards).

(b) Definition des Abgangspreises genau wie in FAS 157.

(c) Definition eines vergleichbaren Zugangspreises und Leistung von Angaben zu Bewertungen zum Zugangs- oder Abgangspreis.

Der Stab wies darauf hin, dass der IASB nicht die Zeit haben werde, Sachverhalte in FAS 157 erneut zu erörtern oder umzuformen. Man werde auch nicht erörtern können, wann der beizulegende Zeitwert die geforderte Bewertungsgrundlage sein soll; d.h. die bestehenden Anforderungen in den IFRS, wann der beizulegende Zeitwert zu verwenden ist, bleiben bestehen. Auf jeden Fall würden die Angaben zu Bewertungen „der 3. Ebene‟, die in FAS 157 enthalten seien, nützlich sein und eine Verbesserung der Berichterstattung nach IFRS darstellen.

Die Mitglieder des IASB stimmten zu aber waren der Meinung, dass sie in der Lage sein sollten, Bereiche, in denen Verwirrung herrsche, oder Bereiche, in denen die Anwendung von FAS 157 sich als schwierig erwiesen habe, zu erörtern.

Konsolidierungsmethoden

Zu diesem Punkt herrschten viele uneinheitliche Meinungen. Als Ergebnis der derzeitigen wirtschaftlichen Situation stehen sowohl der FASB als auch der IASB unter hohem Druck, „irgendetwas zu tun‟ bezüglich Konsolidierung und an anderen Standards. Mitglieder des IASB zeigten sich besorgt, dass der Fortschritt, der vom IASB-Stab zu Kontrolle und Konsolidierungsmethoden erreicht worden sei, in der Eile einer Antwort an das Forum für Finanzstabilität (durch den IASB) und an die Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Finanzmärkten (durch den FASB) untergehen könnte.

Der Stab wies darauf hin, dass das Modell der tatsächlichen Kontrolle weiterer Leitlinien bedürfe, wenn es auf Zweckgesellschaften angewendet werde, und das einige der Prinzipien, die FIN 46R zugrunde liegen, mit Erfolg übernommen werden könnten.

Ausbuchung

Der Stab wies darauf hin, dass bedeutende Fortschritte auf dem Weg zu einem neuen Standard gemacht worden seien. Dies beständen in einen Forschungspapier, das in Abstimmung mit einer Reihe von Beratern aus dem Board entwickelt worden sei. Weitere Arbeit sei jedoch notwendig, vor allem, um Verbriefungssachverhalte zu adressieren. Insgesamt war der Stab nicht in der Lage, genaue Empfehlungen auszusprechen, und die Erörterung wurde auf den Oktober 2008 verschoben.

Darstellung des Abschlusses

Der Stab hielt fest, dass diesem Projekt immer noch Priorität zugeordnet wird, aber das der Umfang auf die Darstellung im Hauptteil und zugehörige Angaben beschränkt werden sollte. Der Stab verdeutlichte, dass die Beschränkung bedeuten würde, dass die Zuordnung von Steuern nicht im Detail erörtert werden würde und dass die derzeitige „Nachsteuer‟-Angabe von Posten im anderen vollständigen Einkommen, aufgegebene Geschäftsbereiche, und Eigenkapitalposten die im Moment die einzigen Posten bleiben würden, die mit ihrem Nachsteuerwert angegeben würden.

Ein Mitglied des IASB zeigte sich besorgt, dass der IASB sich öffentlich in Unterlagen und Boarddiskussionen dadurch festgelegt habe, dass die Darstellung im Abschluss viele der Streitpunkte in anderen Projekten „erledigen‟ würde. Dies gelte beispielsweise für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Steuern.

Zwei Boardmitglieder äußerten die Ansicht, dass das im Umfang beschränkte Projekt nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der Berichterstattung führen würde und nicht in das überarbeitete Arbeitsabkommen aufgenommen werden sollte. Zwei Mitglieder das FASB unterstützten diese Ansicht.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Stab hielt fest, dass der IASB ein Diskussionspapier zu Phase I zu seinem Projekt veröffentlicht habe, das sich der Themen Bewertung von sogenannten Cash-Balance-Plänen, Entfernung von „glättenden‟ Mitteln (der Korridor) und der Darstellung von Veränderungen im Planvermögen und in den Leistungsverpflichtungen in der Erfolgsrechnung annehme. Im Diskussionspapier werden Alternativen für die Darstellung von Änderungen in den Leistungsverpflichtung angeboten, aber es wird keine vorgezogenen Meinung ausgedrückt. Der Stab gab der Meinung Ausdruck, dass es nicht genug Unterstützung von Seiten der Boardmitglieder für einen einzigen Eintrag in der Darstellung des vollständigen Einkommens gebe aber dass es genauso wenig ausreichende Unterstützung für irgendeinen der Ansätze über das andere vollständige Einkommen gebe.

Die Boardmitglieder fragten auch nach den Aspekten, die als herausfordernd und problematisch bezeichnet worden waren: Seien die Herausforderungen fachlicher Natur oder handele es sich um Widerstand der Anwender? Der Stab erklärte, dass einige Herausforderungen fachlicher Art seien, aber dass einige auch im Widerstand gegen Änderungen begründet seien. Ein IASB-Mitglied fragte, wie der Widerstand denn sei, wenn es dem IASB nicht gelänge, die Frage der Darstellung zu lösen. Der Vorsitzende hielt fest, dass man dann „Ärger‟ bekomme.

Der Stab gestand ein, dass manche Sachverhalte, die im Diskussionspapier enthalten seien, in folgenden Entwürfen fallen gelassen werden müssten (beispielsweise Cash-Balance-Pläne).

Bilanzierung von Leasinggeschäften

Der Stab wies darauf hin, dass bedeutende Verpflichtungen als Leasingnehmer nicht in den Bilanzen der Unternehmen enthalten seien, wodurch finanzwirtschaftliche Kennzahlen verzerrt und die Analyse von Abschlüssen für Anleger erschweren würden. Bilanzierung durch den Leasinggeber würde viele Fragen in Bezug auf Ausbuchung und Erlöserfassung aufwerfen. Da dennoch die Bilanzierung durch den Leasinggeber von relativ nachrangigem Interesse für Anleger und einige Boardmitglieder zu sein schien, schlägt der Stab vor, dass ein jegliches Projekt sich nur auf die Bilanzierung durch den Leasingnehmer konzentrieren solle.

Nach dem Vorschlag des Stabs bliebe die Klassifizierung von Finanzierungsleasing nach IAS 17 unverändert. Was früher Mietleasing war würde dann als der Erwerb eines immateriellen Vermögenswertes widergespiegelt: das Nutzungsrecht, das in dem Leasingvertrag enthalten sei, gegenüber der Verpflichtung, für dieses Recht zu zahlen. Die derzeitige bilanzielle Behandlung von bedingten Mietzahlungen würde unverändert bleiben.

Insbesondere Mitglieder des IASB zeigten sich unzufrieden, dass bedingte Mietzahlungen unverändert bleiben sollten. Dies galt insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen für bedingte Gegenleistungen in IFRS 3 (2008). Allgemein fühlten sich die Boards nicht wohl bei der Vorstellung, dass sie ohne eine genaue Vorstellung des Umfangs des Projekts um ihre Zustimmung gebeten wurden. Bei einer Abstimmung jedoch stimmten nur ein IASB-Mitglied und ein FASB-Mitglied gegen das Projekt.

Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass die Erörterung der Empfehlungen zum Arbeitsabkommen fortgesetzt würden, wenn die Zeit dies zuließe. Dies sei höchstwahrscheinlich am Dienstag der Fall.

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