IASB-Sitzung — 15. bis 18. April 2008

Beginn:

Ende:

Ort: London

Vertreter des Internationalen Ausschusses für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) führten eine Unterrichtseinheit zu vier Bewertungssachverhalten für den Board durch. Es wurden keine Entscheidungen während dieser Unterrichtseinheit getroffen.

Die vier von den Vertretern des IVSC vorgetragenen Sachverhalte waren die folgenden:

Was ist der Unterschied zwischen „Preis‟ und „Wert‟?

Gibt es einen Bewertungsunterschied zwischen Zugangs- und Abgangspreis?

Was ist der höchste und beste Nutzen?

Was macht den Markt aus?

Was ist der Unterschied zwischen „Preis‟ und „Wert‟?

Die Abgeordneten machten deutliche, dass ihrer Meinung nach der „Preis‟ der Betrag ist, auf den man sich im Rahmen einer Transaktion einigt. „Wert‟ hingegen ist das Ergebnis einer Bewertung. In der Praxis wird für die meisten Bewertungen eine Transaktion angenommen, aber abhängig vom Bewertungszweck kann ein Wert auch unternehmensspezifisch sein. Es wurde deutlich gemacht, dass in vielen Fällen Preis und Wert (in etwa) den gleichen Betrag ergeben würden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass IVSC-Standards drei Arten von Bewertung verwendeten, wobei zwei davon einen Marktperspektive wählen und einen ein unternehmensspezifischer Ansatz ist. Dies könnte möglicherweise zu unterschiedlichen Beträgen für dasselbe bewertete Objekt führen.

Einige Boardmitglieder waren verwirrt ob der von den Vortragenden verwendeten Terminologie, und man war sich einig, dass dies zu viel Verwirrung unter den Anwendern führen könne. Also müsse jegliche Kommunikation von Seiten des Boards eindeutig artikuliert in Bezug auf ihre Bedeutung sein. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass „Wert‟ immer von einem Adjektiv begleitet werden müsse, da verschiedenen Leute verschiedenen Dinge in verschiedenen Situationen darunter verstehen würden. Andere Boardmitglied fragten, woher die Unterschiede in den Beträgen rührten. Die Abgeordneten des IVSC erklärten, dass es dafür viele Gründe gebe (beispielsweise Synergien).

Gibt es einen Bewertungsunterschied zwischen Zugangs- und Abgangspreis?

Die Abgeordneten widmeten sich dann der zweiten Frage. Sie erklärten, dass im Berufstand die Meinung vertreten werde, dass für nicht unternehmensspezifische Werte der Zugangs- und Abgangspreis desselben Marktes identische sein sollten. Oft würde eine Unterschied wahrgenommen, weil der Zugangspreis auf einem anderen Markt bestimmt würde als der Abgangspreis. Der Board diskutierte das ausführlich vor dem Hintergrund von Leitlinien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Was ist der höchste und beste Nutzen?

Der höchste und beste Nutzen ist einen Formulierung aus dem US-amerikanischen Rechnungslegungsstandard SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, in dem angenommen wird, dass ein Unternehmen seine Vermögenswerte auf die bestmögliche Weise nutzen werde. Es wurde hervorgehoben, dass die Definition in SFAS 157 derjenigen des IVSC sehr ähnlich sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine andere Bewertungsgrundlage oder Bewertungsart handele, und das der höchste und beste Nutzen jeder Bewertungsgrundlage inhärent sei, die die Schätzung einer Transaktion an einem offenen Markt erfordere. Einige Boardmitglieder meldeten Zweifel an, dass dies für Schulden immer angenommen werden könne.

Was macht den Markt aus?

Die Abgeordneten erklärten, dass es die Meinung gebe, dass beizulegende Zeitwerte nur bestimmt werden könnten, wenn ein aktiver Markt bestehe. Sie machten deutlich, dass diese ihrer Meinung nach nicht der Fall ist. Im Bewertungsberufstand werde angenommen, dass, so lange es genug Hinweise für die Durchführung einer Bewertung gebe, anzunehmen ist, dass ein Markt existiere, auch wenn der Grad der Verlässlichkeit niedriger sei als der eines Marktes, an dem regelmäßig gehandelt werde. Ihrer Meinung nach sind Wert und Liquidität nicht unbedingt miteinander zu verknüpfen. Der Board zeigte sich interessiert an der Bewertung einiger der Instrumente, für die die Märkte kürzlich zusammengebrochen seien, und diskutierten diesen Punkt eine Weile mit den Vertretern des IVSC.

Der Vorsitzende schloss die Sitzung, indem er die Abgeordneten des IVSC fragte, ob sie Experten für die Bewertung von Schulden hätten, die Mitglieder der geplanten fachlichen Beratungsgruppe des IASB werden könnten. Die Abgeordneten bestätigten, dass solche Experten für die Mitarbeit in der Beratungsgruppe zur Verfügung stehen würden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IASB-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

 

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