Versicherungsverträge — Unterrichtseinheit

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Hintergrund

Gemäß dem Standardentwurf des IASB ED/2010/8 Versicherungsverträge würden Versicherungsverträge zum Gegenwartswert angesetzt und jegliche Erfolge im Periodenergebnis erfasst. Eine erneute Bewertung gegen das OCI wäre weder gestattet noch vorgeschrieben. Obgleich viele Adressaten für die Bilanzierung von Versicherungsschulden einen Gegenwartswertmaßstab bevorzugen, brachten bestimmten Adressaten Bedenken hinsichtlich der sich ergebenden Volatilität im Periodenergebnis zum Ausdruck. Andere vertraten die Ansicht, dass kurzfristige Bewertungsgewinne und –verluste aufgrund von Marktbewegungen für Abschlussnutzer irrelevant seien, weil sie das langfristige Wesen von Versicherungsverträgen ignorierten und die zugrundeliegende langfristige Ertragskraft verschleierten. Einige meinten, dass die Ergebnisse aus dem Schreiben von Policen durch Marktvolatilität überlagert würden. Wiederum andere meinten, dass es wichtig sei, 'ökonomische Volatilität' im Periodenergebnis zu zeigen, nicht allerdings die Volatilität aus Bilanzierungsinkongruenzen, die dadurch entstehen, dass die Finanzinstrumente eines Versicherers zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bei Erfassung der Wertänderungen im OCI bilanziert würden (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVTOCI). Folglich schlugen viele Adressaten die Anwendung einer Fair-Value-Option vor, um die wahrgenommenen Bilanzierungsinkongruenzen über die Verwendung des OCI zu minimieren und die sich außerhalb des Einflussbereichs des Managements ergebende Marktvolatilität dort auszuweisen. Da der IASB sich darauf verständigt hat, eine Öffnung von IFRS 9 Finanzinstrumente (Klassifizierung und Bewertung) zu erwägen und möglicherweise eine dritte Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte, die zur Deckung von Schulden eines Versicherers gehalten und zum beizulegenden Zeitwert mit Gegenbuchung im OCI bilanziert werden, zu erwägen, stellten Stabsmitarbeiter ein Papier vor, in welchem die mögliche Nutzung des OCI durch Versicherer untersucht wurde.

 

Mögliche Verwendung von OCI

Der Stab stellte Hintergrundinformationen rund um die mögliche Verwendung des OCI vor, um Änderungen der Versicherungsschuld aufgrund von Änderungen des Abzinsungssatzes und zinssensitiver Zahlungsstromannahmen auszuweisen (z.B. eingebettete Optionen, Mindestrenditen oder Zinsgarantien, Verfallsannahmen und Inflationsanpassungen).

Dieses geschah in Form von zwei Alternativen: zur Isolierung nur der Änderungen des Abzinsungssatzes seit Vertragsbeginn im OCI oder zum Ausweis sowohl der Änderungen zinssensitiver Zahlungsströme als auch der Änderungen des Abzinsungssatzes im OCI. Der Stab stellte die Argumente für die Verwendung des OCI heraus, darunter die folgenden:

  • Bilanzierungsinkongruenzen werden unter der Annahme verringert, dass die Vermögenswerte ebenfalls zum FVTOCI bewertet werden;
  • kurzfristige Bewegungen im Abzinssatz werden aus dem Periodenergebnis entfernt, weil sie nicht das langfristige Wesen von Versicherungen widerspiegeln;
  • die Ergebnisse aus dem Schreiben von Policen werden nicht durch Marktbewegungen überlagert und werden weiterhin im Periodenergebnis berichtet;
  • Informationen über ökonomische Inkongruenzen (z.B., Duration, Optionen und Garantien) wird auf transparente Weise im OCI ausgewiesen, obgleich mehrere Boardmitglieder meinten, dass Transparenz nur dann bestehe, wenn sie zusammen mit dem Nettoperiodenergebnis gesehen werde (d.h., Transparenz liegt dann vor, wenn das vollständige Gesamtergebnis erwogen werde, statt nur das Periodenergebnis oder OCI isoliert).

Die Boardmitglieder führten viele Argumente gegen die Verwendung des OCI an, darunter die folgenden:

  • ökonomische Inkongruenzen infolge von Durationsinkongruenzen, Bonitätsauf-/-abschlägen sowie Optionen/Garantien werden im OCI statt im Periodenergebnis ausgewiesen;
  • generelle Bedenken hinsichtlich der Verwendung des OCI, wenn die konzeptionelle Grundlage für den Ausweis von Posten innerhalb des Periodenergebnisses oder OCI noch nicht hinreichend festgelegt wurde;
  • mögliche Unstimmigkeiten mit dem in IFRS 9 Finanzinstrumente zur Anwendung gelangenden Modell hinsichtlich der Verwendung von OCI. Insbesondere meinten viele Boardmitglieder, dass sich der IASB unlängst darauf verständigt habe, die Vornahme von Verbesserungen an IFRS 9 zu erwägen und vor allem die Wechselwirkung mit dem Projekt zu Versicherungsverträgen zu erwägen. Ein Gebiet, die zur Erwägung des Projekts zu Verbesserungen an IFRS 9 geplant ist, besteht in der möglichen Ausdehnung der Verwendung von OCI oder eines dritten Geschäftsmodells für bestimmte schuldrechtliche Instrumente. Die Boardmitglieder ersuchten um einen Einklang jedweder Beschlüsse, die zur Verwendung des OCI in jenem Projekt gefällt würden, mit den Beschlüssen in diesem Projekt.

Ein Boardmitglied sah die Bedenken auf Seiten der Adressaten von dem Wunsch getrieben, einen Gegenwartswertmaßstab für die Versicherungsschuld zu haben, ohne die Auswirkungen irgendwelcher Änderungen im Periodenergebnis zeigen zu müssen. In Abwägung der Implikationen solch einer Entscheidung mit den Leitlinien in IFRS 9 meinte er, dass für jene Vermögenswerte, die eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderten, OCI keine Erleichterung darstelle. Für jene, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden, würde die Verwendung des OCI eine durch die Schuld geschaffene Inkongruenz vom Periodenergebnis ins Eigenkapital verlagern. Daher glaube er, dass Versicherer, die OCI für Versicherungsschulden verwendeten, zur Vermeidung einer Schaffung weiterer Inkongruenzen von der Verwendung des Modells der fortgeführten Anschaffungskosten für finanzielle Vermögenswerte ausgeschlossen und stattdessen auf zwei Kategorien beschränkt sein sollten: beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis oder FVTOCI;

  • die Komplexität bei der Abtrennung von Änderungen des Abzingssatzes und zinssensitiver Zahlungsströme von anderen Annahmen für Zwecke des Ausweises im OCI im Vergleich zum Periodenergebnis. Einige Boardmitglieder sahen einige gute konzeptionelle Gründe für eine Isolierung lediglich der Auswirkungen von Abzinsungssätzen, während andere Bedenken sowohl hinsichtlich der operationellen Schwierigkeiten und der sich ergebenden Aussagekraft des Periodenergebnisses und des OCI hatten. Insbesondere ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass die Abtrennung von Änderungen des Abzinsungssatzes auf zinssensitive Zahlungsströme nicht verlässlich bemessen werden könnte. Der Stab deutete an, dass die praktischen Auswirkungen einer Aufschlüsselung der Änderungen von einem Ersteller die Anwendung mehrerer Schuldenmodelle verlange, um die Auswirkungen der speziellen Annahmen und Inputfaktoren isolieren zu können;
  • falls das OCI zur Isolierung sowohl der Änderungen des Abzinsungssatzes als auch der zinssensitiven Zahlungsströme verwendet werde, bestünden Bedenken, dass dies zu einer Vermischung der Veränderungen bei Baustein 2 – Abzinsungssätze – und Veränderungen von Baustein 1 – Zahlungsströmen – führen würde. Mehrere Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass diese Zahlungsstöme reale Zahlungsströme seien, die sich über die Zeit nicht natürlich umkehrten (falls bspw. eine Garantie gezogen wird) und sich möglicherweise nie im Periodenergebnis niederschlägt oder dort recycelt wird, wodurch die ökonomische Ertragskraft von Versicherungsverträgen verschleiert werde;
  • die Verringerung der Bilanzierungsinkongruenz durch die Verwendung des OCI mag bei Vermögenswerten, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, zu einer Inkongruenz im Eigenkapital führen;
  • Bedenken, dass, obgleich der OCI-Ansatz vorgeschlagen wird, um kurzfristige Volatilität im Periodenergebnis zu verringern, er stattdessen sämtliche Volatilität aus dem Periodenergebnis entfernt (mit Ausnahme von Anpassungen aufgrund von Erfahrungen und Veränderungen in den Annahmen). Dieses Boardmitglied bevorzugte, sämtliche Änderungen der Schuld im Periodenergebnis zu erfassen und die Änderungen im Periodenergebnis aufzuschlüsseln, so dass Nutzer die Quelle der kurzfristigen Volatilität verstehen könnten.

Infolge der vorstehenden Bedenken meinte der Stab, dass die Verwendung des OCI zur Erfassung von Änderungen der Versicherungsschuld auf Veränderungen des Abzinsungssatzes und zinssensitiver Zahlungsstromannahmen weitere Erwägungen auf einer Reihe von Gebieten erfordere. Zu diesen Gebieten gehörten die Frage, ob die Verwendung des OCI gestattet oder vorgeschrieben werden sollte, sowie die Frage, auf welchem Niveau das Bilanzierungsobjekt festlegt werden sollte (z.B. auf Ebene des Vertrags im Einklang mit der Fair-Value-Option oder auf Ebene des Portfolios im Einklang mit der Bewertung der Schuld).

Auch wenn keine formellen Beschlüsse gefasst wurden, wurde nur wenig Unterstützung für die Bilanzierung von Änderungen der Versicherungsschuld aufgrund von Veränderungen des Abzinsungssatzes und zinssensitiver Zahlungsstromannahmen durch das OCI deutlich.

 

Überprüfung auf drohende Verluste (Loss recognition test)

Der Stab meinte, dass einige Adressaten einen Vertrag als verlustträchtig ansähen, wenn die Renditen aus dem Vermögenswert geringer als erwartet ausfielen (z.B. falls ein Versicherer seine Verträge auf der Annahme bepreist, dass er auf seine Kapitalanlagen eine Rendite von 7% erwirtschaften kann, die Marktrenditen nun aber nur 3% betragen, dann mag dies ein Anzeichen dafür sein, dass der Vertrag verlustträchtig ist). Daher beabsichtigt der Stab, die mögliche Aufnahme einer Überprüfung auf drohende Verluste in die Vorschläge zu Versicherungsverträgen formell auf einer künftigen Sitzung zu erörtern. Eine Überprüfung auf drohende Verluste würde dazu führen, dass mögliche künftige Verluste eines Versicherers aus einer Inkongruenz zwischen Versicherungsschulden und die sie deckenden Vermögenswerte beschleunigt im Periodenergebnis erfasst würden. Die beschleunigte Erfassung würde in der Periode erfolgen, in der sich das Management zum ersten Mal dieser Verluste bewusst wird. Diese würde ein Signal darstellen, dass der Versicherer auf sein Kapital wird zurückgreifen müssen, um die Versicherungsschuld zu erfüllen.

Die Boardmitglieder brachten viele Bedenken gegen diese Überprüfung vor, darunter die folgenden:

  • eine Überprüfung, die die Renditen der Vermögenswerte berücksichtigt, steht nicht im Einklang mit der Entscheidung des Boards, wonach der Abzinsungssatz der Schuld die Charakteristika der Schuld widerspiegeln soll;
  • eine Sichtweise, dass diese Überprüfung eine einzigartige Form von Drohverlust- und Werthaltigkeitstest darstellt, weil diese Überprüfungen nicht die Ertragskraft der anderen Vermögenswerte oder Schulden berücksichtigt.

Der Stab stellte dem Board mehrere alternative Auslöser für eine Überprüfung auf drohende Verluste vor. Diese Alternativen beinhalteten:

  • (Alternative 1) (Differenz aus mit heute gültigen Zins abgezinste Schuld und mit bei Eingehung gültigem Zins abgezinste Schuld) > Marge;
  • (Alternative 2) (Differenz aus mit Rendite abgezinste Schuld und mit bei Eingehung gültigem Zins abgezinste Schuld) > Marge; und
  • (Alternative 3) wenn qualitative Faktoren, die noch festzulegen sind, darauf hindeuten, dass die erwartete Rendite der Vermögenswerte niedriger als der Abzinsungssatz der Schuld bei Eingehung ist.

Seine Sichtweise zusammenfassend meinte ein Boardmitglied, dass keine der Alternativen attraktiv sei. Obwohl der Umstand, dass man keine Überprüfung auf drohende Verluste durchführe zu einem Nettoergebnis führe, dem es an Bedeutung mangele, weil man einen Abzinsungssatz verwende, der bei Eingehung festgeschrieben werde und die Veränderungen im Gegenwartswert der Versicherungsschulden oder Veränderungen in den Vermögenswerten eines Versicherers nicht widerspiegele, meinte er insbesondere, dass:

  • Alternative 1 in Situationen, in denen ein Unternehmen 'seine Marge verbrannt habe', dazu führen mag, dass ein Unternehmen nach vorn gesehen keine Marge aus dem Schreiben von Policen hätte und stattdessen ein irreführendes Nettoanlageergebnis. In Situationen, in denen das Unternehmen 'seine Marge noch nicht verbrannt' hat, würde jede Verringerung des Zinssatzes zu einem Verlust führen. Deshalb würden Bewertungsverluste letztlich im Periodenergebnis und Bewertungsgewinne im OCI gezeigt.
  • Alternative 2 führt zu einer Verknüpfung mit den Renditen der Vermögenswerte, was im Widerspruch zu dem IFRS-Prinzip steht, wonach Schulden nicht auf Grundlage von Vermögenswerten bewertet werden.

Dieses Boardmitglied schlussfolgerte, dass Bewertungsgewinne und –verluste im Periodenergebnis und nicht im OCI erfasst werden sollten und dies unmittelbar jedweden Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit nach einer Überprüfung auf drohende Verluste Rechnung tragen würde.

Es war keine Unterstützung für die Verwendung einer Überprüfung auf drohende Verluste erkennbar. Allerdings wurden keinen formellen Beschlüsse gefasst.

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