Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Die Projektverantwortliche eröffnete die Sitzung mit einer Einführung in den Satz an Agendapapieren zur Diskussion von Eigenschaften einer Preisregulierung.

In Agendapaiper 9A wurde ein Überblick über die bislang abgehaltenen Erörterungen und die vorläufig vom IASB erzielten Entscheidungen gegeben. Die Projektmanagerin wies darauf hin, dass die Erörterungen als iterativer Prozess zur Identifizierung unterschiedlicher Sichtweisen und Ansätze für verschiedene Arten der Preisregulierung angesehen werden sollten. Im kommenden Diskussionspapier würden diese verschiedenen Ansätze sowie Vorschläge, wie spezielle wirtschaftliche Bedingungen aus einer Preisregulierung sachgerecht im IFRS-Abschluss abgebildet werden können, enthalten sein. Dies werde durch Betrachtung der Rechte und Pflichten, die durch preisregulierte Tätigkeiten entstehen, entweder aus einer Vermögens- oder einer Erfolgssicht erfolgen.

Die Projektmanagerin fragte den Board, ob er irgendwelche Inhalte des Diskussionspapiere zu ändern wünsche und ob man irgendwelche der bislang getroffenen vorläufigen Entscheidungen neu betrachten wolle.

Ein Boardmitglied unterstützte den im Agendapapier angesprochenen Gedanken, dass untersucht werden solle, ob regulatorische Vermögenswerte einer Partei automatisch regulatorische Schulden auf Seiten der Gegenpartei schüfen. Er wies allerdings darauf hin, dass das Ergebnis der Untersuchtung sein sollte, dass Symmetrie nicht erforderlich sei.

Ein anderes Boardmitglied begrüßte den Umstand, dass der Aufholungsmechanismus sowie die Rechte und Pflichten eigenständig erwogen würden, fragte sich allerdings, ob Rechte und Pflichten überhaupt ohne einen Aufholungsmechanismus bestehen könnten, dass es dieser Mechanismus sei, der die Rechte und Pflichten begründe.

Ein weiteres Boardmitglied fragte nach dem zeitlichen Ablauf des Projekts, um die Fragen der Projektverantwortlichen beantworten zu können. Diese sagte, dass man das Diskussionspapier etwa Mitte 2014 herausgeben wolle. Das Boardmitglied warnte die Projektverantwortliche sodann, dass man nicht denselben Fehler begehen solle wie im Leasingprojekt, wo man mit einfachen Fragen begonnen und sich dann in Details verloren habe.

Ein anderes Boardmitglied hatte den Eindruck, dass das jetzige Projekt in einem besseren Zustand sei als im Jahr 2009, wo der IASB sich lediglich Kostenerstattungsmechanismen angesehen habe. Auf Rückfrage des Vorsitzenden, inwiefern dies von dem heutigen Ansatz abweiche, entgegnete das Boardmtiglied, dass der Anwendungsbereich viel breiter sei und sich auch anreizbasierten Regime öffne, die - wie er konzedierte - möglicherweise nicht zu Vermögenswerten führten. Allerdings selbst dann, wenn in den Rückmeldungen auf das Diskussionspapier lediglich Kostenerstattungsmechanismen bevorzugt werden sollten, hätte man andere Schemata im Rahmen des Prozesses erörtert. Der Direktor für Umsetzungsfragen fügte hinzu, dass viele Schemata Mischformen von kostenbasierten und anreizbasierten Mechanismen darstellten, wohingegen die Projektverantwortliche meinte, dass es auch Schemata gebe, bei denen lediglich bestimmten Kostenarten in Betracht gezogen würden.

Ein weiteres Boardmitglied fragte, ob die Änderung von "zulässige Kosten" in "zulässige Erlöse" eine Ausweitung des Anwendungsbereichs darstellten. Die Projektverantwortliche entgegnete, dass der Anwendungsbereich dadurch nicht notwendigerweise ausgehent werde und dass neben Erlösen auch andere Grundlagen zur Berechnung der Posten aus der Preisregulierung bestehen mögen, bspw. Renditen, operative Aufwendungen, Investitionsaufwendungen und sogar Mischformen aus diesen.

 

Die Projektverantwortliche wandte sich sodann den Agendapapieren 9B und 9C zu, welche die aktuelle Beschreibung der bestimmenden Eigenschaften einer Preisregulierung und die Berechnungsmethodik für die zulässigen Erlöse beinhalteten. Sie gab einen Überblick über die Inhalte der beiden Papiere und fragte, ob der Board irgendwelche Fragen habe.

Ein Boardmitglied fragte, ob eine rückwirkende Rechnungstellung weiterhin als Eigenschaft der Preisregulierung angesehen werde. Die Projektmanagerin entgegnete, dass diese weiterhin ein wichtiger Punkt sei und gedacht habe, dass dies durch Papier 9B abgedeckt sei.

Der stellvertretende Vorsitzende sagte, dass Nachfrageschwankungen Berücksichtigung finden sollten. Die Projektverantwortliche stimmte zu, dass man diese widerspiegeln müsse. Er fuhr fort, dass ein Diskussionspapier lediglich dann funktioniere, wenn man den Umstand akzeptiere, dass jegliche Minderrechnungen über künftige Verkäufe wieder reingeholt werden können.

Ein Boardmitglied sagte, dass sein Verständnis des Diskussionspapiers sei, dass man sich darin lediglich mit den Teilen der Preisregulierung befasse, die auch zu Tarifänderungen führten, statt mit sämtlichen preisregulierten Tätigkeiten.

Ein anderes Boardmitglied fragte, welche Arten an Rechten mit den Rechten und Pflichten im Papier gemeint seien. Er fragte, ob es sich dabei um durchsetzbare Rechte handele. Die Projektmanagerin antwortete, dass ein Beispiel eine Art Garantie des Regulators sei, den dieser gegenüber dem Versorger abgebe, um sicherzustellen, dass der Versorger einen bestimmten Gewinn erzielen könne. Solch eine Garantie sei rechtlich durchsetzbar. Das Boardmitglied fragte, was passieren würde, falls die Menge nicht hoch genug sei, um genug Gewinn zu erzielen. Der Vorsitzende entgegnete, dass dies dann immer weiter abgegrenzt werde. Das Boardmitglied schlug daraufhin vor, den Mechanismus und die Durchsetzbarkeit im Diskussionspapier zu erläutern.

Ein Boardmtiglied schlug vor, dass aus dem Diskussionspapier klar hervorgehen solle, dass der IASB eine Strategie verfolge, die darin bestehe, sich die robustesten Fallkonstellationen zuerst anzusehen und diese einzuwerten. Danach solle im Diskussionspapier gefragt werden, ob die Eigenschaften auch für andere Arten der Preisregulierung notwendig seien, die im Anwendungsbereich lägen. Sie unterstützte die Sichtweise, dass Einvernehmen darüber notwendig sei, was ein Recht sei.

Der Vorsitzende sagte, dass es schwierig sei, einen Vermögenswert zu finden, weil der Versorger zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleistet habe. Er sagte, er verstehe nicht, wie der "Aufholungsvermögenswert" sich von der Einkommensgarantie unterscheide, die der Regulator zu Beginn der Preisregulierung gewähre. Der Board erörterte mehrere Details dieses Sachverhalts. Schließlich sagte die Projektverantwortliche, dass dies einer der Kernpunkte im Diskussionspapier würde.

Ein Boardmtiglied erläuterte, dass sein Verständnis sei, dass der Vermögenswerte jedes Jahr vorgetragen werde; wenn jedoch klar sei, dass er nicht durchgeholt werden könne, solle er wertgemindert werden. Die Projektmanagerin fügte hinzu, dass der Regulierungszeitraum selbst in zeitlich unbefristeten Vereinbarungen in der Regel in kürzere Intervalle heruntergebrochen werde.

 

Die Projektmanagerin führte schließlich in das letzte Agendapapier ein, in dem es um einen Erlöserfassungsansatz für die Preiseregulierung ging. Sie fasste das Papier für den Board zusammen und fragte, ob es irgendwelche Fragen gebe.

Ein Boardmitglied sagte, dass der Ansatz mit einigen Fehlern behaftet sei. Zum einen sei es schwierig, die Beziehung zwischen dem Versorger und der Regierung als Vertrag zu beschreiben. Daneben würde es sehr schwer, die "Erlöse" auf alle Vertragskomponenten aufzuteilen.

Ein anderes Boardmitglied sagte, dass es sich um einen interessanten Ansatz handele, den man untersuchen könne, allerdings solle der IASB im Diskussionspapier klarstellen, dass man erhebliche Bedenken hinsichtlich dieses Ansatzes habe. Im Diskussionspapier sollte keine eingehende Auseinandersetzung mit ihm erfolgen.

Ein weiteres Boardmitglied sagte, dass er feststelle, dass sich die Diskussion in dieser Sitzung allein um die Frage drehe, was zu bilanzieren sei. Er sehe die Ähnlichkeit zum Erlöserfassungsproblem. Daher sollte der Ansicht seiner Ansicht nach untersucht werden. Diese Ansicht wurde von einem anderen Boardmitglied geteilt, der sagte, dass das einzige Problem bei diesem Ansatz darin bestehe, dass es zuviele Parteien gebe (d.h. Versorger, Kunde und Regulator). Er sagte, dass dieses Problem gelöst würde, wenn man den Regulator als einen Katalysator betrachte. Der Erlösbetrag könne dann durch den Katalysator angepasst werden. Dies sei viel einfacher als die Schaffung von Vermögenswerten und Schulden. Er unterstütze daher den Ansatz nachdrücklich.

Der stellvertretende Vorsitzende sagte, dass die Diskussion im Agendapapier, keinen Umsatz für Baumaßnahmen zu erfassen, nicht zum Erlösmodell passe. Die Projektverantwortliche entgegnete, dass das Hauptproblem bei dieser Erörterung darin bestehe festzustellen, worin die Leistung (und damit die Leistungsverpflichtung) bestehe.

Die Aufnahme dieses Ansatzes in das Diskussionspapier wurde durch ein anderes Boardmitglied befürwortet.

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