Rahmenkonzept

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Aktueller Stand und Überblick

Agendapapier 10, Agendapapier 10M, Agendapapier 10O

Bei dieser Sitzung hat der Board seine Erörterungen wieder aufgenommen, die der Überarbeitung des Rahmenkonzepts gelten. Im Mai 2015 hat der IASB seinen Entwurf ED/2015/03 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung herausgegeben. Stellungnahmen wurden bis November 2015 erbeten.

Der Stab hat jetzt die eingegangenen Stellungnahmen analysiert. Die Stellugnahmen zeigen, dass die meisten Anwender die Entscheidung des IASB unterstützen, das Rahmenkonzept zu überarbeiten. Der Stab hat jetzt einen allgemeinen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen zu den großen Abschnitten des Rahmenkonzeptentwurfs zusammengestellt.

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, dem Board einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen zu geben. Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um fachliche Entscheidungen gebeten. Der Stab wird später zu den einzelnen Themen detailliertere Analysen zur Verfügung stellen.

Erörterung durch den Board

Der Board hat keine bestimmten Entscheidungen zu den vorgestellten Themen getroffen. Im Wesentlichen ging es bei dieser Sitzung darum, die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und bestimmte Anmerkungen dazu zu machen oder Fragen zu stellen.

Der Stab stellte klar, dass in vielen Stellungnahmen die meinung zum Ausdruck gebracht worden war, dass das Rahmenkonzept ein "lebendes Dokument" sein sollte, dass der Board aktualisieren sollte, wenn er der Meinung sei, dass neue Sachverhalte aufträten. Der Stab gab zu erkennen, dass diese Idee bei einer Strategiesitzung im nächsten Monat erörtert werden sollte. Außerdem wollte der Stab bei der nächsten Sitzung ein Diskussionspapier über den Zweck des Rahmenkonzepts vorstellen.

Es gab Kommentare dazu, wie die Auswirkungen des Rahmenkonzepts getestet werden sollten (also wie es bestehende Standards bertreffen würde, welche Auswirkungen es auf die Entwicklung von Standards hätte und wie es Bereiche betreffen würde, in denen es bis jetzt keine Standards gibt). Der Stab erläuterte, dass in den Stellungnahmen kein bestimmter Ansatz vorgeschlagen würde. Es gab allerdings Bedenken in Bezug auf die Auswirkung des Rahmenkonzepts auf bestehenden Standards. Der Stab erklärte, dass es eine separate Entscheidung geben würd, ob bestehende Standards geändert werden sollten.

Es gab gezielte Bedenken hinsichtlich des Forschungsprojekts zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital, weil sich daraus bedeutende Auswirkungen auf das Rahmenkonzept ergeben könnten. Ein weiterer großer Bedenkenpunkt war, dass der Board zu einem bestimmten Zeitpunkt dass Ziel haben müsste, seine Standards mit dem Rahmenkonzept in Einklang zu bringen.

Zu den einzelnen Themen haben wir die Diskussion nachfolgend zusammengefasst.

Kapital 1 – Die Zielsetzung von Mehrzweckfinanzberichterstattung

Agendapapier 10A

Viele Anwender stimmten der Behandlung von verantwortungsvoller Unternehmensführung im Entwurf zu, aber manche forderten weitere Leitlinien zum Ausdruck verantwortungsvolle Unternehmensführung (stewardship) und seiner Beziehung zum Wort Rechenschaftspflicht; Angeben dazu, wie das gestärkte Augenmerk auf verantwortungsvolle Unternehmensführung sich auf die künftige Standardsetzung auswirken wird; und mehr Einblicke in die Frage, wie die Erörterungen zu verantwortungsvoller Unternehmensführung in Zusammenahng mit der Zielsetzung der Finanzberichterstattung stehen.

Erörterung durch den Board

Es gab eine ausführliche Diskussion zum Konzept der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Einige Boardmitglieder deuteten an, dass es den Anschein hätte, dass es unterschiedliche Vorstellungen davon gäbe, was verantwortungsvolle Unternehmensführung  bedeute. Es gab Bedenken, dass einige Stellungnehmende der Meinung zu sein schien, dass verantwortungsvolle Unternehmensführung die Verwendung kostenbasierter Bilanzierungsbewertungen voraussetze, da diese vermeintlich weniger volatil seien. Ein Boardmitglied schlug vor, die Beschreibung der Mission des IASB, in der der Schwerpunkt auf der Wahrung des öffentlichen Interesses und der Förderung strenger Berichtserstattungsstandards liegt, mit dem Rahmenkonzept zu verknüpfen, sodass klar würde, was der Board mit dem Konzept der verantwortungsvollen Unternehmensführung meint. Der Vorsitzende stimmte zu, dass in diesem Bereich weitere Arbeit notwendig sei. Er wies auch darauf hin, dass die Verantwortung des Unternehmensführung mehr sei, als der Beurteilung der Anleger in Bezug auf "kaufen/verkaufen/halten" zu genügen.

Es gab auch einige Diskussion zu Rolle der Regulierer. Der Vorsitzende lehnte die in einigen Stellungnahmen zum Ausdruck gebrachte Sichtweise ab, dass die Regulierer als Primäradressaten von Abschlüssen anzusehen sein sollten. Er war der Meinung, dass Regulierer für Anleger tätig seien und deshalb als "Agenten" des Primärpublikums angesehen werden sollten.

Ein andere Anmerkung zu diesen Thema war, dass Rechenschaftspflicht relativ und nicht absolut beurteilt werden sollte, also in Abhängigkeit von dem Auftrag, der der Unternehmensleitung gegeben würde. Es wäre nicht auszuschließen, dass die Unternehmensleitung zwar gute Leistung erbrächte, dassdie Anleger aber trotzdem Anteile verkauften, weil beispielsweise andere Anlagen zu dem Zeitpunkt attraktiver seien. MDie Unternehmensleitung sollte nicht für Marktänderungen oder technologische Entwicklungen zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Zusammenhang wurde angemerkt, dass die beste Corporate-Management-Praxis dazu tendiere, die Beurteilung der Leistung der Unternehmensführung mit der externen Berichterstattung abzugleichen. Der Vorsitzende schlug vor, das Konzept der verantwortungsvollen Unternehmensführung bei einer künftigen Sitzung weiter zu erörtern.

Kapital 2 – Qualitative Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen

Agendapapier 10B

In vielen Stellungnahmen wurde die Wiederaufnahme von Vorsicht in das Rahmenkonzept begrüßt. Einige argumentierten, dass im Kerntext des Rahmenkonzepts festgehalten werden sollte, dass die Wahl asymmetrischer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Gewinne und Verluste möglich ist, wenn eine solche Auswahl mit der Absicht getroffen wird, relevante Informationen zu bieten, die getreu das abbilden, was sie abzubilden vorgeben.

Im Hinblick auf Bewertungsunsicherheit wurde in den Stellungnahmen vorgeschlagen, dass diese entweder als ein Aspekt von Relevanz oder als ein Aspekt von getreuer Darstellung erläutert werden sollte. Einige schlugen vor, Verlässlichkeit als qualitatives Merkmal wieder einzuführen.

Erörterung durch den Board

Unter den wesentlichen Anmerkungen, die während der Diskussion gemacht wurden, waren die folgenden:   

  1. Von einigen Boardmitgliedern gab es Unterstützung für den Vorschlag "unvoreingenommen" an Stelle von "neutral" zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass das Wort "neutral" eine mathematische Neutralität nahelege. Es wurde auch vorgeschlagen, dass es nützlich sein könnte, das Konzept der Glaubwürdigkeit einzuführen, und es sollte erläutert werden, dass "Unvoreingenommenheit" darauf abziele "Glaubwürdigkeit" zu erreichen, was schlussendlich das Wesen von Vorsicht ausmache. Der Stab erwiderte, dass "unvoreingenommen" auch mathematisch belegt sei.
  2. Es sollte weiterhin deutlich gemacht werden, dass der Board nie vorhatte, dieses Kapitel außer unter sehr begrenzten Umständen zu ändern.
  3. Das Wort "Vorsicht" hat im Wörterbuch eine andere Bedeutung als die vom Board beabsichtigte, der eher an Neutralität gedacht hatte. Deshalb wurde vorgeschlagen, das Wort "Vorsicht" nicht zu verwenden.
  4. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Vorschlag in Textziffer 14 des Agendapapiers ein guter Ausgangspunkt sei. Dort hieß es, dass Neutralität der Ausgangspunkt sei. Dies sei eine gute Alternative, und Asymmetrie sollte nur aufgenommen werden, wenn es einen validen Grund gäbe.
  5. Es schien den Boardmitgliedern, dass das Konzept der Neutralität nicht allgemein verstanden werde, und so schien es ihnen notwendig, klarzustellen, was sie mit der Verwendung dieses Konzepts beabsichtigt hätten.

Kapitel 3 – Der Abschluss und die Berichtseinheit

Agendapapier 10C

Viele Stellungnehmende unterstützten die Vorschläge hinsichtlicher der Beschreibung und der Abgrenzung einer Berichtseinheit. Einige waren jedoch der Meinung, dass weitere Leitlinien notwendig sind. Obwohl es allgemeine Zustimmung dafür gab, Kontrolle für die Bestimmung der Abgrenzung einer Berichtseinheit zu verwenden, fanden einige Stellungnehmende die Begriffe 'direkte Kontrolle' und 'indirekte Kontrolle' verwirrend, weil diese Begriffe nicht in IFRS 10 verwendet werden.

Beim Thema kombinierte Abschlüsse sprachen sich einige Stellungnehmende für die Idee aus, aber baten um mehr Leitlinien dazu, wann die Erstellung eines kombinierten Abschlusses sachgerecht sei. Viele Stellungnehmende lehnten die Ausage ab, dass konsolidierte Abschlüsse mit großer Wahrscheinlichkeit den Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen bieten als nicht konsolidierte Abschlüsse. Die vorgeschlagene Beschreibung der Annahme der Unternehmensfortführung wurde von vielen unterstützt, aber die Ansichten waren ob der Aussage geteilt, dass Abschlüsse vom Unternehmen als Ganzes erstellt werden und nicht aus der Perspektive einer bestimmten Gruppe von Anlegern, Kreditgebern und anderen Geldgebern.

Erörterung durch den Board

Zu diesem Thema wurden wenige Anmerkungen gemacht. es wurde vorgeschlagen, mehr Leitlinien zu kombinierten Abschlüssen zur Verfügung zu stellen und das Konzept der Entscheidungsnützlichkeit von konsolidierten Abschlüssen gegenüber nicht konsolidirten Abschlüssen weiter zu untersuchen.

Elemente des Abschlusses – Vermögenswerte

Agendapapier 10D

Während Regulierer, Standardsetzer, Rechnungslegungsvereinigungen, Prüfungsgesellschaften und Einzelpersonen allgemein die Änderungen an den Definitionen von Schulden und Vermögenswerten unterstützten, waren die Ersteller eher gespalten in ihren Ansichten. Diejenigen, die die Definitionen ablehnten, hatte Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Ersetzung des Konzepts des 'erwarteten' wirtschaftlichen Nutzens durch 'die Möglichkeit, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen'. Kernbedenkenpunkt war, dass die vergrößerte Grundmenge von Vermögenswerten und Schulden im Zusammenwirkung mit den vorgeschlagenen Ansatzkriterien dazu führen würde, dass mehr Posten mit geringer Wahrscheinlichkeit im Abschluss erfasst werden würden.

Des Weiteren gaben manche Stellungnehmende dem Wunsch nach mehr Leitlinien im Hinblick auf die Auswahl der Buchungseinheit Ausdruck, und einige Stellungehmende lehnten den Vorschlag ab, dass zu erfüllende Verträge zu einer Kombination von Rechten und Pflichten führen, die einen einzigen Vermögenswerte oder eine einzige Schuld darstellen. Ihrer Meinung nach führen zu erfüllende Verträge zu einem separaten Recht und einer separaten Verpflichtung.

Der Board hat alle Elemente des Abschlusses gemeinsam erörtert, s. unter Eträge, Aufwendungen und undefinierte Elemente

Elemente des Abschlusses – Schulden und Eigenkapital

Agendapapier 10E

In vielen Stellungnahmen wurde den Definitionen von Eigen- und Fremdkapital zugestimmt. Einige Stellungnehmende schlugen vor, Probleme zu priorisieren, die bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten mit Merkmalen sowohl von Eigen- als auch von Fremdkapital entstehen. Die meisten stimmte allerdings der Entscheidung des IASB zu, diese Probleme in einem separaten Projekt zu untersuchen.

Viele Stellungnehmende stimmten der vorgeschlagenen Beschreibung einer 'gegenwärtigen Verpflichtung' zu. Allerdings lehnten die meisten Banken diese ab. Sie brachten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Klassifizierung von Ansprüchen als Eigen- oder Fremdkapital zum Ausdruck. In einigen Stellungnahmen wurde ausgesagt, dass die Beschreibung und die begeleitenden Leitlinien schwer zu interpretieren und umzusetzen sein könnten.

Der Board hat alle Elemente des Abschlusses gemeinsam erörtert, s. unter Eträge, Aufwendungen und undefinierte Elemente

Elemente des Abschlusses – Eträge, Aufwendungen und undefinierte Elemente

Agendapapier 10F

Bei den meisten Stellungnehmenden gab es keine Einsprüche dagegen, die bestehenden Definition von Aufwendungen und Erträgen im Großen und Ganzen unverändert zu lassen, einige Erörterungen zu verscheidenen Arten von Aufwendungen und Erträgen aus dem Rahmenkonzept zu streichen und Elemente für die Eiegenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung nicht zu definieren.

Erörterung durch den Board

Der Board erörterte die Elemente des Abschlusses gemeinsam. Die Mehrzahl der Anmerkungen bezogen sich auf die Definition von Schulden. Einige Boardmitglieder wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Bedenken, die von Banken erhoben worden seien, detaillierter zu erörtern, da es die meinung gäbe, dass komplexe Finanzinstrumente zu andere Anwendungsfragen führen könnten wie beispielsweise der Rolle des Konzepts der wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der Identifizierung von Schulden von Banken.

Es gab Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen, die sich daraus ergeben könnten, mit dem Rahmenkonzept fortzufahren, während es gleichzeitig eigenständige Projekte zu Finanzinstrumenten gebe, die eine Definition von Schulden erforderten. Es gab keine Einigung, wie dieser Sachverhalt angegangen werden sollte. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass Bankregulierer der Definition von Schulden wie im Rahmenkonzeptentwurf vorgeschlagen zugestimmt hätten. Der Stab gab an, dass bis jetzt noch nicht klar sei, warum es abweichende Meinungen zwischen Banken und ihren Regulierern gäbe.

Es gab Unterstützung dafür, weitere Leitlinien zu dem Ausdruck "kein praktische Möglichkeit der Vermeidung" in der Definition von Schulden zur verfügung zu stellen.

Zu der Definition von Vermögenswerten gab es wenig Anmerkungen. Ein Boardmitglied bat den Stab die Rückmeldungen weiter zu untersuchen, die in Textziffer 27(e) des Agendapapiers 10D dargestellt wurden und in denen besagt wurde, dass die Bewertung eines Bündels von Rechten, die als ein einziger Vermögenswert bilanziert werden, nicht notwendigerweise der Summe der Bewertungen der einzelnen Rechte entspricht, die den Vermögenswert ausmachen. Ein weitere Anmerkung war, dass das Konzept von Rechten zum Großteil so verstanden würde, dass sich diese aus Rechtsprechung oder Gesetz ableiteten und somit durchsetzbar seien. Allerdings sei die Absicht, auch andere Rechte mit einzubeziehen (bspw. Zugangsrechte), sodass es sinnvoll sei, die Definition besser zu formulieren.

Ansatz

Agendapapier 10G

Es gab breite Unterstützung bei den Anwendern für den vorgeschlagenen Ansatz in Bezug auf Ansatz, aber Ersteller und Adressaten von Abschlüssen zeigten sich weniger zugetan. Diejenigen, die den Vorschlag ablehnten, würden gerne die bestehenden Kriterien beibehalten, insbesondere das Wahrscheinlichkeitskriterium. Sie äußerden Bedenken, das das Konzept zu abstrakt und subjektiv sei und dass es dazu führen würde, dass mehr Posten mit geringer Wahrscheinlichkeit angesetzt werden könnten.

Erörterung durch den Board

Zu diesem Thema wurden wenige Anmerkungen gemacht. Es gab Bedenken, dass Adressaten Klarstellung in Bezug darauf benötigten, unter welchen Umständen sie sich zwecks Leitlinien und an das Rahmenkonzept halten müssten und wann die sich Folgewirkungen nach IAS 8 ergäben.

Ausbuchung

Agendapapier 10H

Viele Stellungnehmende stimmten allgemein der vorgeschlagenen Diskussion in Bezug auf Ausbuchung zu. Im Hinblick auf die Änderung von Verträgen sprachen sich einige dafür aus, die vorgeschlagenen Leitlinien aufzunehmen.

Erörterung durch den Board

Nur ein Boardmitglied brachte Anmerkungen vor und wies darauf hin, dass die Verwendung eines Beherrschungsansatzes im Zusammenhang mit einem gemischten Bewertungsmodell Möglichkeiten böten, Gewinne und Verluste anszusetzen, die möglichweise nicht sachgerecht seien.

Bewertung und Kapitalerhaltung

Agendapapier 10I

Einige Stellungnehmende gaben der Meinung Ausdruck, dass weitere Untersuchungen notwendig seien, bevor das Kapital zu Bewertung veröffentlicht werden könne. Sie sahen auch die Möglichkeit, das Rahmenkonzept und nur begrenzten Leitlinien zu Bewertung zu veröffentlichen und weitere Untersuchungen nach der Veröffentlichung durchzuführen. Die meisten Stellungnehmenden unterstützten die vorgeschlagenen Bewertungsmaßstäbe, wobei einige vorschlugen, dass noch weitere Bewertungsmaßstäbe adressiert werden sollten. Die meisten Stellungnehmenden teilten die Ansicht, dass die Auswahl des Bewertungsmßstabs auf Grundlage qualitativer Merkmale erfolgen sollte. Viele unterstützten den Vorschlag, dass ein andere Bewertungsmaßstab in der gesamtergebnisrechnung verwendet werden kann, wenn in der Bilanz eine Bewertung zu Zeitwerten erfolgt, aber einige waren der Meinung, dass hier weitere Leitlinien notwendig seien.

Die meisten Stellungnehmenden waren mit dem zu Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepten unzufrieden.

Erörterung durch den Board

Die Diskussion drehte sich im Wesentlichen um das Konzept der Kapitalerhaltung. Es wurde festgehalten, dass sich der Board nicht mit diesem Sachverhalt tiefergehend auseinandergesetzt gesetzt hat und dass im Rahmenkonzeptentwurf das bestehende Konzept beibehalten wurde. Man war sich einig, dass die gegenwärtigen Formulierungen fehlerhaft seien und dass aus einer Nichtänderung die Botschaft aussenden könne, dass diese als sachgerecht angesehen würden. Es gab einige Überlegungen, die Definition der Kapitalerhaltung zu streichen, aber es wurde darauf hingewiesen, dass es dann notwendig sei, alle Standards zu überprüfen, die einen Verweis auf das Konzept beinhalten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das Konzept der Kapitalerhaltung eine der Grundlagen der Finanzberichterstattung sei und deshalb nicht aufgegeben werden sollte.

Ausweis und Angaben

Agendapapier 10J

Es gab allgemeine Zustimmung unter den Anwendern zu den Vorschlägen in Bezug auf Ausweis und Angeben, jedoch auch einige Bedenken und Ablehnung zu bestimmten Einzelaspekten der Vorschläge. Diejenigen, die sich dagegen aussprachen, gaben der Ansicht Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Leitlinien nicht ausreichen, um den Board in seiner künftigen Standardsetzung zu leiten.

Viele Stellungnehmende begrüßten die Arbeiten, die der IASB im Rahmen seiner Angabeninitiative durchführt, aber einige forderten mehr Klarheit hinsichtlich des Zusammenwirkens des Rahmenkonzepts und der Angabeninitiative.

Erörterung durch den Board

Zu diesem Thema wurden keine bedeutenden Anmerkungen gemacht.

Informationen zur finanziellen Leistung

Agendapapier 10K

Interessierte Parteien brachten vielfältige und einander oft entgegengesetzte Meinung über die Darstellung finanzieller Leistung zum Ausdruck. Viele Stellungnehmende lehnten einige oder alle Aspekte der Vorschläge ab. Ihrer Meinung nach sind die leitlinien nicht konzeptionell fundiert und ungeeignet, den Board bei seinen künftigen Standardsetzungsaktivitäten zu leiten. Einige rieten dazu, das Rahmenkonzept noch einmal zu überprüfen, wenn das Projekt zu Primärabschlüssen abgeschlossen ist.

Viele Anwender lehnten die Vorschläge zur Nutzung des sonstigen Gesamtergebnisses ab. Dabei sprachen sich einige gegen die Posten aus, die im sonstigen Gesamtergebnis enthalten sein sollen, und einige waren der Meinung, dass die vorgeschlagenen Leitlinien unzureichend sind und dass ihnen die konzeptionelle Grundlage fehlt. Eine knappe Mehrheit der Stellungnehmenden schlugen vor, dass alle Posten des sonstigen Gesamtergebnisses recycelt werden sollten, wobei einige sich für eine widerlegbare Annahme aussprachen und einige für eine Recyclingvorschrift.

Erörterung durch den Board

Es gab ausführliche Diskussionen zu diesem Thema. Der Sachverhalt, zu dem die meisten Anmerkungen vorgebracht wurden, war das sonstige Gesamtergebnis. Folgende Aspekte hielten die Boardmitglieder fest:

  1. Wenn sich der Board entschließt, das Konzept des sonstigen Gesamtergebnisses beizubehalten, sollte er dieses verfeinern.
  2. Es gibt kein klares Konzept des sonstigen Gesamtergebnisses, und es besteht die Notwendigkeit, Missbrauch zu vermeiden. Der beste Ansatz wäre, ein verlässliches Prinzip zur Verfügung zu stellen. Wenn dies nicht möglich ist, könnte man mit dem Konzept einer widerlegbaren Annahme arbeiten.
  3. Das sonstige Gesamtergebnis sollte auf Ebene der Standards erörtert werden (diesem Vorschlag stimmte der ausdrücklich Vorsitzende zu).
  4. Es sollte eine Schwelle für die Erfassung eines Postens in sonstigen Gesamtergebnis geben.
  5. Der Vorsitzende gab zu erkennen, dass es mehr Untersuchungen zum Thema Recycling geben sollte, da dies die Finanzberichterstattung verzerre.

Es gab verschiedene Vorschläge zur Trenung von Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung. So könnten beispielsweise Komponenten auf Grundlage der leichten/schwierigen Umwandlung in Barmittel unterschieden werden. In einem weiteren Beitrag wurden drei Elemente vorgeschlagen: (i) Posten dauerhaft oder nicht dauerhaft; (ii) Posten barmittelbezogen oder nicht barmittelbezogen und (iii) kontollierbar oder nicht kontrollierbar. Einige Boardmitglieder wiesen allerdings darauf hin, dass dies schwer umzusetzen sei.

In einer anderen Anmerkung wurde darauf verwiesen, dass sich die Diksussion nicht nur auf Bereiche beziehen sollte, die sich aus Fragen auf Standardebene ergäben.

Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass der IASB dieses Kapitel nicht finalisieren sollte, bis die Arbeiten zur Erfolgsberichterstattung abgeschlossen seien.

Geschäftsaktivitäten und langfristige Beteiligungen

Agendapapier 10L

Im Hinblick auf Geschäftsaktivitäten stimmten fast alle Stellungnehmenden zu, dass die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Geschäftsaktivität ausübt, eine Rolle in der Finanzberichterstattung spielt. Allerdings waren die Unterstützer geteilter Meinung hinsichtlich des Ausmaßes de vorgeschlagenen Leitlinien. Etwa die Häfte stimmte den vorgeschlagenen Leitlinien zu, während die andere Hälfte der Meinung war, dass den Konzepten der Geschäftsaktivität und des Geschäftsmodells mehr Bedeutung zugemessen werden sollte.

Hinsichtlich langfristigen Beteiligungen simmten viele dem vorgeschlagenen Ansatz zu. Sie waren also der Meinung, dass das vorgeschlagene Rahmenkonzept ausreichend Leitlinien enthält, mit deren Hilfe der Board sachgerechte Standardsetzungsentscheidungen zur Bewertung und zum Ausweis von langfristigen Beteiligungen fällen und die Bedürfnisse von langfristigen Anlegern sachgerecht adressieren kann.

Erörterung durch den Board

Zu diesem Thema wurden keine bedeutenden Anmerkungen gemacht.

Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf das Rahmenkonzept und Entwurf Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept

Agendapapier 10N

Hinsichtlich Unstimmigkeiten zwischen den bestehenden IFRS und dem vorgeschlagenen Rahmenkonzept stimmten einige den vom Board identifizierten Unstimmigkeiten zu, viele wiesen auf weitere mögliche Uneinheitlichkeiten hin und manche ermutigten den Board, eine umfassendere Auswirkungsanalyse vorzunehmen.

Viele stimmten zu, dass es keine automatische Überarbeitung der IFRS nach der Veröffentlichung eines überarbeiteten Rahmenkonzepts geben sollte. Einige waren jedoch der Meinung, dass alle identifizierten Uneinheitlichkeiten adressiert werden sollten.

Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Entwurf in Bezug auf die Verweise auf das Rahmenkonzept zu. Einige wanrten vor unbeabsichtigten Auswirkungen und schluegen eine umfassende Auswirkungsanalyse der Vorschläge vor.

Erörterung durch den Board

Die einzige Anmerkung, die zu diesem Thema gemacht wurde, besagte, dass es notwendig sei, zu untersuchen, welche Auswirkungen sich in IASB 1 und IAS 8 auf die Verweise auf das überarbeitete Rahmenkonzept ergäben.

Zugehörige Themen

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