Primäre Abschlussbestandteile

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 21

In dieser Sitzung hat der Board die ersten Analysen und Empfehlungen des Stabs zu den Prinzipien für die Zusammenfassung und Aufgliederung sowie zur Rolle der Abschlussbestandteile und des Anhangs, die im Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben enthalten sind, erörtert. Außerdem wurde dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Verfügung gestellt.

Prinzipien für die Zusammenfassung und Aufgliederung und Rolle der Abschlussbestandteile und des Anhangs

Agendapapier 21A

Hintergrund

Dieses Papier enthält die ersten Analysen und Empfehlungen des Stabs zu den Prinzipien für die Zusammenfassung und Aufgliederung sowie zur Rolle der Abschlussbestandteile und des Anhangs.

Analyse des Stabs

In Bezug auf die Prinzipien für die Zusammenfassung und Aufgliederung empfahl der Stab dem Board, das Prinzip hinsichtlich des Zwecks der Aufgliederung deutlicher zu formulieren (d. h., Posten sind aufzugliedern, wenn die daraus resultierenden aufgeschlüsselten Informationen wesentlich sind). Darüber hinaus sollte der Board dieses Prinzip verstärken, indem er hervorhebt, dass ein einziges unähnliches (nicht gemeinsames) Merkmal ausreicht, um zu einer Aufgliederung von Informationen zu führen, wenn diese Informationen wesentlich sind, und eine Anleitung zur Verwendung von Merkmalen entwickeln, um festzustellen, wann Posten zusammenzufassen oder aufzugliedern sind. Schließlich bat der Stab den Board zu bestätigen, dass Textziffer 29 von IAS 1 im neuen IFRS nicht wieder aufgenommen wird, und einen Verweis auf die Verständlichkeit in die Beschreibung der primären Abschlussbestandteile aufzunehmen, wenn die Rolle der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs betrachtet wird.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, die Prinzipien in Bezug auf den Zweck der Aufgliederung klarer zu formulieren und zu betonen, dass ein einziges abweichendes Merkmal ausreichen würde, um zu disaggregierten Informationen zu führen, wenn diese Informationen wesentlich sind. Der Board bat den Stab, klarzustellen, ob die vorgeschlagenen Änderungen für die primären Abschlussbestandteile oder den Abschluss als Ganzes gelten würden. Der Stab stellte klar, dass die Änderungen für den Abschluss als Ganzes gelten sollen. Viele Boardmitglieder waren der Meinung, dass der Vorschlag in positive Aussagen gefasst werden könnte, die eine größere Wirkung entfalten würden. Darüber hinaus war sich das Board einig, dass es sinnvoll wäre, mehr praktische Anleitungen zur Verwendung von Merkmalen zu haben, um festzustellen, wann Posten zusammenzufassen und aufzugliedern sind.

Einige Boardmitglieder erklärten, dass sie dem Vorschlag zustimmen, Textziffer 29 von IAS 1 nicht wieder einzuführen, da diese Vorschrift impliziert, dass die Wesentlichkeit ein entscheidendes Kriterium für die Entscheidung ist, was in die primären Abschlussbestandteile und was in den Anhang aufgenommen werden soll, und dies nicht der Richtung des Entwurfs entspricht. Der Entwurf berücksichtigt nicht nur die Wesentlichkeit als einen Faktor, sondern verlangt auch, dass das Unternehmen andere Faktoren wie die Verständlichkeit berücksichtigt. Einige Boardmitglieder schlugen vor, dass es hilfreich wäre, hervorzuheben, dass die Streichung von Textziffer29 in den meisten Fällen nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen sollte und dass die Schlussfolgerung aus der Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom Dezember 2020 zur Frage, ob Verbindlichkeiten im Rahmen von Reverse-Factoring-Vereinbarungen im Abschluss gesondert dargestellt werden sollten (die auf Textziffer 29 basierte), weiterhin relevant ist. Schließlich stimmte der Board zu, dass die Beschreibung der Rolle der primären Abschlussbestandteile einen Verweis auf die Verständlichkeit enthalten sollte und dass der Stab überlegen sollte, wie die Rolle der primären Abschlussbestandteile die digitale Berichterstattung beeinflusst.

Entscheidungen des Boards

12 von 13 Mitgliedern des Boards unterstützten die Empfehlung des Stabs, das Prinzip in Bezug auf den Zweck der Aufgliederung klarer zu formulieren und zu betonen, dass ein einziges abweichendes Merkmal ausreicht, um zu aufgegliederten Informationen zu führen, wenn diese Informationen wesentlich sind, und Leitlinien zu entwickeln, wie Merkmale verwendet werden können, um festzustellen, wann Posten zusammenzufassen oder aufzugliedern sind. Alle Boardmitglieder stimmten dem Vorschlag des Stabs zu, dass Textziffer 29 von IAS 1 nicht wieder eingeführt wird und die Beschreibung der Rolle der primären Abschlussbestandteile einen Hinweis auf die Verständlichkeit enthalten sollte.

Zugehörige Themen

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