Prüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die im IFRIC-Update Juli und September veröffentlicht wurden

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Themen, deren Nicht-Aufnahme auf die Agenda bestätigt wurde

IFRIC überprüfte seine vorläufigen Agendaentscheidungen in Bezug auf die folgenden Themen vor dem Hintergrund der erhaltenen Stellungnahmen von den Adressaten. Nach Diskussion über diese Stellungnahmen bestätigte IFRIC seine vormaligen Entscheidungen, die folgenden Posten nicht auf die Agenda zu nehmen. Eine Agendaentscheidungsmitteilung wird im IFRIC Update für diese Sitzung veröffentlicht werden.

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Treuhandvermögen für Leistungen an Arbeitnehmer im Einzel- bzw. separaten Abschluss des Treugebers

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Fair Value-Bewertung einer Transferbeschränkung nach Ablauf des Erdienungszeitraums

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Zunahme des für Beschäftigte relevanten beizulegenden Zeitwertes als Ergebnis von unvorhersehbaren Kapitalumschichtungen

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben - Darstellung der "Netto-Finanzierungsaufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung

IAS 11 Fertigungsaufträge - Aufteilung von Gewinnen bei nicht segmentierten Verträgen

IAS 16 Sachanlagen - Neubewertung von im Bau befindlichen als Finanzinvestitionen gehaltende Immobilien

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Fremdwährungsinstrumente, die in Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens des Emittenten gewandelt werden können

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Änderungen in den Vertragsbedingungen eines bestehenden Eigenkapitalinstrumentes, die zu einer Umklassifizierung als finanzielle Verbindlichkeit führen

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Von Minderheiten gehaltene Puts und Forwards und IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Sind von Minderheiten in einem Unternehmenszusammenschluss erhaltene Puts und Forwards bedingte Gegenleistungen?

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Klassifizierung und Bilanzierung von SIM-Karten

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte - Anwendung von IAS 38 (rev. 2004)

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Test der Hedge-Effektivität auf kumulativer Basis

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Bewertung von Stromderivaten

SIC-12 Konsolidierung - Zweckgesellschaften - Aufgabe der Beherrschung

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Fremd- bzw. Eigenkapital

IFRIC überprüfte seine vorläufige Agendaentscheidung einen Sachverhalt nicht zu interpretieren, der sich darauf bezieht, ob „wirtschaftlicher Zwang‟ die Klassifizierung eines Finanzinstrumentes als eine finanzielle Schuld oder als Eigenkapital beeinflusst.

IFRIC stellte zu Beginn zweigeteilte Ansichten dahin gehend vor, wie weiter mit diesem Sachverhalt zu verfahren sei. Verschiedene Stellungnehmenden hatten ihre Bedenken in Bezug auf die vorläufige Agendaentscheidung des Boards zum Ausdruck gebracht. Einige Mitglieder brachten eine Präferenz für eine Interpretation zum Ausdruck, während andere Mitglieder eine Präferenz für eine Änderung am Standard befürworteten.

Das Ergebnis der Diskussion bestand darin, dass IFRIC entschied, dass es nicht in der Lage sein würde, eine Einigung zu diesem Sachverhalt zu erzielen. IFRIC wird sich diesem Sachverhalt daher nicht annehmen; dennoch entschied IFRIC, dass es den Sachverhalt zurück an den Board verweisen würde, damit dieser entscheidet, ob dies im Rahmen des IASB-Projektes zu Fremd- und Eigenkapital gelöst werden könne.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Definitionen eines Derivates: Indexierung an das eigene EBITDA oder den eigenen Umsatz

IFRIC überprüfte Stellungnahmen zu der Agendaentscheidung, den Sachverhalt, ob an das eigene EBITDA oder den eigenen Umsatz indexierte Verträge die Definition eines Derivates gemäß IAS 39 erfüllen würden, nicht zu interpretieren.

Zahlreiche Stellungnehmende hatten ihre Besorgnis dahin gehend ausgedrückt, dass IFRIC keine Leitlinien in Bezug darauf zur Verfügung gestellt hatte, worin der Unterschied zwischen einer finanziellen und einer nicht-finanziellen Variable besteht. Die IFRIC-Mitglieder unterstützten die vorgebrachten Bedenken. Da der FASB vorläufige Beratungen zu diesem Sachverhalt abhält, entschied IFRIC, dass der Stab sich damit befassen und mit dem FASB-Stab diskutieren sollte, ob dieser Sachverhalt vom IFRIC gelöst werden kann.

IFRIC entschied, die Agenda zu diesem Punkt nicht zu bestätigen, entschied sich jedoch in einer späteren Projektstufe erneut damit zu befassen, wenn der Stab eine Möglichkeit dazu gehabt haben wird, den Zeitplan für das FASB-Projekt zu diskutieren.

IAS 41 Landwirtschaft – Ansatz und Bewertung in Bezug auf biologische Produkte gemäß IAS 41

IFRIC führte seine Diskussion zu einem Sachverhalt in Bezug auf die Bilanzierung für biologische Vermögenswerte und landwirtschaftliche Produkte fort.

IFRIC verwies diese Sachverhalte im Mai 2004 an den IASB. Jedoch erlaubte die Board-Agenda keine Diskussion dieses Verweises. In der Zwischenzeit einigte sich der IASB darauf, ein Projekt zu Fair Value Bewertung (Fair Value Measurement, FVM) aufzunehmen, welches sich wahrscheinlich darauf auswirken wird, wie IFRIC mit den aufgebrachten Sachverhalten umzugehen hat.

Die IFRIC-Sachverhalte beziehen sich auf IAS 41.21 und 22. Zwei Fragen sind vom IFRIC aus den erhaltenen Eingaben aufgenommen worden:

Wie hat ein Unternehmen eine Verpflichtung zur Wiederbepflanzung eines biologischen Vermögenswertes nach der Ernte zu bilanzieren?

Was hat die Ausnahme von der Einbeziehung von Werterhöhungen aufgrund von „zusätzlicher biologischer Umwandlung‟ im Rahmen von IAS 41.21 zu bedeuten? Worin besteht insbesondere die Bedeutung dieser Ausnahme, wenn die Bewertung auf der Prognose zukünftiger Zahlungsströme basiert (die nur nach künftigen biologischem Wachstum erreicht werden können)?

IFRIC hatte vormalig entschieden, dass es keine Leitlinien dazu herausgeben wolle, wie eine Verpflichtung zur Wiederbepflanzung eines biologischen Vermögenswertes nach der Ernte herausgeben wolle.

Bei der Sitzung im November 2006 konzentrierte sich die Diskussion auf IAS 41.21. Die IFRIC-Mitglieder unterstützten die Streichung des Verbotes gegenüber der Berücksichtigung von künftigen Wachstum bei biologischen Vermögenswerten.

Die IFRIC-Mitglieder befassten sich damit, dass die Marktteilnehmer künftiges Wachstum bei der Bewertung dieser Posten berücksichtigen würden und kommentierten außerdem, dass es Risikofaktoren im künftigen Wachstum gibt, die bei der Bewertung solcher Vermögenswerte zu berücksichtigen sind.

Anschließend erörterte IFRIC, ob biologische Vermögenswerte mit ihrer „höchsten und besten Verwendung im vorteilhaftesten Markt‟ bewertet werden sollten. Diese Vorgehensweise ist Bestandteil des bevorstehenden Diskussionspapiers des IASB zur Fair-Value Bewertung. IFRIC-Mitglieder waren geteilter Meinung; einige Mitglieder waren der Meinung, dass IFRIC mit diesem Bewertungskonzept nicht voranschreiten sollte, da dieses noch nicht vollständig untersucht und vom IASB übernommen worden sei. Andere hingegen würden das Konzept übernehmen, da es wahrscheinlich im Projekt zur Fair-Value-Bewertung bestehen wird.

IAS 41.21 bezieht sich auf durch „Transformationen‟ entstandene Werterhöhungen. IFRIC-Mitglieder schienen zu übereinstimmen, dass der Mitarbeiterstab den dahinterstehenden "Grundgedanken" dieses Konzepts klarstellen sollte.

IFRIC entschied, an diesem Sachverhalt weiterhin weiterhin zu arbeiten, da es in der Praxis große Unterschiede gibt. Dem Mitarbeiterstab wurde aufgetragen, sich hauptsächlich mit IAS 21.41 zu beschäftigen und zu überlegen, ob und wie IAS 41 geändert werden kann, um die Eingaben der Adressaten zu berücksichtigen.

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