Allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Angaben und klimabezogene Angaben — Erneute Erörterungen und Skalierbarkeit

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Plan für erneute Erörterungen

Agendapapiere 3A und 3B

In diesem Sitzungsteil wurde der der vorgeschlagene Plan zur zur erneuten Erörterung der Entwürfe IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben erörtert.

Folgende Punkte wurden von den ISSB-Mitgliedern während der Diskussion hervorgehoben:

  • Es geht nicht nur um die Finalisierung der Standards, sondern es gibt auch weitere Aspekte wie z. B. Aufklärung/Schulung der Anwender zu berücksichtigen.
  • Zwei Stichpunkte stehen im Fokus: Rechtzeitigkeit und Momentum.
  • Momentum geht auch auf COP26 in Glasgow zurück, da dort die Erwartung formuliert wurde, dass bis Ende 2022 Standards zur Verfügung stehen sollten.
  • Rechtzeitigkeit dreht sich nicht nur um die Geschwindigkeit, sondern auch die Effizienz und Effektivität.
  • Es gilt Prioritäten zu setzen, die Frage ist jedoch wie.
  • Falls man nicht in der Lage ist einen vollen Satz von Vorschriften zu liefern, sollte man sich Gedanken machen, was wichtig und weniger wichtiger ist.
  • Eine Verknüpfung von Themen kann hilfreich sein.
  • Verhältnismäßigkeit und Skalierbarkeit müssen zueinander passen.
  • Die zu berücksichtigenden Faktoren finden sich in Textziffer 18 wieder
  • Es wurden Themen identifiziert, die gut aufgenommen wurden, Themen, die gemischte Rückmeldungen erhielten, und Themen, bei denen neue oder andere Informationen von den Interessengruppen geliefert wurden. Hier gilt es zu priorisieren, in welche Themen mehr Zeit investiert wird, insbesondere bei denen mit gemischten Rückmeldungen.
  • Je nach Komplexität der zu beratenden Fragen werden verschiedene Vorgehensweisen vorgeschlagen: Für weniger komplexe Angelegenheit sollen in einer einzigen Sitzung Analysen und Empfehlungen vorgelegt werden. Für komplexere Angelegenheiten soll zunächst eine allgemeine Weisung des ISSB eingeholt werden und dann ein Papier erarbeitet, das der Weisung entspricht, um eine Entscheidung zu diskutieren und zu erleichtern.
  • Vorgeschlagene gemeinsame Themen für erneute Beratungen der beiden Entwürfe: Skalierbarkeit sowie aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen.
  • Aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen: Es gilt zu prüfen, ob mehr Klarheit und Zeit für die Ersteller erforderlich sind, um Angaben zu aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen zu machen
  • Vorgeschlagene Themen für erneute Beratungen über den Entwurf S1: Der Umfang der erforderlichen Berichterstattung lässt sich nicht vollumfänglich mit „Signifikantes nachhaltigkeitsbezogenes Risiko oder Chance“, „Identifizierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Angaben“ und „Anwendung der Wesentlichkeit“ abdecken.
  • Vorgeschlagene Themen für erneute Beratungen über den Entwurf S2: Treibhausgasemissionen und branchenbezogene Anforderungen. Im Allgemeinen gab Zustimmung zu den vorgeschlagenen branchenbezogenen Angabevorschriften für finanzierte und geförderte Emissionen; vorgeschlagene Metriken gehen über die Vorschriften hinaus, die im Abschnitt über branchenübergreifende Metriken und Ziele des S2-Entwurfs vorgeschlagen werden, hier insbesondere die Angabe von Scope-3-Emissionen.

Bei der Abstimmung ergab sich eine Zustimmung zu den in der Liste aufgeführten Themen.

Skalierbarkeit

Agendapapiere 3C und 4C

Die meisten Stellungnehmenden bei der Konsultation zu den Entwürfen IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben schlugen vor, dass der ISSB das Spektrum der Fähigkeiten und die Bereitschaft von Unternehmen in der ganzen Welt zur Anwendung der Vorschläge in den Entwürfen stärker berücksichtigen sollte.

Grundsätzliche Erwägungen des Stabs in dem Papier zu Skalierbarkeit waren:

  • Um mit den ISSB-Standards schlussendlich eine globale Grundlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen können, ist es wichtig, den „Bereitschaftsgrad“ der Unternehmen zu berücksichtigen. Regeln, die von vielen Unternehmen nicht umgesetzt werden können, sind nicht zielführend.
  • Um hier eine Abstufung zu erzielen, wurden im Papier für die Sitzung eine Reihe von Optionen bzw. Mechanismen vorgeschlagen. Diese sollen dem Stab bei der Entwicklung weiterer Konzepte/Arbeiten behilflich sein und einen Rahmen aufzeigen.
  • Grundsätzlich wurde betont, dass die Idee nicht ist, das Ambitionsniveau der ISSB-Standards zu senken, sondern vielmehr, Ersteller dazu zu befähigen, schlussendlich die vorgesehenen Regelungen anwenden zu können.
  • Es wurde klargestellt, dass es bei Skalierbarkeit nicht um Skalierbarkeit rein im Sinne der Unternehmensgröße geht, sondern dass etliche Differenzierungskriterien denkbar sind, z.B. auch Branchenzugehörigkeit, Geschäftsmodell, etc.
  • Die Maßnahmen zur Skalierbarkeit können dauerhaft oder auch nur temporär wirken.

Folgende Aspekte wurden ferner in den Diskussionen zwischen Board und Stab aufgegriffen:

  • Alternativen, die sich aus einer Abschichtung der Anforderungen ergeben, müssen dennoch Informationen von hoher Qualität liefern.
  • Es wurde berichtet, dass die an einer Übernahme interessierte Jurisdiktionen bereits über Skalierungsmechanismen nachdenken. Daher sei es sehr sinnvoll, dass sich der ISSB direkt mit solchen Mechanismen beschäftigt. Dies sei der Vergleichbarkeit der Informationen zuträglich. Zwar ist die Vergleichbarkeit durch Anwendung von Skalierungsmechanismen grundsätzlich eingeschränkt, allerdings gäbe es dann zumindest einheitliche Mechanismen und nicht unterschiedliche für verschiedene Jurisdiktionen.
  • Ein gradueller Entwicklungspfad von eher qualitativ geprägten hin zu quantitativen Angaben könnte eine Möglichkeit darstellen (analog TCFD).
  • Zum Vorschlag einer Unterteilung in „grundlegende“ und „fortgeschrittene“ Angabepflichten wurden Bedenken dahingehend geäußert, dass eine solche Unterteiltung schwierig durchzuführen sei, wenn man nicht in der Lage sei, klare Kriterien zu bestimmen, welche Unternehmen auf einem niedrigen Bereitschaftsgrad liegen.
  • Dahingehend wurde auch geäußert, dass „grundlegend“ bedeute, dass ein Unternehmen sich auf einem Pfad befinde, und erst mit den „fortgeschritten“-Vorschriften die globale Grundlinie erreiche bzw. erfülle. In diesem Zusammenhang sei es auch wichtig, ein entsprechendes Bewusstsein bei den Investoren zu schaffen (keine Erwartungslücke).
  • Die beiden Mechanismen „nicht in der Lage sein, zu erfüllen“ sowie “grundlegend/fortgeschritten” wurden begrüßt, bzgl. des Mechanismus „zusätzliche Leitlinien“ wurde diskutiert, inwieweit Leitlinien innerhalb oder außerhalb der Standards zielführend seien.
  • In Bezug auf „nicht in der Lage sein, zu erfüllen“ wurde angeführt, dass dies ohne weitere Konkretisierung im Ermessen des Unternehmensleitung liegen würde. Hier seien objektive Kriterien und Leitlinien erforderlich, zudem könnte es sinnvoll sein, zu erklären, weshalb eine Angabe nicht gemacht werden konnte und wie dieser Umstand behoben werden soll.
  • Temporäre Mechanismen i.S. einer gestaffelten Einführung wurden präferiert, permanente Mechanismen nicht so sehr. Temporäre Mechanismen könnten dafür sorgen, dass Unternehmen sich auf einen Entwicklungspfad begeben.

Schlussendlich gab der Board seine Zustimmung dazu, dass die vom Stab vorgeschlagenen Mechanismen zur Skalierbarkeit weiterverfolgt werden sollen.

 

Zugehörige Themen

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