Finanzinstrumente — Wertminderung

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Im März 2013 hatte der IASB den Standardentwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle herausgegeben, mit dem ein neues Modell für den Ansatz, die Bemessung, den Ausweis und die Angaben zu erwarteten Kreditausfällen vorgeschlagen wurde. Die Kommentierungsfrist endete am 5. Juli 2013. 

Auf dieser Sitzung erörterte der IASB Ergebnisse und Rückmeldungen von

  • den Erkundigungsaktivitäten
  • den Feldtests sowie
  • den Stellungnahmen.

 

Ergebnisse aus den Erkundigungsaktivitäten

In Ergänzung des Kommentierungsprozesses und zwecks Austausch mit einer größeren Bandbreite von Interessengruppen während der Stellungnahmefrist wurden Erkundigungsaktivitäten unternommen. Zu den Teilnehmern zählten Ersteller, Nutzer, Prüfer, nationale Standardsetzer sowie regional tätige Organisationen und Regulatoren. 

Grundsätzlich unterstützte eine Mehrheit der Teilnehmer an den Erkundigungsaktivitäten (darunter auch die Ersteller) die im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge. Ein Modell, bei dem zu jedem Zeitpunkt für alle Vermögenswerte die bei ihnen über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste erfasst werden, fand keine Unterstützung. Die weit überwiegende Mehrheit der Teilnehmer unterstützte ein Modell der Bonitätsverschlechterungen, bei dem in Finanzinstrumente unterschieden wird, die eine bedeutende Verschlechterung in der Kreditqualität erfahren haben, und solche, bei denen das nicht der Fall ist, weil:

  • dies zu einem sachgerechten Ausgleich zwischen der wirtschaftlichen Grundlage von Leihegeschäften und operativen Schwierigkeiten eines Modells erwarteter Kreditverluste führt;
  • es eng an die Praxis des Kreditrisikomanagements angelehnt ist;
  • es nützliche, relevante und zeitnahe Informationen über erwartete Kreditverluste gewährleistet;
  • über die Gesamtlaufzeit erwartete Kreditverluste nur bei jenen Posten erfasst werden, deren Kreditqualität sich verschlechtert hat.

 

Ergebnisse von den Feldtests

Der IASB hatte eine kleine Gruppe an Erstellern eingeladen, an einem Feldtest teilzunehmen und die Vorschläge zu testen und zu besprechen. Die Unternehmen kamen aus den wesentlichen geografischen Regionen der Welt und hatten unterschiedliche Erfahrungshorizonte. Die Boards wendeten bedeutende Zeit zur Diskussion der Ergebnisse aus den Feldtests auf, die von beiden Stäben unternommen worden waren. Einige der dabei erzielten Ergebnisse sind nachfolgend wiedergegeben:

  • Operationelle Herausforderungen bei der Umsetzung – Einige Teilnehmer hatten zunächst Bedenken, dass die Einschätzung einer bedeutenden Verschlechterung auf einer Veränderung des Kreditrisikos des einzelnen Instruments fußt und nicht auf einer Veränderung der Bonität der Gegenpartei. Im Verlauf des Feldtests fand eine Reihe an Teilnehmern allerdings Wege, mit dem Unterschied zwischen Veränderungen der Bonität der Gegenpartei und der Veränderung des Kreditrisikos eines Instruments seit dessen Eingehung umzugehen. Schlussendlich wendeten sie das vorgeschlagene Modell auf Ebene des einzelnen Instruments an und führten dieses Themengebiet nicht länger als Bedenkenpunkt an. 
  • Reaktionsgeschwindigkeit des vorgeschlagenen Modells im Vergleich zu IAS 39 – Indem man die Adressaten um eine Schätzung der erwarteten Risikovorsorge unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie nach dem Entwurf bat, war man in der Lage, die erwartete Reaktionsgeschwindigkeit des Modells zu beurteilen. Die Teilnehmer fanden, dass das vorgeschlagene Modell schneller auf sich veränderte wirtschaftliche Bedingungen reagiert als das derzeitige Modell in IAS 39. Den Teilnehmern wurde eine Reihe wirtschaftlicher Informationen zur Verfügung gestellt, so dass ihre stellvertretend vorgenommene Vorhersage besser war als in der Realität. Die Stabsmitarbeiter konzedierten, dass diese Einschätzung nicht perfekt sei, gleichwohl aber eine Schätzung der Reaktionsgeschwindigkeit des vorgeschlagenen Modells biete.
  • Richtung der Wirkung auf die Risikovorsorge – Nahezu alle Teilnehmer beobachteten im Vergleich zum derzeitigen Modell in IAS 39 eine spürbare Erhöhung der Risikovorsorge beim Übergang und durch den gesamten Wirtschaftszyklus hinweg.
  • Portfolien außer Hypothekenportfolien – Beim Übergang fiel die Bemessung der Risikovorsorge nach dem vorgeschlagenen Modell zwischen 25% und 60% höher aus als unter IAS 39. Die Bemessung der Risikovorsorge, die den über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlusten bei sämtlichen finanziellen Vermögenswerten entspricht, ist um 50% bis 140% höher als jene nach IAS 39. Auf jenem Punkt im Zyklus, zu dem die Vorsorge am höchten ist, d.h. wenn der wirtschaftliche Ausblick am schlechtesten ist, wäre die bemessene Vorsorge um 50% bis 150% höher als der für denselben Zeitraum ermittelte Wert unter IAS 39.
  • Hypothekenportfolien – Beim Übergang fiel die Bemessung der Risikovorsorge nach dem vorgeschlagenen Modell zwischen 30% und 250% höher aus als unter IAS 39. Die Bemessung der Risikovorsorge, die den über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlusten bei sämtlichen finanziellen Vermögenswerten entspricht, ist um 130% bis 730% höher als jene nach IAS 39. Auf jenem Punkt im Zyklus, zu dem die Vorsorge am höchten ist, d.h. wenn der wirtschaftliche Ausblick am schlechtesten ist, wäre die bemessene Vorsorge um 80% bis 400% höher als der für denselben Zeitraum ermittelte Wert unter IAS 39. 

Einige der Ergebnisse sind noch nicht endgültig. Die Stabsmitarbeiter werden eine vollständige Auswertung der Ergebnisse von den Feldtests auf der Sitzung im September 2013 vorlegen. 

 

Rückmeldungen aus Stellungnahmen

Die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen (die sich weitgehend mit den Kommentaren deckten, die man im Zuge der Erkundigungsaktivitäten erhalten hatte) deckten folgende Gebiete ab:

  • Über die nächsten 12 Monate erwartete Verluste – die meisten akzeptierten die über die nächsten 12 Monate erwarteten Kreditverluste und begrüßten die Möglichkeit unterschiedlicher Methoden zu ihrer Berechnung. Allerdings zeigten sich einige besorgt, dass implizit ein Ansatz der Ausfallwahrscheinlichkeiten erforderlich sei und baten um Klarstellung, dass auch andere Methoden verwendet werden könnten.
  • Bedeutende Verschlechterung in der Kreditqualität – die weit überwiegende Mehrheit der Stellungnehmenden unterstützte dieses Kriterium für die Erfassung über die Gesamtlaufzeit erwarteter Kreditverluste eines Finanzinstruments. Gleichwohl brachten die Adressaten eine Reihe detaillierter Fragen und Bedenken auf. 
  • Erwartete Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und deren Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sind (fair value through other comprehensive income, FVTOCI) – ungeachtet ihrer Sichtweise in Bezug auf die vorgeschlagene Einführung einer verpflichtenden FVTOCI-Bewertungskategorie unterstützten die meisten ein einziges Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente.
  • Vereinfachung in Bezug auf ein geringes Kreditrisiko – die Stellungnehmenden hatten unterschiedliche Ansichten zu der Ausnahme, dass ein Finanzinstrument keine bedeutende Verschlechterung erfahren haben soll, falls es zum Berichtsstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweist (d.h. es als 'Investment Grade' eingestuft wurde). Allerdings sagten viele, dass die 'Investment Grade'-Ausnahme im Konflikt mit dem Prinzip einer bedeutenden Verschlechterung stehen könne.
  • Widerlegbare 30-Tages-Vermutung – die Mehrheit der Adressaten stimmte der widerlegbaren Vermutung aus dem Entwurf zu, wonach Finanzinstrumente als eine bedeutende Verschlechterung der Kreditqualität verzeichnend angenommen werden, wenn sie mehr als 30 Tage überfällig sind. Allerdings zeigten sich einige besorgt, dass dies als eine willkürliche Schwelle angewendet und in einigen Fällen nicht im Einklang mit dem Prinzip einer bedeutenden Verschlechterung stehen würde.
  • Abzinsungssatz – obwohl es dazu im Entwurf keine spezielle Frage gab, sagten viele, dass zur Abzinsung der Risikovorsorge der Effektivzinssatz verwendet werden sollte und nicht ein Zins, der zwischen dem Effektivzinssatz und dem risikofreien Zins liegt.
  • Zinserträge – die weit überwiegende Mehrheit der Adressaten stimmte zu, dass Zinserträge bei finanziellen Vermögenswerten der Stufe 3 - konzeptionell gesehen - auf Nettobasis berechnet werden sollten und dass dies im Einklang mit der heutigen Vorschrift in IAS 39 stehe. Allerdings bevorzugten die meisten eine Zinslosstellung, die den aufsichtsrechtlichen Vorschriften in einigen Rechtskreisen ähnelt, oder einen Bruttoausweis für Zinserträge in allen Umständen. 
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens – es wurde eine Bandbreite an Schätzungen unterbreitet, die meisten Stellungnehmenden deuteten jedoch an, dass sie eine Vorlaufzeit von drei Jahren für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Entwurf benötigten.
  • Übergang – die Mehrheit der Stellungnehmenden stimmte den Übergangsvorschriften im Großen und Ganzen zu, erbaten aber einige zusätzliche Klarstellungen.
  • Angaben – die Mehrheit der Antwortenden äußerte Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Angabevorschriften und forderten den IASB auf, die Angaben stärker in Einklang mit der Praxis des Kreditrisikomanagements zu bringen und stärker auf von der Geschäftsleitung vorgenommenes Ermessen und getätigte Annahmen zu fokussieren. 

 

Rückmeldungen der Adressaten zu den Wertminderungsvorschlägen des FASB

Auch der FASB informierte auf dieser Sitzung über Rückmeldungen seiner Adressaten zu seinem Wertminderungsmodell (derzeit erwartete Kreditverluste). Der FASB sah deutliche Unterschiede zwischen den Ansichten der Nutzer und jenen der Ersteller: Eine große Mehrheit der Anleger (dreimal so viele) bevorzugten einen Ansatz, bei dem sämtliche erwarteten Kreditverluste beim Erstansatz erfasst würden. Auf der anderen Seite präferierten die Ersteller ein Modell, bei dem lediglich ein Teil der erwarteten Kreditverluste erfasst oder eine Schwelle beibehalten wird, die gerissen werden muss, bevor die insgesamt erwarteten Kreditverluste erfasst würden. Jene Nutzer, die eine vollständige Erfassung der erwarteten Kreditverluste beim Erstansatz bevorzugten, sprachen sich dafür aufgrund einer verspäteten Erfassung von Verlusten und einer angemessenen Vorsorge aus.

Der FASB fand heraus, dass die Ersteller das vorgeschlagene Modell im Großen und Ganzen als operationabel einstuften, wobei sie auf bedeutende Kosten im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung des Modells hinwiesen. Gleichwohl musste der FASB gegenüber den Erstellern klarstellen, dass man von ihnen nicht notwendigerweise eine Vorhersage der wirtschaftlichen Bedingungen über die Restlaufzeit des Vermögenswerts erwarte.

 

Allgemeine Beobachtungen

Auf der Sitzung wurde deutlich, dass IASB und FASB das Thema 'Erwartete Kreditverluste' von unterschiedlichen konzeptionellen Ausgangspunkten her angingen. In den Rückmeldungen, die der IASB erhalten hatte, schien ein Ansatz favorisiert zu werden, der eine getreue Wiedergabe der Leistungskraft in der Ergebnisrechnung gewährleistet. Demgegenüber schien der FASB Rückmeldungen von Nutzern erhalten zu haben, in denen ein Ansatz bevorzugt wurde, der die gesamten erwarteten Verluste in der Bilanz widerspiegelt. In einer der abschließenden Bemerkungen sagte ein Boardmitglied, dass, falls die zwei Boards versuchen würden, zu einer konvergierten Lösung zu kommen, sie die eingegangenen Rückmeldungen angesichts der zwei Sichtweisen berücksichtigen müssten, um Informationen zu liefern, die beiden Bedürfnissen gerecht werden.

Zugehörige Interpretationen

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