Überprüfung von IFRS 3 nach dessen Einführung

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Die Projektverantwortliche führte in Agendapapier 13A ein, welches die Eingaben enthielt, welche man im Zuge der Tätigkeiten in der ersten Projektphase der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse erhalten hat. Agendapapier 13B enthielt die Fragestellungen, auf die man sich der Projektmanagerin zufolge in der Bitte um Informationsübermittlung (Request for Information, RfI) konzentrieren solle. Das Ziel der Sitzung bestand darin, Rückmeldungen von Boardmitgliedern zu den beiden Papieren zu erhalten, um die nächsten Phasen vorbereiten zu können.

Papier 13A enthält die Ergebnisse der Einbindungen mehrerer Adressaten nach Themengebieten. Jedem Thema wurde eine Bedeutung zugewiesen (hoch, mittel und gering), und für jene Themen, die als mittelmäßig und hochgradig relevant angesehen wurden, sind Fragen in Papier 13B enthalten. Die in Papier 13B aufgenommenen Themenfelder sind

  1. die Definition eines Geschäftsbetriebs
  2. die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  3. die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts, insbesondere der eigenständige Ansatz immaterieller Vermögenswerte und die nicht planmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts
  4. nicht beherrschende Anteile sowie
  5. stufenweise Erwerbe und Angaben. 
Daneben wird in dem Stabspapier die Aufnahme dreier allgemeiner Fragen vorgeschlagen, die dabei helfen sollen, den Hintergrund und die Erfahrung der Stellungnehmenden, die Frage, ob der Nutzer andere relevante Themengebiete zur Aufnahme vorschlägt sowie die Kosten und Nutzen bei der Einführung des Standards zu verstehen. Es sollen keine Fragen rund um die Interessenzusammenführungsmethode aufgenommen werden, weil der Stab keine Bedenken hinsichtlich der Abschaffung der Methode infolge der Einführung von IFRS 3 vernommen hat.

Ein Boardmitglied sagte, dass es wichtig sei, die tatsächlichen Erfahrungen der Antwortenden in Erfahrung zu bringen, weil rein akademische Erfahrungen sich von Praxiserfahrungen unterschieden. Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken dahingehend, dass die Überprüfung nach der Einführung nicht dazu genutzt werden solle, das gesamte Projekt neu zu erwägen. Es werde der Anschein erweckt, dass es eine Erwartungshaltung gebe, alle Fragen zu behandeln. Ein Boardmitglied bat um Klarstellung, wie man die Antworten erhalten wolle.

Die Projektmanagerin erläuterte, dass man einen formellen Fragebogen erstellen wolle und es eine Stellungnahmefrist vergleichbar der beiden Entwürfen geben solle.

Ein Boardmitglied sagte, dass es wichtig sei, dass Nutzer Beispiele mit tatsächlichen Nachweisen lieferten, so dass man die Antworten vernünftig einwerten könne. Ein anderes Boardmitglied fragte, ob zwischen den Papiere 13A und 13B eine Wechselwirkung bestehe, weil die Stellungnehmenden nur 13B bekämen und damit nicht den vollständigen Hintergrund hätten. Die Projektverantwortliche entgegnete, dass die Adressaten Zugang zu dem Papier erhalten können. Ein Boardmitglied erwähnte, dass es wichtig zu wissen sei, wie und welche Bilanzierungswahlrechte ausgeübt worden seien, um die Warte zu verstehen, von der sie antworteten.

Nächste Schritte

Die Projektmanagerin erläuterte, dass sie eine überarbeitete Fassung des Fragebogens auf Grundlage der Äußerungen von Boardmitgliedern erstellen wolle und dieser im Dezember zur Verfügung stehe. Es bestehe die Erwartung, das Dokument mit der Bitte um Stellungnahme Ende Januar oder Anfang Februar 2014 zu veröffentlichen. Die sich daran anschließenden Schritte für die zweite Pahse müssten noch festgelegt werden.

 

Zugehörige Themen

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