Rahmenkonzept

Date recorded:

Restant: Bewertungsunsicherheit und die grundlegenden qualitativen Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen

Agendapapier 10

Hintergrund

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, Bedenken in Bezug auf die vorläufige Abstimmungsvorlage des überarbeiteten Rahmenkonzepts zu erörtern, die von deren Prüfern erhoben wurde. Insbesondere ging es um kritische Anmerkungen zu Bewertungsunsicherheit und den grundlegenden qualitativen Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen.

Leitlinien in der vorläufigen Abstimmungsvorlage

Im überarbeiteten Rahmenkonzept heißt es, dass die Verwendung von vernünftigen Schätzungen ein essentieller Teil der Erstellung von Finanzinformationen ist. Selbst ein hoher Grad von Bewertungsunsicherheit bedeutet nicht unbedingt, dass eine Schätzung nicht entscheidungsnützliche Informationen bieten kann. In einigen Fällen kann jedoch der Grad der Bewertungsunsicherheit so hoch sein, dass es notwendig ist, zu erwägen, ob andere Informationen entscheidungsnützlicher sind als die hoch unsichere Schätzung. (Ein extremes Beispiel wäre die Bewertung eines komplexen Finanzinstruments zu Anschaffungskosten statt zu einem beizulegenden Zeitwert, der hoch unsicher ist.)

Im überarbeiteten Rahmenkonzept heißt es außerdem, dass die Informationen sowohl relevant sein als auch eine getreue Darstellung bieten müssen, um entscheidungsnützlich zu sein. Allerdings enthält das überarbeitete Rahmenkonzept kein explizites Prinzip, dass es notwendig sein könnte, einen Kompromiss zwischen Relevanz und der getreuen Darstellung zu finden, noch enthält es Leitlinien dazu, wie mit einer Situation umzugehen ist, wenn nur eine Art von Information über ein bestimmtes wirtschaftliches Phänomen für relevant gehalten wird (bspw. nur der beizulegende Zeitwert ist relevant), aber diese Information einem hohen Grad von Bewertungsunsicherheit unterliegt. In der Grundlage für Schlussfolgerungen des überarbeiteten Rahmenkonzepts werden jedoch diese Sachverhalte durchaus angedeutet.

Rückmeldungen zur vorläufigen Abstimmungsvorlage

Vor dem Hintergrund des Mangels an Leitlinien fragten die Prüfer:

  1. Soll im überarbeiteten Rahmenkonzept ein Kompromiss zwischen der Abwägung von Relevanz und getreuer Darstellung erlaubt werden, wenn entschieden wird, welche Informationen (wenn überhaupt) für ein wirtschaftliches Phänomen zur Verfügung gestellt werden?
  2. Wenn dies der Fall ist, welche Faktoren sollten dann beim Finden eines solchen Kompromisses berücksichtigt werden?

Die Prüfer waren auch geteilter Meinung, ob eine hoch unsichere Schätzung jemals getreu die zugrunde liegende Transaktion abbilden könne:

  • Wenn ja ist die Vorschrift in QC18 über die Identifizierung und Zurverfügungstellung der nächsten am meisten relevanten Art von Information, die die Transaktion getreu abbilden könnte, (bspw. die Bewertung der komplexen Derivate zu Anschaffungskosten und nicht zum beizulegenden Zeitwert) redundant.
  • Wenn nicht ist unklar, welche Art von Information zur Verfügung gestellt werden sollte, wenn die hoch unsichere Schätzung die einzige relevante Bewertung der Transaktion darstellt.

Analyse des Stabs

Im Rahmenkonzept von 2010 legt die Textziffer QC16 bereits nahe, dass es notwendig sein könnte, einen Kompromiss zwischen Relevanz und getreuer Darstellung zu finden. In einigen Fällen kann die relevanteste Information über ein Phänomen eine hoch unsichere Schätzung sein. In diesen Situationen kann in Abhängigkeit von den Tatsachen und Umständen die entscheidungsnützlichste Information die folgende sein:

  • die hoch unsichere Schätzung begleitet von sachgerechten Angaben;
  • eine Schätzung eines anderen Betrags, der einer geringeren Bewertungsunsicherheit unterliegt, aber auch eine leicht weniger relevante Information darstellt; oder
  • in seltenen Fällen Informationen, die nicht auf einer Schätzung beruhen.

Der sachgerechte Kompromiss zwischen Relevanz und getreuer Darstellung hängt in jedem Fall von den spezifischen Tatsachen und Umständen ab. So könnte bspw. ein höherer Grad von Bewertungsunsicherheit, der von sachgerechten Angaben unterstützt wird, für ein Finanzinstrument, das zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird, als akzeptabel angesehen werden, aber dies gelte nicht für einen einzigartigen intern generierten immateriellen Vermögenswert oder eine Vorsorge für einen Rechtsstreit. Insgesamt istder Stab der Meinung, dass die Anwendung dieses Kompromisses etwas ist, das der Board bei der Standardsetzung berücksichtigen müsse. Es sei nichts, was im Rahmenkonzept vorgeschrieben werden sollte.

Empfehlung des Stabs

 Vor dem Hintergrund der obigen Analyse empfahl der Stab Folgendes:

  1. Der Board sollte in Kapital 2 (also nicht nur in der Grundlage für Schlussfolgerungen) klarstellen, dass es nötig sein kann, einen Kompromiss zwischen Relevanz und getreuer Darstellung zu finden, insbesondere zwischen Relevanz und Bewertungsunsicherheit, aber
  2. der Board sollte nicht erörtern, wie ein solcher Kompromiss gefunden wird.

Nächste Schritte

Der Stab beabsichtigt, bei der Sitzung im Oktober 2017 einen weiteren Restanten vorzustellen. Über das überarbeitete Rahmenkonzept soll im vierten Quartal abgestimmt werden. Die endgültige Version soll dann im ersten Quartal 2018 herausgegeben werden.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs ohne große Diskussion zu.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.