Dynamisches Risikomanagement

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 4

Hintergrund

Als der IASB IFRS 9 herausgab, ersetzte er die Anforderungen von IAS 39 an das Portfolio Fair Value Hedge Accounting für Zinsänderungsrisiken (oft auch als "Macro Hedge Accounting" bezeichnet) nicht. Der Board hat geprüft, wie diese Anforderungen ersetzt werden können. Ein Diskussionspapier DP/2014/1 Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging wurde im April 2014 veröffentlicht. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hat der IASB beschlossen, ein zweites Diskussionspapier zu entwickeln, das voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 veröffentlicht wird.

Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen

Agendapapier 4A

In diesem Agendapapier werden die bisherigen Entscheidungen des Boards zusammengefasst. Wir haben Ihnen dazu eine ausführliche Zusammenfassung im März 2018 zur Verfügung gestellt (s. Agendapapier 4A und ergänzend für die Diskussionen im März selbst Agendapapier 4B).

Zielprofil: Designierung und Qualifizierungskriterien

Agendapapier 4B

In diesem Papier werden die Qualifizierungskriterien für die finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt, die zur Bestimmung des Zielprofils eines Unternehmens verwendet werden. Darüber hinaus werden die Designierung und Entdesignierung von finanziellen Verbindlichkeiten im Rahmen Modells des dynamischen Risikomanagement und entsprechende Dokumentationsvorschriften diskutiert.

Vorläufige Sichtweise des Stabs

Der Stab ist vorläufig zu folgenden Schlüssen gelangt:

(a) Finanzielle Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Erfassung der Änderungen im Jahresergebnis designiert werden, sind für die Bestimmung des Zielprofils eines Unternehmens nicht zulässig.

(b) Die Risikomanagementpolitik und -verfahren eines Unternehmens legen letztlich fest, wann festverzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit einem Nachfragemerkmal im Rahmen des dynamischen Risikomanagementmodells als Sichteinlagen behandelt werden. Sichteinlagen müssen jedoch finanzielle Verbindlichkeiten mit einem Nachfragemerkmal sein und dürfen nicht bei Änderungen der Marktzinssätze im Zeitablauf neu bewertet werden. Darüber hinaus könnten Qualifizierungskriterien, die sich auf die Schätzung des Kernanteils eines Sichteinlagenportfolios konzentrieren, willkürlich und potenziell unvereinbar mit dem Ziel des dynamischen Risikomanagementmodells sein, die Auswirkungen von Risikomanagementaktivitäten in der Finanzberichterstattung nicht zu steuern, sondern zu reflektieren. Da das Ziel des Modells darin besteht, die Auswirkungen der dynamischen Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens im Abschluss getreu darzustellen, sollten die Auswirkungen einer unangemessenen Behandlung von Einlagen als Sichteinlagen in der Leistungsbeurteilung erfasst werden.

(c) Die Designierung von finanziellen Verbindlichkeiten und zukünftigen Transaktionen sollte auf Portfoliobasis erfolgen. Dies steht im Einklang mit der auf der Boardsitzung im Februar 2018 vereinbarten Vermögenswertprofildesignierungsmechanik, die wiederum im Einklang mit einem der Ziele des Modells für die Bilanzierung des dynamischen Risikomanagements steht, das darin besteht, Umsetzungskomplexitäten zu verringern, die mit der Anwendung den aktuellen Hedge-Accounting-Leitlinien auf dynamische Portfolios einhergehen. Die Designierung finanzieller Verbindlichkeiten auf Portfoliobasis würde eine getreue Darstellung des dynamischen Risikomanagements im Abschluss ermöglichen. Dies würde insbesondere die Designierungsmechanik an der Art und Weise ausrichten, wie im Rahmen des Risikomanagements das Zinsänderungsrisiko berücksichtigt wird.

(d) Das Bilanzierungsmodell für dynamisches Risikomanagement sollte die Designierung eines Prozentsatzes eines Portfolios bestehender finanzieller Verbindlichkeiten und künftiger Refinanzierung ermöglichen, vorausgesetzt, dass:

(i) der vorgesehene Prozentsatz konsistent auf alle erwarteten Cashflows innerhalb des Portfolios angewendet wird;

(ii) der gleiche Prozentsatz eines Portfolios von finanziellen Verbindlichkeiten wird auf ein entsprechendes Portfolio von zukünftigen Refinanzierungen angewendet; und

(iii) die Designierung eines Prozentsatzes eines Portfolios steht im Einklang mit der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens.

Zusätzlich kann ein Unternehmen einen Teil des Wachstums im Zielprofil designieren, sofern der designierte Prozentsatz mit der Risikomanagementstrategie übereinstimmt und der designierte Betrag dem im Rahmen des Vermögensprofils designierten Wachstumsbetrag entspricht.

(e) Finanzielle Verbindlichkeiten und zukünftige Transaktionen sollten aus dem Zielprofil entdesigniert werden, wenn die finanziellen Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 ausgebucht werden oder die Qualifizierungskriterien nicht mehr erfüllt sind. Darüber hinaus sollte das Modell für das dynamische Risikomanagement keine freiwillige Entdesignierung von Portfolios innerhalb des Zielprofils zulassen, wenn das Risikomanagementziel für ein bestimmtes Portfolio von Finanzverbindlichkeiten gleich bleibt und alle anderen Qualifizierungskriterien weiterhin erfüllt sind.

(f) Eine formale Dokumentation der in das Zielprofil designierten Posten sollte gefordert werden. Insbesondere sollte ein Unternehmen bei der Designierung Folgendes dokumentieren:

(i) Das (die) Portfolio(s) an finanziellen Verbindlichkeiten und Beträgen, die nach dem Rechnungslegungsmodell für das dynamische Risikomanagement designiert wurden. Der Detaillierungsgrad der Dokumentation sollte eine ausreichende Spezifität aufweisen, so dass bei der Ausgabe neuer finanzieller Verbindlichkeiten klar ist, welchem Portfolio sie zuzuordnen sind.

(ii) eine Beschreibung der Methoden und der wichtigsten Annahmen, die das Unternehmen zur Schätzung der Kern- und Nicht-Kernanteile seines Sichteinlagenportfolios verwendet;

(iii) die vom Unternehmen angewendeten Methoden zur Bestimmung des Betrags künftiger Transaktionen und wie die Designierung als Teil des Zielprofils mit den Zielen und Verfahren des Risikomanagements vereinbar ist - wenn zum Beispiel das Unternehmen zukünftige Transaktionen im Zusammenhang mit Refinanzierung und Wachstum bestimmt, sollte es die Methoden dokumentieren, die zur Vorhersage des als sehr wahrscheinlich erachteten Betrags verwendet wird und wie die vorgesehene Höhe der zukünftigen Transaktionen mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt; und

(iv) Belege für die hohe Wahrscheinlichkeit des Eintretens zukünftiger Transaktionen - dies steht im Einklang mit der für das Vermögenswertprofil geltenden Dokumentationspflicht, wenn ein Unternehmen einen Fälligkeitsplan für die Cashflows erstellen würde, einschließlich der Auswirkungen der Zurücksetzung der Zinssätze für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, aus dem hervorgeht, dass die erwarteten Cashflows in ausreichender Höhe vorhanden sind, um erwarten zu lassen, dass die künftigen Transaktionen mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden; dieser Plan kann durch die bisherige Praxis der Reinvestition von Mittelzuflüssen und Refinanzierungsabflüssen sowie durch beobachtbare Daten zur Schätzung des erwarteten Wachstums eines bestimmten Portfolios unterstützt werden; darüber hinaus sollte der Zeitraum, in dem das Portfolio zukünftiger Transaktionen erwartet wird, in einem vernünftigen und genügend engen Zeitrahmen ab einem höchstwahrscheinlichen Zeitpunkt als Grundlage für die Beurteilung der Performance dokumentiert werden.

Die Dokumentation sollte durch die Risikomanagementverfahren und -ziele eines Unternehmens unterstützt werden. Änderungen in der Dokumentation sollten selten sein und mit den Risikomanagementpraktiken des Unternehmens übereinstimmen.

Erörterung durch den Board

Vorläufige Sichtweise (a)

Die Boardmitglieder waren sich einig, dass es Qualifizierungskriterien geben muss. Ein Mitglied fand die Begriffe "prognostizierte Transaktionen" und "feste Zusage" verwirrend, da einer der Begriffe auf Wahrscheinlichkeit basiere und der andere nicht.

Ein Boardmitglied hielt fest, dass eine Sicherungsgeschäft nicht zulässig ist, wenn es bereits für die Absicherung des Zinsänderungsrisikos designiert wurde, es könnte jedoch zulässig sein, wenn es für das Fremdwährungsrisiko designiert wurde; dies weiter erwogen werden. Weiterhin gelte, dass wenn eine Verbindlichkeit in der Vergangenheit als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Betriebsergebnis bewertet wurde, kann dies beim Übergang zu fortgeführten Anschaffungskosten geändert werden, so dass die Verbindlichkeit unter diese Kriterien fallen kann, das eigene Kreditrisiko jedoch nicht nach IFRS 9 recycelt werden kann. Dies sollte vom Stab weiter geprüft werden.

Die stellvertretende Vorsitzende und andere Boardmitglieder stellten in Frage, ob Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz und einem Zinsswap zur Zinsbindung einbezogen werden könnten. Der Stab erklärte, dass er dies nicht für möglich halte, da das Risiko nicht sowohl auf Einzel- als auch auf Portfoliobasis gesteuert werden sollte, obwohl das Thema eher praktischer als konzeptioneller Natur sei. Die stellvertretende Vorsitzende bat den Stab, diesen Ansatz zu bestätigen.

Vorläufige Sichtweise (b)

Ein Boardmitglied stimmte dem Vorschlag zu und stimmte zu, dass eine Einlage, wenn sie als Kernsichteinlage behandelt wird, in der Leistungsbeurteilung erfasst werden sollte. Zusätzlich gibt es eine Definition einer Sichteinlage, aber es wäre hilfreich, auch prinzipienbasierte Qualifizierungskriterien zu haben, um zu bestimmen, was "Kernsichteinlagen" sind. Ein weiteres Boardmitglied und die stellvertretende Vorsitzende stimmten zu, dass es wichtig ist, Kernsichteinlagen aus der Sicht der Unternehmensleitung auf der Grundlage der künftigen Wirtschaftslage zu betrachten und dies auf der Grundlage verfügbarer und tragfähiger Informationen zu tun; dies sollte in den Vorschlag aufgenommen werden.

Der Vorsitzende fügte hinzu, dass in der Regel aus vertraglichen Rechten hervorgeht, was Kernsichteinlagen sind, und es würde ausdrücklich hervorgehoben werden müssen, dass dies auf zukünftigem Risikomanagement beruht.

Einige Boardmitglieder gaben an, dass es in ihren Rechtskreisen Sichteinlagen gibt, die neu bewertet werden und derzeit nicht unter die Definition fallen, aber als Kernsichteinlagen betrachtet werden. Der Stab stimmte zu, darüber nachzudenken, wie dieses Problem angegangen werden kann.

Vorläufige Sichtweise (c)

Ein Boardmitglied erklärte, dass es keine Alternativen zur Portfoliobasis sehe. Ein anderes Boardmitglied fügte hinzu, dass finanzielle Verbindlichkeiten und künftige Transaktionen, wie unter Textziffer 37 beschrieben, ähnliche Risikomerkmale aufweisen sollten, wenn sie sich im selben Portfolio befinden.

Ein Boardmitglied zeigte sich zufrieden mit den Vorschlägen, fand es aber vor der Erörterung von Leistung bei einer künftigen Sitzung schwer zu verstehen, inwieweit ein Zielprofil ein aussagekräftiger Maßstab dafür ist, inwieweit ein Ziel erreicht wurde. Zusätzlich sollte es eine weitere Diskussion darüber geben, ob diese Vorschläge verpflichtend oder optional sein werden, allerdings gelte auch, dass die Vorschläge tatsächlich optional sein würden, sobald es Designierungen und Qualifizierungskriterien gibt, da ein Unternehmen in der Praxis absichtlich einer Prüfung einen negativen Ausgang geben könne.

Die stellvertretende Vorsitzende fügte hinzu, dass die Bemerkungen zur Neugewichtung in dem Papier offenbar nicht widerspiegeln, wie dies unter IFRS 9 funktionieren solle, einem sehr engen Konzept und nicht für eine Veränderung der Größe der Gesamtgruppe beabsichtigt.

Vorläufige Sichtweise (d)

Ein Boardmitglied stellte klar, dass dort, wo im Beispiel die Verbindlichkeiten in zwei Teile, Bank und Eigenkapital, aufgeteilt wurden, die Worte "Designierung von 50% der Verbindlichkeiten" die Designierung von 100% der Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich bedeuteten.

Andere Boardmitglieder stellten klar, dass es sich bei der Risikomanagementstrategie um ein allgemeines Konzept handelt, das umfassendere Risikomanagementrichtlinien und -verfahren beinhaltet.

Entscheidungen des Boards

Der Board unterstützte alle vorläufigen Sichtweisen einstimmig mit Ausnahme von (b), wo es eine Gegenstimme gab.

Die Dynamik von Portfolien

Agendapapier 3C

Analyse des Stabs

In diesem Papier wird gezeigt, wie sich die Dynamik von Portfolios im Kontext des vom Board entwickelten Bilanzierungsmodells für dynamisches Risikomanagement auf die Vermögens- und Zielprofile und deren Zusammenspiel auswirkt.

Empfehlungen des Stabs

Dieses Papier enthält keine Aufforderungen an den Board, vorläufige Entscheidungen zu treffen.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied merkte an, dass es wichtig sei, darauf hinzuweisen, dass die Änderung des beizulegenden Zeitwerts in das Zinstreiberelement, das als Zins erfasst wird, und den Rest, der als Bewegung des beizulegenden Zeitwerts erfasst wird, aufgeteilt wird. Dies muss explizit sein, da sich daraus ein Betrag an Zinserträgen/-aufwendungen ergibt, der keine Forderung oder Verbindlichkeit darstellt.

Darüber hinaus sei es wichtig, andere Treiber bei der Wertänderung von Derivaten zu berücksichtigen. Dies wurde vom Board noch nicht diskutiert und bisher wurden nur Zinsswaps berücksichtigt. Komplexe Instrumente sollten erörtert werden, da es nicht zweckmäßig sein kann, alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts mit Ausnahme des Zinselements über das sonstige Gesamtergebnis laufen zu lassen.

Ein Boardmitglied stellte die rollende Strategie in Szenario B in Frage, wenn das dynamische Risikomanagement weiterläuft, anstatt eine neue Designierung zu erhalten, und fragte, wann dies angemessen wäre. Der Stab gab zur Antwort, dass er in dieser Situation ein Portfolio mit fortlaufendem Charakter im Gegensatz zu einem mit endlichem Charakter unterschieden und separiert hätte.

Ein Boardmitglied stellte die Verwendung des Wortes "berücksichtigen" in Textziffer 55 in Frage ("das Bilanzierungsmodell des dynamischen Risikomanagements muss die Unterschiede in den Vertragsbedingungen berücksichtigen"). Der Stab stellt klar, dass dies bedeute, dass die Unterschiede widergespiegelt werden sollte. Darüber hinaus erörterten sie die Formulierungen in Textziffer 39 ("Die Zuordnung zu den jeweiligen Zeitbändern innerhalb des Vermögenswert- und Zielprofils spiegelt nicht wider, wann die Transaktionen erwartet werden. Vielmehr spiegeln sie die erwarteten Auswirkungen auf das Vermögenswertprofil und das Ziel wider, das das Unternehmen erreichen will"). Der Stab stellte klar, dass es sich dabei um Wachstum und Neubepreisung handelt, nicht um den Zeitpunkt der Begebung.

Ein Boardmitglied merkte an, dass die Schichtung im Modell es nicht unbedingt weniger belastend für die Ersteller mache und dass dies in einer zukünftigen Sitzung, in der die Leistung besprochen wird, weiter diskutiert werden werde.

Der Stab beabsichtigt, zunächst ein Papier über Derivate auf Basis von Swaps und dann über Leistung bei zukünftigen Sitzungen vorzulegen.

Zugehörige Themen

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