Entwicklung von Standards und Leitlinien für den Lagebericht

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Infolgedessen richtete der IASB eine Projektgruppe ein, die aus Vertreter der nationalen Standardsetzer in Deutschland, Großbritannien, Kanada und Neuseeland bestand. Das Konzept des Lageberichts mit der Management Discussion & Analysis (MD&A) in den USA oder dem Operating and Financial Review (OFR) in Großbritannien vergleichbar.

Das Projektteam legte ein Diskussionspapier vor, das mit einem Projektüberblick beginnt. In diesem werden die Beweggründe für die Durchführung der Analyse, die Bedeutung des Projekts für den IASB und seine Adressaten sowie die behandelten Kernthemen angesprochen. Anschließend werden die analytischen Schritte, die das Projektteam unternommen hat, dargestellt. Im Zuge dieser Darstellung wurde auch hervorgehoben, in welchen Bereichen starke Übereinstimmung und in welchen Bereichen weniger Einigkeit besteht. In diesem Abschnitt werden auch Hintergrundinformationen dazu gegeben, was unter einem Lagebericht zu verstehen ist, auf welche unterschiedlichen Weisen Lageberichte innerhalb des Geschäftsberichts ausgewiesen werden und die Vorgehensweise verschiedener Länder, die diese bei der Ausarbeitung von Vorschriften hinsichtlich Form und Inhalt gewählt haben.

Auch wenn das Diskussionspapier keinen vollständigen Entwurf darstellt, so deckt es doch die Kernbereiche ab, die bis zur nächsten Projektstufe zu auszuarbeiten wären. Es wurde daher als Preliminary Views Paper (ein Papier, das die vorläufige Sichtweise enthält) bezeichnet.

Es bestand allgemein Einigkeit, dass - auch wenn der IASB die Federführung innehaben und das Projekt als sein eigenes verfolgen sollte - nicht genug Zeit bestehe, um die herausgearbeiteten Sachverhalte zu erörtern, Vorschläge zu unterbreiten und das Diskussionspapier vorläufige Sichtweise des IASB zu veröffentlichten. Die Agenda des Boards ließe es gegenwärtig nicht zu, dass Ressourcen in dieses Projekt geleitet werden. Der Board erklärte sich damit einverstanden, das Papier auf der Grundlage zu veröffentlichen, dass dort die Ergebnisse des unternommenen Forschungsprojekts dargestellt würden und nicht die vorläufige Sichtweise des IASB, dass der Board aber gleichwohl vorschlagen könnte, dass den Adressaten bestimmte Fragen gestellt oder Sachverhalte angesprochen werden.

Das Projektteam zog in dem Diskussionspapier folgende Schlüsse:

  • Der IASB sollte einen prinzipienbasierten Standard zum Thema Lagebericht herausgeben, gemeinsam mit nicht bindenden Umsetzungshinweisen.
  • Der Lagebericht sollte definiert werden als "Informationen, die den Abschluss als Teil der Finanzberichterstattung eines Unternehmens ergänzen und sowohl die wesentlichen Trends und Faktoren erläutern, die der Entwicklung und der Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmensbereichs innerhalb der durch den Abschluss abgedeckten Periode zugrunde lagen, als auch jene, die wahrscheinlich die zukünftige Entwicklung sowie die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens beeinflussen werden".
  • Das Ziel des Lageberichts ist, gegenwärtigen und potenziellen Investoren zu helfen, die vom Unternehmen angewendeten Strategien einzuschätzen und die Möglichkeit zu beurteilen, inwiefern diese erfolgreich umzusetzen sind.
  • Ziele, Grundsätze und qualitative Charakteristika des Lageberichts sollten klar umrissen sein. Im Lagebericht sollte die Unternehmensführung insbesondere eine Analyse derjenigen Geschäftsbereiche darlegen, die den Abschluss im Hinblick auf zukünftige Geschäfte vervollständigen und ergänzen. Lageberichte sollten umfassend sein, sich auf Inhalte konzentrieren, die für Investoren erheblich und bedeutend sind, und verständlich, neutral und ausgewogen, vergleichbar und verlässlich sein.
  • Ein Standard zum Lagebericht sollte bestimmte Unternehmen verpflichten, einen Lagebericht als Teil ihres Abschlusses vorzulegen. Zumindest sollte der Standard von all denjenigen Unternehmen anzuwenden sein, die Beteiligungs- oder schuldrechtliche Titel öffentlich handeln oder im Begriff sind, diese in einen öffentlichen Wertpapiermarkt zu emittieren. Bevorzugtes Ziel ist es, von diesen Unternehmen die Veröffentlichung von Lageberichte zu fordern, wenn sie überhaupt Übereinstimmung mit IFRS geltend machen wollen. Das Projektteam erkennt jedoch an, dass dieses kurzfristig zu erreichen unwahrscheinlich sei. In vielen Rechtsbereichen existieren aufsichtsrechtliche Vorschriften, die mit dem hier vorgeschlagenen Lageberichtmodell konfligieren.
  • Wenn von einem Unternehmen die Veröffentlichung eines Lageberichts vorausgesetzt wird, sollte der Standard den Ausweis der Informationen anhand von fünf Grundbegriffen fordern: Art der Unternehmung; Zielsetzungen und Strategien; Ressourcen, Risiken und Unternehmensbeziehungen; Leistungsmaßzahlen und -indikatoren; Ergebnisse und Aussichten.
  • Mit dem Standard einhergehende, nicht bindende Umsetzungshinweise sollten herausgegeben werden, um bei der Erstellung des Lageberichts behilflich zu sein. Diese Hinweise würden Beispiele beinhalten, wie Lageberichte, die mit dem Standard in Einklang stehen, in der Praxis aussehen könnten.
  • Wenn der IASB tatsächlich Lageberichte verlangt, muss es, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt weitere Standards herausbringt oder bestehende revidiert, jeweils festlegen, ob die zu veröffentliche Information im Abschluss oder im Lagebericht aufzunehmen ist.

Der IASB erörterte nicht alle oben genannten Punkte. Zu den wesentlichen Anmerkungen, die während der Diskussion gemacht wurden, gehörten jedoch folgende:

  • Man stimmte grundsätzlich überein, dass die bisher geleistete Arbeit und der vorgelegte Bericht von hoher Qualität seien.
  • Es gab keinen klaren Hinweis darauf, ob der Board die Entwicklung einer eigenständigen Reihe von Standards zum Lagebericht befürwortet oder ob die entsprechenden Forderungen in IAS 1 aufgenommen werden sollen. Diejenigen, die die Veröffentlichung eines eigenen Standards bevorzugten, wiesen wiederholt darauf hin, dass der Inhalt dieser Verlautbarung nur grundsätzliche Fragen behandeln würde. Er würde darüber hinaus zu einem gewissen Maß abdecken, was derzeit in vielen im Umlauf befindlichen erläuternden Berichten als im Abschluss beinhaltet dargestellt wird.
  • Einige Mitglieder des Boards favorisierten die Aufnahme des Lageberichts als integralen Bestandteil des Abschlusses. Es gab jedoch Bedenken bezüglich der Frage, ob der Lagebericht in einer geschlossenen Darstellung im Abschluss erscheinen oder in den Fußnoten verstreut würde und ob die Entscheidung darüber den Erstellern überlassen werden sollte. Bedenken wurden auch laut hinsichtlich der Prüfbarkeit solcher Berichte und hinsichtlich der Zunahme des Umfangs der Finanzberichterstattung unter IFRS als Ganzes, wenn unter anderem "vorausschauende" Kommentare über die Führungsstrategie aufgenommen würden.
  • Es wurde vorgeschlagen, dass die Anwendung des Standards zum Lagebericht oder der Umsetzungshinweise freiwillig sein sollte, d.h. keine Bedingung unter IFRS, ausgenommen eventuell für Unternehmen, die IAS 33 unterliegen (was bedeuten würde, dass der Standard alle Unternehmen beträfe, die Beteiligungs- oder schuldrechtliche Titel öffentlich handeln oder im Begriff sind, diese in einem öffentlichen Wertpapiermarkt zu emittieren).
  • Kommentare, die sich speziell auf den Entwurf des Diskussionspapiers bezogen, beinhalteten die Erklärung einiger Boardmitglieder, die ihrer Bevorzugung der SEC Zielsetzungen bezüglich Lageberichts gegenüber der Zielsetzung des im Diskussionspapier dargestellten Lageberichts Ausdruck gaben. Andere verlangten, dass der Entwurf mehr an den Entwürfen der IFRS ausgerichtet sein solle, insbesondere die Angabepflichten.
  • Weitere Anmerkungen wurden gegenüber dem Projektteam außerhalb der Sitzung gemacht.

 

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