Rahmenkonzept Phase A – Zielsetzungen

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Die Boards erörterten eine Reihe von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Zielsetzung der Rechnungslegung. Der erste Sachverhalt bezog sich darauf, ob das Ziel der Rechnungslegung sein sollte, Informationen einem weiten Kreis von Nutzern zugänglich zu machen oder nur den Besitzern von Stammaktien. Es wurde darauf hingewiesen, dass die bestehenden Rahmenkonzepte beider Boards - und auch alle weiteren, die dem Stab zu Kenntnis gekommen sind - den Begriff „Nutzer‟ sehr weit fassten. Der Stab schlug vor, dass das bestehende Verständnis von "Nutzer" beibehalten werden solle, und wies darauf hin, dass eine Beschränkung auf die Besitzer von Stammaktien in einigen Ländern unangemessen sei, je nach ihren Anforderungen an die Unternehmensführung. Es wurde festgehalten, dass Nutzer im Allgemeinen diejenigen sind, die Risiko behaftete Investitionen (in welcher Form auch immer) in ein Unternehmen tätigen, die aber im Rahmen der Bilanzierung nicht immer als Eigenkapitalgeber bezeichnet werden. Es herrschte Übereinkunft zwischen den Boards, dass Nutzer eine umfassende Gruppe von Menschen sein sollten, und es wurde festgestellt, dass Informationen, die manche Nutzergruppen benötigten, andere aber nicht, sich später im Projekt herauskristallisieren könnten.

Die Boards hielten fest, das es eine wichtige Unterscheidung gebe zwischen denen, die finanzielle Informationen, die genau ihren Bedürfnissen entsprechen, von einem Unternehmen fordern können, und denjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass manche Unternehmen Abschlüsse nach bestimmten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen müssen, weil einige ihrer Nutzer, die in der Position seien, finanzielle Informationen für ihre eigenen Bedarfe zu fordern, dies von ihnen verlangten. Diese Nutzer, so wurde festgehalten, seien Bestandteil der weit gefassten Definition von "Nutzer", es sollten jedoch keine Forderungen speziell für diese Gruppe aufgenommen werden (da sie alles, was sie benötigten, ohnedies von den betroffenen Unternehmen fordern könnten).

Die nächste Diskussion drehte sich um die Frage, ob es Aufgabe der Rechnungslegung sei, Nutzern als Entscheidungshilfe zu dienen oder vergangene Transaktionen aufzulisten. Das Ergebnis war, dass die Aufgabe der Rechnungslegung die einer Entscheidungshilfe sei. Die Boards setzten die Diskussion mit der Frage fort, ob, wenn nun die Entscheidungshilfe erstes Ziel sei, ein Unterziel bezüglich der Rolle von Rechenschaftspflicht und "verantwortlicher Führung" (im Original "stewardship") aufgenommen werden sollte. Solch ein Ziel sei in den meisten bestehenden Rahmenwerken eingeschlossen. Es folgte eine ausführliche Diskussion über die Bedeutung des Ausdrucks "verantwortliche Führung", von dem es eine Reihe von unterschiedlichen Interpretationen in der Runde gab, und es wurde darauf hingewiesen, dass sich der Ausdruck schwer übersetzen lasse. Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass dieses Ziel nicht aufgenommen werden sollte; sie waren jedoch in der Minderheit. Demzufolge wurde die Stabmitglieder gebeten, ein Papier vorzubereiten, das von den Boards separat überdacht werden und die angestrebte Interpretation von "verantwortlicher Führung" darstellen solle.

Die Boards kamen überein, dass generell Berichte nicht darauf ausgelegt sein sollten, für die Geschäftsleitung nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen - wenn die Geschäftsleitung den Bericht nützlich fände, sei dies positiv, aber nicht notwendig, da Geschäftsleitungen ihre eigenen Berichte verlangen können. Die Boards erörterten die Frage, ob die Erwartungshaltung der Geschäftsleitung in den Informationen des Berichts widergespiegelt werden sollte. Sie einigten sich darauf, dass es unmöglich sei, diese Frage negativ zu beantworten, weil die Erwartungen der Geschäftsleitung einen unabdingbaren Bestandteil der Berichterstattung bildeten - so zum Beispiel bei der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer eines Anlagegegenstandes unter Berücksichtigung der Art der Nutzung durch ein bestimmtes Unternehmen (so ist zum Beispiel die Nutzungsdauer eines Flugzeuges im Pendelverkehr mit mehreren Starts und Landungen pro Tag nicht die gleiche wie die eines Flugzeuges, das auf Langstrecken eingesetzt wird). Weiterhin erörterten die Boards, ob Abschlüsse Lageberichte enthalten sollten. Es wurde darauf hingewiesen, dass der IASB in seinem Vorwort Lageberichte als seinem Aufgabenbereich zugehörig angebe. Es herrschte Übereinkunft, dass die Boards über diesen Punkt nicht abschließend urteilen sollten, bis die Grenzen der Rechnungslegung in den Rahmenkonzepten genauer definiert seien.

Die Boards erörterten, ob Einzelabschlüsse Informationen enthalten sollten, die den Nutzern helfen würden, die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen. Während, wie die Boards übereinstimmend befanden, ein solches Ziel vernünftig schiene, sollte es doch nur Teil der allgemeinen Zielsetzung sein, die die Zurverfügungstellung von entscheidungsrelevanten Informationen sei und somit Liquiditätseinschätzung beinhalte, aber nicht darauf beschränkt sei.

Die Boards diskutierten, ob solche Entwicklungen wie die der Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) den Bedarf für grundsätzliche Abschlüsse eliminiert habe, weil die Nutzer die Informationen, derer sie bedürften, aus diesen Formaten extrahieren könnten. Man kam überein, dass zum derzeitigen Zeitpunkt allgemeine Abschlüsse noch nicht obsolet seien und deshalb weiterhin die Art von Berichterstattung sein sollten, auf die die Rahmenkonzepte abgestellt sein sollten. Derzeit seien Formate wie XBRL exzellente Analyseinstrumente, stellten aber kein umfassendes Berichtsrahmenkonzept dar. Deshalb würden die Boards weiterhin allgemeine Abschlüsse als das zu fordernde Berichtsformat ansehen und würden bestrebt sein, die Informationsbedarfe der Nutzer an vorderster Stelle zu berücksichtigen. Der Stab stellte die Frage, ob Abschlüsse auch umweltbezogene und soziale Informationen beinhalten sollten. Eine Entscheidung wurde von den Boards nicht gefordert. Sie gaben aber an, dass es schwer zu vereinbaren sei, diese Informationen aus den Abschlüssen herauszulassen und dennoch den Anspruch auf "verantwortliche Führung" geltend zu machen. Die Boards wiesen darauf hin, dass es derzeit eine Reihe von europäischen Projekten gäbe, die Sachverhalte wie die Berichterstattung über Umweltfragen und Humankapital beträfen. Dieses Thema wird von den Boards zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern beim IASB Meeting gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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