Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Date recorded:

Projektstatus

In der Sitzung konzentrierte man sich vorrangig auf Abschnitt 12 Finanzielle Vermögenswerte und Finanzielle Schulden des entworfenen Entwurfs eines IFRS für KMU. Dennoch stellte der Stab vorher eine kurze Zusammenfassung zum Projektfortschritt vor. Die meisten der 40 Abschnitte des Entwurfs des IFRS für KMU wurden vorläufig gebilligt. Zu den ausstehenden und noch zu entwerfenden Abschnitten zählen hauptsächlich jene zu Ertragsteuern und Leistungen an Arbeitnehmer. Darüber hinaus muss auch noch die Grundlage für Schlussfolgerungen und die Einladung zu Stellungnahmen entworfen werden.

Ertragsteuern

Vor der Betrachtung des Abschnittes zu Finanzinstrumenten befasste sich der Board mit dem gewählten Ansatz bei Ertragsteuern. Der Stab schlug einen "Timing Differences"-Ansatz vor. Dies fand Unterstützung, allerdings waren einige Boardmitglieder darüber besorgt, dass bestimmte Vermögenswerte und Schulden, die angesetzt werden sollten, dann nicht erfasst würden.

Finanzinstrumente

Die restliche Zeit wurde mit der Betrachtung von Abschnitt 12 des Entwurfs des KMU-IFRS verbracht. Abschnitt 12 enthält wesentliche Änderungen aufgrund der auf der Juni-Sitzung des Boards gefassten Beschlüsse. Allerdings war der Originaltext von Abschnitt 12 den Beobachtern nicht zugänglich.

Auf der Juni-Sitzung einigte sich der Board vorläufig darauf, dass ein KMU kein Wahlrecht erhalten sollte, IAS 39 an Stelle von Abschnitt 12 anzuwenden. Dennoch würden, obwohl Abschnitt 12 eine einfachere Art der Bilanzierung von Finanzinstrumenten als IAS 39 vorsieht, die Vereinfachungen bedeuten, dass viele der in IAS 39 zur Verfügung stehenden Wahlrechte den KMU nicht zugänglich wären (beispielsweise die Klassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten als "zur Veräußerung verfügbar" und als "bis zur Endfälligkeit gehalten"). Zudem würden bestimmte Vermögenswerte, die unter IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten werden könnten, nach Abschnitt 12 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu halten sein. Außerdem wären die Ausbuchungsvorschriften von Abschnitt 12 einfacher, aber strenger als jene in IAS 39. Als Ergebnis bat der Stab den Board, seine Entscheidung vom Juni zu überdenken. Der Board einigte sich darauf, dass KMU ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des vollständigen IAS 39 an Stelle von Abschnitt 12 haben sollten.

Im Rahmen der Vereinfachung der Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten wurde der Verweis auf die Kategorien für finanzielle Vermögenswerte und Schulden entfernt. Stattdessen schlug der Stab vor, dass der Normalfall für alle Finanzinstrumente darin besteht, dass diese zum beizulegenden Zeitwert gehalten und Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam erfasst werden. Dafür bestehen drei Ausnahmen, von denen zwei freiwillig und eine verpflichtend ist:

1. Einfache Forderungen ("Plain Vanilla"), wie etwa Handelsforderungen bzw. -verbindlichkeiten und vergleichbare Instrumente (wahlweise);

2. Zusagen zur Gewährung oder zum Erhalt von Darlehen, die nicht zum Nettobetrag erfüllt werden können und die ein Finanzinstrument darstellen, das sich zum Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten eignet (wahlweise); und

3. Eigenkapitalinstrumente, die nicht öffentlich gehandelt werden und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann und Optionsrechte auf solche Instrumente (verpflichtend).

Diese Vorgehensweise war teilweise in der Abschaffung der Notwendigkeit des Rückgriffs auf Derivate und eingebettete Derivate begründet. Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, es sei besser, die Reihenfolge der Paragraphen umzukehren, so dass der Standard erst beschreibt, welche Instrumente zu Anschaffungskosten (oder fortgeführten Anschaffungskosten) gehalten werden könnten und danach festschreibt, dass alle anderen Posten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden müssten.

Auf der Juni-Sitzung bat der Board darum, die Leitlinien in IAS 39 zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten in den Entwurf des IFRS für KMU einzufügen. Der Board bat außerdem um die Umformulierung der Leitlinien zu Wertminderungen. Diese Änderungen wurden vom Stab erarbeitet und vom Board gebilligt.

Der Board wurde erneut um die Billigung der Leitlinien zu Ausbuchungen gebeten. Grob gesagt würde ein Unternehmen einen Vermögenswert ausbuchen, wenn:

die vertraglichen Rechte auf die Cashflows auslaufen; oder

das Unternehmen alle wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf den Vermögenswert überträgt; oder

das Unternehmen die physische Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt und der Empfänger den Vermögenswert an einen unbeteiligten Dritten ohne Beschränkungen verkaufen kann.

Obwohl sich die Formulierungen nicht wesentlich geändert hatten, hob der Stab hervor, dass die vereinfachten Ausbuchungsvorschriften zu einer recht hohen Ausbuchungshürde führen würden. Es ist daher möglich, dass bestimmte Verbriefungen und Fremdkapital-Faktorierungen unter IAS 39 ausgebucht werden könnten, nach dem IFRS für KMU jedoch nicht. Der Board stimmte den Ausbuchungsvorschriften zu. Er wies darauf hin, dass nur wenige KMU Verbriefungstransaktionen eingehen würden, und dass das Wahlrecht zur Anwendung von IAS 39 für jene zur Verfügung steht, die ausbuchen bzw. dies zu tun wünschen.

Die Vorschläge zu Hedge Accounting wurden in aller Ausführlichkeit diskutiert. Einige Mitglieder waren der Meinung, dass der einfachste Weg zur Vereinfachung der Sicherungsvorschriften darin besteht, Hedge Accounting nur in vier begrenzten Situationen zu gestatten und keine auftretenden Ineffektivitäten zu bilanzieren. Die dahinter stehende Logik besteht darin, dass eine Absicherung auf solche Umstände beschränkt ist, bei denen größere Ineffektivitäten unwahrscheinlich sind. Dies ist auch als "Shortcut Method"-Ansatz bekannt. Nach diesem Vorschlag könnte ein Unternehmen folgendes absichern:

Zinsänderungsrisiko eines zu Anschaffungskosten bewerteten Fremdkapitalinstrumentes;

Fremdwährungsrisiken bei einer Zusage oder einem hochwahrscheinlichen künftigen Geschäft;

Preisänderungsrisiken von Handelsgütern einer Zusage oder einem hochwahrscheinlichen künftigen Geschäft; und

Fremdwährungsrisiken bei einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb.

Einige Mitglieder des Boards schlugen eine Alternative vor, nach der die Wirksamkeit zu jedem Abschlussstichtag bestimmt werden müsste und jede Unwirksamkeit unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechung berichtet würde - vergleichbar mit IAS 39, jedoch mit vereinfachten Berechnungen.

Der Board bat den Stab um die Entwicklung eines Shortcut-Ansatzes und eines Effektivitätsansatzes, und außerdem darum, sich damit zu befassen, ob der IFRS für KMU beide dieser Ansätze erlauben solle.

Donnerstag, 20. Juli 2006

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.