Jährliche Verbesserung an den IFRS 2009 : IAS 39: Anwendung der Effektivzinsmethode – Übernahme eines Themas aus der Julisitzung von IFRIC

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Der Stab stellte dem Board einen Vorschlag vor, nach dem die Anwendungsleitlinien in IAS 39.A6-8 hinsichtlich der Anwendung der Effektivzinsmethode geändert werden sollen. Die Frage war ursprünglich bei IFRIC aufgetreten, aber man entschied sich, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, sondern ihn an den Board mit der Bitte um Klarstellung weiterzureichen. Zwei Fragen stellen sich in dem Zusammenhang:

  • Was ist ein zinsvariables Instrument?
  • Wie wird der Effektivzinssatz für ein solches Instrument berechnet?

Was ist ein zinsvariables Instrument?

Die Leitlinien in den IFRS sind nicht eindeutig, was variabel verzinslich bedeutet - bezieht sich das nur auf den Marktzinssatz, oder könnten auch andere Marktfaktoren oder gar unternehmensspezifische Faktoren gemeint sein? Der Stab war ebenfalls der Ansicht, dass die Leitlinien nicht eindeutig seien, und schlug drei Möglichkeiten vor:

  • Möglichkeit 1: Keine Klarstellung zur Verfügung stellen
  • Möglichkeit 2: Definition von zinsvariablen Instrumenten als alle Instrumente mit vertraglich variablen Kapitalströmen, die aus Änderungen in Marktvariablen entstehen
  • Möglichkeit 3: Definition von zinsvariablen Instrumenten auf eine andere Art und Weise

Der Stab sprach sich für Möglichkeit 2 aus und wies darauf hin, dass er nicht beabsichtige "Marktvariable" zu definieren sondern stattdessen Beispiele zur Verfügung zu stellen. Ein Boardmitglied stimmte dem Stab zu aber wollte klargestellt haben, dass Marktvariablen beobachtbar sein müssten.

Der Board stimmte diesem Vorschlag zu und fügte das Wort "beobachtbar" hinzu.

Wie wird der Effektivzinssatz für ein solches Instrument berechnet?

Die Frage hinsichtlich der Berechnung ist, ob erwartete zukünftige Kapitalströme einbezogen werden sollen, wenn der Effektivzinssatz berechnet wird. Der Stab schlug vor, IAS 39 dahingehend zu verdeutlichen, dass Erwartungen nicht in Betracht gezogen werden sollen, wenn der Effektivzinssatz eines zinsvariablen Instruments wie oben definiert berechnet wird. Es ist also IAS 39.A7anzuwenden.

Der Board stimmte dem zu.

Weitere Schritte

Der Stab frage den Board dann, ob die Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen vorgeschlagen werden sollten.

Der Board stimmte dem zu.

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