Wertminderung von Finanzinstrumenten — Unterrichtseinheit

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Während des dritten Quartals 2012 hatte der FASB mit der Entwicklung eines alternativen Ansatz zum vom IASB vorgeschlagenen Wertminderungsmodell begonnen, nachdem der Rückmeldungen von Seiten seiner Adressaten erhalten hatte, welche mienten, dass das Modell des IASB zu schwer zu verstehen, prüfen und operationalisieren sei. Mit dem alternativen Modell — das unter der Bezeichnung "Modell der derzeit erwarteten Bonitätsverluste (Current Expected Credit Loss, CECL) rangiert — soll Bedenken von Adressaten begegnet werden, indem ein einziger Bewertungsansatz - und nicht wie im zwei auf zwei Bewertungsmodellen fußenden IASB-Ansatz der drei Portfolien - für die Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte eines Unternehmens zum Einsatz kommt. Der im CECL-Modell zum Einsatz kommende Bewertungsansatz bestünde in erwarteten Bonitätsverlusten (d.h. einer aktuellen Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, die das Unternehmen nicht einzubringen erwartet). Zum jedem Berichtsstichtag würde ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe seiner derzeitigen schätzung erwarteter Bonitätsverluste erfassen. Weitere Details zum Modell des FASB finden sich auf dessen Internetseite.

Auf dieser Sitzung stellten FASB-Mitglieder ihr alternatives Wertminderungsmodell überblicksartig dem IASB vor. Der IASB wurde nicht um irgendwelche vorläufigen Entscheidungen gebeten. Stattdessen diente diese Sitzung dazu, dem IASB zu ermöglichen, Fragen in Bezug auf das CECL-Modell zu stellen.

Mehrere IASB-Mitglieder brachten ihre Unterstützung für Teilaspekte des FASB-Modells zum Ausdruck. Ein IASB-Mitglied mochte beispielsweise das Fehlen einer Übertragungslinie (d.h. das CECL-Modell weist keine unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe oder eine Übertragungsregelung auf), den Umstand, dass das Modell ein Maß der akutellen Verlustwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit der Vermögenswerte widerspiegelt (d.h. weder ein 'worst case'- noch ein 'best case'-Bewertungsszenario darstellt), den Umstand dass das Modell umfassend auf Änderungen der Kreditqualität reagiert (d.h. in jeder Berichtsperiode würden die erwarteten Bonitätsverlust neu geschätz und vorteilhafte sowie nachteilige Veränderungen im Periodenergebnis erfasst), sowie die vorgeschlagenen Angaben. Insgesamt sah er das CECL-Modell aus operationeller Sicht als einfacher als das Modell der drei Portfolien an.

Seine Unterstützung unter Vorbehalt stellend wiederholte das IASB-Mitglied allerdings die Kommentare vieler im Raum und drückte Bedenken hinsichtlich der konzeptionellen Grundlagen des CECL-Modells aus. Er bezweifelte die konzeptionellen Vorzüge der Erfassung von Wertminderungsverlusten, wenn ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert ausreiche oder erwerbe, da er die Ansicht vertrat, dass ein Verlust am Tag 1 nicht die wirtschaftliche Wirkungsweise eines marktbasierten Geschäftsvorfalls widerspiegele. Insbesondere sah er die am Tag 1 erfassten Wertminderungsverluste als zweifach erfasst an, weil sie bereits in den Zins der Schuldtitel eingepreist seien. Vergleichbar seiner bisherigen Haltung bei der Entwicklung eines Wertminderungsstandards glaubte er, dass jedes Modell erwarteter Verluste aus Gründen konzeptioneller Reinheit eine Anpassung des (vertraglichen) Diskontierungszinses erfordere, um Änderungen der Kreditqualität abzubilden.

IASB-Mitglieder drückten auch Bedenken hinsichtlich des 'Klippeneffekts' beim Übergang auf das CECL-Modell des FASB aus, indem sie anführten, dass eine umfangreiche Anpassung zum Zeitpunkt des Übergangs erforderlich werde, die nicht die wirtschaftliche Wirkungsweise des Geschäftsvorfalls widerspiegele.

Die FASB-Mitglieder entgegneten mit folgenden Argumenten:

  • Das Ausmaß des 'Klippeneffekts' am Tag 1 hängt von den Veränderungen im Volumen ausgereichter und fällig werdender Kredite (d.h. der Stabilität des Kreditvolumens) sowie dem Ausmaß der Verschlechterung oder Verbesserung ab. Unter der Annahme eines konstanten Zustands an Krediten vergleichbarer Kreditqualität waren sie der Ansicht, dass der 'Klippeneffekt' am Tag 1 vergleichsweise klein sei. IASB-Mitglieder widersprachen der Annahme eines stabilen Zustands bei den Krediten. Sie führten Volatilität im Leihegeschäft in Boom- und Rezessionszeiten sowie in verschiedenen Rechtskreisen an. In gleicher Weise meinten sie, dass Unternehmen mit größerem Kreditwachstum als Ergebnis des vom FASB vorgeschlagenen Modells mit niedrigerer Profitabilität gestraft würden und damit Ausleihungen behindern und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen verringern würden, es sei denn, Nutzer/Anleger würden den Abschluss um das Niveau der Risikovorsorge und das Kreditwachstum bereinigen.
  • Beim IASB-Modell der drei Portfolien könne es ebenfalls zu einer doppelten Erfassung von Verlusten kommen. Viele IASB-Mitglieder konzedierten als Entgegnung, dass das IASB-Modell der drei Portfolien auch nicht konzeptionell sauber sei. Ihrer Ansicht nach würde beim IASB-Modell allerdings akzeptiert, dass das Kreditrisiko in den Zins der Schuldtitel eingepreist sei und deshalb der Ertrag zur Deckung der erwarteten Verluste über die Laufzeit der Kredite erfasst werde.
  • Die Auswirkung auf das Ergebnis sei schlicht ein zeitlicher Unterschied. Bei FASB-Modell würde der 'Klieppeneffekt' am Tag 1 erfasst, während beim IASB-Modell ein 'Klippeneffekt' im Übergang von Portfolio 1 auf Portfolio 2 oder 3 eintrete (d.h. 12-Monats-Verluste zu über die Gesamtlaufzeit erwartete Verluste). Die IASB-Mitglieder sahen nicht, dass das Modell der drei Portfolien einem 'Klippeneffekt' Vorschub leiste. Stattdessen sahen sie ihr Modell als auf Veränderungen der Kreditqualität reagierend an. Zudem meinten sie, dass ihr Modell hinsichtlich des zeitlichen Anfalls der Erfassung der Vorsorge wirtschaftlich sauberer sei.

Im Anschluss an eine lebhafte Diskussion meinte die Vorsitzende des FASB, dass der FASB beabsichtige, einen Standardentwurf zu seinem CECL-Modell im Laufe dieses Quartals herauszugeben erwarte und eine Stellungnahmefrist bis zum 30. April 2013 oder von 120 Tagen einräumen wolle, je nachdem, was später liege. Der FASB bat zudem darum, in die Erörterungen des IASB zum Modell der drei Portfolien eingebunden zu bleiben, da er beabsichtige , die Ergebnisse der Erörterungen des IASB bei der erneuten Befassung mit dem CECL-Modell im nächsten Jahr zu berücksichtigen.

 

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