Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick und Zusammenfassung des Modells

Agendapapier 9

Dies war eine Unterrichtseinheit, bei dem der Board über die Fortschritte unterrichtet wurde, die der Stab bei der Entwicklung eines neuen Bilanzierungsmodells für preisregulierte Geschäftsvorfälle macht.

Das Überblickpapier bot eine Zusammenfassung der wesentlichen Eigenschaften des neuen Modells einschließlich einer Beschreibung und Begründung der Zielsetzung, der Erst- und Folgebewertung sowie der Ausweis- und Angabevorschriften (s. Tabelle auf den Seiten 4-10 des Agendapapiers).

Der Stab hat das neue Modell unter Berücksichtigung der Rückmeldungen erarbeitet, die zum Diskussionspapier DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung eingegangen sind sowie in nachfolgenden Einbindungsveranstaltungen und Diskussionen mit ASAF aufkamen.

Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen zum Modell gebeten; Kommentare zu den Kerneigenschaften des Modells waren aber willkommen.

Kerneigenschaften des Modells

Agendapaper 9A

Hintergrund

In diesem Papier wurden die Kerneigenschaften des Modells ausführlicher vorgestellt. In Anhang B ist das Tatsachenmuster eines Beispiels enthalten, das durch das ganze Papier hinweg genutzt wird, um numerisch zu zeigen, wie nach den Vorschlägen regulatorische Abgrenzungsposten angesetzt würden.

Kernziele und -prinzipien des vorgeschlagenen Modells

Die wesentliche Zielsetzung des Modells ist, Adressaten von Abschlüssen über die Auswirkungen von Preisregulierung zu informieren, die aus vergangenen Geschäftsvorfällen, Ereignissen und Bedingungen für die finanzielle Lage, Leistung und Kapitalflüsse entstehen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, gelten folgenden Merkmale des Modells:

  • (a) es ergänzt andere Standards, aber setzt sich nicht über diese hinweg - es werden also alle anderen Standards zuerst angewendet, bevor das Modell angewendet wird;
  • (b) der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der Preisregulierung, indem durch den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage die Rechte und Pflichten erfasst werden, die sich aus dem Einschreiten des Preisregulierers in Form der Festlegung von Preisen ergeben, die an die Kunden weitergegeben werden dürfen;
  • (c) der Anwendungsbereich ist auf die vorgeschlagenen Bilanzierung der regulatorischen Anpassungen beschränkt, die aufgrund des Preisfestsetzungsmechanismus Folgendes verknüpfen:
    • (i) das Recht des Unternehmens, einen bestimmbaren Betrag im Austausch für die Erfüllung bestimmter regulatorischer Verpflichtungen zu berechnen, und
    • (ii) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch das Unternehmen;
  • (d) es werden separat ausgewiesen:
    • (i) Erlöse die nach IFRS 15 erfasst werden, wenn das Unternehmen Erfüllungspflichten erfüllt, die in Verträgen mit einzelnen Kunden festgelegt sind, auch wenn der regulatorische Satz angewendet wird, und
    • (ii) regulatorische Abgrenzungsposten als Ergebnis von regulatorischen Anpassungen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in dem regulatorischen Satz enthalten sein werden, der den Kunden in einer künftigen Periode berechnet wird.

Anwendungsbereich

Damit Anpassungen in den Anwendungsbereich des Modells fallen, muss der Preisregulierer die Macht haben, sowohl das Unternehmen als auch die Kunden auf einen Preis festzusetzen, und durch dir Preisregulierung muss Folgendes festgelegt werden:

  • (a) die Verpflichtungen, die das Unternehmen zu erfüllen hat, und
  • (b) das Recht des Unternehmens, den Kunden einen bestimmbaren Betrag für die Erfüllung dieser Pflichten in Rechnung zu stellen.

Um die in (b) genannte Verknüpfung zu gewährleisten, muss die regulatorische Vereinbarung einen Preissetzungsmechanismus enthalten, (i) der beinhaltet, wie der festgelegte Preis berechnet wird, und (ii) mit dem künftige festgesetzte Preise im Hinblick auf die Auswirkungen von vergangenen Geschäftsvorfällen, Ereignissen oder Bedingungen angepasst werden. Dieser Preissetzungsmechanismus und insbesondere die Anpassung der künftigen Preise im Hinblick auf vergangene Ereignisse bilden die Grundlage für den Ansatz regulatorischen Ausgleichsposten.

Ansatz — ein erlösergänzender Ansatz

Nach dem vorgeschlagenen Modell ist zuerst IFRS 15 ohne Änderungen anzuwenden, um Erlöse aus Verträgen mit Kunden anzusetzen, bevor das Modell angewendet wird. Dies bedeutet, dass der Betrag der erfassten Erlöse auf den regulatorischen Sätzen und auf der Menge der Güter oder Dienstleistungen beruht, die dem einzelnen Kunden während der Berichtsperiode zur Verfügung gestellt werden.

Das Unternehmen setzt dann regulatorische Abgrenzungsposten an, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • (a) spezifizierte Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den geschätzten Beträgen entstehen, die in der Berechnung des regulatorischen Satzes entstehen (Schätzungsanpassungen);
  • (b) Berücksichtigung von Boni und Strafzahlungen für die Überschreitung oder Nichterreichung von festgelegten Zielen (Bonus-/Strafanpassungen) - nach dem Modell werden Boni oder Strafen in der Periode erfasst, in der sie verdient/erwirkt werden, und nicht in der Periode, in der sie im festgelegten Preis berücksichtigt werden; und
  • (c) Erfüllungszeitunterschiede zwischen:
    • (i) der Leistung des Unternehmend (Erfüllung der regulatorischen Verpflichtung); und
    • (ii) der Leistung der Kunden (Zahlung).

Numerische Beispiele für diese Anpassungen finden sich in den Textziffern 26-37 des Arbeitspapiers.

Ausbuchung

Ein Unternehmen bucht einen regulatorischen Abgrenzungsposten in dem Maß aus, wie die ursprüngliche regulatorische Anpassung sich durch den aktualisierten Preis umkehrt, der den Kunden in Rechnung gestellt wird. Beträge, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sich durch den in Rechnung gestellten Preis nicht länger umkehren, werden durch nachfolgende Bewertung oder Wertminderung des zugehörigen Abgrenzungspostens angepasst.

Bewertung

Eine regulatorische Schuld wird erstmalig mit dem Betrag bewertet, die den Kunden in Rechnung gestellt wird, bevor das Unternehmen die regulatorische Verpflichtung erfüllt, oder indem die vereinbarte oder erwartete Preisreduzierung in künftigen Perioden angewendet wird. Ein regulatorischer Vermögenswert wird erstmalig mit dem Betrag bewertet, von dem erwartet wird, ihn Kunden in Zukunft im Hinblick auf die bereits erfüllte oder teilerfüllte regulatorische Pflicht in Rechnung stellen zu können. Wenn ein Unternehmen der Ansicht ist, dass eine regulatorische Auswirkung nicht in eine die Bestimmung des künftigen Preises einfließen wird, wird diese nicht als regulatorischer Abgrenzungsposten erfasst, bis ausreichend Hinweise vorliegen, dass diese im Preis berücksichtigt werden wird.

Der Buchwert der erfassten regulatorischen Abgrenzungsposten wird angepasst, um jegliche Änderungen widerzuspiegeln, die aufgrund neuer Tatsachen oder Umstände entstehen. Dies beinhaltet Wertminderung und Wertminderungsumkehrungen der regulatorischen Vermögenswerts. Bei regulatorischen Schulden erfasst ein Unternehmen eine Erhöhung der regulatorischen Schuld, wenn die erwarteten Kosten der Erfüllung der Verpflichtung höher sind als die angesetzte regulatorische Schuld, es sei denn, das Unternehmen geht davon aus, dass der Regulator eine entsprechende Erhöhung des künftigen regulierten Preises verabschiedet.

Ausweis und Angaben

Nach dem Modell werden regulatorische Vermögenswerte separat von regulatorischen Schulden und einer regulatorischen Nettoanpassung erfasst, die sich aus den Nettobewegungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten ergeben. Im Rahmen des Modells werden auch die Beziehung zwischen vertraglichen Vermögenswerten und Schulden (in Bezug auf IFRS 15) und regulatorischen Abgrenzungsposten erörtert. Auch die Beziehung zwischen Vertragsschulden, Verbindlichkeiten und regulatorischen Schulden wird erörtert.

Bei einer künftigen Sitzung wird der Stab den Board bitten, zu erwägen, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen regulatorische Abgrenzungsposten gegeneinander aufrechnen kann und ob diese Posten in Bezug auf langfristige und kurzfristige Beträge unterschieden werden sollen.

Regulatorische Verpflichtungen, die sich auf das eigene Vermögen des Unternehmens beziehen

Vor dem Hintergrund der bedeutenden Investitionen in Wartung, Ersetzung und Verbesserung der Vermögenswerte, die notwendig sind, um die regulierten Güter oder Dienstleistungen zu erzeugen, stellt der Regulierer üblicherweise sicher, dass das Unternehmen über ausreichend Finanzierung für solche Investitionen verfügt, indem der regulierte Preis genutzt wird und/oder andere Finanzierungsquellen wie beispielsweise Beihilfen der öffentlichen Hand. Im Modell wird vorgeschlagen, dass unabhängig von der vom Regulierer genutzten Methode die gleichen Prinzipien angewendet werden sollten, um die erhaltene Finanzierung und die zughörigen Kosten zu bilanzieren.

Im Modell wird ein Aktivierungsansatz für entstandene Kosten vorgeschlagen, der dem ähnelt, der in IFRS 15 für Kosten vorgesehen ist, die entstehen, um einen Vertrag zu erfüllen. Für Finanzierung, die durch eine Preisanpassung erhalten wird, wird der vor der Finanzierung den Kunden in Rechnung gestellte Betrag als regulatorische Schuld angesetzt und in die Gesamtergebnisrechnung amortisiert, sobald das Unternehmen seine regulatorische Verpflichtung unter Nutzung des aufgewerteten Vermögenswerts erfüllt. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Bruttoausweisansatz für den Ansatz von Zuwendungen der öffentlichen Hand in IAS 20.

Bei einer künftigen Sitzung wird der Stab den Board bitten, die Aktivierung, Abschreibung und Wertminderung der aktivierten Kosten genauer zu bedenken.

Erörterung durch den Board

Ganz allgemein sprach sich der Board stark für das vorgeschlagene Modell aus. Ein Boardmitglied wiederholte seine Bedenken, die auf rechtskreisspezifischen und verhaltensbegründeten Ursachen beruhen (Anlehnung von Änderungen angesichts tief verwurzelter Bilanzierungspraxis in einem Rechtskreis, indem preisregulierte Geschäftsvorfälle Gang und Gäbe sind).

Der Stab informierte den Board über die Erörterungen bei der ASAF-Sitzung im Dezember 2016 und erklärte, dass die ASAF-Mitglieder dem Modell allgemein zugestimmt hätten, aber auch der Meinung waren, dass der Stab folgende Sachverhalte näher untersuchen sollte:

  • Bewertung;
  • Zusammenwirken mit dem Zeitwert des Geldes und insbesondere die Bestimmung des Abzinsungssatzes;
  • die Tatsache, dass die regulatorischen Abgrenzungsposten nach dem Modell ggf. nicht die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden nach dem Rahmenkonzept erfüllen würden;
  • wie der Zeitpunkt und das Ausmaß zu bestimmen seien, zu denen es zu einer Umkehrung des regulatorischen Abgrenzungspostens kommen sollte; und
  • das Zusammenwirken mit IFRIC 12.

Der Board machte die folgenden Anmerkungen:

Anwendungsbereich

  • Ein Boardmitglied hegte Bedenken angesichts der Tatsache, dass die Merkmale, die Preisregulierung ausmachen, hinter den Merkmalen zurückstehen sollten, die den Anwendungsbereich bestimmen (seine Bedenken bezogen sich also darauf, dass ein preisregulierter Geschäftsvorfall all diese Merkmale aufweisen muss, bevor er in den Anwendungsbereich des Modells fällt), sodass diese lediglich Hinweise auf preisregulierte Geschäftsvorfälle seien. Dieses Boardmitglied war der Meinung, dass dies dazu führen könne, dass viele Unternehmen, deren Preissetzung auf irgendeine Art und Weise reguliert sei (bspw. wenn Regulierer eine obere Preisgrenze festsetzen), in den Anwendungsbereich des Modells fallen oder zumindest Zeit aufwenden müssten, um zu beurteilen, ob bestimmte preisregulierte Geschäftsvorfälle in den Anwendungsbereich fallen könnten.
  • Ein Boardmitglied konnte dem Konzept des Kundenstamms nicht ganz zustimmen und gab an, dass dieses Konzept dazu führen könnte, dass die Erfassung von regulatorischen Abgrenzungsposten nicht in allen Situationen erfolgt. Dies entspringe der grundlegenden Tatsache, dass die Einbringung  des regulatorischen Vermögenswerts und die Erfüllung der regulatorischen Schuld im Bereich sowohl des Kundenstammkonzepts als auch des Preisregulierungsmechanismus vom Verkauf von bspw. Elektrizität (oder anderem preisregulierten Guts) in Zukunft abhänge. Aus diesem Grund passe auch die Definition der regulatorischen Abgrenzungsposten so schlecht in die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept. Es gebe keine vertragliche Beziehung zwischen dem regulierten Unternehmen und dem Kundenstamm; auch gebe es keine dreiseitige Beziehung zwischen den gegenwärtigen Kunden, den künftigen Kunden und der regulierten Unternehmen, die den Ansatz solcher regulatorischen Abgrenzungsposten rechtfertigen würden. Zu diesem Punkt gab es eine bedeutende Diskussion zwischen verschiedenen Boardmitgliedern, die jeweils erläuterten, wie sie das Konzept des Kundenstamms verstehen und ob es innerhalb der Modells gut funktioniere.

Ansatz

  • Einige Boardmitglieder baten den Stab, die Erläuterung der Preisanpassung hinsichtlich der Zeitunterschiede bei der Leistungserfüllung in Bezug auf das Sturmschädenbeispiel zu vereinfachen (s. Textziffern 35-37 des Agendapapiers). Bei diesem Beispiel bleibend gab es auch einige Diskussion, ob und wann eine Marge erfasst werden sollte, die sich auf Reparaturarbeiten des regulierten Unternehmens bezieht. Der Stab hielt fest, dass dies davon abhängen würde, ob der reparierte Gegenstand  ein Vermögenswert des regulierten Unternehmens sei. Dennoch gestand der Stab auch ein, dass andere Faktoren ebenfalls berücksichtigt werden sollten. Bei einer künftigen Diskussion wird er dazu weitere Einzelheiten vorlegen.

Ausbuchung und Bewertung

  • Wie würde ein Unternehmen die verschiedenen Preisanpassungen für Ausbuchungszwecke nachhalten? Insbesondere könnte es schwierig sein, einen Preis in die folgenden Komponenten zu unterteilen: (i) alte Anpassungen, (ii) Anpassungen für die laufende Periode, (iii) Anpassungen für künftige Kapitalaufwendungen und (iv) Sonstiges. Dies würde dann besonders schwierig sein, wenn verschiedene Preisanpassungen im lauf der Zeit erfolgt sind und generelle Anpassungen vorgenommen worden seien, um bspw. eine obere Preisgrenze zu erzielen.
  • Weiter zu untersuchen sind Regulierer, die sich auf einen anreizbasierten Mechanismus zu bewegen, nach dem regulierten Unternehmen gestattet wird, einen Teil der Ersparnisse zu behalten. Ein Beispiel wären, dass der künftige Preis um nur um die Hälfte der Ersparnisse gesenkt wird und die regulierten Unternehmen den Rest einbehalten dürfen. Wie würde dies Einfluss darauf haben, ob der Geschäftsvorfall innerhalb oder außerhalb des Anwendungsbereichs des Modells liegt?
  • Wie würde ein Unternehmen die Erwartung beurteilen, dass der Regulierer eine künftige Preiserhöhung genehmigt, die im Einklang mit den erwarteten erhöhten Kosten steht, wenn die regulatorischen Schuld folgebewertet wird?

Ausweis und Angaben

  • Was macht das Wesen eines regulatorischen Abgrenzungspostens aus? Es handelt sich dabei weder um ein Finanzinstrument, noch passt ein solcher Posten genau in andere Standards bspw. als immaterieller Vermögenswert oder Vertragsvermögen.

Regulatorische Verpflichtungen, die sich auf das eigene Vermögen des Unternehmens beziehen

  • Es müsse untersucht werden, ob die gesamte Gegenleistung, die von der Regierung oder durch Preisanpassungen erhalten werden, sich auf die Kosten des Vermögenswerts beziehen oder ob diese auch das Unternehmen für den Zeitwert des Geldes entschädigten oder sogar eine Marge böten. Wenn dies der Fall sei, müsse die diesbezügliche Bilanzierung untersucht werden.
  • Der Board forderte den Stab auch auf, zu überprüfen, wie dieser Aspekt des Modells mit den Vorschriften in IFRIC 12 zusammenwirkt.

Adressierung von Bedenken von ASAF

Agendapapier 9B

In diesem Papier wurden die Rückmeldungen zu Bedenken zusammengefasst, die ASAF im Laufe der Diskussionen der letzten zwei Jahre angemerkt hat. Dieses Papier wurde ASAF bei der Sitzung im Dezember 2016 präsentiert, damit die ASAF-Mitglieder sehen konnten, wie ihre Bedenken im neuen Modell aufgegriffen bzw. adressiert wurden. Das Papier enthielt keine konkreten Fragen für den Board, sondern wurde zwecks weiterer Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt. Das Papier wurde während der Sitzung nicht erörtert.

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