Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital

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Agendapapier 5, Agendapapier 5A, Agendapapier 5B, Agendapapier 5C

Zusammenfassung des gegenwärtigen Stands

Der IASB untersucht derzeit mögliche Verbesserungen in Bezug auf

  • die Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital in IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis einschließlich möglicher Änderungen an den Definition von Schulden und Eigenkapital im Rahmenkonzept und
  • den Ausweis und die Angabevorschriften für Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital unabhängig davon, ob sie als Schulden oder als Eigenkapital klassifiziert werden.

Der IASB hat eine Reihe von Finanzberichterstattungsproblemen identifiziert, die im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital stehen. Um diese Probleme zu adressieren, muss der IASB folgendes leisten:

  • Identifizierung, Bestätigung (oder Korrektur) und Stärkung der zugrunde liegenden Schlussfolgerung in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital in IAS 32;
  • Identifizierung relevanter Merkmale von Ansprüchen, die mit anderen Mitteln als mit der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital kommuniziert werden müssen; und
  • Verbesserung der Einheitlichkeit, Vollständigkeit und Klarheit der Vorschriften.

Bisher hat der IASB Folgendes getan:

  • Er hat die Merkmale von Ansprüchen untersucht, die in IAS 32 verwendet werden, um zwischen Eigen- und Fremdkapital zu unterscheiden, die für Adressaten relevant sind, und hat eruiert, warum diese Merkmale relevant sind;
  • er hat drei Ansätze (Alpha, Beta und Gamma) auf Grundlage der Merkmale identifiziert, die Kandidaten für die Stärkung der zugrunde liegenden Schlussfolgerung in IAS 32 und die Verbesserung der Vorschriften sind; und
  • er hat zusätzliche Herausforderungen erörtert, die entstehen, wenn Derivate auf eigenes Kapital bilanziert werden.

Bei dieser Sitzung wurden die folgenden Sachverhalte erörtert:

  • Unterklassen von Schulden einschließlich des Ausweises von Erträgen und Aufwendungen aus bestimmten Arten von Schulden;
  • Zuordnung von Gewinnen und Verlusten und sonstigem Gesamtergebnis zu Unterklassen von Eigenkapital; und
  • Ansprüche mit bedingten alternativen Erfüllungsergebnissen.

 

Zusammenfassung der Sitzungsergebnisse

Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um fachliche Entscheidungen gebeten; er sollte aber dem Stab Hinweise zu seiner bevorzugten Richtung der Weiterführung dieser Sachverhalte geben. Der Stab stellte zusammenfassend fest, dass er gemäß dem Auftrag des IASB die Konzepte fortentwickeln und man dabei über IAS 32 hinausgehen werde. Außerdem werde der Stab einige Beispiele entwickeln, mit den mögliche Auswirkungen der Konzepte auf bestimmte Finanzinstrumente illustriert werden. Fachliche Entscheidungen wurden im Rahmen der Diskussionen nicht getroffen. Die Diskussionen der einzelnen Sachverhalte werden weiter unten dargestellt.

 

Unterklassen von Schulden einschließlich des Ausweises von Erträgen und Aufwendungen aus bestimmten Arten von Schulden

Agendapapier 5A

In früheren Sitzungen hat der IASB anerkannt, dass eine einzige Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Schulden nicht alle Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Ansprüchen widerspiegeln kann. Deshalb hat der IASB entschieden, dass Verbesserungsmöglichkeiten beim Ausweis und bei den Angaben untersucht werden sollen - zusätzlich zu Verbesserungsmöglichkeiten bei der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Im Agendapapier wird untersucht, ob der IASB Unterklassen von finanziellen Verbindlichkeiten verwenden sollte. Diese würden zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die bei Folgendem hilfreich wären:

  • Beurteilung der finanziellen Leistung (durch separaten Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus bestimmten Unterklassen von Schulden) und
  • Beurteilung der finanziellen Lage (durch Ausweis von verschiedenen Unterklassen in der Bilanz oder innerhalb verschiedener Zwischensummen in den Gesamtschulden).

Um den Prozess zu beschleunigen, beabsichtigt der Stab, sich auf die Entwicklung des Ansatzes Gamma zu konzentrieren. Bei diesem Ansatz liegt der Schwerpunkt zwischen Schulden und Eigenkapital auf der Unterscheidung in zweierlei Hinsicht:

  • Zeitpunkt der erforderlichen Erfüllung, was von Bedeutung ist, um den Umfang zu beurteilen, in dem es von dem Unternehmen erwartet wird, die erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen zum Zeitpunkt der geforderten Übertragung bereit zu halten, und
  • Betrag der wirtschaftlichen Ressourcen, die zur Erfüllung des Anspruches nötig sind, was notwendig ist, um zu beurteilen, in welchem Ausmaß das Unternehmen über die folgenden Punkte verfügt:
    • ausreichend wirtschaftliche Ressourcen, um die Gesamtansprüche zu erfüllen, wenn sie alle zum selben Zeitpunkt erfüllt werden müssten, und
    • ausreichend erwirtschaftete Rendite aus seinen wirtschaftlichen Ressourcen, um zugesagte Renditen aus Ansprüchen auf diese zahlen zu können.

Die Klassifizierungsergebnisse nach Ansatz Gamma ähneln am stärksten den bestehenden Ergebnissen aus der Anwendung von IAS 32.

Der Stab kam zu folgenden Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit Ansatz Gamma:

(a) Es wird nützlich sein, Aufwendungen und Erträge aus Schulden für einen bestimmten Betrag, der nicht unabhängig vom Unternehmen ist, (also jene Schulden, die keine Renditezusage unabhängig vom Unternehmen aufweisen) im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen.
(b) Es wird nützlich sein, Schulden für einen bestimmten Betrag, der nicht unabhängig vom Unternehmen ist, in der Finanzlage auszuweisen (innerhalb der Gesamtschulden).
(c) Eine Klasse von Instrumenten, für die die Ausweisvorschriften in (a) und (b) nützlich sein werden, sind Anteile, die zum beizulegenden Zeitwert zu erfüllen sind.

 

Erörterung durch den Board

Ein Board-Mitglied stimmte der Entwicklung von Ansatz Gamma nicht zu. Während Ansatz Alpha hilfreich für die Liquidität und Ansatz Beta nützlich für Zahlungsfähigkeit und Leverage sei, würde Ansatz Gamma durch die Kombination der beiden Ansätze deren jeweiligen Nutzen verlieren. Dieses Board-Mitglied zöge daher eine binäre Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Schulden vor. Ein anderes Board-Mitglied widersprach dem und sagte, dass es eine Vielzahl von Instrumenten zwischen Eigen- und Fremdkapital gäbe und dies Berücksichtigung finden sollte.

Ein Board-Mitglied äußerte sich zustimmend zur gegenwärtigen Bewertung von andienbaren Finanzinstrumenten, obwohl die Bewertungsänderungen im OCI zu erfassen sind. Nach ihrer Sichtweise müsse das OCI die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung verbessern. Beispielsweise gehöre das eigene Kreditrisiko ins OCI, da es eine temporäre Änderung der Bewertung bis zur Fälligkeit darstelle, wenn sich der Preis einer Anleihe wieder hin zum Nennwert bewegt (sog. pull-to-par-Effekt). Dies wäre hingegen nicht der Fall bei andienbaren Instrumenten, die wahrscheinlich ausgeübt würden. Ein anderes Board-Mitglied brachte die Zweiteilung des Instruments in eine Eigenkapitalkomponente und eine Schuldkomponente (d.h. die Put-Option) ins Spiel. Der IASB-Vorsitzende meinte hierzu, dass die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei andienbaren Finanzinstrumenten kontraintuitiv sei, da die Schuldkomponente des Instruments bei einem größeren geschäftlichen Erfolg steigen würde. Der Forschungsdirektor fragte, ob Zahlungen aus dem Instrument heraus Einlagen oder Ausschüttungen sein könnten. Der Technical Manager verneinte dies und sagte, dass dies eindeutig eine Schuld sei und daher Ertrag oder Aufwand.

Ein Board-Mitglied begrüßte, dass die Analyse in einer holistischen Art und Weise durchgeführt würde, was in früheren Stadien des Projekts nicht der Fall gewesen sei. Er sagte, dass die Fähigkeit von Instrumenten, Verluste zu absorbieren, bei ihrer Klassifizierung zu berücksichtigen sei. Er äußerte Bedenken dahingehend, dass viele Investoren nur auf den Nettoertrag schauten, anstatt darüber hinaus das OCI in die Analyse mit einzubeziehen. Er wies darauf hin, dass die binäre Unterscheidung zwischen Nettoertrag und OCI Probleme bereiten würde. Konsequenterweise könnte nach seiner Sichtweise die Eigenkapital/Fremdkapital-Problematik nicht gelöst werden, bevor die mit der Erfolgsdarstellung in Zusammenhang stehenden Probleme nicht gelöst wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung (einschließlich Gewinn je Aktie) sollte restrukturiert werden, um eine bessere Information zu gewährleisten. Der Vorsitzende antwortete, selbst wenn eine gute Struktur gefunden würde, wäre immer noch mit Widerstand seitens der interessierten Öffentlichkeit zu rechnen.

Der Technische Direktor fasste die Diskussion so zusammen, dass der Board darin übereinstimme, dass es zwei Klassen von Renditen gäbe, obwohl man sich nicht darauf verständigen konnte, ob beide Klassen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen seien oder eine Klasse in der Gewinn- und Verlustrechnung und eine im OCI. Er befragte daher den Board, ob der Stab beide Ansätze weiter untersuchen solle. Der Board bejahte dies, da im nächsten Schritt ein Diskussionspapier angestrebt werde, in dem üblicherweise mehr als eine Sichtweise erörtert würde.

Hinsichtlich der Unterklassen in der Bilanz stimmte der Board zu, dass Unterklassen relevante Informationen zu entnehmen wären und dass Angaben zur Finanzierung den Nutzen des Abschlusses deutlich erhöhen würden. Ein Board-Mitglied regte an, dass dieser Teil des Projekts beschleunigt werden und der Board auf direktem Wege die Veröffentlichung eines Entwurfs zu Angabeverpflichtungen anstreben sollte. Der stellvertretende Vorsitzende entgegnete dem, dass der Diskussionsstand noch nicht ausreichend entwickelt für die Veröffentlichung eines derartigen Entwurfs sei.

 

Zuordnung von Gewinnen und Verlusten und sonstigem Gesamtergebnis zu Unterklassen von Eigenkapital

Agendapapier 5B

Das Ziel des Agendapapiers ist es zu untersuchen, wie Unterklassen innerhalb des Eigenkapitals dabei helfen können, zusätzliche Informationen zu Merkmalen zur Verfügung zu stellen, die der IASB als relevant identifiziert hat. Der Stab beabsichtigt, die Lücke zwischen den Informationen zu Posten, die als Eigenkapital, und denen, die als Schulden klassifiziert werden, zu verkleinern.

Der Stab ist zu folgenden vorläufigen Sichtweisen gekommen:

  • Die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten und sonstigem Gesamtergebnis sollte auf Klassen von Eigenkapital jenseits der Stammaktien des Mutterunternehmens ausgeweitet werden;
  • der Buchwert jeder Unterklasse von Eigenkapital sollte auch aktualisiert werden, um die Zuweisung widerzuspiegeln;
  • die Unterklassen von Eigenkapital sollten die folgenden beinhalten:
    • Stammaktien und
    • hochrangige Klassen von Eigenkapital.

 

Erörterung durch den Board

Die vorläufigen Sichtweisen des Stabs fanden im Board breite Unterstützung. Ein Board-Mitglied unterstützte den im Diskussionspapier zum Rahmenkonzept enthaltenen Vorschlag, zusätzliche Informationen zur Allokation von Renditen zu Unterklassen des Eigenkapitals zur Verfügung zu stellen.

Die Board-Mitglieder äußerten unterschiedliche Meinungen, ob die Informationen in den primären Abschlussbestandteilen oder im Anhang enthalten sein sollten. Ein Board-Mitglied befragte den Technical Manager, wie er "Zuordnung" (attribution) definieren würde und dieser antwortete, dass sich Zuordnung auf einen Betrag bezöge, der vor den Stammaktien nicht Anteile repräsentierendem Eigenkapital allokiert wird. Er räumte ein, dass Derivate eine Herausforderung darstellen würden.

Der Technical Manager fragte den Board, ob er die Zuordnung auch im Gewinn pro Aktie reflektiert sehen möchte. Der Board diskutierte dies und konzentrierte sich dabei auf eine Erörterung, wie der errechnete verwässerte Gewinn je Aktie vom tatsächlich verwässerten Gewinn je Aktie abweichen könnte. Indes wurde geschlussfolgert, dass eine Adressierung von Fragestellungen rund um den Gewinn je Aktie in diesem Projekt herausfordernd wäre.

 

Ansprüche mit bedingten alternativen Erfüllungsergebnissen

Agendapapier 5C

Der Zweck dieses Agendapapiers ist es, Ansprüche mit alternativen Schuld- oder Eigenkapitalerfüllungsergebnissen zu erörtern. Insbesondere geht es um Ansprüche,

  • die von Rechten innerhalb der Kontrolle des Unternehmens abhängen oder
  • die als Bedingung den Eintritt oder Nichteintritt unsicherer künftiger Ereignisse aufweisen, die jenseits der Kontrolle des Unternehmens und des Anspruchsberechtigten liegen.

Beim Ansatz Gamma sollten die Vorschriften für indirekte Verpflichtungen und bedingte Erfüllungsalternativen aktualisiert werden, um Merkmale widerzuspiegeln, die für die Identifizierung einer Schuld nach Ansatz Gamma genutzt werden. Nach Ansatz Gamma würde ein Schuldenerfüllungsergebnis eines von zwei Merkmalen beinhalten:

  • eine Verpflichtung, wirtschaftliche Ressourcen zu einem anderen Zeitpunkt als der Liquidierung zu übertragen oder
  • eine Verpflichtung über einen bestimmten Betrag unabhängig von den wirtschaftlichen Ressourcen eines Unternehmens.

Außerdem sollten die Vorschriften in Einklang mit den Vorschriften im Hinblick auf keine wirtschaftliche Substanz im Rahmenkonzeptentwurf gebracht werden.

 

Erörterung durch den Board

Der Board begann die Diskussion mit einer Erörterung der Merkmale. Ein Board-Mitglied stellte die Frage, ob die Analyse der Merkmale strikt auf den Vertrag selbst begrenzt sei oder ob andere Tatsachen und Umstände zusätzlich Berücksichtigung finden sollten, bspw. Beschränkungen eines Regulators, wie viele Aktien zurückgenommen werden können. Wenn ein Merkmal substanziell ist, sollte beurteilt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass das Instrument ausgeübt wird. Darüber hinaus müssten wirtschaftliche Zwänge in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.

Der Board setzte seine Diskussion mit der Betrachtung von Instrumenten fort, bei denen Dividendenzahlungen bis zur Liquidation ausgesetzt sind und erörterte damit zusammenhängend die Beziehung zwischen Bewertung und Unternehmensfortführung.

 

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