Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen

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Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Agendapapier 26

Hintergrund

Wenn ein Unternehmen eine Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode ändert, werden die Vergleichsinformationen so angepasst, als ob die Methode schon immer angewendet worden wäre. Wenn ein Unternehmen eine Schätzung ändert, werden die Auswirkungen in der Periode der Änderung erfasst. Der IASB hat Überlegungen angestellt, wie die Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen klargestellt werden kann. Im September 2017 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2017/5 Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, in dem er Änderungen an IAS 8 vorschlug.

Bei dieser Sitzung hat der Board eine Zusammenfassung der Stellungnahmen erörtert, die zum Entwurf vom September 2017 eingegangen sind.

Analyse des Stabs

Fast alle Stellungnehmenden geben an, dass die Vorschläge im Entwurf mehr Klarheit darüber schaffen würden, wie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen zueinander stehen. Einige Stellungnehmende bezweifelten jedoch, dass die Vorschläge zu so ausreichenden Verbesserungen führen würden, dass es für den Board lohnen würde, die Vorschläge fertig zu stellen. In einer Stellungnahme wurde vorgeschlagen, die in IAS 8 bestehende Anforderung zu streichen, zwischen einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode und einer Änderung einer Schätzung zu unterscheiden, und stattdessen zu verlangen, dass alle Änderungen prospektiv angewendet werden.

Definitionen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die bestehende Definition der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in IAS 8 umfasst fünf Begriffe - "Prinzipien", "Grundlagen", "Konventionen", "Regeln" und "Praktiken". Der Board schlug vor, die Begriffe "Konventionen" und "Regeln" aus der Definition zu streichen und sich auf "Bewertungsgrundlagen" anstelle von "Grundlagen" zu beziehen. Viele Stellungnehmende stimmen dem Vorschlag generell zu. Einige Stellungnehmende sind mit der Hinzufügung von "Bewertungsgrundlagen" zur Definition einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nicht einverstanden, entweder weil sie nicht notwendig sei oder weil das Hinzufügen des Ausdrucks die Definition unangemessen einschränken könnte.

Die vom Board vorgeschlagene zentrale Klarstellung zur Definition von Schätzungen bestand darin, explizit darauf hinzuweisen, dass Schätzungen bei der Anwendung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode verwendet werden. Der Stab gibt an, dass die meisten Stellungnehmenden mit dem vorgeschlagenen Wortlaut der Definition von Schätzungen einverstanden sind.

Einige Stellungnehmende sagten, dass sich die Änderungen hauptsächlich auf die Definition einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung konzentrieren, was die vorgeschlagene Definition einer Rechnungslegungsmethode bei den Begriffen belässt, die sich als zweideutig und offen für unterschiedliche Interpretationen erwiesen haben und daher in der Praxis zu Abweichungen führen. Die Begriffe "Praktiken" und "Bewertungsgrundlage" werden bei der Definition einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode verwendet, sind aber nicht definiert. Einige Stellungnehmende sind der Meinung, dass sich "Praktiken" nur auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beziehen sollten, die wegen eines Fehlens spezifisches Leitlinien in den Standards entwickelt wurden, und dass der Board dies klarstellen sollte. Es gab auch einige Bedenken hinsichtlich der Begriffe "Schätzungstechniken" und "Bewertungsmethoden", die bei der Definition von Schätzungen verwendet werden, und ob diese mit dem Begriff "Praktiken" in Einklang stehen können.

Weder IAS 8 noch der Entwurf sprechen praktische Erleichterungen an. Einige Anwender fragen sich, ob die Anwendung einer praktischen Erleichterung als Rechnungslegungsmethode anzusehen sein sollte.

Wenn es schwierig ist, eine Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode von einer Änderung einer Schätzung zu unterscheiden, heißt es in IAS 8.35, dass die Änderung als Änderung einer Schätzung behandelt wird. Einige Stellungnehmende fragen sich, ob diese Textziffer noch notwendig ist. When it is difficult to distinguish a change in an accounting policy from a change in an accounting estimate, IAS 8.35 states that the change is treated as a change in an accounting estimate. Some respondents question whether this paragraph is still necessary.

Erläuternde Beispiele

Die Ergänzung von IAS 8 um erläuternde Beispiele für Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen war eine häufige Forderung. Einige Stellungnehmende bezweifeln, dass der Standard ohne erläuternde Beispiele verständlich sein wird. Der Board schlug vor, Beispiel 3 aus dem Leitlinien zu streichen, das die prospektive Anwendung einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode veranschaulicht, wenn die retrospektive Anwendung nicht praktikabel ist, weil sie zu Verwirrung über die Unterscheidung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen führen könnte und möglicherweise auch zu Verwirrung darüber, wie Bilanzierungsfehler und Wesentlichkeit identifiziert werden können. Einige Stellungnehmende geben jedoch an, dass sich einige Ersteller, insbesondere Erstanwender der IFRS, bei der Bestimmung der Bilanzierung von Änderungen, die sich aus der Anwendung des Komponentenansatzes ergeben, auf Beispiel 3 verlassen.

Einige Stellungnehmende waren der Ansicht, dass es in zukünftigen Standards hilfreicher wäre, wenn es mehr als eine Methode zur Bestimmung der in den Abschlüssen darzustellenden Beträge gibt, wenn im Standard angegeben wird, ob es sich um unterschiedliche Rechnungslegungsmethoden oder Schätzungen handelt.

Kostenformeln für austauschbare Vorräte

Der Board schlug vor, klarzustellen, dass die Wahl einer Kostenformel (d.h. First-in, First-out (FIFO) oder gewichtete Durchschnittskosten) bei der Anwendung von IAS 2 für gewöhnlich austauschbare Vorräte eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode ist. Die meisten Befragten stimmten zu, obwohl einige glauben, dass es sich um Schätzungen des Flusses der austauschbaren Bestände handelt. Die meisten Stellungnehmenden stimmten zu, aber einige waren der Meinung, dass es sich dabei um Schätzungen des Flusses der austauschbaren Vorräte handelt. Einige Stellungnehmende sind der Meinung, dass diese spezifischen Leitlinien nicht in IAS 8, sondern in IAS 2 aufgenommen werden sollten.

Sonstiges

Einige wenige Stellungnehmende, darunter eine Regulierungsbehörde, ein nationaler Standardsetzer und eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind der Ansicht, dass der Board mehr Orientierungshilfen für die Unterscheidung zwischen Änderungen von Schätzungen und Fehlerkorrekturen bieten sollte. Diese Stellungnehmenden sind der Meinung, dass es schwierig sein könnte, Schätzungen klar genug zu definieren, ohne auch die Frage von Fehlern zu adressieren. Diese Frage gehört nicht zum Umfang des Projekts.

Der Stab ist der Meinung, dass die Vorschläge des Boards im Allgemeinen mit den Vorschlägen des IAASB übereinstimmen und überwacht weiterhin die Aktivitäten des IAASB in diesem Bereich.

Empfehlungen des Stabs

Der Board wurde um Rückmeldungen gebeten, aber er wurde nicht gebeten, Entscheidungen zu fällen.

Erörterung durch den Board

Die stellvertretende Vorsitzende zeigte sich besorgt über fehlende Rückmeldungen von Anlegern, da sie der Meinung war, dass eine rückwirkende im Gegensatz zu einer prospektiven Bilanzierung einer Änderung für sie besonders wichtig sei. Ein anderes Mitglied fragte, ob weitere Untersuchungen vorgenommen würden. Ein Mitglied meinte, dass der Austausch mit den CMAC-Mitgliedern das Ende der Möglichkeiten sei, die der Stab hat.

Zwei Mitglieder äußerten sich zum IAASB-Projekt und sagten, es sei nicht klar, ob der IASB das IAASB-Projekt passiv überwachen oder sich aktiver beteiligen werde. Der Stab antwortete, dass man Übereinstimmung mit dem IAASB erzielen wolle.

Ein Mitglied war der Meinung, dass der Board die Diskussion auf einem allgemeinen Niveau halten und keine Beispiele nennen sollte. Es war außerdem der Meinung, dass der Board, wenn er mit dem Beispiel zu Vorräten fortfahren wolle, dieses in IAS 2 und nicht in IAS 8 einfügen sollte. Andere stimmten zu, obwohl ein Mitglied der Meinung war, dass eine bloße Änderung der Definition zu allgemein sei und neue Fragen aufwerfen könne.

Der Stab erläuterte sagten, dass es schwierig sei, klare Botschaften aus den Stellungnahmen zu entnehmen. Man schien allgemein der Meinung zu sein, dass der Entwurf ein positiver Schritt sei, aber es reiche nicht aus. Der Stab wird das Projekt im April mit ASAF erörtern.

Die stellvertretende Vorsitzende zeigte sich entmutigt, dass die ihrer Meinung nach hilfreichere Änderung der Klarstellung, dass Bewertungstechniken Schätzungen sind, von erfahrenen IFRS-Anwendern dahingehend kommentiert wurde, dass dies immer noch nicht deutlich sei. Sie war nicht zuversichtlich, dass der Board dies noch weiter umformulieren könne, um Klarheit zu schaffen. Ein Vorschlag war, einfach die Aussage einzufügen, dass eine Änderung einer Bewertungstechnik eine Änderung einer Schätzung ist.

Ein Mitglied würde es vorziehen, eine Schätzung enger zu definieren. Eine Änderung eines Bewertungsverfahrens wäre eine Änderung der Art und Weise, wie man eine Schätzung erreicht, ohne dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, und das sollte rückwirkend bilanziert werden. Dieses Mitglied war jedoch der Ansicht, dass der Board eine Ausnahme für Änderungen in Bewertungsverfahren machen und eine prospektive Bilanzierung zulassen könnte. Der Stab erinnerte daran, dass auch die Schwellenwerte für Änderungen in den Bewertungsmethoden und Schätzungen unterschiedlich sind und dass die Charakterisierung einer Änderung eines Bewertungsverfahrens als eine Methode die Anwendung der höheren Schwelle erfordern würde.

Ein Mitglied war der Meinung, dass der Board mit dem Projekt fortfahren sollte. Ein Mitglied hielt fest, dass die Stellungnahmen Themen aufwarfen, die über den Rahmen des Projekts hinausgingen; allerdings lasen nicht alle Boardmitglieder die Aussagen im Agendapapier in gleicher Weise. Zum Beispiel sagten zwei Boardmitglieder, dass praktische Erleichterungen einfach eine Tatsache des Lebens sind, während die Bedenken in den Stellungnahmen sich darauf bezogen, eine rückwirkende Anwendung zu verlangen, wenn ein Unternehmen beschließt, mit der Anwendung einer praktischen Erleichterung zu beginnen oder aufzuhören.

Der den Stab anführende fachliche Direktor fragte, wie wichtig rückwirkende Anwendung gegenüber prospektiver Anwendung für Anleger ist und ob es einfacher wäre, alle Änderungen prospektiv anzuwenden. Das Boardmitglied aus den Reihen der Anleger sagte, dass es davon abhänge, mit wem man spreche und wie die Umstände seien. Ein Boardmitglied sagte, die Unterscheidung sei wichtig, erklärte aber nicht, warum. Ein Boardmitglied fragte nach dem Verhältnis zwischen diesem Projekt und den anstehenden Vorschlägen in Bezug auf Änderungen, die durch Agendaentscheidungen motiviert sind. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Projekte nicht gemeinsam erörtert würden.

Entscheidungen des Boards

Der Board wurde nicht um Entscheidungen gebeten.

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