Angabeninitiative

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Überprüfung der Angaben auf Standardebene, Überblick über die Sitzung

Agendapapier 11, Agendapapier 11A

Hintergrund          

Die Angabeninitiative des IASB konzentriert sich darauf, Wege zu finden, sicherzustellen, dass die Abschlüsse für Anleger relevante Informationen liefern, die wirksam kommuniziert werden. Das Hauptproblem besteht nach Ansicht des Boards darin, dass es den Erstellern schwerfällt, zu entscheiden, welche Informationen in den Jahresabschluss aufgenommen oder von ihm ausgeschlossen werden sollen und wie diese am wirksamsten zu organisieren und zu kommunizieren sind.

Im März 2017 veröffentlichte der Board sein Diskussionspapier zu Angabeprinzipien. In dem Diskussionspapier wurden drei Faktoren genannt, die zum Angabenproblem beitragen:

  • Nicht genügend relevante Informationen
  • Irrelevante Informationen
  • Ineffektive Kommunikation der zur Verfügung gestellten Informationen

In den Stellungnahmen zum Diskussionspapier wurden die folgenden Mängel aufgezeigt:

  • Fehlen von spezifischen Angabezielen in Standards
  • Uneinheitliche oder als Stückwerk erfolgte Formulierung von Angabevorschriften
  • Umfang beschrei­ben­der Vorschriften

Der Board beschloss in einem ersten Schritt, Leitlinien für sich selbst zu entwickeln, die bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabevorschriften zu verwenden sind.

Der Stab hat zwei Agendapapiere entwickelt, in denen der vorgeschlagene Ansatz zur Entwicklung von Leitlinien für die Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften sowie Empfehlungen zur künftigen Verwendung von Angabezielen erörtert werden.

Analyse des Stabs

Dieses Papier beschreibt die drei Schritte, die der Stab bei der Entwicklung seiner Analysen und Empfehlungen einzuhalten beabsichtigt:

  • Schritt 1: Der Board muss zunächst entscheiden, was er in Bezug auf die Angabeziele anstrebt. So kann zum Beispiel die Art und Weise, in der der Board die Angabeziele und vorschreibenden Angaben gegeneinander abwägt, den Schwerpunkt der Beteiligung der Anwender verschieben (s. Agendapapier 11B für die Diskussion in dieser Sitzung).
  • Schritt 2: Während der Junisitzung wird der Board prüfen, wie er sicherstellen kann, dass der Inhalt der Angabeziele und -vorschriften wirksam ist. Diese Überlegungen schließen ein, wie der Board die Informationen erhält, die er benötigt, um wirksame Ziele zu entwickeln, den Zeitpunkt der Entwicklung zu bestimmen und zu eruieren, wie die Entwicklung besser in den Standardsetzungsprozess integriert werden kann.
  • Schritt 3: Während der Julisitzung wird der Board prüfen, wie er sicherstellen kann, dass die Art und Weise, wie die Vorschriften formuliert werden, die Absicht dahinter wirksam kommuniziert. Dabei geht es um die Frage, welche Formulierungen für die Abfassung der Angabevorschriften verwendet werden, wie man standardübergreifende Probleme vermeidet und wie die Angabevorschriften wirksam kommuniziert werden können.

Empfehlungen des Stabs

Das Papier enthält keine Empfehlungen und keine Fragen an den Board.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied fragte, wie man am besten versteht, welche Informationen für die Analyse durch die Adressaten wichtig sind und wie präzise Informationen sein müssen. Der Board bat um weitere Anleitungen zur Unterstützung der Einbindungsaktivitäten. Der Stab antwortete, dass dieses Thema für die Boardsitzung im Juni 2018 vorgesehen sei. 

Angabeziele

Agendapapier 11B

Analyse des Stabs

Um die Wirksamkeit der Angabevorschriften in den IFRS zu verbessern, sollte ein einheitliches Rahmenkonzept für die Verwendung von Angabezielen angewendet werden. Dies wird dem Board helfen, einheitlichere Angabevorschriften über die Standards hinweg zu entwickeln und die Ziele so zu verwenden, dass es Unternehmen hilft, Ermessensentscheidungen in Bezug auf ihre Angaben zu treffen.

Der Stab hat eine Analyse von drei alternativen Rahmenkonzepten für die Verwendung spezifischer Angabeziele in den Standards durchgeführt:

  • Vorschreibendes Rahmenkonzept — In diesem Rahmenkonzept wird mit Hilfe von beschreibenden Vorschriften der Mindestumfang von geforderten Angaben für wesentlicher Posten oder Transaktionen festgelegt. Der Stab ist der Ansicht, dass dieser Ansatz weniger Einfluss auf die "Abhakmentalität" haben würde als die anderen Ansätze, da dieser Ansatz hilfreich ist, wenn es darum geht, Unternehmen dazu zu bewegen, zusätzliche Informationen anzugeben, aber er könnte weniger effektiv sein, wenn es darum geht, sie zu veranlassen, Wesentlichkeitsentscheidungen auf die vorgeschriebenen Anforderungen anzuwenden. Daher empfiehlt der Stab dem Board nicht, ein vorschreibendes Rahmenkonzept zu beschließen.
  • Zielbasiertes RahmenkonzeptUnter diesem Rahmenkonzept würden alle Angabevorschriften, die der Board in Zukunft entwickelt, auf der Einhaltung bestimmter Ziele beruhen, anstatt dass vorgeschrieben wird, bestimmter Informationen anzugeben. Der Stab empfiehlt dem Board nicht, ein solches Rahmenkonzept zu beschließen, da es die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen verringern und die Durchsetzung der Angabevorschriften erschweren könnte.
  • Hybrides Rahmenkonzept — Dieses Rahmenkonzept kombiniert zielorientierte Angabevorschriften mit Beispielen für spezifische Informationen, die ein Unternehmen anzugeben erwägen sollte, um diese Ziele zu erreichen. Mit diesem Rahmenkonzept werden alle Angabevorschriften auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet. Dieser Ansatz wird empfohlen, da er die wirksamste Methode ist, wie der Board Angabeziele nutzen kann, um die Anwendung von Ermessensentscheidungen auf die Angabevorschriften zu fördern, ohne die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen übermäßig zu beeinträchtigen.

Bestimmte Angabeziele sind in diesem Zusammenhang Erklärungen, warum die Angabevorschrift für die Adressaten entscheidungsnützlich ist und was die Adressaten mit den zur Verfügung gestellten Informationen tun werden.

Der Stab hat bei der Entwicklung dieser Vorschläge allgemeine Ziele aus dem Rahmenkonzept und in IAS 1 sowie in bestimmten IFRS berücksichtigt. Er ist der Ansicht, dass diese Ziele die Ersteller dazu veranlassen, zu prüfen, ob die Angaben in ihren Abschlüssen in Übereinstimmung mit den einzelnen IFRS wirksam sind, um die übergreifenden Ziele der Mehrzweckfinanzberichterstattung und -abschlüsse zu erreichen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board ein hybrides Rahmenkonzept für die Entwicklung und Formulierung von Angabezielen und -vorschriften einführt. Im Rahmen dieses Konzepts sollte der Board wie folgt vorgehen:

  • (a) Basieren aller Angabevorschriften auf einem oder mehreren konkreten Angabeziel(en). Diese Ziele sollten begründen, warum die Angabevorschrifte für die primären Adressaten von Abschlüssen entscheidungsnützlich sind und was die Adressaten erwarteterweise mit den Informationen tun werden.
  • (b) Formulierung aller Angabevorschriften auf eine Art und Weise, die explizit die zugrunde liegenden Angabeziele benennt und jeden einzelnen Informationsaspekt, der sich aus einer Angabevorschrift ergibt, eindeutig mit einem Angabeziel in Beziehung setzt.

Der Stab empfahl außerdem, dass allgemeine Angabeziele weiterhin in den Standards verwendet werden, um die spezifischeren Angabeziele zu unterstützen.

Erörterung durch den Board

Die stellvertretende Vorsitzende eröffnete die Sitzung, indem sie zustimmte, dass der hybride Ansatz vor dem Hintergrund der erhaltenen Rückmeldungen über die mangelnde Spezifität der Ziele am besten geeignet sei, geprüft zu werden. Es wurde festgestellt, dass dieser Ansatz demjenigen von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben in Bezug auf Angaben zu erwarteten Verlusten ähnlich ist. Der Unterschied zum hybriden Ansatz besteht darin, dass die Vorschriften in IFRS 7 nicht explizit an Ziele gebunden sind. Die Vorschriften sind vorschreibender Art im Gegensatz zu anderen möglichen Angaben, die zu erwägen sind. Es wird sinnvoll sein, die Angaben in den Jahresberichten zu überprüfen, da jetzt IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden ist, um den Erfolg dieser Vorschriften zu verstehen.

Die stellvertretende Vorsitzende stellte ferner fest, dass es für die Ersteller schwierig sein kann, die Vorschrift anzuwenden, einen Schritt zurückzutreten und die Angaben in ihrer Gesamtheit zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Angabeziele erreicht wurden. Darüber hinaus beziehen sich im gegenwärtigen Umfeld die Angaben nicht auf das Ziel ab, Adressaten Informationen zur Verfügung zu stellen, also ist eine Verhaltensänderung erforderlich. Eine weitere Sorge war, dass der Board erklären könne, dass eine Angabe für die Adressaten entscheidungsnützlich sei, und dann die Ersteller dem widersprechen würden, was zu einer Debatte darüber führen könne, was entscheidungsnützlich ist oder nicht. Ein entsprechendes Beispiel findet sich in den Rückmeldungen zu IFRS 13, wo die Adressaten und der Board der Ansicht sind, dass Sensitivitätsangaben entscheidungsnützlich sind, sich die Ersteller jedoch nicht dieser Einschätzung anschließen.

Mehrere Boardmitglieder unterstützten die Empfehlungen und stimmten der Weiterverfolgung des Ansatzes zu, dass das Angabeziel selbst zur Angabevorschrift werden würde, waren sich aber nicht sicher, ob die Angabeziele präzise genug und damit durchsetzbar seien.

Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass eine lange Liste möglicher Angaben erforderlich sein könnte, wenn sie alle Möglichkeiten umfassen soll, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten. Ein Vorschlag bestand darin, Beispiele für das aufzunehmen, was ein Unternehmen normalerweise tun würde, und Ermessen durch die Unternehmensleitung über das Erreichen des Angabeziels auf andere Weise zu ermöglichen, so dass eine vollständige Liste nicht erforderlich ist. Es bestand jedoch die Befürchtung, dass Ermessen in Bezug auf die Art und Weise, wie Informationen angegeben werden, zu einer geringeren Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen führen könnte.

Ein Boardmitglied schlug vor, den "hybriden" Ansatz in "Ansatz der verbesserten Ziele" umzubenennen, um sicherzustellen, dass nicht angenommen wird, dass er zu 50% aus vorgeschriebenen Angaben und 50% aus Angaben als Ergebnis von Angabezielen besteht. 

Ein Boardmitglied stellte fest, dass eine Erklärung, warum eine Angabe entscheidungsnützlich ist, nicht zwangsläufig das Verhalten ändert, aber dennoch eine gute Verbindung zwischen Anlegern und Wirtschaftsprüfern herstellt. Es wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, den gesamten Zyklus bei der Festlegung der Angabeziele zu berücksichtigen.

In Bezug auf die Empfehlung (b) stellte ein Boardmitglied klar, dass die allgemeinen Angabeziele aufgenommen werden, um anzuerkennen, dass der Board nicht jeden einzelnen Geschäftsvorfall vorhersagen kann und dass die Ersteller prüfen müssen, ob andere zusätzliche Informationen für die Adressaten von kritischer Bedeutung sind. Die allgemeinen Ziele sind das grobe Netz, was ein wichtiges Konzept ist, um sicherzustellen, dass materielle Informationen erfasst werden.

Einige Boardmitglieder argumentierten, dass allgemeine Ziele in einzelnen Standards möglicherweise nicht erforderlich sind, da sie sich wiederholen würden und nur einmal, möglicherweise in IAS 1, aufgenommen werden sollten. Zudem war einem Boardmitglied nicht klar, wie die allgemeinen Ziele einen Mehrwert bringen würden, und so wurde nach einem Beispiel gefragt.

Entscheidungen des Boards

13 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung (a), ein Mitglied fehlte.

12 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung (b).

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