Vereinigte Staaten

FASB wird Entwurf zu aufgegebenen Geschäftsbereichen herausgeben

13.03.2013

Auf seiner Sitzung am 13. März hat der FASB entschieden, Ende des ersten Quartals 2013 einen Entwurf in Bezug auf die Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche herauszugeben. Mit den Vorschlägen würde die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach ASC 205-20 im Wesentlichen mit der nach IFRS 5 'Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche' konvergiert. Außerdem würden die Angabevorschriften in Bezug auf Veräußerungen ausgeweitet, was auch Angaben über bedeutende Bestandteile mit einschließen würde, die nicht als aufgegebene Geschäftsbereiche qualifizieren.

Zusätzlich zur Förderung der Konvergenz zielen die vorgeschlagenen Leitlinien auch darauf ab, zwei Bedenken des FASB entgegenzutreten: (1) Abschlüsse könnten eine geringere Entscheidungsnützlichkeit aufweisen, wenn zu viele Veräußerungen von Vermögenswerten als aufgegebene Geschäftsbereiche qualifizieren, und (2) es gibt Herausforderungen und Uneinheitlichkeiten bei der Anwendung des derzeitigen Kriteriums des fortgesetzten Engagements, das anzuwenden ist, wenn bestimmt wird, ob ein Bestandteil eines Unternehmens in die Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche aufgenommen werden sollte.

Der Entwurf soll mit einer Kommentierungsfrist von 150 Tagen versehen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Projektseite auf der Internetseite des FASB.

FASB reagiert auf die Überprüfung nach der Einführung in Bezug auf Segmentberichterstattung

07.03.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Antwort auf die Überprüfung nach der Einführung von FAS 131 in Bezug auf die Segmentberichterstattung durch die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) veröffentlicht. Der FASB wird die Schlussfolgerungen erörtern und sich mit seinen Anwendern und dem Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) austauschen, um festzustellen, ob eine weitere Überprüfung des Standards notwendig ist.

Die Schlussfolgerung der Überprüfung ist, dass der Standard dazu führt, dass "die Segmente besser der internen Struktur des Unternehmens entsprechen und besser im Einklang mit den Finanzinformationen stehen, die außerhalb der Abschlüsse berichtet werden. Dies ermöglich Abschlussadressaten und Investoren, die Aktivitäten und die Aussichten für künftiges Wachstum eines Unternehmens besser zu verstehen." Allerdings heißt es auch im Bericht zur Überprüfung, dass es manchen Erstellern und manchen Rechnungslegern helfen würde, wenn es zusätzliche Leitlinien zu Praxisaspekten von FAS 131 geben würde. Außerdem würden einige Parteien von zusätzlichen und vergleichbaren Segementinformationen profitieren.

Die Leitlinien in FAS 131 stimmen im Wesentlichen mit IFRS 8 Geschäftssegmente überein. Um die beiden Standards weiterhin so konvergiert wie möglich zu halten, wird der FASB sich mit dem IASB austauschen, wenn sich ergeben sollte, dass aus der Überprüfung des Standards nach der Einführung Änderungen am Standrad resultieren könnten. Der IASB führ derzeit ebenfalls eine Überprüfung nach der Einführung in Bezug auf IFRS 8 durch.

Folgende Informationen in englischer Sprache stehen Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

Geänderter Agendasetzungsprozess beim FASB, Marc Siegel wiederberufen

27.02.2013

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF), unter der der US-amerikanische Standardsetzer FASB arbeitet, haben den Agendasetzungsprozess für das Gremium geändert, um ihn weniger willkürlich erscheinen zu lassen und transparenter zu gestalten. Außerdem wurde das FASB-Mitglied Marc Siegel für eine weitere Amtszeit berufen.

Die Änderung des Prozesses für die Festlegung der Agenda (die in gleicher Weise auch für den US-amerikanischen Standardsetzer für den öffentlichen Sektor, GASB, vorgenommen wurde) besteht darin, dass die Agenda jetzt nicht mehr von der Vorsitzenden bestimmt wird, sondern per Mehrheitsbeschluss der FASB-Mitglieder in öffentlicher Sitzung festgelegt werden muss. Dies gilt für die Agenda an sich, die Priorisierung von Projekten und die zeitliche Planung von Projekten.

Die Fokussierung auf den jeweiligen Vorsitz war von außerhalb der Vereinigten Staaten stets mit der Hoffnung verbunden, einen IFRS-Befürworter an der Spitze des FASB zu haben. Allerdings hatte sich schon die derzeitige, im kommenden Sommer ausscheidende Vorsitzende Leslie Seidman mit Übernahme des Vorsitzes von einer stark die IFRS befürwortende auf eine neutralere Position zurückgezogen.

Marc Siegel, der für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren berufen wurde, die am 1. Juli 2013 beginnen wird, wird dafür geschätzt, sich stets für die Lösung eines Bilanzierungsproblems einzusetzen, die er für die sachgerechtere hält, unabhängig davon, ob diese aus US-GAAP oder den IFRS stammt.

Auf der Internetseite der FAF stehen Ihnen zwei Presseerklärungen zur Verfügung, zum neuen Agendasetzungsprozess und zur Wiederberufung von Marc Siegel.

FAF beginnt Überprüfung nach der Einführung von FAS 109

04.02.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) wird ihre nächste Überprüfung nach der Einführung eines Standards FAS 109 'Bilanzierung von Ertragsteuern' widmen. Die FAF wird die Informationen aus der Überprüfung dazu verwenden, die Wirksamkeit des Standardsetzungsprozesses des US-amerikanischen Standardsetzers FASB zu evaluieren.

FAS 109 wurde ausgewählt, weil er mehrere Kriterien des Überprüfungsprozesses erfüllt. Die FAF-Präsidentin Teresa S. Polley äußert sich dazu wie folgt:

[FAS 109] stellt eine bedeutende Veränderung in der Bilanzierung von Ertragsteuern dar und betraf eine große Bandbreite von Unternehmen. [...] Die Anwender halten oft fest, dass die Ertragsteuerbilanzierung ein komplexes Thema ist, und über die Jahre hinweg haben die Beratungsgruppen des FASB angemerkt, dass dieser Bereich der Verbesserung bedürfe - sowohl in Bezug auf die Bilanzierungsleitlinien als auch in Bezug auf die Angaben, die Investoren gegenüber geleistet werden.

Der Prozess der Überprüfung nach der Einführung soll unabhängig vom Standardsetzungsprozess des FASB sein. Bisher hat das Überprüfungsteam der FAF Überprüfungen zu FAS 131 und zur Interpretation 48 durchgeführt; derzeit wird FAS 141R überprüft.

Auf der Internetseite der FAF steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung.

Finnische und US-amerikanische Aufsichtskommissionen vereinbaren Zusammenarbeit

04.02.2013

Der Rat der finnischen zentralen Wirtschaftsprüferkammer Keskuskauppakamarin tilintarkastuslautakunta (Auditing Board of the Central Chamber of Commerce, AB3C) und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.

Mit der Absichtserklärung wird der Austausch von vertraulichen Informationen von Firmen vereinbart, die in beiden Rechtskreisen tätig sind. Mit dieser Vereinbarung sollen die Aufsicht über diese Firmen sowie deren Überprüfung und Inspektionen verbessert werden. Die Absichtserklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die beiden Aufsichtskommissionen haben außerdem eine Vereinbarung zum Datenschutz unterzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass Datenschutzanforderungen bei allen Übertragungen von Daten eingehalten werden.

Die PCAOB unterhält ähnliche Vereinbarungen mit sechs weiteren europäischen sowie mit verschiedenen außereuropäischen Aufsichten.

Auf der Internetseite der PCAOB finden sie eine englischsprachige Presseerklärungzur Unterzeichnung des Abkommens.

FASB veröffentlicht US-GAAP Taxonomie 2013

26.12.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat die endgültige XBRL-Taxonomie 2013 für die Finanzberichterstattung nach US-GAAP herausgegeben, wobei die Genehmingung durch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) noch aussteht. Sie enthält Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards und andere empfohlene Verbesserungen der offiziellen Taxonomie, die von börsennotierten Emittenten verwendet wird, die bei der SEC registriert sind.

Der FASB hatte im September 2012 vorgeschlagene Verbesserungen an der Taxonomie veröffentlicht, um deren Anwendern die Möglichkeit zu geben, sich zu den Änderungen zu äußern, und Einreichern bei der SEC, Dienstleistern, Softwareherstellern und anderen interessierten Parteien die Möglichkeit zu geben, sich mit den neuen Bezeichnungen für einzelne Elemente der Einreichungen vertraut zu machen und diese bereits in ihre Systeme zu integrieren.

Die neue Taxonomie ist Ihnen über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des FASB zugänglich.

US-amerikanischer Rat für Nachhaltigkeitsstandards nimmt Arbeit auf

05.10.2012

Der neue US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat am 4. Oktober 2012 offiziell seine Arbeit aufgenommen. Das Hauptziel des SASB ist, industriespezifische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu entwickeln und später weiterzuentwickeln, die für eine Anwendung im Zusammenhang mit den verschiedenen gängigen US-amerikanischen Einreichungsvorschriften verwendet werden können (beispielsweise Formulare 10-K und 20-F).

Der SASB beabsichtigt, seine Standards in die Regelungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht für alle öffentlich gehandelten Unternehmen einzugliedern. Er wird Leitlinien dazu entwickeln, welche Arten von Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen angeben müssen und wie dies zu erfolgen hat.

Weiterführende Informationen:

FASB erörtert Anwendungsbereich seines alternativen Wertminderungsmodells

20.09.2012

Am 19. September 2012 setzte der FASB die Erörterung seines alternativen Wertminderungsmodells fort. Schwerpunkt der Diskussion war der Anwendungsbereich des neuen Modells.

Der Board erörterte, welche Finanzinstrumente mit dem neuen geplanten Modell der gegenwärtig erwarteten Verluste (current expected credit loss, CECL) erfasst werden sollten, und kam übereinstimmend zu dem Schluss, dass das Modell für die folgenden Instrumente gelten soll:

  • Handelsforderungen,
  • Forderungen aus Leasingverhältnissen,
  • Kreditverpflichtungen, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Nettoeinkommen bewertet werden,
  • Finanzgarantien, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Nettoeinkommen bewertet werden und nicht als Versicherungsvertrag bilanziert werden (der Board kam überein, dass das CECL-Modell auf alle Finanzgarantien anzuwenden sein soll, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im Nettoeinkommen bewertet werden und die schlussendlich nicht in den Anwendungsbereich des demnächst erscheinenden endgültigen Standard zu Versicherungsverträgen fallen werden).

Der Stab des FASB wies darauf hin, dass er Anwendungsleitlinien entwickeln werde, die Anwendern dabei helfen sollen, das CECL-Modell auf die oben genannten Finanzinstrumente anzuwenden.

Der FASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Entscheidungen des FASB in Bezug auf das Wertminderungsmodell des FASB, das als Alternative zum zuvor gemeinsam mit dem IASB entwickelten Wertminderungsmodell entwicket wird, entnehmen Sie bitte unseren Nachrichten vom 24. August 2012 und vom 10. September 2012.

FASB setzt Erörterungen zum alternativen Wertminderungsmodell fort

10.09.2012

Am 7. September 2012 setzte der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) die Erörterung und Entwicklung seines geplanten Modells der gegenwärtig erwarteten Verluste (current expected credit loss, CECL) fort, das eine Alternative zum zuvor gemeinsam mit dem IASB entwickelten Modell der erwarteten Verluste darstellen soll.

Während der Sitzung wurden zwei Themen besprochen: Wie hat ein Unternehmen damit umzugehen, wenn sowohl Rückzahlung der Hauptsumme als auch der Zinsen oder jeweils nur ein Teilaspekt unwahrscheinlich sind, und wie sind Schuldtitel, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertet werden, nach dem CECL-Modell zu behandeln.

Der FASB hat eine englischsprachige Zusammenfassung der Entscheidungen auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Einen Überblick über bisherige Entscheidungen des FASB in diesem BEricht finden Sie in unserer Nachricht vom 24. August 2012.

FASB gibt US-GAAP Taxonomie 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme heraus

04.09.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat die vorgeschlagene XBRL-Taxonomie 2013 für die Finanzberichterstattung nach US-GAAP zwecks öffentlicher Prüfung und Stellungnahme herausgegeben. Sie enthält Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards und andere empfohlene Verbesserungen der offiziellen Taxonomie, die von börsennotierten Emittenten verwendet wird, die bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Taxonomie 2013 für die Finanzberichterstattung nach US-GAAP werden bis zum 29. Oktober 2012 erbeten. Die endgültige Fassung soll Anfang 2013 finalisiert und veröffentlicht werden. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des FASB.

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