Singapur

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Hintergrundinformationen

Rahmen der Finanzberichterstattung in Singapur

Rechnungslegungsstandards

2002-2007 Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG)

2002 richtete die singapurische Regierung den Rat für Unternehmensangaben und -führung (Council on Corporate Disclosure and Governance, CCDG) ein, der das Institut der Wirtschaftsprüfer von Singapur als Standardsetzer für alle in Singapur ansässigen Unternehmen ablöste.

Seit 2007 Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC)

Der CCDG wurde zum 1. November 2007 vom Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) abgelöst. Der ASC wurde durch das Gesetz über Rechnungslegungsstandards eingerichtet, das das Parlament am 27. August 2007 verabschiedet hatte. Zusätzlich zum Erlass von Rechnungslegungsstandards für Unternehmen erlässt der ASC auch Standards für gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Gesellschaften. Die singapurische Regierung war der Meinung, dass 'die Einrichtung des ASC ein positiver Schritt zur Sicherstellung von Einheitlichkeit bei den Rechnungslegungsstandards, von Erleichterung des Vergleichs von Abschlüssen verschiedener Unternehmen und von Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Transparenz von Finanzberichterstattung' darstelle.

Der ASC ist verantwortlich für die Abfassung und Verkündigung von Rechnungslegungsstandards. Die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Rechnungslegungsstandards bleibt Aufgabe der entsprechenden Aufsichtsbehörden: Die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) für Unternehmen, der Commissioner of Charities für gemeinnützige Organisationen, der Registrar of Co-operative Societies für Genossenschaften und der Registrar of Societies für Gesellschaften.

SFRS für kleine Unternehmen

Der ASC von Singapur hat im Dezember 2010 den Singapore Financial Reporting Standard for Small Entities (SFRS for Small Entities) herausgegeben, einen Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen. Der SFRS für kleine Unternehmen basiert auf dem IFRS für KMU. Die wesentlichen Unterschiede sind die Verweise auf die SFRS anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen.

Ein Unternehmen kommt für die Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen für kleine Unternehmen in Frage, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, einen Mehrzweckabschluss für externe Adressaten erstellt und die Definition eines kleinen Unternehmens gegenwärtig erfüllt und in dem vorangegangenen zwei Berichtsperioden erfüllt hat (es gelten abweichende Anwendungsvorschriften für neu gegründete Unternehmen). Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Gesamtjahreseinkünfte von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar;
  • Gesamtbruttovermögen von nicht mehr als 10 Millionen singapurischen Dollar; oder
  • nicht mehr als 50 Mitarbeiter.

Das Wahlrecht, den Standard als Alternative zu den vollen singapurischen Rechnungslegungsstandards für die Erstellung von Mehrzweckabschlüssen anzuwenden, besteht ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Vergleich der singapurischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS

Der ASC hat einen Satz von singapurischen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen herausgegeben (Singapore Financial Reporting Standards (FRS) und Singapore Interpretations (INT FRS)), die mit den Internationale Financial Reporting Standards (IFRS) fast identisch sind, obwohl einige Unterschiede zwischen den FRS und den IFRS bleiben. Unter anderem sind dies folgende Unterschiede:

  • Nach FRS 16 Sachanlagen sind einzeln vorgenommene Neubewertungen von solchen Vermögenswerten, die zwischen 1984 und 1996 stattfanden, ohne fortlaufende Anwendung des Neubewertungsmodells zulässig
  • In FRS 17 sind die Worte in den Paragraphen 14 und 15 von IAS 17 gestrichen, in denen ausgesagt wird, dass Grundstücke normalerweise eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer besitzen und und sofern nicht erwartet werden kann, dass das Eigentum am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer übergeht, ihm normalerweise im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
  • Es bestehen einige Unterschiede in den Vorschriften zur Darstellung des Konzernabschlusses und in der Bilanzierung von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures im Vergleich zu IAS 27, IAS 28 und IAS 31.
  • Es gibt einige Unterschiede hinsichtlich der Daten des Inkrafttretens bei den singapurischen Äquivalenten von IFRS 2 und IFRS 7
  • Die folgenden Verlautbarungen sind bis jetzt noch nicht übernommen worden:
    • IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
    • IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRS für KMU

Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem SFRS für kleine Unternehmen und dem IFRS für KMU sind die Verweise auf die SFRS anstelle der vollen IFRS sowie die Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Anwendung des SFRS für kleine Unternehmen. Der ASC weist in seiner beigefügten Erklärung zur Anwendbarkeit des SFRS für kleine Unternehmen darauf hin, dass diese Änderungen keine Abweichung vom IFRS für KMU darstellen.

Konvergenz mit den IFRS

Singapur verfolgt für die dort börsennotierten Unternehmen seit vielen Jahren einen Weg der Konvergenz der singapurischen Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards, SFRS) mit den IFRS und hat im Wesentlichen alle IFRS, die vom IASB herausgegeben wurden, als SFRS übernommen. Dabei gibt es allerdings Abweichungen bei den Zeitpunkten des Inkrafttretens und den Übergangsbestimmungen. Der Zeitpunkt der angestrebten vollständigen Konvergenz wurde aber wiederholt hinausgeschoben, um die Entwicklungen in den großen Projekten zu Erlöserfassung und Finanzinstrumenten (insbesondere Wertminderung) abzuwarten, die für singapurische Unternehmen von großer Bedeutung sind. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden oder erwarteten verpflichtenden Zeitpunkte des Inkrafttretens 2017 und 2018 von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 Finanzinstrumente hat sich der ASC Ende Mai 2014 bekanntgegeben, für singapurische börsennotierte Unternehmen ein neues Rechnungslegungsrahmenkonzept, das mit den IFRS vollständig identisch ist, für Berichtsjahre einzuführen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Dieses Rahmenkonzept soll ab dem Zeitpunkt auch für die freiwillige Anwendung durch nicht börsennotierte Unternehmen in Singapur zur Verfügung stehen.


 

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