Versicherungsverträge

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Den Boards wurde eine genaue Darstellung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen mit einem Vergleich der Auswirkungen der Anwendung des "Ansatzes mit Zuweisung des ursprünglichen Transaktionspreisen", des "expliziten Bausteinansatzes" und der Anwendung des Erlöserfassungsmodells auf Versicherungsverträge vorgestellt.

Die Boards erörterten die Auswirkungen der Anwendung des Erlöserfassungsmodells auf Versicherungsverträge auf Grundlage eines numerischen Beispiels. Obwohl einige Boardmitglieder einen gewissen Nutzen darin sehen konnten, dieses Modell anzuwenden, fanden die meisten Boardmitglieder, es sei nicht geeignet, da die Ergebnisse als nicht verständlich in Bezug auf die Auswirkungen von Pooling angesehen wurden, insbesondere bei Versicherungsverträgen mit eher "beweglichen Teilen". Einige Boardmitglieder würden gern eine alternative Anwendung des Erlöserfassungsmodells auf Versicherungsverträge erörtern. Der Stab machte deutlich, dass er eine Reihe von verschiedenen Anwendungen geprüft habe, aber dass die Ergebnisse allgemein gesehen den im Beispiel dargestellten im Beispiel ähnelten.

Die Boards erörterten auch den expliziten Bausteinansatz. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Glättung von Erträgen. In der dann folgenden Diskussion lag der Schwerpunkt auf Risikomargen, die für einen Ausgleich der inhärenten Risikocharakteristika der Verträgen sorgen sollen. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieses Ansatzes auf Verträge mit mehreren Erfüllungspflichten und einer möglicherweisen notwendigen Aufspaltung der Marge, was zu einer erhöhten Komplexität führen würde.

Bewertungsziel

Die Boards erörterten das Bewertungsziel von Versicherungsverträgen. Ein Boardmitglied zeigte sich frustriert in Bezug auf das gesamte Projekt zu Versicherungsverträgen, da es der Meinung war, das die Versicherungsbranche anderen Finanzdienstleistungsbranchen gleiche und allgemeine Bilanzierungsmodelle greifen sollten, die nur einige notwendige Änderungen oder zusätzliche (Anwendungs-)-Leitlinien enthalten sollten. Einige Boardmitglieder drückten ihre bereits häufiger artikulierte Gegenwehr in Bezug auf die separate Risikomargenkomponente im Bewertungsziel aus. Sie waren der Meinung, dass das Risikomerkmal von Versicherungsverträgen bereits in den zu- und Abflüssen des Vertrags enthalten sei und dass im vorgeschlagenen Bewertungsziel Zu- und Abflüsse durcheinander gebracht würden. Andere Boardmitglieder verliehen einer gegenteiligen Meinung Ausdruck. Sie sahen die Risikomargenkomponente des Bewertungsziels als Ausdruck der Risiken an, die Teil eines Versicherungsvertrags seien, sowie als Ausgleich für zusätzlich gehaltenes Kapital, das dieses Risiko widerspiegele.

Nach bedeutende Diskussion kamen beide Boards knapp überein, dass eine Berichtseinheit eine Versicherungsvertrag nach dem Bausteinansatz mit einem Betrag bewerten solle, der ihrer gegenwärtigen Schätzung des Betrags entspricht, der für die Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag ergibt, notwendig ist.

Die Boards vereinbarten außerdem, dass eine Berichtseinheit diesen Betrag mit Hilfe einer Barwertmethode schätzen solle, bei der folgendes berücksichtigt würde:

Margen

Die Boards setzen ihre Diskussion damit fort, einzuschätzen, wie die Risikoanpassung (Punkt 3. oben) bestimmt werden könne. Der Board erwog drei mögliche Definitionen des Risikomargenkonzepts:

Die Boards erörterten den Charakter aller drei vorgeschlagenen Ansätze und versuchten zu bestimmen, welcher der beste Startpunkt sei und zu welchem Grad er im Einklang mit anderen getroffenen Entscheidungen stände (d.h. in Bezug auf IAS 37). Die Boards kamen schließlich überein, den dritten Ansatz so zu ändern, dass das Ziel sei, die Bewertung des Betrags für die Übernahme von Unsicherheit und Änderungen darin widerzuspiegeln und alle Faktoren in Erwägung zu ziehen, die die besten Hinweise in Bezug auf dieses Ziel liefern.

Donnerstag, 17. Dezember 2009 - gemeinsame Sitzung mit dem FASB

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