Arbeitsprogramm des IASB
Aktueller Stand
Diese neue regelmäßige Aktualisierung im Agendapapier wird die bisherige Form der Berichterstattung ersetzen, die in der Regel alle drei bis vier Monate erfolgte.
Die folgenden Projekte wurden seit Mai 2020 abgeschlossen:
- Änderungen an IFRS 17 und Verlängerung der befristeten Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)
- Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderungen an IAS 1)
- Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
Der Board strich das Projekt zur Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 8) aus seinem Arbeitsprogramm. Die Rückmeldungen zu dem Projekt waren gemischt und ließen Zweifel an den erwarteten Vorteilen einer Fortsetzung des Projekts aufkommen. Auch die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des Entwurfs haben den Bedarf an den Änderungen verringert.
Das Projekt zur Equity-Methode ist seit Mai 2020 angelaufen.
Bei den folgenden Projekten werden im Dezember 2020 endgültige Änderungen veröffentlicht:
- Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8)
Die folgenden Konsultationsdokumente können zurzeit kommentiert werden:
- Bitte um Informationsübermittlung zur umfassenden Überarbeitung des IFRS für KMU
- Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
Die folgenden Konsultationsdokumente werden in den nächsten sechs Monaten erwartet:
- Entwurf zur Leasingverbindlichkeit bei einem Sale and Leaseback
- Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle
- Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12
- Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
- Entwurf zur Lageberichterstattung
- Entwurf zu Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
- Bitte um Informationsübermittlung zur Agendakonsultation
Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie
Die Herausforderungen im Hinblick auf die andauernde Coronavirus-Pandemie bestehen weltweit in unterschiedlichem Ausmaß fort. Obwohl sich die Situation an einigen Orten verbessert hat, sehen sich andere mit potenziellen neuen Einschränkungen, fortgesetzter Arbeit von außerhalb, reduzierter staatlicher Unterstützung und weniger Ressourcen aufgrund von Urlaub, Krankheit und dem psychischen und physischen Tribut der Langlebigkeit dieser Krise konfrontiert. Infolgedessen sind die Möglichkeiten der Interessenvertreter, sich an Konsultationen zu beteiligen, derzeit verständlicherweise begrenzt.
Der Stab ist der Ansicht, dass seine Prozesse und die personelle Besetzung so gestaltet sind, dass er die aktuellen Zeitpläne erreichen kann. Jüngste Rückmeldungen, vor allem auf der Sitzung der ASAF im Oktober 2020, legten jedoch nahe, dass sie prüfen sollten, ob aufgrund der Kapazitätsengpässe der Interessengruppen weitere Anpassungen erforderlich sind. In dem Agendapapier wird dieser Bedarf sowohl für die veröffentlichten als auch für die bevorstehenden größeren Konsultationen, die in den nächsten sechs Monaten erwartet werden, bewertet.
Auf der Grundlage der Bewertung empfahl der Stab Folgendes:
- Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: keine Ausweitung der Stellungnahmefrist
- Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle: Ausweitung der Stellungnahmefrist auf 270 Tage
- Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12: Erwägung der Ausweitung der der Stellungnahmefrist
- Entwurf zur Lageberichterstattung: Verschiebung der Veröffentlichung auf Mai 2021
- Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen: keine Änderung der bereits beschlossenen Stellungnahmefrist von 150 Tagen
- Entwurf zu Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: keine Verschiebung der Veröffentlichung
- Bitte um Informationsübermittlung zur Agendakonsultation: keine Verschiebung der Veröffentlichung
Erörterung durch den Board
Viele Mitglieder des Boards stimmten der Verlängerung der Stellungnahmefristen zu, da die Interessenvertreter signalisiert haben, dass sie mit wichtigen Konsultationen zusätzlich zu den ersten Jahresabschlüssen im Kontext der Coronavirus-Pandemie überfordert sind. Ein Mitglied des Boards erwähnte jedoch, dass das Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle lediglich um eine Orientierung und nicht um Stellungnahmen zum Entwurf bittet, so dass eine Verlängerung möglicherweise nicht notwendig sei. Andererseits bemerkte die stellvertretende Vorsitzende, dass das Projekt bereits seit sehr langer Zeit läuft, so dass weitere 90 Tage keine wesentliche Verzögerung bedeuten würden.
Ein Mitglied des Board merkte an, dass die Veröffentlichung des Entwurfs zur Lageberichterstattung im Mai bedeute, dass er kurz vor der Sommerperiode in Europa veröffentlicht würde, was nicht ideal sei. Es schlug vor, ihn einen Monat früher zu veröffentlichen, um mehr Stellungnahmen zu erhalten. Ein anderes Mitglied des Boards sagte, dass Interessenvertreter gefragt hätten, ob das Projekt zur Lageberichterstattung wegen des Konsultationspapiers der IFRS-Stiftung zur Setzung von Nachhaltigkeitsstandards gestoppt werden würde. Dies sei zwar nicht der Fall, aber die Verschiebung der Veröffentlichung des Entwurfs und die Aussage, dass das Warten auf Rückmeldungen zum Konsultationspapier der IFRS-Stiftung einer der Gründe sei, könnte ein falsches Signal geben.
Ein Mitglied des Boards hob hervor, dass sich die Unternehmen auf die Pandemie eingestellt haben und nun effizienter arbeiten, so dass die traditionellen Stellungnahmefristen wieder ausreichen. Es schlug jedoch vor, unabhängig von der Pandemie zu versuchen, eine zu große Überschneidung von großen Konsultationen zu vermeiden.
Entscheidungen des Boards
Der Board beschloss mit 9 gegen 4 Stimmen, dass die Frist für Stellungnahmen zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle auf 270 Tage verlängert werden sollte. Über die übrigen Empfehlungen wurde nicht abgestimmt, da sie in den Beratungen der einzelnen Projekte entschieden werden.
Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 9 und IFRS 15
Das Handbuch für den Konsultationsprozess legt fest, dass eine Überprüfung nach der Einführung in der Regel beginnt, nachdem ein neuer IFRS zwei Jahre lang international angewendet wurde, was in der Regel etwa 30-36 Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ist. IFRS 9 und IFRS 15 sind seit 33 Monaten (d.h. seit dem 1. Januar 2018) in Kraft.
Der Stab analysierte die für den Zeitpunkt der Überprüfung nach der Einführung dieser Standards relevanten Erwägungen und hat den Board Folgendes gefragt:
- ob im Rahmen der Agendakonsultation gefragt werden soll, wann man mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 beginnen soll; und
- für IFRS 9:
- ob im Rahmen der Agendakonsultation gefragt werden soll, wann man mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 als ganzem Standard beginnen soll; oder
- ob die Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungsvorschriften jetzt aufgenommen werden soll und im Rahmen der Agendakonsultation gefragt werden soll, wann man mit der Überprüfung nach der Einführung der anderen Vorschriften von IFRS 9 (Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen) beginnen soll.
Falls der Board beschließt, jetzt mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 zu beginnen, sollte der Board die Überprüfung der Vorschriften für zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente so lange hinauszögern, bis die vorübergehende Ausnahme der Versicherer von der Anwendung von IFRS 9 abgelaufen ist (d.h. nach 2023)?
Erörterung durch den Board
Zu IFRS 15 stellten einige Boardmitglieder fest, dass die Transition Resource Group (TRG) einige der dringendsten Anwendungsfragen behandelt hat, so dass es nicht unmittelbar notwendig ist, diese Überprüfung nach der Einführung jetzt zu beginnen. Andere waren der Meinung, dass sich praktische Fragen erst in den nächsten Jahren stellen könnten, da 2020 kein Jahr der Verfeinerung der Rechnungslegung nach IFRS 15 sein wird. Viele hielten es für eine gute Idee, sich im Rahmen der Agendakonsultation nach dem Zeitpunkt der Überprüfung nach der Einführung zu erkundigen, da die Interessengruppen möglicherweise unterschiedliche Ansichten vertreten und über mehr Informationen verfügen könnten.
In Bezug auf IFRS 9 sprach sich der Vorsitzende dafür aus, mit der Überprüfung nach der Einführung so bald wie möglich in Bezug auf Klassifizierung und Bewertung zu beginnen. Die Europäische Kommission und die Versicherer weltweit drängen auf die Wiedereinführung der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" für Eigenkapitalinstrumente. Er ist besorgt darüber, dass ein mögliches carve-out in Bezug auf Jahreskohorten im Rahmen des Übernahmeverfahrens für IFRS 17 als Gelegenheit gesehen werden könnte, ein carve-in für IFRS 9 vorzunehmen. Wenn die Überprüfung nach der Einführung so bald wie möglich beginnt, können Beweise hinsichtlich der durch Eigenkapitalinstrumente verursachten Volatilität der Gewinn- und Verlustrechnung gesammelt werden. Dieser Nachweis kann dann von den Befürwortern der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" berücksichtigt werden. Derzeit gibt es genügend Rückmeldungen aus dem Bankensektor zur Klassifizierung und Bewertung, um mit der Überprüfung nach der Einführung zu beginnen. Ein Mitglied des Boards stimmte dem zu, sagte aber, dass diese Frage unabhängig von einer Überprüfung nach der Einführung untersucht werden könne.
Ein Mitglied des Boards wies auf das Dilemma des verschobenen Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherer hin — wenn der Board darauf wartet, dass die Versicherer IFRS 9 ausreichend lange angewendet haben, wäre es für die Überprüfung nach der Einführung zu spät. Ein möglichst baldiger Beginn würde jedoch bedeuten, mit einer Überprüfung nach der Einführung eines Standards zu beginnen, der nicht von allen Erstellern angewendet wurde. Der Stab bestätigte, dass die Versicherer zwar die größten Kapitaleigner sind, dass es jedoch einige Versicherer gibt, die IFRS 9 bereits anwenden, und dass von ihnen sowie von großen Bankorganisationen, die über einen erheblichen Bestand an Eigenkapitalinstrumenten verfügen, Nachweise gesammelt werden könnten.
Zu der Frage, ob die Überprüfung nach der Einführung in ihrer Gesamtheit erfolgen oder aufgeteilt werden sollte, warnten einige Mitglieder des Boards davor, sie in zu viele Teilbereiche aufzuteilen. Die stellvertretende Vorsitzende hielt jedoch eine Abtrennung von Klassifikation und Bewertung für sinnvoll, da dieser Teil (im Gegensatz zum Teil zur Wertminderung) kein TRG habe und daher seit der Veröffentlichung des Standards keine Anwendungsfragen behandelt worden seien. Auch gibt es keine großen Überschneidungen zwischen der Klassifizierung und Bewertung und dem Rest von IFRS 9, so dass die Überprüfung nach der Einführung getrennt erfolgen kann.
Entscheidungen des Boards
In Bezug auf IFRS 15 beschloss der Board mit 8:5 Stimmen, den Zeitpunkt der Überprüfung nach der Einführung in die Agendakonsultation aufzunehmen.
In Bezug auf IFRS 9 beschloss der Board einstimmig, die Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 (einschliesslich der Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit der Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden) von der Überprüfung nach der Einführung des restlichen IFRS 9 zu trennen und mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften so bald wie möglich zu beginnen.
Zur Frage, ob der Zeitpunkt der Überprüfung nach der Einführung für den Rest von IFRS 9 in die Agendakonsultation aufgenommen werden sollte, stimmten nur 2 der 13 Mitglieder des Board dafür. Der Board kam daher zu dem Schluss, dass sie selbst über den Zeitpunkt entscheiden werden, kam aber überein, dass dies nicht sofort der Fall sein wird.
Ein Mitglied des Boards kommentierte diese Entscheidung und meinte, es sähe merkwürdig aus, wenn man nach dem Zeitpunkt der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15, nicht aber nach dem Zeitpunkt von IFRS 9 fragen würde.