Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick

In dieser Sitzung hat der Board Restanten erörtert, die sich während der Ausarbeitung des Entwurfs ergeben haben, (Agendapapier 9) und sich dem Thema 'Zulässige Gesamtvergütung — Regulatorische Renditen aus Vermögenswerten, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen' vertieft gewidmet (Agendapapier 9A).

Restanten

Agendapapier 9

Hintergrund

In diesem Papier wurden Restanten erörtert, die während der Ausarbeitung des Entwurfs zu den regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Verbindlichkeiten aufgetreten sind, einschließlich der Definition eines regulatorischen Vermögenswertes und einer regulatorischen Verbindlichkeit, der regulatorischen Renditen für noch nicht nutzbare Vermögenswerte, des Zeitpunkts des Inkrafttretens und der Stellungnahmefrist.        

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, wie folgt zu definieren:

  • a) einen regulatorischen Vermögenswert als ein durchsetzbares, durch eine Regulierungsvereinbarung geschaffenes, gegenwärtiges Recht, bei der Festlegung eines regulierten Preises, der den Kunden in zukünftigen Perioden in Rechnung gestellt wird, einen Betrag hinzuzufügen, da ein Teil der gesamten zulässigen Vergütung für bereits gelieferte Waren oder Dienstleistungen in Zukunft in den Erlösen enthalten sein wird; und
  • b) eine regulatorische Verbindlichkeit als durchsetzbare gegenwärtige Verpflichtung, die durch eine Regulierungsvereinbarung geschaffen wurde, um bei der Festlegung eines regulierten Preises, der den Kunden in zukünftigen Perioden in Rechnung zu stellen ist, einen Betrag abzuziehen, da die bereits erfassten Erlöse einen Betrag enthalten, der einen Teil der zulässigen Gesamtvergütung für in Zukunft zu liefernde Güter oder Dienstleistungen darstellt.

Der Stab schlug vor, dass regulatorische Erträge aus einem Saldo, der sich auf einen noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert bezieht, Teil der zulässigen Gesamtvergütung für Güter oder Dienstleistungen darstellt, die geliefert werden, sobald der Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist und über die verbleibenden Zeiträume, in denen ein Unternehmen den Buchwert des Vermögenswerts über die regulierten Preise zurückerhält (s. Agendapapier 9A für eine weitere Ausführung des Themas).

Der Stab empfahl darüber hinaus, dass die Unternehmen den endgültigen Standard für jährliche Berichtsperioden anwenden sollten, die an oder nach einem Datum 18-24 Monate nach dem Datum seiner Veröffentlichung beginnen, und die Stellungnahmefrist zum Entwurf Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten von 120 Tagen auf 180 Tage zu verlängern.

Erörterung durch den Board

Die Agendapapiere 9 und 9A wurden gemeinsam erörtert.

Die meisten Mitglieder des Boards stimmten der vorgeschlagenen Definition von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Verbindlichkeiten zu. Einige Mitglieder des Boards schlugen jedoch vor, dass der Stab die Gründe für die Bezugnahme auf die erfassten Erlöse und nicht auf die Beträge, die den Kunden in Rechnung gestellt werden, in der vorgeschlagenen Definition in der Grundlage für Schlussfolgerungen klarstellen sollte. Die Mitglieder des Boards stimmten zu, dass es sinnvoll sei, den Unterschied zwischen Vertragsvermögen oder Vertragsverbindlichkeiten, die sich aus IFRS 15 ergeben, und den regulatorischen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten zu klären.

Die Mitglieder des Boards empfahlen dem Stab, in der Grundlage für Schlussfolgerungen die Entscheidung des Boards zu erläutern, zwei Einbringungszeiträume vorzusehen, einen für die regulatorischen Renditen (z.B. über den Regulierungszeitraum) und einen weiteren für die regulierten Vermögenswerte (z.B. Nutzungsdauern gemäss den einschlägigen IFRS). Der Stab stellte klar, dass diese Überlegung aus Kosten-Nutzen-Gründen erfolgte und dass, wenn der regulierte Vermögenswert eine andere Nutzungsdauer als die regulatorische Einbrinungsperiode hat, die Zuweisung der regulatorischen Renditen auf der Grundlage der von dem regulierten Vermögenswert gelieferten Güter und Dienstleistungen für das Unternehmen belastend sein könnte. Wenn die Regulierungsvereinbarung das Unternehmen berechtigt, eine Rendite für einen Vermögenswert in die Preise einzubeziehen, geht der Stab davon aus, dass diese der zulässigen Gesamtvergütung für die Güter und Dienstleistungen für den Zeitraum entspricht, in dem die Regulierungsvereinbarung das Unternehmen zu diesen Verkäufen berechtigt. Wenn diese Erträge aus dem noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert erzielt werden, sollten diese Erträge nach Ansicht des Stabs im Gewinn oder Verlust ausgewiesen werden, sobald der Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist, jedoch über den Zeitraum, in dem der Vermögenswert über die in der Regulierungsvereinbarung festgelegten Preise zurückerhalten wird. Der Stab stellte weiter klar, dass sich die in diesem Papier behandelten Fragen nicht auf Leistungsanreize aus Bauarbeiten beziehen. Dieses Papier befasste sich mit Renditen für Beträge, die während des Zeitraums, in dem der Vermögenswert nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, in einen Vermögenswert investiert wurden.

Einige Mitglieder des Boards unterstützten die Empfehlung des Stabs, die Stellungnahmefrist von 120 Tagen auf 180 Tage zu verlängern. Die Mehrheit der Boardmitglieder meinte jedoch, dass die Verlängerung des Konsultationszeitraums nicht gewohnheitsmäßig und nur auf Antrag von Interessengruppen erfolgen sollte.    

Entscheidungen des Boards

10 der 13 Boardmitglieder stimmten der Definition von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Verbindlichkeiten zu und stimmten zu, dass regulatorische Renditen auf einen Saldo, der sich auf einen noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert bezieht, einen Teil der zulässigen Gesamtvergütung für gelieferte Güter oder Dienstleistungen bilden, sobald der Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist und über die verbleibenden Zeiträume, in denen ein Unternehmen den Buchwert des Vermögenswertes über die regulierten Preise wieder einbringt.

12 Mitglieder des Boards stimmten zu, dass Unternehmen den endgültigen Standard für jährliche Berichtsperioden anwenden sollten, die an oder nach einem Zeitpunkt 18-24 Monate nach dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung beginnen.

Der Board stimmte zu, die Stellungnahmefrist von 120 Tagen auf 150 Tage zu verlängern.

Zulässige Gesamtvergütung — Regulatorische Renditen aus Vermögenswerten, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen

Agendapapier 9A

Hintergrund

Im März 2020 entschied der Board vorläufig, dass regulatorische Renditen auf der Grundlage von im Bau befindlichen Anlagen nur während der Zeit, in der die Anlage in Betrieb ist und für die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen verwendet wird, Teil der zulässigen Gesamtvergütung sind. In diesem Papier wird erörtert, wann der oben beschriebene Zeitraum enden sollte.

Analyse des Stabs

Die Grundlage für Schlussfolgerungen des Entwurfs wird bestätigen, dass es einem Unternehmen gestattet ist, von Kunden eine regulatorische Rendite für einen Vermögenswert zu verlangen, bevor der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht. Dies wirft die Frage auf, über welchen Zeitraum diese regulatorischen Erträge Teil der zulässigen Gesamtvergütung für gelieferte Güter oder Dienstleistungen sein sollen. Der Stab prüfte zwei mögliche Vorschriften für den Zeitraum, in dem diese regulatorische Rendite Teil der zulässigen Gesamtvergütung für gelieferte Güter oder Dienstleistungen sein sollte:

  • a) der verbleibende Zeitraum, in dem der Vermögenswert über die regulierten Preise eingebracht wird, sobald der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht; oder
  • b) die Nutzungsdauer des Vermögenswertes, die durch Anwendung der IFRS bestimmt wird.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass regulatorische Erträge aus einem Saldo, der sich auf einen noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert bezieht, Teil der zulässigen Gesamtvergütung für Güter oder Dienstleistungen darstellt, die geliefert werden, sobald der Vermögenswert zur Nutzung verfügbar ist und über die verbleibenden Zeiträume, in denen ein Unternehmen den Buchwert des Vermögenswerts über die regulierten Preise zurückerhält. Der Stab empfahl dem Board nicht, das Muster festzulegen, nach dem diese regulatorischen Renditen Teil der zulässigen Gesamtvergütung für die in diesem Zeitraum gelieferten Güter oder Dienstleistungen sind, da ein angemessenes Muster von den spezifischen Fakten und Umständen abhängt.

Erörterung durch den Board und Entscheidungen

Dieses Agendapapier wurde zusammen mit dem obigen Agendapapier 9 diskutiert. Siehe oben für die Erörterung und Entscheidungen des Boards.

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