Ausbuchung

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Der Stab setzte seine Erörterung mit dem Board zu offenen Sachverhalten fort, die im Zuge der Befassung mit den zwei verschiedenen Ansätzen zur Umsetzung des vereinbarten Ausbuchungsprinzips aufgekommen waren. In dieser Sitzung erörterte der Board

die faktische Fähigkeit zur Übertragung: Einfluss von Putoptionen;

den Wechsel auf die Sichtweise der Übertragenden: Einfluss auf Termingeschäftsbeispiele in Flussdiagramm 1; sowie

die Ausbuchung finanzieller Schulden

Faktische Fähigkeit zur Übertragung: Einfluss von Putoptionen

Der Stab erstattete Bericht zu einem Sachverhalt, der im Zuge der Diskussionen im Oktober 2008 aufgekommen war, wo er angedeutet hatte, dass ein Empfänger, der einen nicht jederzeit verfügbaren finanziellen Vermögenswert zusammen mit einer Putoption erwirbt, nicht die faktische Fähigkeit haben könnte, den Vermögenswert an eine dritte Partei ohne Hinzufügung einer ähnlichen Option zu übertragen. Er dachte, dass der Empfänger wirtschaftlich daran gehindert werde, den Vermögenswert ohne eine ähnliche Option zu übertragen, weil die übertragende Partei den Vorteil der Option verfallen lassen würde.

Einige Boardmitglieder fragten, ob dies für Flussdiagramm 1 relevant sei (das Diagramm ist in den öffentlich zugänglichen Sitzungspapieren für die Beobachter enthalten). Ein Boardmitglied stellte fest, dass er den Eindruck habe, dass Leute die sich ergebende Ausbuchung ohne dieses Konzept der 'wirtschaftlichen Beschränkung' nicht mögen könnten, während der Übertragende über die geschriebene Putoption weiterhin Risiken ausgesetzt ist. Auch sei für viele am Tisch unklar, was das zu beurteilende Objekt sei, d.h. ist der 'Vermögenswert' allein der übertragene Posten oder der Posten einschließlich der Option? Ein anderes Boardmitglied stellte fest, dass das Konzept der wirtschaftlichen Beschränkungen zum Ansatz von Vermögenswerten führen könnte, für die ein Unternehmen nicht die Verfügungsmacht besitzt.

Der Stab bestätigte, dass das Ergebnis nach Flussdiagramm 1 dasselbe sei, unabhängig davon, ob der Text auf wirtschaftliche Beschränkung ein- oder ausgeschlossen werde. Man verständigte sich darauf, die Bezüge auf wirtschaftliche Beschränkungen aus Flussdiagramm 1 zu entfernen.

Wechsel auf die Sichtweise der Übertragenden: Einfluss auf Termingeschäftsbeispiele in Flussdiagramm 1

Der Stab erinnerte den Board an den Hintergrund der Sitzungsunterlage. Im November 2008 hatte der Stab festgestellt, dass die Ausbuchungstests in Flussdiagramm 1 zu unterschiedlichen Ergebnissen führten, wenn die Sichtweise von der des Empfängers auf die des Übertragenden geändert würde.

Zwei Geschäftsvorfälle wurden vom Stab untersucht:

die Übertragung eines nicht jederzeit erhältlichen finanziellen Vermögenswerts mittels physisch zu erfüllendem Terminkauf zu einem festen Preis sowie

die Übertragung eines nicht jederzeit erhältlichen finanziellen Vermögenswerts mittels physisch zu erfüllendem Total Return Swap.

Während der Stab zugab, dass sich das Ergebnis unter dem ersten Szenario nicht ändere (wie ursprünglich angenommen), könne sich das Ergebnis unter dem zweiten Szenario jedoch in Abhängigkeit davon ändern, wie der Vermögenswert definiert werde. Der Stab stellte dem Board drei alternative Ansätze zum ursprünglich vorgeschlagenen Flussdiagramm 1 vor (die als 1R, 1R2 und 1R3) bezeichnet wurden). In Abhängigkeit davon, ob man bei dem Vermögenswert eine vertragliche Sichtweise (d.h. das, was als Vermögenswert vereinbart worden ist) oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise (d.h. das, was wirtschaftlich übertragen worden ist) anlege, könne das Ergebnis in Beispiel 2 unterschiedlich ausfallen.

Der Stab gab an, dass er die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Vermögenswertes bevorzuge, die ihre Entsprechung im Komponentenansatz findet. Er schlug zudem vor, Alternative 1R3 des Flussdiagramms zu übernehmen (wie im Agendapapier ausgeführt).

Einige Boardmitglieder stellten fest, dass die ersten beiden Schritte in Flussdiagramm 1R3 nicht erforderlich seien. Der Stab entgegnete, dass man dies getan habe, um dieselbe Anzahl von Schritten in den Flussdiagrammen zu erhalten. Der Board war mit diesem Ansatz nicht glücklich und bat den Stab, Flussdiagramm 1 entsprechend anzupassen, selbst wenn dies zu unterschiedlich aussehenden Flussdiagrammen führe.

Der Board zeigte sich sowohl mit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als auch mit Ansatz 1R3 unter der Bedingung einverstanden, dass Änderungen am Flussdiagramm erfolgten.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der Stab fuhr mit der Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten fort. Man stellte fest, dass das aktuelle Ausbuchungsmodell für finanzielle Verbindlichkeiten in IAS 39 weniger Schwierigkeit in der Praxis verursache. Gleichwohl mag ein neuer Ausbuchungsansatz zu einem Prinzip führen, das für nicht-finanzielle Schulden verwendet und zur Schaffung einer erhöhten Symmetrie zwischen Ansatz und Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden führen könnte.

Der Stab stellte fest, dass das aktuelle Modell darauf abstelle, dass das Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung besitze und dass die Definition einer Schuld im Rahmenkonzept nicht nur diese gegenwärtige Verpflichtung umfasse, sondern auch einen erwarteten Abfluss an Ressourcen, die wirtschaftliche Vorteile darstellen, aus dem Unternehmen. Der Stab schlug das folgende wirtschaftliche Ausbuchungsprinzip für finanzielle Verbindlichkeiten vor:

Ein Unternehmen hat eine finanzielle Schuld oder eine Komponente davon auszubuchen, wenn diese nicht länger eine Schuld des Unternehmens darstellt (d.h. wenn die gegenwärtige Verpflichtung beseitigt oder das Unternehmen im Hinblick auf die Verpflichtung nicht länger genötigt ist, wirtschaftliche Ressourcen an eine dritte Partei abzuführen).

Einige Boardmitglieder stellten fest, dass die dritte Partei nicht notwendig sei und schlugen vor, sie zu entfernen. Der Stab und die übrigen Boardmitglieder stimmten dem zu.

Der Board diskutierte diese Definition kurz. Die Boardmitglieder waren insbesondere an unterschiedlichen Ergebnissen auf der Grundlage des vorgeschlagenen Prinzips interessiert. Der Stab bestätigte, dass er den Einfluss gering einschätze.

Der Board verständigte sich darauf, mit dem vorgeschlagenen Ausbuchungsmodell für finanzielle Verbindlichkeiten fortzufahren.

Zum Ende der Sitzung bat der Stab um Bestätigung durch den Board, ob alle Sachverhalte sauber in der Liste der offenen Sachverhalte erfasst und alle vorläufigen Beschlüsse angemessen in den Sitzungspapieren wiedergegeben worden seien. Auch wenn der Board dem zustimmte, waren einige Boardmitglieder besorgt über das weitere Vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob der Standardentwurf nicht faktisch zwei Entwürfe darstelle, in denen beide Modelle für finanzielle Vermögenswerte vorgeschlagen werden. Des weiteren hoben Boardmitglieder hervor, dass die jüngsten Vorschläge des FASB nicht mit den aktuellen Vorschlägen des Stab im Einklang stünden. Angesichts der Tatsache, dass die Adresse die Board eindringlich zur Angleichung von Lösungen aufgefordert hatten, mag dies nicht als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden. Der Stab stellte fest, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Stellungnahmen, die der FASB auf seine Vorschläge erhalten habe, darauf hindeuteten, dass die Adressaten den FASB in der Tat gebeten haben, daran zu arbeiten, die Leitlinien mit der Literatur des IASB in Einklang zu bringen. Man stellte ferner fest, dass der FASB den Fortschritt bei dem Projekt und den Entscheidungen des IASB beobachte.

Abschließend setzte der Stab den Board davon in Kenntnis, dass die Diskussion dieses Sachverhalts am folgenden Tag fortgesetzt werde.

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