Versicherungsverträge

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Bewertungsziel und Risikoanpassung

Die Boards erörterten die folgenden Punkte:

(a) Ob der vorgeschlagene Bausteinansatz auf (i) sowohl Kapitalzuflüsse als auch Kapitalabflüsse aus Versicherungsverträgen anzuwenden wäre oder (ii) nur auf Kapitalabflüsse.

(b) Ob das Bewertungsziel die Kosten der Erfüllung der Verpflichtung widerspiegeln solle (wie in den Agendapapieren des Stabs vom Dezember vorgeschlagen) oder ein anderes Erfüllungskonzept und wie die vorgeschlagene Risikoanpassung in Bezug zum Bewertungsziel steht.

(c) Weitere Leitlinien zur Risikoanpassung einschließlich der Informationsquellen, die ein Versicherer zu ihrer Schätzung heranziehen kann.

Bausteinansatz

Die Boards kamen überein (IASB: zwei Gegenstimmen, FASB: zwei Gegenstimmen), dass ein Bausteinansatz, der eine Risikoanpassung für die Auswirkungen der Unsicherheit hinsichtlich des Betrags und des Zeitpunkts künftiger Kapitalflüsse enthält, verwendet werden soll für die Bewertung der Nettokombination von Rechten und Pflichten aus Versicherungsverträgen. Das Bedeutet, dass die Bruttokapitalflüsse bewertet werden und nicht die Nettoverpflichtungen. Zu dieser Entscheidung zu gelangen war schwierig. Mitglieder sowohl des IASB als auch des FASB äußerten Bedenken hinsichtlich der Bewertung der Risikomarge getrennt von anderen Kapitalströmen und Optionen des Versicherungsvertrags. Einige waren besorgt, dass das vom Stab vorgeschlagene Modell zu einer einseitigen Verzerrung führen könnte und darüber hinaus ihm die notwendig Stringenz fehle, um zu verhindern, dass es zu einer Bewertung nach Gutdünken benutzt werden könne. Es gab eine lange Debatte, während der der Stab zu verdeutlichen suchte, was er eigentlich vorschlug. Einige Boardmitglieder waren alles andere als überzeugt und waren der Meinung, dass man es den Anwendern schulde, die identifizierten Bewertungsmethoden zu untersuchen insbesondere in Bezug auf die Bewertung von Risiken. Andere Boardmitglieder waren der Meinung, dass es unmöglich sein würde, einen Ansatz vorzuschreiben; solide Angaben jedoch würden für eine Disziplin sorgen, die im Laufe der Zeit für bessere Bewertungen sorgen könnten.

Die Boards kamen überein, dass die Vertragsposition eines Versicherungsvertrags netto anstelle von brutto gezeigt werden solle.

Bewertungsziele

Der Board erörterte einen Vorschlag des Stabs, dass das Bewertungsziel für Versicherungsverträge ausgedrückt werden sollte als '[die gegenwärtige Schätzung durch des Unternehmen des] Barwerts der Ressourcen, die erforderlich sind, um die Nettoverpflichtung zu erfüllen, die aus dem Versicherungsvertrag entsteht'.

Die Boardmitglieder kritisierten das vorgeschlagene Bewertungsziel aus verschiedenen Gründen. Ein IASB-Mitglied kritisierte den Mangel an Genauigkeit in 'Barwert' und wies darauf hin, dass der Diskontierungssatz spezifiziert werden müsse. Ein führendes Mitglied des Stabs wies darauf hin, dass, wenn nichts Anderes angegeben werde, in den IFRS die Verwendung des risikolosen Standardsatzes vorgeschrieben sei. Bei Vorschlag dieser Bewertung würde der Diskontierungssatz keine Risikoanpassung berücksichtigen - diese würde separat bewertet.

Andere Boardmitglieder kritisierten dass vorgeschlagene Bewertungsziel als nicht ausreichend rigoros, so dass einige der extremeren Bewertungskandidaten, die in den Agendapapieren identifiziert worden seinen, nicht ausgeschlossen würden.

Der Board kam bei diesem Thema zu keinem Schluss und wird es später noch einmal erörtern müssen.

Risikoanpassung

In einer sehr vehement geführten Debatte erörterten die Boards, ob die Risikoanpassung der Betrag sein sollte, den der Versicherer fordern würde, um die Unsicherheit bezüglich der Ressourcen zu übernehmen, die er benötigen würde, um die verbleibenden (Netto-)-Verpflichtung aus den Versicherungsverträgen zu erfüllen, und ob diese Risikoanpassung über die Laufzeit des Vertrags neubewertet werden sollte.

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich bestimmter Aspekte der Vorschläge, obwohl einige sie als die bestmögliche verfügbare Lösung verteidigten. In den Kommentaren wurden viele der Bedenken wiederholt, die auch in früheren Teilen dieser Sitzung schon geäußert worden waren. Die Boards kamen schließlich zu dem Schluss, dass sie die Empfehlung des Stabs annehmen würden (IASB: acht dafür; FASB: 3 dafür).

Verhalten der Versicherungsnehmer

Die Boards erörterten die Behandlung von Vertragsmerkmalen, mit denen den Policeninhabern ermöglicht wird, Schritte einzuschlagen, die die Kapitalflüsse ändern, die aus einem Vertrag entstehen werden. Die Diskussion war im Wesentlichen auf den FASB ausgerichtet, da der IASB bereits vorläufige Entscheidungen zu diesen Fragen gefällt hat.

Mit einer Mehrheit von drei Stimmen gegen zwei Stimmen lehnte der FASB eine Empfehlung des Stabs ab, dass die Optionen des Policeninhabers auf einer Basis bewertet werden sollen, bei der auf die erwarteten künftigen Kapitalflüsse im Zusammenhang mit der Optionen "hindurchgesehen" wird (in dem Maß, wie es die Grenzen des bestehenden Vertrags erlauben). Da der IASb vorher dies Empfehlung angenommen hatte (und damit die Tatsache, dass keine Einlagenuntergrenze greifen würde), muss dieser Sachverhalt zwischen den Boards geklärt werden.

Der FASB stimmte zu, dass der erwarteten Kapitalflüsse aus Optionen, Termingeschäften und Garantien, die nicht im Zusammenhang mit der Vertragsabdeckung im Versicherungsvertrag stehen, aus den erwarteten Versicherungskapitalflüssen aus diesem Vertrag für die Bewertung des Vertrags ausgenommen werden sollen.

Der FASB stimmte außerdem zu, dass diese Optionen, Termingeschäfte und Garantien nach den IFRS oder GAAP bilanziert werden sollen, die für dieses Instrument gelten, beispielsweise Bilanzierung von Versicherungsverträgen für solche Optionen, die aus sich selbst zu Versicherungsverträgen führen.

Restmargen

Die Boards kamen überein, dass, wenn die Erstbewertung eines Versicherungsvertrags zu einer negativen Tag-1-Differenz führt, ein Unternehmen diese Differenz in den Gewinnen und Verlusten erfassen soll. Dabei zeigten die Boards Unbehagen darüber, dass solche Verträge "belastend" genannt werden sollten, was manche als Verwirrung stiftend ansahen.

Spätere Auflösung der Restmargen zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Boards erörterten die Frage, wie die Restmarge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden soll, aber sie kamen zu keinem Schluss. Die Boards wiesen darauf hin, dass die Restmarge im Wesentlichen eine Vorsichtsgröße sei, um Tag-1-Gewinne zu vermeiden. Die Boards kamen überein, dass in dem demnächst erscheinenden Entwurf spezifiziert werden solle, die diese Vorsichtsgröße amortisiert werden soll (das Unternehmen soll also nicht frei entscheiden können). Der Stab wurde gebeten, auf einer künftigen Sitzung mit Vorschlägen vorstellig zu werden.

Änderungen im erwarteten Barwert der Kapitalflüsse

Die Boards kamen überein (IASB: 9 dafür, FASB: 4 dafür), dass Veränderungen im erwarteten Barwert von Kapitalflüssen sofort als Ertrag zu erfassen sein sollten.

Zeitplan für die Erörterungen der Boards

Den Boards wurde ein Zeitplan für die künftigen Diskussionen der Boards vorgestellt, dem die Annahme zugrunde liegt, dass ein Entwurf im Mai 2010 herausgegeben wird. Der Zeitplan wurde allerdings nicht erörtert. Der Stab wies darauf hin, dass "einige" der zusätzlichen Boardsitzungen, die angesetzt würden, notwendig wären, wenn der Zeitplan erfüllt werden soll.

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