Finanzinstrumente: Wertberichtigungen und Risikovorsorge

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(Lehreinheit für IASB und FASB)

Stabsmitarbeiter von IASB und FASB hielten gemeinsam eine Lehreinheit für die Boardmitglieder von IASB und FASB ab, um sie auf den aktuellen Stand bei den erhaltenen Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und von beratenden Expertenausschuss (Expert Advisory Panel, EAP) zu bringen. Die Informationen, die der Stab des IASB dem FASB zur Verfügung stellte, waren dieselben, die dem IASB auf dessen Sitzung am 23. Juli 2010 vorgestellt worden waren.

In der Zusammenfassung des Stabs zu den Rückmeldungen aus den Stellungnahmen wurden die folgenden Themen hervorgehoben:

es bestand eine breite Unterstützung für die Hinwendung zu einem Wertminderungsansatz der erwarteten Verluste

der im Standardentwurf enthaltene Ansatz der erwarteten Zahlungsströme sei operativ zu schwierig umzusetzen

bestimmte Bewertungsprinzipien (bspw. die Verwendung von wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitten bei der Schätzung der erwarteten Zahlungsströme) würden zu sehr vorgeschrieben

es fehle an einer Erwägung von Unternehmen jenseits des Finanzsektors, die vorrangig nicht zinstragende Finanzinstrumente hätten

die Vorschriften zu Ausweis und Angaben seien zu beschwerlich und umfangreich

die Wesentlichkeitserwägung der Praxiserleichterungen konterkariere die Praxistauglichkeit und die Ausnahme

Bedenken hinsichtlich der mangelnden Konvergenz sowie

der Wunsch nach einer erneuten Veröffentlichung bei Änderungen der ursprünglichen Vorschläge.

Im Rahmen der Erörterung der Ergebnisse des EAP durch den Stab meinte dieser, dass die drei wichtigsten Sachverhalte, die einer Vereinfachung bedürften, die folgenden seien:

die Verwendung des über die geschätzte Laufzeit erwarteten Verlusts

die Entkopplung der Berechnungen des vertraglichen Effektivzinses und der erwarteten Verluste (z.B. im Wege eines Annuitäten- oder Bausteinansatzes)

die Anwendung der Leitlinien auf offene Portfolien mittels Anwendung mehrerer möglicher Ansätze, wie die Leitlinien auf Portfolien eines 'guten Buchs' und eines 'schlechten Buchs' anzuwenden sind.

Die Lehreinheit konzentrierte sich alsbald auf den Prozess für die erneute Beratung durch die beiden Boards. Bestimmte FASB- Mitglieder standen der Entscheidung des IASB extrem kritisch gegenüber, mit den erneuten Beratungen und der Entscheidungsfindung bereits voranzuschreiten, einschließlich der bereits erneuten Erwägung auf Gebieten, wo die Boards abweichende Vorschläge unterbreitet hätten, während der Standardentwurf des FASB zu Finanzinstrumenten (einschließlich des Themengebiets Wertminderungen) noch bis zum 30. September 2010 kommentiert werden kann. Die FASB-Boardmitglieder sagten, dass sie Rückmeldungen von ihren Adressaten erhalten würden, wonach dieses Projekt das kritischste der gemeinsamen Projekte sei, bei denen ein vereinheitlichter Standard erreicht werden solle und dass der Umstand, dass der IASB bereits grundlegende Entscheidungen zum Wertminderungsmodell ohne Mitwirkung des FASB oder dessen Adressaten träfe, ihre Fähigkeit eine konvergierte Lösung zu erreichen, erschwere.

Die Lehreinheit wandte sich dann einer Erörterung beider Boards, in deren Verlauf man ein besseres Verständnis bestimmter Unterschiede erreichte, u.a. zum Bestehen eines grundlegenden Unterschieds in der Abgrenzung fortgeführter Anschaffungskosten nach IFRS und US-GAAP.

Der Stab des IASB stellte dem FASB sodann den Entscheidungsbaum vor, den er für den Prozess der erneuten Beratungen des IASB verwendet. Bei der Erörterung der weiteren Vorgehensweise brachte ein IASB-Boardmitglied sein Gefühl zum Ausdruck, dass die Lehreinheit nutzbringend gewesen sei und er hoffe, dass solche Bemühungen auch fortgesetzt werden können, wenn der FASB die Rückmeldung beurteilt, die er auf seinen Standardentwurf erhält. Gleichwohl beabsichtigt der IASB, seine Beratungen ohne Anpassung oder Verzögerung der geplanten Zeitrahmens fortzusetzen.

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