Rahmenkonzept — Unterrichtseinheit

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Der IASB hielt eine Unterrichtseinheit ab, um zwei Themengebiete aus dem Projekt zum Rahmenkonezpt zu erörtern. Die Stabsmitarbeiter stellten den IASB-Mitgliedern zwei Foliensätze vor:

  • Bewertung – in diesem Papier wurden einige Hintergrundinformationen zu den Bewertungskonzepten innerhalb des Rahmenkonzepts gegeben und erörtert, ob es einen Ansatz mit einem Mix an Bewertungsmaßstäben oder nur einen einzigen geben sollte; und
  • Eigen-/Fremdkapital – in diesem Papier wurden Hintergrundinformationen zu den Definitionen von Eigen- und Fremdkapital im Rahmenkonzept und dem möglichen Vorgehen bei der Behandlung der Abgrenzung von Eigen- zu Fremdkapital auf konzeptioneller Ebene vermittelt.

 

Bewertung

Die Stabsmitarbeiter gaben einige Hintergrundinformationen zu den Bewertungskonzepten und eröffneten die Diskussion mit der Hervorhebung, dass die Bewertung sowohl Auswirkungen auf die Bilanz als auch auf die Erfolgsrechnungen habe. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass es zu Auswirkungen auf die Erfolgsrechnungen infolge des Erstansatzes, im Zuge der erstmaligen und der Folgebewertung sowie bei Verbrauch kommen kann.

Die Stabsmitarbeiter hoben gegenüber dem Board hervor, dass das bestehende Rahmenkonzept keine Leitlinien biete und zur Bewertung wenig sage, und das, was es sage, sei für die Nutzer nicht wirklich hilfreich. Sie stellten ferner heraus, dass es andere Probleme mit der Bewertung gebe, als das wären:

  • die Frage, ob es einen Bewertungsmaßstab oder viele geben solle;
  • die Definition der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe;
  • ein Verständnis dafür, wann die verschiedenen Bewertungmaßstäbe zur Anwendung gelangen sollten; und
  • die Frage, ob Erst- und Folgebewertung identisch sein sollten.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass der Board bei der Behandlung der vorstehenden Problemfelder im Zusammenhang mti der Bewertung auf den Arbeiten aufbauen sollte, die bereits für die Abschnitte 1 und 3 des Rahmenkonzepts erfolgt seien, also die Zielsetzung des Abschlusses und die Qualitativen Merkmale, zu denen auf einer anderen Boardsitzung bereits beschlossen worden war, dass man diese Themengebiete im aktuellen Projekt nicht behandeln wolle, weil sie so, wie sie stünden, als sachgerecht angesehen würden.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass bei der Festlegung von Lösungen zu den vorstehend genannten Problemfeldern Erwägungen hinsichtlich der Zielsetzung des Abschlusses vorgenommen werden sollten, bspw. sollten die gewählten Bewertungsmaßstäbe in der Lage sein, die Zielsetzungskriterien aus Abschnitt 1 zu erfüllen, nämlich:

  • Nutzer über die Ansprüche und Verpflichtungen des Unternehmens zu informieren;
  • Nutzer über die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderweitigen Ereignissen zu Ansprüchen und Verpflichtungen zu informieren; und
  • Nutzen darüber zu informieren, wie wirksam sich die Geschäftsleitung ihrer Pflichten entledigt habe.

Die Stabsmitarbeiter meinten zudem, dass der gewählte Bewertungsmaßstab auf die qualitativen Merkmale, die in Abschnitt 3 des Rahmenkonzepts genannt werden, behandeln solle, als da wären Relevanz, eine getreute Darstellung und ein nützliches Maß zu sein. Man führte ferner an, dass Kosten-Nutzen-Erwägungen bei der Auswahl des Bewertungsmaßstabs behandelt werden müssten.

Die Stabsmitarbeiter stellten sodann die Vorteile einer Verwendung eines einzigen Bewertungsmaßstabs (wie Gegenwartswert oder Kosten) vor, indem sie anführten, dass dies die Vergleichbarkeit erhöhe. Allerdings meinten sie auch, dass ein Bewertungsmaßstab nicht in allen Umständen dienlich sein möge (wie bei Derivaten, deren Anschaffungskosten Null betragen). Sie meinten auch, dass ein Gegenwartswert dort weniger relevant sei, wo die Absicht bestünde, einen Vermögenswert zu nutzen - in diesem Fall mögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sachgerechter sein.

Die Stabsmitarbeiter verliehen ihrer Präferenz für einen Mix an Bewertungsmaßstäben Ausdruck, bei dem der zweckdienlichste Bewertungsmaßstab danach ausgewählt werden könnte, was bemessen werden soll.

Ein Boardmitglied bevorzugte einen einzigen Bewertungsmaßstab, weil er meinte, dass ein Mix an Maßstäben zu einer Erhöhung der Komplexität bei der Anwendung führen mag.

Dem Board wurden drei Bewertungsmaßstäbe vorgestellt, als da wären:

  • kostenbasiert
    Damit meinte der Stab, dass etwas am Tag mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten begänne und sich dann über die Zeit fortentwickle, z.B. über Abschreibungen. Die Erstbewertung eines Vermögenswerts würde dem gezahlten Geldbetrag (oder dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung) entsprechen, und die Kosten würden dann in dem Maße vermindert, wie der vermögenswert verbraucht würde. Die Erstbewertung einer Schuld würde zum erhaltenen Geldbetrag (oder dem beizulegenden Zeitwert einer anderweitigen Gegenleistung) erfolgen und nachfolgend in dem Maße reduziert, wie sie erfüllt werde.
  • gegenwartsorientiert
    Die Stabsmitarbeiter nannten als Beispiel die im Projekt zu Versicherungsverträgen verwendeten "Bausteine" – Zahlungsströme, Zeitwert und Risiko. Ein gegenwartsorientierter Bewertungsmaßstab würde alle diese Komponenten auf dem aktuellen Stand halten.
    Die Stabsmitarbeiter meinten, dass es mehr als nur ein gegenwartsorientiertes Maß gebe (beizulegender Zeitwert, Wiederbeschaffungskosten, beizulegender Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten) und dass eine der Fragen darin bestehe, ob die Anzahl der gegenwartsorientierten Bewertungsmaßstäbe verringert werden sollte. Die Stabsmitarbeiter teilten die gegenwartsorientierten Maße in solche ein, bei denen die Perspektive eines Marktteilnehmers ergriffen werde, und solche, bei denen die Sichtweise des Unternehmens eingenommen werde.
    Es wurde angemerkt, dass das gewählte Maß unter dem Einfluss der Verfügbarkeit von Informationen stehe.
  • gemischt
    Damit meinte der Stab, dass gegenwartsorientierte Werte für einige, aber nicht für alle zu bewertenden Posten verwendet würden, beispielsweise fortgeführte Anschaffungskosten für Finanzinsturmente. Ein Beispiel, das der Stab nannte, sei Fair Value Hedge Accounting, wo der beizulegende Zeitwert um Änderungen jenes Risikofaktors angepasst werde, der gesichert worden sei, jedoch nicht um Änderungen anderer Risikofaktoren.

Die Stabsmitarbeiter stellten dem Board Beispiele vor, bei denen sie der Ansicht waren, dass jeder Maßstab zur Anwendung kommen würde. Sie meinten, dass der Rückgriff auf einen kostenbasierten Maßstab wahrscheinlicher sei, wenn der Verbrauch eines Leistungspotenzials relevant sei, Posten auf einem Endkundenmarkt verkauft würden (statt einem Großhandelsmarkt) und die mit einer gegenwartsorientierten Bewertung verbundenen Kosten den Nutzen überstiegen. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass ein gegenwartsorientierter Maßstab voraussichtlich dort eher zur Anwendung käme, wo ein Unternehmen Vermögen zu verkaufen erwartet (z.B. Renditeimmobilien), Posten auf einem Großhandelsmakrt veräußert würden sowie für Posten, bei denen erwarete wird, dass deren Wert erheblich schwankt (biologische Vermögenswerte, die zum Verzehr gedacht sind). Gemischte Maße würden wahrscheinlich dort Verwendung finden, wo ein Aspekt eines Posten weniger relevant sei als andere Aspekte (d.h. Zinsen auf schuldrechtliche Instrumente, wenn das Geschäftsmodell auf die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungen abzielt) und wo es dabei helfe, Bilanzierungsanomalien zu beseitigen.

Ein Boardmitglied betonte, dass das Geschäftsmodell des Unternehmens bei der Auswahl des Bewertungsmaßstabs in Betracht zu ziehen sei und meinte, dass dieses Element in die Diskussion eingebracht wissen wolle. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass der Ausdruck "Geschäftsmodell" verwendet werden könne und betonten, dass das Vorstehende lediglich Indikatoren seien, die bei der Festlegung der Verwendung des Bewertungsmaßstabs helfen sollten; es sei kein geradliniger Entscheidungsfindungsprozess.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass die erwogen hatten, dass Erst- und Folgebewertung identisch sein sollten. Falls dies nicht der Fall am Tag 1 und Tag 2 sei, käme es zu Bewertungserfolgen am Tag 2 allein aufgrund eines Wechsels des Bewertungsmaßstabs; dies stelle kein reales Ereignis dar.

Die Stabtsmitarbeiter hoben dem Board sodann anderweitige Bewertungssachverhalte hervor. Sie meinten, dass das Rahmenkonzept die Kapitalerhaltung erwähne. Sie meinten, dass dies im Diskussionspapier zum Rahmenkonzept nicht behandelt werden solle.

Eine Reihe von Boardmitgliedern stimmte zu, dass die Kapitalerhaltung nicht durch das Diskussionspapier abgedeckt werden sollte. Ein Mitglied meinte, dass man im Diskussionspapier anführen könne, dass eine stabile Bewertungseinheit angenommen werde. Die Stabsmitarbeiter stimmten zu, dies in das Diskussionspapier aufzunehmen. Ein Mitglied brachte seine Bedenken zum Ausdruck, dass die Kapitalerhaltung überhaupt nicht angesprochen werden soll. Ein weiteres Boardmitglied stimmte dem zu und sagte, dass das Projekt lediglich problemorientiert sein solle.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass Wiederbeschaffungskosten und Verschrottungswerte ebenfalls einer Erwägung bei der Festlegung bedürften, ob es sich um eigenständige Maßstäbe oder um ein Mittel zur Festlegung handele, welcher Maßstab verwendet werden solle. Diese Punkte wurden nicht weiter erörtert.

Ein Boardmitglied fragte, ob man in dem Diskussionspapier vorläufige Sichtweisen zur Bewertung unterbreiten wolle und wie man dies erreichen wolle. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass sie danach trachteten, vorläufige Sichtweisen in das Diskussionspapier aufzunehmen. Dieses Boardmitglied meinte ferner, dass es wichtig sei, die Sichtweise von Nutzern zu erhalten, damit der Stab seine Schlüsse im Diskussionspapier ziehen bzw. Sichtweisen einnehmen könne.

Zu diesem Papier traf der Board keine Entscheidungen.

 

Eigen-/Fremdkapital

Die Stabsmitarbeiter stellten dem Board die aktuellen Definitionen von Eigen- und Fremdkapital vor und meinten, dass es in der Praxis Probleme bei der Anwendung dieser Definitionen und der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital gebe.

Eine Schuld wir derzeit als gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aufgrund vergangener Ereignisse definiert, deren Begleichung vermutlich zu einem Abfluss an Ressourcen wirtschaftlicher Vorteile aus dem Unternehmen verbunden ist.

Eigenkapital wird derzeit als Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden definiert.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass es in der Definition von Fremdkapital zwei Kernelemente gebe, die wichtig seien, wenn man die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital erwäge. Konkret:

  • Es muss eine Verpflichtung bestehen, wirtschaftliche Vorteile übertragen zu müssen, und
  • die Verpflichtung muss eine des Unternehmens sein.

Dementsprechend muss das Unternehmen eine Verpflichtung eingangen sein, damit eine Schuld besteht.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass hinsichtlich der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital gegenwärtig eine Reihe an Problemen bestünden und die Definition in der Praxis nicht immer angewendet würde. Diese Probleme gehen unter anderem auf Umsetzungssachverhalte in IAS 32 zurück (wo bestimmte Regelungen, die der grundlegenden Definition einer Schuld zuwiderlaufen, verwendet werden, was die Anwendung des Eigen-/Fremdkapitalkonzepts weiter erschwere), darunter:

  • Instrumente mit Inhaberkündigungsrecht (puttable instruments) – diesen können in einigen Situationen als Eigenkapital behandelt werden, obgleich auf Seiten des Unternehmens eine eindeutige Verpflichtung zur Übertragung wirtschaftlicher Vorteile besteht, wenn diee Instrumente gekündigt werden
  • Geschäftsvorfälle, die mit eigenen Anteilen des Unternehmens erfüllt werden – in IAS 32 werden diese Geschäftsvorfälle als Schulden behandelt (es sei denn, sie stellen einen Tausch einer festen Anzahl an Anteilen gegen einen festen Geldbetrag dar), obgleich für das Unternehmen keine Verpflichtung zur Übertragung wirtschaftlicher Vorteile besteht

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass diese Probleme mit Blick auf das Projekt zum Rahmenkonzept behandelt werden müssten.

Es wurde angemerkt, dass der Board zuvor versucht habe, die Sachverhalte rund um die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital im Projekt 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' zu lösen. In diesem hatte man versucht zu definieren, welche Finanzinstrumente als Eigenkapital klassifiziert werden sollten. Der Stab meinte, dass man in diesem Projekt die Definition einer Schuld nicht verwendet und Eigenkapital nicht als Residualgröße betrachtet habe. Im Projekt wurde versucht, Eigenkapital zu definieren, es wurde aber im November 2010 vorläufig gestoppt.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass die derzeitige Definition einer Schuld - wie oben dargestellt - darauf abstellt, ob ein Unternehmen eine Verpflichtung besitzt und dass dies bei einigen Abschlussnutzern Bedenken hervorrufe. Dort, wo Instrumente keine Verplichtung hervorrufen, aber Rechte beinhalteten, die von jenen, die Stammaktionären gewährt würden, abwichen, würden diese als Eigenkapital klassifiziert (z.B. Vorzugsaktien). Einige Abschlussnutzer seien nicht der Ansicht, dass diese Klassifizierung den Bedürfnissen der Stammaktionäre Rechnung trage und dass Eigenkapital enger definiert werden solle, damit ihre Informationsbedürfnisse befriedigt würden. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass sie nicht der Ansicht seien, dass dies der Zielsetzung der Rechnungslegung enstpräche, wonach Informationen einer großen Bandbreite von Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten; allerdings stellten sie dem Board eine Alternative vor, bei der die Eigenkapitalveränderungsrechnung um eine Darstellung erweitert würde, wie künftige Zahlungen zwischen Eigenkapitalhaltern verteilt würden, womit einige dieser Sachverhalte adressiert würden.

Beim Vorschlag des Stabs zur Behandlung des Problems der Eigen-/Fremdkapitalabgrenzung würde die Definition der Schulden beibehalten und Eigenkapital weiterhin als Restgröße behandelt werden, statt es zu definieren. Die Eigenkapitalveränderungen würde zudem erweitert im Bestreben, den Bedenken der Nutzer Rechnung zu tragen, wonach diese nicht die Informationen erhielten, die sie für ihre bestimmte Eigenkapitalklasse wollten. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass diese Ansatz eher im Einklang mit der Anwendung der Definition einer Schuld stehe und zudem weiterhin versuche, den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.

Ein Boardmiglied schlug vor, dass ein Eigenkapitalinstrument definiert werden sollte und drei Charakteristika aufweisen müsste:

  • keine feste Laufzeit oder einen verpflichtenden Rückzahlungszeitpunkt
  • keine verpflichtend zu leistenden festen Zahlungen
  • das höchste und selbe Maß an Verlustabsorbtion

Das Boardmitglied meinte, dass die ersten zwei Charakteristika entscheidend dafür seien, dass etwas überhaupt Eigenkapital sei. Diese Sichtweise, Eigenkapital zu definieren, wurde von anderen Boardmitgliedern nicht geteilt. Sie bevorzugten eine Behandlung von Eigenkapital als Restgröße.

Ein anderes Boardmitglied meinte, dass die Sachverhalte, die hier diskutiert würden, bereits im Projekt zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital erörtert worden seien, wo es bei ihrer Lösung nur begrenzt Erfolg gegeben habe. Allerdings konzedierte er, dass sie im Projekt zum Rahmenkonzept behandelt werden müssten. Er unterstützte den Vorschlag der Stabsmitarbeiter, die Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erweitern und die Geschäftsvorfälle zwischen verschiedenen Klassen an Eigenkapitalinvestoren darzustellen. Dieses Boardmitglied meinte, dass die Eigenkapitalveränderungsrechnung in zwei Teile aufgespalten werden könnte, wobei ein Teil die Wohlfahrtstransfers zwischen verschiedneen Eigenkapitalkomponenten zeigen würde (nicht beherrschende Anteile, Vorzugsaktionäre, etc.) und ein anderer Teil die Geschäftsvorfälle mit Eigenkapitalinvestoren zeigen könne. Dies würde Nutzer in die Lage versetzen, sich auf jenes Gebiet zu konzentrieren, dass die größte Relevanz für sie besitze. Die Stabsmitarbeiter stimmten zu, dass man dies übernehmen könne oder alternativ eine gesamthafte Eigenkapitalveränderungsrechnung mit Zwischensummen, die denselben Effekt hätten

Zu diesem Papier fällte der Board keine Entscheidungen.

Zugehörige Themen

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