Mechanismen für die Schadstoffbepreisung

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Um das Projekt in den Griff zu bekommen, das Problem zu identifizieren und möglicherweise ein verlässliches Modell zu entwickeln, soll im ersten Halbjahr 2016 ein Diskussionspapier veröffentlich werden. Laut Agendapapier 6 sind folgende Themen für das Diskussionspapier geplant:

  • Vergleich der Arten von Mechanismen für die Schadstoffbepreisung,
  • wirtschaftliche Treiber und finanzielle Auswirkungen der einzelnen Modelle,
  • Vergleich möglicher Modelle von Cap-and-Trade-Emissionshandelsprogrammen,
  •  Untersuchung, ob ein solches Modell auch auf andere System angewendet werden kann,
  • Analyse, ob es eines neuen Standards bedarf oder ob eine Änderung oder eine Interpretation ausreichend ist,
  • Erwägung der derzeit vom IPSASB entwickelten Vorschriften.

Als Erweiterung dieser allgemeinen Überlegungen bietet Agendapapier 6A genauere Darstellungen von Merkmalen, Vor- und Nachteilen verschiedener Cap-and-Trade-Emissionshandelsprogramme, die der IASB zukünftig erörtern soll. Diese Sitzung ist allerdings als reine Unterrichtseinheit angelegt. Diesmal geht es darum, mit dem Board erste Ergebnisse des Stabs zu diskutieren, bevor irgendwelche Entschiedungen getroffen werden.

Erörterung durch den IASB

Der primäre Fokus des Projekts ist es, Bilanzierungsvorschriften zu entwickeln, die am besten die finanziellen Auswirkungen der wirtschaftlichen Aspekte von Mechanismen für die Schadstoffbepreisung abbilden.

Zeitliche Planung und Projektprioritäten

Als die Projektverantwortliche von Boardmitgliedern gefragt wurde, wie dringend das Projekt sei, gab diese zur Antwort, dass es eine Reihe  von Sitzungen anderer Organisationen im Zusammenahng mit dem Klimawandel gegeben habe und weiterhin gibt und dass vermutlich in naher Zukunft weitere Programme aufgelegt würden. Daher bestehe ein starker Bedarf nach Leitlinien zur Bilanzierung. Obwohl die finanziellen Auswirkungen von Programmen derzeit vielleicht noch nicht wesentlich seien, sei zu erwarten, das sich die Auswirkungen in Zukunft verstärken würden.

Der Stab arbeitet darauf hin, im ersten Halbjahr 2016 ein Diksussionspapier herauszugeben. In diesem Diskussionspapier sollen die Modelle (das Modell) vorgestellt werden, die (das) der Board bevorzugt. Das sollte dabei helfen, dass die Antworten auf das Diskussionspapier fokussierter ausfallen, woraus sich dann ergäbe, dass neue Vorschriften schneller entwickelt werden können.

Der Stab wies darauf hin, dass der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) derzeit ein Projekt betreibt, dessen Ziel darin liegt, die Auswirkungen auf die Administratoren dieser Programme zu untersuchen. Ein IASB-Mitglied fragte, ob es das Ziel sei, ähnliche Bilanzierungsvorschriften für den Administrator wie für den Teilnehmer (also den Gegenstand des IASB-Projekts) eines Programms zu haben. Der Stab gab zur Antwort, dass dies von der Art der Programme und den zugehörigen finanziellen Auswirkungen abhänge. Wenn diese symmetrisch seine, würde der Stab erwarten, dass auch die Bilanzierung symmetrisch ist. Der Stab hob hervor, dass es sinnvoll sei, sich über Erkenntnisse und Ergebnisse mit dem IPSASB auszutauschen.

Die Diskussion, die dann folgte, war einer Reihe von Themen gewidmet, und der Stab griff wiederholt auf die Beispiele im Agendapapier zurück, um wesentliche Aspekte der Programme zu erläutern.

Wirtschaftliche Treiber der einzelnen Modelle

Die Projektverantwortliche hob hervor, dass der wesentliche wirtschaftliche Treiber darin besteht, Emissionen zu verringern. Regierungen beabsichtigen, die Emissionsobergrenze über die Zeit hinweg zu senken. Das würde die Auswirkung haben, dass es teurer wird, Emissionen auszustoßen, da der verringerte Vorrat an Verschmutzungsrechten zu einer Erhöhung des Preises der einzelnen Rechte führen würde. Eine zugehörige Auswirkung wäre, dass Verschmutzungsrechten, die von einen Unternehmen gehalten werden und auf einem Markt gehandelt werden könnten, ein höherer Wert zugemessen werden würde.

Bilanzierung der finanziellen Auswirkungen

Den Boardmitgliedern wurden die verschiedenen Bestandteile von Cap-and-Trade-Emissionshandelsprogrammen anhand der Beispiele im Agendapapier erläutert. Diese Programme wurden dann mit Baseline-and-Credit-Programmen verglichen und gegen diese abgegrenzt, um Ähnlichkeiten und Unterschiede hervorzuheben, die berücksichtigt werden müssen, wenn man Bilanzierungsvorschriften entwickelt.

Der Stab verwendet die Definitionen von vermögenswerten und Schulden wie im Rhamenkonzeptentwurf vorgeschlagen, um die Beispiele im Agendapapier zu analysieren. Einige Boardmitglieder fragten, ob es nicht besser sei, zu warten bis das Rahmenkonzeptprojekt abgeschlossen sei, so dass es nicht notwendig werde, Modelle zu ändern, falls sich die Definitionen ändern sollten. Insgesamt herrschte aber die Meinung vor, dass dieses Projekt eines sei, dass man nutzen könne, um die vorgeschlagene Definitionen zu testen. Deshalb könne und solle dieses Projekt parallel zum Rahmenkonzeptprojekt laufen.

Ob und wann ein Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung (oder eine Schuld) innerhalb eines Programms hat, wurde ausführlich diskutiert. Die Boardmitglieder wurden gebeten, zu erwägen, ob eine gegenwärtige Verpflichtung entsteht, wenn ein Unternehmen Teilnehmer eines Programms wird und keine reelle Möglichkeit hat, Emissionen zu vermeiden. Oder würde die Verpflichtung auftreten, wenn die Emissionen ausgestoßen werden, weil dies über einen Zeitraum hinweg geschieht? Oder besteht die Verpflichtung nur, sobald der Teilnehmer mehr Emissionen ausgestoßen hat als ihm Verschmutzungsrechte zustehen? Einige Boardmitglieder konzentrierten sich auf die Erwägung der reellen Möglichkeit, die Verpflichtung zu vermeiden, und andere hoben hervor, dass in den bestehenden Standards und Interpretationen, wenn man diese zu Rate ziehen würde, unterschiedliche Sichtweisen vertreten würden (darunter IFRS 2, IAS 19, IAS 12 und IFRIC 21). In Beantwortung dieser Überlegungen betonte der Satb noch einmal, dass es notwendig sei, neue, prinzipienbasierte Modelle zu entwickeln, die auf eine Reihe von Szenarien angewendet werden können.

Die Erörterung wendete sich dann der bilanziellen Behandlung der Verschmutzungsrechte zu, die den Teilnehmern gewährt werden. Im Wesentlichen ging es um die Fragen, ob diesen einen Vermögenswert der Tilnehmer darstellen, ob sie als solche angesetzt werden können und was für eine Art von Vermögenswert sie darstellen. Der Stab wies darauf hin, dass man in früheren IASB-Projekten zu dem Schluss gelangt sei, dass diese Vermögenswerte immateriellen Vermögenswerten ähnlich sind.

Wenn die Verschmutzungsrechte Vermögenswerte sind, ergeben sich eine Reihe von Fragen in Bezug auf den erstmaligen Ansatz. Sie erstmalig zu Anschaffungskosten anzusetzen, würde bedeuten, dass ihr Wert null wäre. Sie erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen würde erfordern, zu bedenken, ob der entstehende Kredit ein sofortiger Gewinn oder eine Schuld ist.

Im Hinblick auf die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Aspekte der Transaktionen gab es Übereinstimmung, dass ein großer Gewinn bei erstmaligem Ansatz nicht intuitiv sei, da der Teilnehmer zu diesem zeitpunkt nicht besser dastehe und die Berichterstattung über ein Gewinn Anlegern keine entscheidungsnützlichen Informationen liefern würde. Ein Ansatz, der von der Projektleiterin vorgeschlagen wurde, bestand darin, dass bei erstmaligem Ansatz einer Schuld diese mit einer Schuld zu verschmutzen ersetzt werden könnte, während die Emissionen freigesetzt werden. Man kam generell überein, dass die Bewertungsgrundlage für eine jegliche Schuld, die angesetzt würde, im Einklang mit der für jeglichen Vermögenswert, der angesetzt wird, stehen sollte.

Schließlich lenkte die Projektleiterin die Diskussion auf Situationen, in denen ein Teilnehmer davon ausgeht, mehr Emissionen auszustoßen, als er darf (oder auch weniger auszustoßen erwartet, als er darf). Auch bei diesen Sachverhalten müsste man identifizieren, wann eine solche Überschreitung (oder Nichterreichung) anzusetzen ist - sollte dies über dne Zeitraum hinweg erfolgen oder erst dann, wenn belastbare Hinweise auf den tatsächlichen Emissionsgrad vorliegen?

Da der Zeitraum, über den diese Programme angelegt sind, mehrere Jahre betragen kann, könnte dies problematisch sein.

Ausweiserwägungen

Während der gesamten Diskussion wurden Ausweis- und Angabesaspekte kurz vom Stab und vom IASB hervorgehoben. Kurz wurde auch das Thema von Netto- und Bruttoausweis gestreift, wo ein Boardmitglied hervorhob, dass ein Nettoausweis Abschlussadressaten nicht gestatten würde, zu beurteilen, wie stark ein Unternehmen tatsächlich die Umwelt verschmutzt - das könnte für Anleger eine wesentliche Überlegung sein.

Ein weiteres Boardmitglied hob hervor, dass viele Unternehmen vor dem Hintergrund, dass das übergeordnete Ziel der Programme sei, den Schadstoffausstoß zu verringern, erwägen könnten, zusätzliche Investitionen zu tätigen, die der Verringerung des Schadstoffausstoßes dienen. Deshalb fragte dieses Boardmitglied, ob die Auswirkungen solcher Investitionen zu Angeben führen würden, die mit den Informationen zu den Auswirkungen der Emissionsprogramme verknüpft wären.

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