Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 5

Der Zweck der Agendapapiere 5A-5D bestand darin, potenzielle Angaben darzulegen, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital entwickelt werden könnten. Der Board wurde nicht gebeten, Entscheidungen über diese Papiere zu treffen.

Ziel der Papiere 5E-5F war es, die Diskussion des Boards über die Klassifizierung von bestimmten Finanzinstrumenten zu beginnen, die Verpflichtungen enthalten, die nur bei Liquidation des Unternehmens entstehen. Der Board wurde gefragt, ob er mit der vorläufigen Auffassung des Stabs zu diesem Thema einverstanden ist.

Angaben: Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen und Untersuchungsergebnisse

Agendapapier 5A

Dieses Papier liefert Hintergrundinformationen zum Angabeteil des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital, fasst die zusätzlich durchgeführte Befragung von Interessengruppen zusammen und präsentiert die Ergebnisse der Untersuchungen des Stabs zu den aufsichtsrechtlichen Angaben von Banken und Versicherern.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied fragte, ob die wichtigste Erkenntnis aus diesem Papier sei, dass es bestätige, dass die aufsichtsrechtlichen Angaben nicht alle Informationen enthielten, die der Board in diese neuen Angaben aufnehmen wolle, und es daher wichtig sei, dieses Projekt fortzusetzen. Der Stab bestätigte dies.

Ein anderes Boardmitglied bat den Stab, zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt die Hauptunterschiede zwischen den vom Board diskutierten Angaben und den regulatorischen Angaben darzustellen.

Mögliche Verfeinerungen — Priorität bei Liquidation

Agendapapier 5B

Dieses Papier fasst einige der wichtigsten Bedenken und Vorschläge der Interessengruppen zu den Vorschlägen in Bezug auf die Angabe der Priorität von finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapital bei Liquidation des Unternehmens entweder in der Bilanz oder im Anhang zusammen, wie sie im Diskussionspapier DP/2018/1 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital dargelegt sind. Darüber hinaus werden potenzielle Verfeinerungen, einschließlich eines Beispiels, vorgestellt, um einige dieser Bedenken sowie Vorschläge und Rückmeldungen aus zusätzlichen Gesprächen mit Interessengruppen, die zur Erörterung dieser potenziellen Verfeinerungen durchgeführt wurden, zu berücksichtigen. Basierend auf den Rückmeldungen des Boards plant der Stab, weitere Aspekte der Angaben zu analysieren und nach Möglichkeiten zu suchen, den Umfang der Angaben zu reduzieren.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte der Idee zu, den Fokus auf einzelne Unternehmen und nicht auf die konsolidierte Gesamtposition zu legen. Sie äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Nützlichkeit, wenn sich die Angaben nur auf externe Forderungen, nicht aber auf konzerninterne Forderungen und auf Finanzinstrumente, nicht aber auf nichtfinanzielle Posten konzentrieren würden. Ein Mitglied des Boards äußerte Bedenken hinsichtlich der Fokussierung auf einzelne Unternehmen bei sehr komplexen Konzernen, da die Angaben zu aufwendig sein könnten.

Der Board stimmte zu, dass der Umfang dieses Projekts im Detail betrachtet werden müsse. Um den Umfang des Projekts festzulegen, wäre es wichtig, ein besseres Verständnis von den Investoren zu erhalten, wie sie diese Informationen nutzen werden und welche Informationen wichtig sind. Dies würde es dem Board ermöglichen, herauszufinden, auf welche Instrumente man sich konzentrieren sollte, und es würde auch helfen, den Erstellern gegenüber zu rechtfertigen, dass es einen echten Bedarf der Investoren an diesen Informationen gibt. Der Board betonte, dass es wichtig ist, ein klares Angabeziel zu haben, aber wenn es Änderungen des Umfangs gibt oder wenn verschiedene Alternativen untersucht werden, wäre es nützlich zu zeigen, wie dies das Angabeziel einschränken oder verändern würde.

Der Board wollte sicherstellen, dass Duplikationen vermieden werden. Regulierte Unternehmen stellen bereits eine große Menge an Informationen zur Verfügung, so dass es wichtig wäre, zu versuchen, so viel wie möglich an diese Informationen anzuknüpfen.

Ein Mitglied des Boards warf die Frage auf und bat um weitere Informationen darüber, wie Unsicherheiten, die sich aus rechtlichen Auswirkungen ergeben, zu behandeln sind, und dass es die Vergleichbarkeit der Abschlüsse beeinträchtigen würde, wenn verschiedene Unternehmen dies unterschiedlich handhaben.

Mögliche Verfeinerungen — Potenzielle Verwässerung

Agendapapier 5C

Das Papier fasst einige der wichtigsten Bedenken und Vorschläge der Interessengruppen zu den Vorschlägen im Zusammenhang mit der potenziellen Verwässerung von Stammaktien zusammen, die im Diskussionspapier von 2018 dargelegt wurden. Anschließend werden mögliche Verbesserungen vorgestellt, um einige dieser Bedenken und Vorschläge zu berücksichtigen. Der Stab gibt auch Rückmeldungen aus zusätzlichen Gesprächen wieder, die mit Interessengruppen geführt wurden, um diese potenziellen Verfeinerungen zu diskutieren. Basierend auf den Rückmeldungen des Boards plant der Stab, Aspekte der Angaben weiter zu analysieren und zu veranschaulichen, wie die maximale Anzahl zusätzlicher Stammaktien zu berechnen ist, die ein Unternehmen zur Begleichung von am Abschlussstichtag ausstehenden Finanzinstrumenten ausgeben müsste.

Erörterung durch den Board

Der Board war sich einig, dass diese Angabe nicht die Zahlen des verwässerten Ergebnisses je Aktie nach IAS 33 ersetzen, sondern andere Größen darstellen würde. Der Board war nicht der Meinung, dass die Fokussierung der maximalen Verwässerung auf Finanzinstrumente und der Ausschluss der IFRS 2-Aktienausgleichsinstrumente nützliche Informationen liefern würde. Ein Grund dafür war, dass es für die digitale Berichterstattung wichtig wäre, eine einzige maximale Verwässerungszahl auszuweisen. Der Board bat den Stab, darüber weiter nachzudenken, um zu verstehen, wie die Zahlen miteinander verknüpft werden könnten.

Mögliche Verfeinerungen — Bedingungen und Konditionen

Agendapapier 5D

Das Papier fasst einige der wichtigsten Bedenken und Vorschläge der Interessengruppen zu den Vorschlägen des Diskussionspapiers von 2018 zusammen, die sich auf die Bedingungen beziehen, die sich auf die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungsströme sowohl von finanziellen Verbindlichkeiten als auch von Eigenkapitalinstrumenten auswirken. Anschließend werden mögliche Verfeinerungen vorgestellt, um einige dieser Bedenken und Vorschläge zu berücksichtigen. Der Stab gibt auch Rückmeldungen aus zusätzlichen Gesprächen mit Interessengruppen wieder, die zur Diskussion dieser potenziellen Verfeinerungen durchgeführt wurden. Basierend auf den Rückmeldungen des Boards plant der Stab eine weitere Analyse von Aspekten der Angaben.

Erörterung durch den Board

Der Board betonte, dass sich der Anwendungsbereich dieser Angabe nur auf wesentliche Informationen konzentrieren sollte. Um den Anwendungsbereich festzulegen, wäre es wichtig zu wissen, was Investoren verstehen müssen. Der Anwendungsbereich muss möglicherweise weiter gefasst werden als bei Finanzinstrumenten, bei denen die Klassifizierung ein erhebliches Urteilsvermögen erfordert. So kann es z. B. notwendig sein, sich auf bestimmte Merkmale zu beziehen, d. h. wenn ein Finanzinstrument eine Laufzeit hat, bei der es in Aktien umgewandelt wird oder eine unbegrenzte Laufzeit hat. In Bezug auf Stimmrechte sind die Mitglieder des Boards der Meinung, dass dies zu weit gefasst wäre, aber möglicherweise könnte eine Untergruppe von bestimmten Stimmrechten sinnvoll sein. Wenn der Anwendungsbereich bei Finanzinstrumenten verbleibt, bei denen die Klassifizierung eine wesentliche Ermessensentscheidung erfordert, sollten Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden, welche Ermessensentscheidungen als wesentlich angesehen werden.

Verpflichtungen, die erst bei Liquidation des Unternehmens entstehen — Hintergrund, Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen und Untersuchungsergebnisse

Agendapapier 5E

Der Zweck dieses Papiers ist es, die Diskussionen des Boards über die Klassifizierung von Finanzinstrumenten zu beginnen, die Verpflichtungen enthalten, die nur bei Liquidation des Unternehmens entstehen. Unter Anwendung von IAS 32:16 würden diese als Eigenkapital klassifiziert werden. Basierend auf dem Diskussionspapier von 2018 würde sich die Klassifizierung dieser, zumindest teilweise, ändern und als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden. Von Emittenten und Anlegern dieser Arten von Instrumenten wurden Bedenken hinsichtlich der potenziellen Änderung der Klassifizierung geäußert. Im Agendenpapier 5F untersucht der Stab Alternativen, um diese Bedenken auszuräumen.

Verpflichtungen, die erst bei Liquidation des Unternehmens entstehen — Mögliche Lösungen

Agendapapier 5F

Ziel des Boards war es, Änderungen der Klassifizierung auf Situationen zu beschränken, in denen es eindeutige Belege dafür gibt, dass eine andere Klassifizierung Informationen liefern würde, die für die Abschlussadressaten im Vergleich zur aktuellen Klassifizierung von größerem Nutzen sind. Rückmeldungen von Abschlussadressaten zeigten, dass die Adressaten ihre eigenen Schlussfolgerungen über die Klassifizierung dieser Instrumente unabhängig von der Klassifizierung des Unternehmens im Abschluss ziehen. Eigenkapitalanalysten gaben an, dass sie diese für ihre Analysen als Fremdkapital behandeln. Als Kompromiss haben sie jedoch geäußert, dass bei Beibehaltung der Eigenkapitalklassifizierung eine separate Darstellung dieser Instrumente und zusätzliche Angaben im Anhang sinnvoll wären. Der Stab ist der Ansicht, dass die Informationsbedürfnisse der Abschlussadressaten eher durch die Ergänzung der bestehenden Klassifizierungsvorschriften von IAS 32 mit neuen Darstellungs- und Angabevorschriften als durch eine Änderung der Klassifizierung erfüllt werden könnten.

Der Stab hat den Board gefragt, ob er der vorläufigen Sichtweise des Stabs zustimmt, dass er die Entwicklung von Darstellungs- und Angabevorschriften in Betracht ziehen sollte, anstatt die Klassifizierungsvorschriften für Instrumente zu ändern, die Verpflichtungen enthalten, die nur bei Liquidation entstehen.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte zu, dass verbesserte Angaben eine bessere Lösung wären als eine Änderung der Klassifizierungsvorschriften von IAS 32. Verschiedene Interessengruppen haben unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Finanzinstrumente als finanzielle Verbindlichkeiten und welche als Eigenkapital einzustufen sind, und daher wäre eine bessere Erläuterung in den Abschlüssen hilfreich. Es wäre wichtig, wichtige Bedingungen und Konditionen hervorzuheben, z. B. Kupons, Währungsrisiko und Step-up-Merkmale.

Entscheidungen des Boards

12 der 13 Mitglieder des Boards stimmten für die vorläufige Sichtweise des Stabs.

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