Bilanzierung der Leistungskraft eines Unternehmens — 'G4+1'-Projekt

Titel der 'G4+1'-Studie: Bilanzierung der Leistungskraft eines Unternehmens

veröffentlicht im: August 1999

Schlussfolgerungen: Im Allgemeinen wird die Gewinn- und Verlustrechnung verwendet, um über die Leistungskraft eines Unternehmens in einer Periode zu berichten. Allerdings werden heutzutage einige Bewertungserfolge außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt [Anm.: Im Diskussionspapier heißt es "unmittelbar im Eigenkapital"; seit 2006 werden derartige Erfolge nach IAS 1 aber im sonstigen Ergebnis gezeigt], bspw. Neubewertungen von Vermögen, Wertänderungen bestimmter Finanzinstrumente sowie einige Fremdwährungsumrechnungserfolge. Zudem wird über einige Aspekte der Leistungskraft im Anhang berichtet, bspw. operative Ergebnisse nach Geschäftsbereich und geografischen Gebieten [Anm.: Mit IFRS 8 wurde die alte Darstellung der Segmentberichterstattung aufgegeben]. Wieder andere Aspekte der Leistungskraft werden in Form von Zwischenergebnissen in der GuV berichtet, bspw. Ergebnisse aus fortzuführendem und aufgegebenem Geschäft oder die Abgrenzung ungewöhlicher Posten.

Das IASC sowie einige nationale Rechnungslegungsregime sehen mittlerweile eine "zweite Erfolgsrechnung" vor, um jene Bewertungserfolge einzufangen, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Mehrere Rechtskreis fordern eine kombinierte oder Gesamtergebnisrechnung.

In der Studie der G4+1 geht es darum, wie man eine größere Einheitlichkeit in der Berichterstattungspraxis erreichen kann, ohne die Nützlichkeit der bestehenden Praxis zu zerstören.

Die wesentlichen Vorschläge der G4+1 sehen wie folgt aus:

  • die finanzielle Leistungskraft sollte in einem Abschlussbestandteil und nicht in zwei oder mehreren dargestellt werden;
  • eine einzige Aufstellung über die finanzielle Leistungskraft sollte in drei Abschnitte unterteilt werden:
    • Ergebnisse aus operativer (oder Handels-)Tätigkeit;
    • Ergebnisses aus Finanzierungs- und anderen Anlagetätigkeiten; und
    • anderweitige Bewertungserfolge.
  • ein Recycling sollte grundsätzlich nicht gestattet werden (Recycling bezeichnet die Berichterstattung ein und desselben Erfolgspostens in zwei unterschiedlichen Perioden in zwei verschiedenen Arten von Leistungsmaßen, bspw. zunächst als "anderweitige Bewertungserfolge" und später im Ergebnis aus operativer Tätigkeit);
  • die Rubrik 'außerordentlicher Posten' sollte abgeschafft und unnatürliche oder außergewöhnliche Posten nicht als eigenständige Rubrik an Aufwendungen und Erträgen gezeigt werden;
  • Ergebnisse sollten getrennt nach fortzuführendem und aufgegebenem Geschäft ausgewiesen werden; und
  • Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethode sollten durch eine rückwirkende Anwendung der neuen Methodik bei Anpassung der Vorperioden erfolgen.
Entsprechendes IASB-Projekt: Teilabgeschlossenes Projekt: Darstellung des Abschlusses

 

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