Änderungen an IAS 24: Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

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Kosten und Nutzen: Ausweis von Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Der Board stimmte überein, dass ausschließlich bei Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche durch gemeinschaftliche Führung durch den Staat entstehen, über die Möglichkeit einer Erleichterung von den Ausweisvorschriften des IAS 24 beraten werden sollte. Andere Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, zum Beispiel zwischen Unternehmen, die durch den Staat beherrscht werden und dem Staat selber, sind vermutlich materielle Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die einen Ausweis erfordern (und deshalb nicht die Art von Beziehungen, für die die Änderung gemacht ist und Erleichterung verspricht).

Der Staat

Der Board stimmte überein, dass „Staat‟ sich auf alle Ebenen der Regierungen bezieht, wie zentral, national, föderal, regional, lokal oder städtisch.

Erleichterungen für vom Staat beherrschte Unternehmen

Der Board stimmte überein, das jegliche Erleichterung, die die Änderung an IAS 24 bietet, sich strikt auf die Unternehmen beschränken sollte, die die Definition eines nahe stehenden Unternehmens ausschließlich aufgrund der gemeinsamen Beherrschung durch den Staat erfüllen und das diese Erleichterung nicht für Unternehmen gelten sollte, welche unter signifikantem Einfluss des Staates stehen.

Der Board merkte an, dass jede betrachtete Erleichterung nur horizontal gewährt werden würde und nicht vertikal. Dies bedeutet nur für Transaktionen zwischen durch den Staat beherrschten Unternehmen, nicht jedoch zwischen vom Staat kontrollierten Unternehmen, die in einem Mutter-Tochter-Verhältnis stehen.

Was würde die Erleichterung sein?

Der Board stimmte überein, dass zur Unterscheidung zwischen solchen Transaktionen, die ausgewiesen werden sollten und solchen, die nicht ausgewiesen werden sollten, IAS 24 Indikatoren, die ähnlich zu den folgenden sind, vorgeben sollte.

IAS 24 würde beginnen mit der Annahme, dass vom Staat beherrschte Unternehmen versichern müssten, dass gemeinsame Beherrschung durch den Staat nicht zu Transaktionen geführt hat, die bei dem berichterstattenden Unternehmen in Bezug auf andere vom Staat beherrschte Unternehmen auszuweisen wären. Jedoch können bestimmte Indikatoren darauf hindeuten, dass Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestehen, und dass das Unternehmen die Beziehung und die Transaktionen ausweisen sollte. Solche Indikatoren könnten die folgenden sein:

Die Existenz einer Weisung oder eines Zwangs in einem bestimmten Maße zu handeln.

Die Existenz von Transaktionen zu nicht marktkonformen Preisen zwischen zwei Unternehmen (Ausnahme, wenn durch Regulierung so gewollt)

Der Gebrauch gemeinsamer Ressourcen

Ökonomisch signifikante Transaktionen zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung

Identische Vorstandmitglieder bei zwei vom Staat kontrollierten Unternehmen

Boardmitglieder merkten an, dass in der Mehrheit der Sachverhalte die Art der Transaktion eine Bewertung nach obigen Kriterien auslösen würde: „meist ist es so, dass wenn es unklar wirkt, es sich wahrscheinlich um eine Beziehung zwischen nahe stehenden Unternehmen handelt‟.

Der Board stimmte überein, dass in Situationen, in denen einer der Indikatoren einer Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen zutrifft, sämtliche Anforderungen gemäß IAS 24.17 zu erfüllen sein.

Definition einer Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen – Klarstellung

Der Board stimmte überein, dass die Definition einer Transaktion zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen, zusammen mit einer Änderung des IAS 24.17 wie folgt vonnöten ist:

Definition:

Eine Transaktion mit nahe stehenden Unternehmen und Personen ist eine Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen, unabhängig davon, ob ein Preis erhoben worden ist.

Änderung von IAS 24.17:

Wenn es Transaktionen zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen gegeben hat, muss ein Unternehmen ausweisen….. Ein Boardmitglied stellte die Frage über den Effekt der Änderung auf Transaktionen zwischen Unternehmen (einschließlich seiner konsolidierten Tochterunternehmen) und einem assoziierten Unternehmen sowohl im Konzernabschluss als auch in den separaten Abschlüssen. Dieses Thema wird Gegenstand nachfolgender Sitzungen sein.

Donnerstag, 21. September 2006

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