Zum beizulegenden Zeitwert andienbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

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Fertigstellung des Entwurfs, in dem diejenigen in den Stellungnahmen aufgeführten Sachverhalte adressiert werden, die keinen Neuentwurf des Entwurfs fordern würden.

Dies bezieht sich auf Sachverhalte wie:

  • die Klarstellung dessen, was gemeint ist in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert bei den Kriterien zur Eigenkapitalklassifizierung;
  • die Klarstellung des Erfordernisses der "nachrangigsten Kapitalklasse";
  • den, ob der Ausgabepreis von zum beizulegenden Zeitwert kündbaren Finanzinstrumenten dem beizulegenden Zeitwert entsprechen muss und ob eine Übergangsvorschrift dazu ergänzt werden muss, was diese bedeutet;
  • die Angabe der beizulegenden Zeitwerte der zum beizulegenden Zeitwert kündbaren Finanzinstrumente;
  • der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen.

Der Stab plant, ein Papier auf der Sitzung im Mai 2007 einzubringen, um Entscheidungen zu diesen Sachverhalten voranzutreiben.

 

Nachforschungen zu denjenigen Sachverhalten aus den Stellungnahmen, die einen Neuentwurf des Entwurfs erforderlich machen könnten

Diese Sachverhalte beziehen sich auf den Umfang der Änderungen. Einige Antwortende merkten an, dass die Kriterien zur Eigenkapitalklassifizierung in dem Entwurf zu restriktiv sind und eine Vielzahl von Instrumenten nicht umfassen (wie etwa Anteile an Personengesellschaften, Mitgliederanteile an Genossenschaften und Entwicklungsbanken).

Es ist angedacht, die vorläufigen Betrachtungen zu diesen Sachverhalten im Board im Juni 2007 vorzubringen.

Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass der enge Umfang des Projektes sehr wohl betrachtet wurde und dass er unter keinen Umständen ausgeweitet werden sollte. Andere Boardmitglieder brachten die Sichtweise zum Ausdruck, dass keine weiteren Nachforschungen zu Sachverhalten außerhalb des Anwendungsbereich durchgeführt werden sollten, dass dies aber im Zuge des Eigen-/Fremdkapitalprojektes erfolgen sollte.

Mit einer Mehrheit von 9 Stimmen entschied der Board, mit dem gegenwärtigen Anwendungsbereich fortzufahren und im Mai 2007 einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, der die unter 1. genannten Sachverhalte adressiert. Zusätzlich wies der Board den Stab an, weitere Nachforschungen zu den unter 2. beschriebenen Sachverhalten anzustellen zwecks Diskussion auf einer künftigen Sitzung.

Die in den Stellungnahmen aufgebrachten Sachverhalte wurden bei dieser Sitzung nicht diskutiert.

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