Rahmenkonzept Phase C: Bewertung

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Auf der gemeinsamen Sitzung im Mai 2010 hatten die Boards beschlossen, mit der Entwicklung vorläufiger Sichtweisen zur Abschnitt Bewertung des Projekts zum Rahmenkonzept fortzufahren, statt ein neutrales Diskussionspapier auszuarbeiten. Dem Board wurde mit drei Fragen konfrontiert, die in das Papier vom Mai enthalten waren, weil der Stab der Ansicht war, dass diese Fragen die wichtigsten seien.

[Der Stab hatte vor der Sitzung mit dem IASB getrennt davon mit dem FASB getagt, um diese Frage zu erwägen, und die Ansichten des FASB dazu wurden während der Diskussion hervorgehoben.]

1. Was sind die Auswirkungen der Zielsetzung der Rechnungslegung für die Bewertung?

Der Board wurde daran erinnert, dass die Zielsetzung der Rechnungslegung die Grundlage des Rahmenkonzepts darstellt und sich somit die Konzepte und Leitlinien im Abschnitt zur Bewertung logisch aus dieser ergeben sollten.

Der Stab stellte drei mögliche Sichtweisen der Auswirkungen der Zielsetzung der Rechnungslegung für die Bewertung vor. Diese Sichtweisen wurden so formuliert, dass gefragt wurde, was die beste Art und Weise sei, den Informationsgehalt für Anlage- und Kreditentscheidungen zu maximieren:

Sichtweise A: die Bilanzsicht - die Auswahl von Bemessungen von Vermögenswerten und Schulden, die den Wert des Unternehmen im Hinblick auf diese Vermögenswerte und Schulden getreulich wiedergibt;

Sichtweise B: die GuV-Sicht - die Auswahl von Bemessungen von Vermögenswerten und Schulden, die zu durchgehenden Information über Zahlungsströme auf Grundlage der Periodenabgrenzung in der Gesamtergebnisrechnung führen;

Sichtweise C: die holistische Sicht - die Erwägung von Informationen, die in beiden Abschlussbestandteilen dazu führen würde, dass man eine bestimmte Bewertung für einen Vermögenswert oder eine Schuld bzw. Gruppen von ihnen wählt.

Eine große Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte Sichtweise C, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Im Großen und Ganzen hielten diese Boardmitglieder Sichtweise C für im Einklang stehend mit der Sichtweise des Boards im Abschnitt zur Zielsetzung, wonach die Vermögensaufstellung und die Gesamtergebnisrechnung gleich wichtig sind und nicht eine Vorrang vor der jeweils anderen habe.

Mehrere Boardmitglieder waren der Ansicht, dass die Sichtweise nicht gut formuliert worden seien und Beschreibungen und Erklärungen der alternativen Sichtweisen nicht neutral und objektiv wären. Der Stab konzedierte, dass die Sichtweisen lediglich mit der Absicht formuliert worden seien, erste vorläufige Gedanken zu erhalten und man sie auf Grundlage der erhaltenen Kommentare vom Board weiter entwickeln werden.

Der Stab deutete an, dass sich der FASB einig in der Unterstützung für Sichtweise C gewesen sei.

2. Was sind die allgemeinen Auswirkungen der grundlegenden qualitativen Eigenschaften nützlicher Information für die Bewertung?

Die Board erwogen zwei Alternativen für den Abschnitt zur Bewertung, um auf den grundlegenden qualitativen Eigenschaften von Relevanz und getreulicher Darstellung aufzubauen.

Sichtweise A: Es bedarf keiner weiteren Diskussion darüber, was die qualitativen Eigenschaften für die Bewertung bedeuten können

Sichtweise B: Eine Erklärung, welche Beziehung zwischen Relevanz und getreulicher Darstellung und der Bewertung besteht, wäre nützlich

Die Boardmitglieder sprachen sich deutlich für Sichtweise B aus, obgleich nicht alle die im Agendapapier aufgeführten Erläuterungen unterstützten. Man verständigte sich darauf, Formulierungsvorschläge außerhalb der Sitzung mit dem Stab zu diskutieren.

Der Stab deutete an, dass der FASB ebenfalls Sichtweise B unterstützte. Der Stab wies zudem darauf hin, dass sich der FASB besorg gezeigt hätte, dass eine der Erläuterungen den Eindruck vermitteln könnte, dass die Auswahl der Bewertungsmaßstäbe in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell eines Unternehmens erfolge. Der Board stimmte zu, dass dieser Punkt klargestellt werden sollte.

3. Was soll mit dem Abschnitt zur Bewertung erreicht werden?

Dem Board wurden fünf Alternativen vorgestellt, wobei Sichtweise A die grundlegendste Spezifizierung darstellte und jede andere Alternative auf den Spezifika der jeweils vorangehenden aufbaute.

Ein Boardmitglied setzte die Diskussion mit der Feststellung in Gang, dass der Abschnitt zur Bewertung nicht neutral sein solle (Sichtweise A), gleichfalls aber nicht vorschreiben solle, welche Vermögenswerte und Schulden welchen speziellen Bewertungsmaßstab bekommen sollten (Sichtweise E). Die meisten Boardmitglieder unterstützten entweder Sichtweise B (Erörterung der Beziehung zwischen den qualitativen Eigenschaften und den Bewertungsmaßstäben auf konzeptioneller Ebene) oder Sichtweise C (aufbauend auf Sichtweise B eine Hierarchie der Bewertungsmaßstäbe vorschreibend) unterstützten. Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass Sichtweise C den Board im Hinblick auf zukünftige Vermögenswerte und Schulden sowie die Frage, wie diese bewertet werden sollten, 'einengen' würde. Andere Boardmitglieder stimmten zu, dass die Bewertung auf Prinzipien fußen und der Abschnitt zur Bewertung nicht zu deskriptiv sein sollte. Das war die wesentliche Ablehnung gegenüber Sichtweise C.

Der Vorsitzende brachte die Diskussion mit einer Zusammenfassung zu einem Ende, dass alle Boardmitglieder vollends mit Sichtweise B einverstanden seien, sich jedoch Sichtweise C annäherten. Der Stab deutete an, dass sich der FASB in derselben Situation sähe.

Der Stab deutete an, dass man alle Kommentare und Empfehlungen verarbeiten und Sichtweise B als Ausgangspunkt für den Abschnitt zur Bewertung nehmen werde. Dabei werde man einige der 'guten' Punkte der anderen Sichtweisen (vor allem aus Sichtweise C) in die Untersuchung einbauen.

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