Wertminderungen von Finanzinstrumenten

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Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Stab stellte dem Board eine Auswertung der zum Standardentwurf ED/2009/12 Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen eingegangenen Stellungnahmen vor. Der Board erörterte keinen der Sachverhalte im Detail, noch fällte er auf dieser Sitzung irgendwelche Entscheidungen. Der Board wird den Prozess der erneuten Erörterungen auf einer der nächsten Sitzungen beginnen.

Der Auswertung zufolge unterstützten die meisten Adressaten den Schritt in Richtung eines Modells der erwarteten Verluste für Wertminderungen. Nichtsdestotrotz wurde einige Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit zur Gewinnsteuerung zum Ausdruck gebracht. Einige Boardmitglieder meinten, dass diese Bedenken über ein vorgeschlagenes Angabenpaket adressiert werden sollten. Der Board erörterte zudem kurz die Bedenken, die hinsichtlich der Prozyklizität der Vorschläge zum Ausdruck gebracht wurden und meinte, dass die Bilanzierung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Situation zum Jahresende liefern und damit die Auswirkungen des Zyklus widerspiegeln sollte. Nach Ansicht einiger Boardmitglieder würde dies nicht bedeuten, dass die Vorschläge notwendigerweise prozyklisch sind.

Einige Adressaten meinten, dass die Formulierung im Standardentwurf dahingehend unklar sei, ob der Ansatz die Erwägung zukünftiger Erwartungen erfordere, wenn man die erwarteten Zahlungsströme schätze. Die Boardmitglieder meinten, dass sie keine großen Unterschiede zwischen den Zielsetzungen der vorgeschlagenen Ansätze von IASB und FASB sähen. Nichtsdestotrotz gestanden sie ein, dass keiner der Vorschläge klar formuliert sei und dass die endgültigen Leitlinien wahrscheinlich irgendwo in der Mitte beider Vorschläge lägen.

Die Adressaten brachten einige Bedenken hinsichtlich der Operationalität des Vorschlags zum Ausdruck und wiesen auf die Arbeiten des beratenden Expertenpanels (Expert Advisory Panel, EAP) zu Wertminderungen auf den Gebieten offener Portfolien, dem Fehlen historischer Daten, der Berechnung des Effektivzinses und der Nachverfolgung von Verlusten und dem damit einhergehenden Erfordernis zur Vorhaltung von Daten hin.

Weitergehend wurden Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen sofortigen Anpassung (Schätzungsänderungen erwarteter Verluste gehen unmittelbar erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst), deren Konsistenz mit dem Modell insgesamt sowie der operationellen Herausforderungen laut. Die Board meinten zudem, dass Bedenken hinsichtlich der wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnittsmethode für die Berechnung erwarteter Verluste geäußert wurden (ähnlich den in anderen Projekten geäußerten Bedenken zu wahrscheinlichkeitsgewichteten Methoden, z.B. die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37).

Schließlich meinte der Stab, dass die Adressaten auch Bedenken hinsichtlich der praktischen Erleichterungen, der Darstellungs- und Angabenvorschriften, die als zu belastend wahrgenommen würden, sowie zur Anwendung der Vorschläge für Nichtfinanzinstitute und nicht zinstragende Finanzinstrumente geäußert hätten.

Viele Adressaten äußerten ihre Bedenken zum Standardsetzungsverfahren hinsichtlich der Arbeit des EAP und der Möglichkeit, Stellung zum endgültigen Standard, der sich aus den Empfehlungen des EAP und den erneuten Beratungen des Boards ergäbe, zu nehmen.

Zusammenfassung der Arbeiten des beratenden Expertenpanels (EAP)

Der Stab stellte dem Board eine Zusammenfassung der Erörterungen des EAP vor, die von den Mitgliedern des Boards und des Stabs, die an den Sitzungen teilgenommen hatten, erstellt worden ist. Es wurden auf dieser Sitzungen keine Entscheidungen gefällt. Der Stab meinte, dass die drei wichtigsten Sachverhalte zu Erleichterungen in Folgendem bestünden:

Verwendung des geschätzten erwarteten Verlusts über die Laufzeit

Entkopplung der Berechnung des vertraglichen Effektivzinses von der Berechnung erwarteter Verluste (z.B. durch einen Annuitätenansatz oder einen Bausteinansatz)

Anwendung der Leitlinien auf offene Portfolien mittels Anwendung mehrerer möglicher Ansätze zu der Frage, wie die Leitlinien auf Portfolien 'guter Bücher' und 'schlechter Bücher' anzuwenden sind.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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