Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2010-2012)

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Im Rahmen dieser Sitzung erörterte der Board einen Sachverhalt in Bezug auf IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – die Länge des Leistungsziels im Hinblick auf den Dienstleistungszeitraum. Das Ziel der Diskussion bestand darin, einen Restanten zu behandeln, den die Stabsmitarbeiter im Hinblick auf die Länge des Zeitraums identifiziert hatten, in welchem ein Leistungsziel beurteilt wird, und zwar in Bezug auf den Dienstleistungszeitraum innerhalb der vorgeschlagenen Definition einer 'Leistungsbedingung'.

Der im Mai 2012 veröffentlichte Entwurf Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2010-2012) enthielt einen Vorschlag zur Klarstellung der Definition von Ausübungsbedingungen in Anhang A von IFRS 2, in dem 'Leistungsbedingung' und 'Dienstleistungsbedingung' eigenständig definiert würden.

Im Zuge der Beratungen auf der Sitzung im Februar 2013 hatte der IASB bekräftigt, dass die Länge der Leistungsbedingung vollends innerhalb des Zeitraums der entsprechenden Dienstleistungsanforderung liegen müsse. Dies bedeutete, dass der Beurteilungszeitpunkt für das Leistungsziel nicht vor dem Beginn des Dienstleistungszeitraums beginnen und nicht nach ihm enden könne.

Der Board erhielt im Nachgang dazu allerdings einige Rückmeldungen hinsichtlich möglicher unbeabsichtigter Konsequenzen der vorstehenden Schlussfolgerung. Die Stellungnehmenden behaupteten, dass es üblich sei, dass der Beurteilungszeitraum eines Leistungsziels vor dem Dienstleistungszeitraum starte, so dass der Beginn des Beurteilungszeitraums für das Leistungsziel nicht beschränkt werden sollte.

Die Stabsmitarbeiter erwogen die Rückmeldungen und stimmten den Stellungnehmenden zu. Sie schlugen daher eine Klarstellung vor, dass der Beginn des Beurteilungszeitraums nicht beschränkt werden sollte (das Leistungsziel kann aber weiterhin nicht nach dem Dienstleistungszeitraum enden). 

Der Board erörterte diese neue Schlussfolgerung ausführlich, da ein Boardmitglied strikt der Ansicht war, dass sie Missbrauch und Strukturierungsmöglichkeiten Tür und Tor öffne (d.h. ein Unternehmen könne Leistungsziele setzen, die faktisch bereits erreicht worden seinen). Andere Boardmitglieder entgegneten, dass dies eher ein Thema der Unternehmensführung sei, es aber viele Vereinbarungen in der Praxis gebe, die vor dem Dienstleistungszeitraum begönnen.

Als Ausfluss der Diskussion schlugen die Stabsmitarbeiter eine Klarstellung an der Formulierung der neuen Schlussfolgerung vor, indem ein Textteil im Sinne von "vorausgesetzt, dass im Wesentliche alle Dienstleistungen nach dem Zuteilungszeitpunkt erhalten werden" aufgenommen wird.  

Der Board stimmte dem Vorschlag der Stabsmitarbeiter zu, einschließlich der vorgeschlagenen Klarstellung.

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