Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital

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Zuordnung von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis zu derivativen Eigenkapitalansprüchen

Agendapapier 5

Aktueller Stand

Im April 2016 erörterte der Board mögliche Ansätze für die Zuordnung von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis zu Klassen von Eigenkapitalansprüchen mit Ausnahme von Stammaktien. Das Agendapapier 5B der damaligen Sitzung bietet ausführliche Hintergrundinformationen. Bei der Sitzung kam der Board überein, die Vorschriften in IAS 33 Ergebnis je Aktie für die Zuordnung nicht derivativer Eigenkapitalansprüche zu verwenden.

Im April erörterte der Board außerdem drei Ansätze für derivative Eigenkapitalansprüche:

Ansatz A — keine Zuordnung für derivative Ansprüche: weitere Zurverfügungstellung von Informationen zu den Auswirkungen derivativer Eigenkapitalansprüche durch das verwässerte Ergebnis je Aktie und sonstige Angaben.

Ansatz B — vollständiger Zeitwertansatz: Zuordnung des gesamten Periodenergebnisses und des sonstigen Ergebnisses zu derivativen Eigenkapitalansprüchen auf Grundlage der Änderungen in ihrem beizulegenden Zeitwert. Es wurden Bedenken erhoben, dass durch diesen Ansatz die Auswirkungen der Teilerfassung und der gemischten Bewertung verstärkt werden.

Ansatz C — modifizierter Zeitwertansatz: Zuordnung des gesamten Periodenergebnisses und des sonstigen Ergebnisses zu derivativen Eigenkapitalansprüchen auf Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte derivativer Eigenkapitalansprüche zu Stammaktien.

Der Board schlug zusätzlich zu den oben genannten Ansätzen eine alternative Art vor, wie die Zuordnung zu derivativen Eigenkapitalansprüchen erfolgen könne, und empfahl, die Anzahl der Alternativen einzuschränken.

Während dieser Sitzung setzte der Board diese Erörterungen fort und wurde gebeten, eine erste Sichtweise dazu zu äußern, welche Vorschläge weiter entwickelt werden sollen. 

Analyse des Stabs

Der modifizierte Zeitwertansatz (Ansatz C), der vom Stab im April 2016 analysiert wurde, basiert auf Beträgen zum Ende der Berichtsperiode. Der Stab wurde gebeten, die Auswirkungen zu untersuchen, wenn ein durchschnittlicher relativer beizulegender Zeitwert während der Zuordnungsperiode verwendet wird. Ein Beispiel dieses Ansatzes wird im Agendapapier als Ansatz D vorgestellt.

Der Stab war der Meinung, dass die Ansätze C und D die Verstärkung der Auswirkungen von der Teilerfassung und gemischten Bewertung abmildern, die dem vollen Zeitwertansatz (Ansatz B) inhärent sind. Allerdings sei Ansatz C in der Anwendung kostenaufwendiger als Ansatz B. Ansatz C würde neue Informationen bieten, die die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie ergänzen würden. Allerdings würde es schwer sein, die Kosten sowohl für die Zuordnung nach Ansatz D als auch des verwässerten Ergebnisses je Aktie zu rechtfertigen, da diese beiden sich sehr ähnlich seien.

Wenn der Board die Ansätze C und D nicht unterstützt, sollten diese Ansätze im Diskussionspapier nicht detailliert erläutert werden.

Entscheidungen

Der Board keinem der in diesem Papier identifizierten Ansätze Vorrang. 

Der Stab wird seine Untersuchungen fortsetzen, und die Themen sollen bei künftigen Sitzungen weiter erörtert werden.

Erörterung durch den Board

Die vom Stab identifizierten Ansätze wurden ausführlich erörtert. Es gab geteilte Meinungen und erhebliche Bedenken in Bezug auf das Zusammenwirken eines jeden Ansatzes mit den bestehenden Vorschriften in IAS 33. In den meisten Fällen gaben die Boardmitglieder an, dass sie nicht in der Lage seien, einen Ansatz auszuwählen, solange sie das Zusammenwirken mit IAS 33 nicht verstehen. Sie sagten auch, dass sie erwarten würden, dass in einem Entwurf nicht nur jeder Ansatz erläutert, sondern jeweils auch die Auswirkungen auf IAS 33 beschrieben würden.

Der Stab erwiderte, dass er Zwar die Bedenken des Boards verstehe, dass aber der Umfang des Projektes das Ziel einer Analyse von IAS 33 nicht mit umfasse.

Es gab auch Fragen zum Nutzen des Übergangs auf einen der vom Stab vorgeschlagenen Ansätze. Viele Boardmitglieder gaben an, dass sie den Nutzen der zusätzlich geforderten Informationen nicht verstehen könnten.

In Bezug auf ein künftiges Diskussionspapier gaben viele Boardmitglieder an, dass sie es vorziehen würden, wenn alle Ansätze erörtert würden. Dadurch würden sie mehr Rückmeldungen erhalten, die sie in die Lage setzen würden, den besten Ansatz auszuwählen. Des Weiteren wurde angemerkt, dass das Hauptaugenmerk auf der Klassifizierung liegen sollte - der Ausweis müsste dann entsprechend folgen. Im Zusammenhang mit Ansatz D wurde gefragt, ob es überhaupt möglich wäre, die Informationen sachgerecht einzufangen. Außerdem wurde angemerkt, dass es den gegenwärtigen Informationen zum Ergebnis je Aktie an Informationen zu Jahresendstand mangele.

Zu den anderen Ansätzen wurden keine anderen Bedenken als die vom Stab identifizierten erhoben.

Der Vorsitzende schloss die Sitzung und wies den Stab an, unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Sitzung seine Untersuchungen fortzusetzen.

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