Agendakonsultation (alle Sitzungsteile)

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Der Board hat die folgenden Themen erörtert, die Teil der Agendakonsultation 2015 sind. Sie können nachfolgend die Diskussion in chronologischer Reihenfolge lesen oder die Verknüpfungen in der Tabelle nutzen, um zu den einzelnen Abschnitten der Sitzungsmitschrift zu springen:

Dienstag, 17. Mai Mittwoch, 18. Mai Donnerstag, 19. Mai

Dynamisches Risikomanagement

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Hauptbestandteile des Abschlusses

Fremdwährungsumrechnung

Hochinflation

Angabeninitiative – Zahlungsmittelbeschränkungen

Abstand zwischen Agendakonsultationen

Mögliche neue Themen

Rohstoffindustrien, immaterielle Vermögenswerte sowie Forschung und Entwicklung

Equity-Methode

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
(s. Sitzungsmitschrift der eigenständigen Diskussion dieses Themas)

Definition eines Geschäftsbetriebs

Entwicklung eines vorläufigen Arbeitsplans

 

Dynamisches Risikomanagement

Agendapapier 4

Hintergrund

Der Zweck des Arbeitspapiers war es, den Board über Rückmeldungen im Rahmen der Agendakonsultation zu informieren, die sich auf dieses Projekt beziehen. Der Board wurde bei dieser Sitzungen nicht um Entscheidungen gebeten.

Der Board nahm die Erörterungen dieses Themas im September 2010 als Teil der Entwicklung neuer Bilanzierungsvorschriften für Finanzinstrumente (IFRS 9) auf. Das Ziel der Erörterungen war, sich der Schwierigkeiten anzunehmen, die sich aus der Anwendung der bestehenden Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf dynamisch gesteuerte Portfolien und der Tatsache ergeben, dass die bestehenden Vorschriften in IAS 39 sich nur auf Zinsrisiken beziehen. Im Mai 2012 entschied der Board vorläufig, als ersten Schritt des Konsultationsprozesses ein Diskussionspapier zu entwickeln. Der Board trennte das Projekt von den allgemeinen Erörterungen zu Finanzinstrumenten ab, um eine Fertigstellung von IFRS 9 zu ermöglichen, während dynamisches Risikomanagement als eigenes Projekt weiter verfolgt wird.

Als Teil der Diskussionen zu IFRS 9 entschied der Board, ein Wahlrecht einzuräumen, bis das Projekt zu dynamischem Risikomanagement abgeschlossen ist. Demnach besteht die Möglichkeit, weiterhin wahlweise die Regelungen zum Portfolio-Fair-Value-Hedge gegen Zinsänderungsrisiken nach IAS 39 anzuwenden oder gar die Abbildung von Sicherungsbeziehungen gemäß den allgemeinen Regelungen von IAS 39 vorzunehmen.

Rückmeldungen aus der Agendakonsultation

  • In den Antworten auf die Agendakonsultation wurde angegeben, dass das Projekt wichtig sei, allerdings gaben die meisten Antwortenden auch an, dass ihnen klar sei, ob überhaupt eine umfassende Bilanzierungslösung gefunden werden könne, die den wirtschaftlichen Gehalt von dynamischem Risikomanagement widerspiegelt.
  • Zum Umfang des Projekts wurden in den Stellungnahmen folgende Anmerkungen gemacht:
    • Ziele des Projekts sollte sein, ein Modell für Macro Hedge Accounting zu entwickeln;
    • der Board sollte sich darauf konzentrieren, die Vorschriften in IAS 39 zu vereinfachen;
    • die Zielsetzung des Projekts sollte klar definiert werden;
    • das Projekt sollte Risiken beinhalten, die auch in anderen Branchen als im Bankwesen gesteuert werden (bspw. in der Energieversorgung oder anderen Versorgungsleistungen).
  • Die Wichtigkeit des Projekts wurde mit den folgenden Argumenten begründet:
    • Relevanz der Steuerung des Zinsrisikos für die Bankenbranche;
    • Mangel an Leitlinien in den IFRS;
    • Zusammenwirken mit IFRS 9;
    • der IAS 39-Carve out in der EU und die Wahlmöglichkeit zwischen IAS 39 und IFRS 9.
  • Ein Drittel der Befragten hatte allerdings auch angegeben, dass das Projekt nicht wichtig sei, und wie folgt argumentiert:
    • Das Projekt sollte aufgeschoben werden, bis IFRS 9 umgesetzt ist, damit man verstehen kann, in welche Richtung des Projekt am besten weiterentwickelt wird;
    • im Hinblick auf die Anzahl der betroffenen Unternehmen ist das Problem nicht weit verbreitet;
    • nach den gegenwärtigen Standards ist es bereits möglich, Risikomanagementstrategien widerzuspiegeln;
    • für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist das Problem nicht dringend.

Der Board hatte in früheren Sitzungen vorläufig entschieden, dass bei den Arbeiten an diesem Projekt die Informationsbedürfnisse im Hinblick auf die dynamischen Risikosteuerungsaktivitäten eines Unternehmens die Grundlage dafür bilden sollen, wie man sich Ansatz-, Bewertungs- und Angabefragen nähert. Der Stab lässt erkennen, dass dieser Zugang große Herausforderungen mit sich bringt. Daher widme sich der Stab jetzt Ansatz und Bewertung.

Entscheidungen

Bei dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt.

Erörterung durch den Board

Es gab allgemeine Zustimmung zur Bedeutung des Projekts. Während der Erörterung wurden folgende Anmerkungen gemacht:

  • Das Projekt ist vor dem Hintergrund des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes von besonderer Bedeutung für europäische Banken. In diesem Zusammenhang fragte ein Boardmitglied, ob es möglich sei, eine Simulation negativer Zinssätze zu erhalten, um zu sehen, was mit den einzelnen Bestandteilen eines Portfolio passiere. Anleger wären interessiert daran, die Auswirkungen auf die Nettoposition von Finanzinstituten zu sehen.
  • Aus den Rückmeldungen hat sich ergeben, dass dieses Projekt möglicherweise große Auswirkungen auf europäische Banken haben kann. Es ist jedoch nicht klar, ob der Board eine Lösung würde finden können; Angaben allein können das Problem nicht lösen.
  • Das Projekt wird auch in Brasilien als wichtig angesehen.
  • Der Board verfügt nicht über ausreichend Informationen, um entscheiden zu können, wie mit dem Projekt fortgefahren werden kann.
  • Es wäre sehr schwer, ein umfassendes Projekt aufzunehmen.
  • Einige Boardmitglieder baten den Stab um eine Unterrichtseinheit (vorzugsweise mit Experten), um das Problem und die Risikosteuerung durch Unternehmen besser verstehen zu können. Der Stab gab zur Antwort, dass er eine solche Unterrichtseinheit anbieten würde, wenn der Board bei künftigen Sitzungen um Entscheidungen gebeten werde.

 

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Agendapapier 15

Hintergrund

Im Rahmen der Agendakonsultation 2015 wurden keine spezifischen Fragen zum Forschungsprojekt zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt. Allerdings wurden in den Stellungnahmen Sichtweisen zur Bedeutung und zur Dringlichkeit des Projekts gemacht. Zweck dieser Sitzung war es, die Analyse dieser Rückmeldungen durch den Stab zu erörtern. Außerdem sollte der Board über die weitere Ausrichtung des Projekts diskutieren.

Analyse des Stabs

Die meisten Stellungnehmenden nahmen bei Bedeutung und Dringlichkeit eine mittlere bis hohe Einordnung des Projekts vor. Dabei wurden als bedeutendste Probleme die Bilanzierung von hybriden Plänen und die Methode für die Auswahl des Abzinsungssatzes ausgemacht.

In Bezug auf den ersten Sachverhalt (hybride Pläne) bezogen sich die Bedenken auf die Komplexität der Anwendung des Abzinsungssatzes. So wurde beispielsweise in einer Stellungnahme erläutert, dass sich erheblich Anwendungsprobleme ergeben, wenn die erwarteten Leistungen unter Verwendung von Abzinsungssätzen auf Grundlage von hochrangigen Staats- oder Unternehmensanleihen abgezinst werden muss. Der Stellungnehmende berichtete, dass Versicherungsmathematiker seine Bewertungsberichte nach IAS 19 nur eingeschränkt bestätigt hätten, weil sie die sich ergebenden Werte für irreführend hielten. Der Stab erläuterte, dass sich diese Uneinheitlichkeit daraus ergibt, dass bei manchen  hybriden Plänen die an die Arbeitnehmer gezahlten Leistungen ganz oder teilweise von der Rendite eines bestimmten Pools von Vermögenswerten abhingen. Bei der Anwendung von IAS 19 schätzt des Unternehmen die Leistungen auf Grundlage der erwarteten künftigen Ergebnisse dieser bestimmten Vermögenswerte; dabei würde of eine höhere Rendite angenommen als Anleihen. Allerdings sei der Abzinsungssatz zur Berechnung des Barwerts der Verpflichtungen im Allgemeinen eine hochrangige Anleihe wie in IAS 19 gefordert. Der Stab geht diesem Sachverhalt in Anhang C des Agendapapiers genauer nach.

In Bezug auf den zweiten Sachverhalt (Auswahl des Abzinsungssatzes) bezogen sich die bedenken auf Situationen, in denen Unternehmen mit identischen Zusagen möglicherweise deutlich unterschiedliche Abzinsungssätze verwenden müssen, weil es in einem Rechtskreis einen ausreichend tiefen Markt für Unternehmensanleihen gibt, in einem anderen aber nicht. Bedenken wurden auch in Bezug darauf angemeldet, dass Unternehmen erwartete künftige Gehaltssteigerungen berücksichtigen müssen, für die es keine vertraglich verpflichtenden Zusagen gibt; diese Vorschrift könnte im Konflikt mit der Definition einer Schuld stehen.

Über den Stand dieses Projekts wurde der IASB zuletzt im November 2015 informiert. Bei der damaligen Sitzung informierte der Stab über globale Trends in Bezug auf Pensionen und wies auf mögliche Modelle hin, mit denen das Problem hybrider Pläne adressiert werden könne.

Empfehlung des Stabs

Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen empfahl der Stab, keine umfassende Überprüfung von IAS 19 vorzunehmen. Der Stab erkennt die Bedenken an, die in den Stellungnahmen in Bezug auf hybride Pläne zum Ausdruck gebracht wurden, und schlug vor, für diese Sachverhalte eine Lösung zu suchen. In Anhang C stellte der Stab einen Ansatz vor, der ein nach oben begrenztes Modell der Anpassung der ultimativen Kosten vorsieht. Dieser Ansatz gilt für Leistungen, die abhängig von der Rendite bestimmter Vermögenswerte variieren. Für diese Leistungen würde eine Obergrenze für den Cash Flow eingeführt, der in die Bewertung der Schuld einfließt.

Entscheidungen

Bei dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt. Der Board wird dieses Projekt bei der allgemeinen Erörterung der Forschungsagenda am Donnerstag mit beurteilen.

Erörterung durch den Board

Der Analyse des Stabs wurde allgemein zugestimmt. Während der Erörterungen wurden folgende Anmerkungen gemacht:

  • Es bestehen Probleme in Bezug auf IAS 19, und die sind ein Hindernis für die IFRS-Übernahme - Unternehmen schneiden ihre Pensionsvereinbarungen zu und kommen in Konflikt mit den Regulierern.
  • Ein Boardmitglied schlug vor, hybride Pläne nicht als Mischung von leistungs- und beitragsorientierten Plänen zu erörtern, sondern als eine dritte, eigenständige Kategorie.
  • Ein Boardmitglied fragte nach einem Übergang auf ein Modell des beizulegenden Zeitwerts. Da Stab gab zur Antwort, dass es 2008 eine Diskussion zu diesem Thema gegeben habe, die nicht viel Unterstützung erfahren habe.
  • Der Vorsitzende wies darauf hin, dass das Ziel sei, eine einfache Lösung für das Problem zu identifizieren; viele Pensionspläne kämen aus wirtschaftlichen Gründen unter Druck, und viele Unternehmen gingen zu hybriden Plänen über, weil sie sich die Schulden nicht mehr leisten könnten.

Nur ein Boardmitglied äußerte sich ablehnend zur Stamempfehlung hinsichtlich der Ausrichtung des Projekts. Das Boardmitglied verwies darauf, dass die Einreichungen beim IFRS Interpretations Committee zeigten, dass hybride Pläne kein kritisches Problem seien.

Der Stab erklärte, dass er weitere Untersuchungen durchführen würde, um die Machbarkeit des Vorschlags zu überprüfen.

 

Hauptbestandteile des Abschlusses

Agendapapier 21

Hintergrund

Das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses wurde im Juli 2014 auf die Agenda des IASB genommen. In der Agendakonsultation 2015 wurde die Ausrichtung des Projekts erläutert, bei dem es um die Überprüfung des Zwecks, der Struktur und des Inhalts der Hauptbestandteile des Abschlusses geht. Während dieser Sitzung sollten die Rückmeldungen aus der Agendakonsultation sowie Stabempfehlungen in diesem Zusammenhang erörtert werden. Der Stab ist der Meinung, dass es wichtig ist, weitere Hinweise zu sammeln, um die erhobenen Bedenken zu verstehen, bevor ein detaillierter Anwendungsbereich des Projekts definiert wird. Der Board wurde gebeten, sich zur allgemeinen Ausrichtung des Projekts vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Stabs zu äußern.

Analyse und Empfehlung des Stabs

Der Stab erklärte, dass in vielen Stellungnahmen die Meinung vertreten wurde, dass diesem Projekt eine hohe Priorität zugeordnet werden sollte. In vielen Stellungnahmen wurde die Meinung zum Ausdruck gebracht, dass der Schwerpunkt des Projekts auf Erfolgsberichterstattung liegen sollte, allerdings gab es geteilte Meinungen, welche Aspekte der Erfolgsberichterstattung besonderer Aufmerksamkeit bedürften.

Die folgenden Punkte spiegeln die Kernaussagen der Stellungnehmenden wider:

  1. Struktur und Inhalt der Abschlussbestandteile zum finanziellen Erfolg (Periodenergebnis und sonstiges Ergebnis). Es wurde die Frage aufgebracht, wie die Informationen in diesen Abschlussbestandteilen entscheidungsnützlicher gemacht werden können. Es wurden auch Bedenken angesichts der zunehmenden Verbreitung alternativer Profitkennzahlen erhoben. Der Stab schlug vor, weitere Untersuchungen dazu vorzunehmen, wie Struktur und Inhalt der Abschlussbestandteile in Bezug auf den finanziellen Erfolg verbessert werden können. Das Diskussionspapier zu Angabenprinzipien würde die Verwendung alternativer Profitkennzahlen erörtern. Rückmeldungen aus dem Projekt würde der Stab in seine Untersuchungen in diesem Bereich einfließen lassen.
  2. Definition einer einzigen Maßzahl finanziellen Erfolgs oder Durchführung weiterer Arbeiten zur Unterscheidung zwischen Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis (einschließlich Recycling). Der Stab sprach sich nicht dafür aus, sich auf eine einzige Maßzahl zu konzentrieren oder weitere Arbeiten zur Unterscheidung zwischen Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis durchzuführen, weil frühere Arbeiten in diesem Bereich - auch im Rahmen des Rahmenkonzeptprojekts - nicht besonders erfolgreich gewesen seien. Der Stab wies außerdem darauf hin, dass der Board frühere bereits einmal angedeutet habe, dass finanzieller Erfolg ein Konzept mit vielen Facetten sei und dass es nicht machbar erschiene, ein einziges Unterscheidungsmerkmal zwischen verschiedenen Arten von Aufwendung und Erträgen zu finden.
  3. Weitere Themen. Es war auch die Meinung geäußert worden, dass im Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses auch andere Themen berücksichtigt werden sollten. Genannt wurden bspw. die Struktur und der Inhalt der Kapitalflussrechnung oder die Auswirkungen der digitalen Berichterstattung auf die Hauptbestandteile des Abschlusses. Der Stab war der Meinung, dass er seine Untersuchungen darauf richten sollte, Probleme mit der gegenwärtigen Struktur der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage und der Cash Flows zu identifizieren. Der Stab stimmte allerdings zu, dass Untersuchungen zu den Auswirkungen der digitalen Berichterstattung aufgenommen werden sollten.

Der Stab hielt fest, dass von allen Hauptbestandteilen des Abschlusses die Abbildung der finanzielle Leistung am meisten Bedenken hervorzurufen scheint. Dennoch will er sich alle Hauptbestandteile ansehen, einschließlich der Beziehung und dem Zusammenwirken zwischen ihnen. Insgesamt seien weitere Untersuchungen erforderlich, bevor man sich dem Umfang des Projekts im Detail widmen könne. 

Entscheidungen

Bei dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt. Der Board wird dieses Projekt bei der allgemeinen Erörterung der Forschungsagenda am Donnerstag mit beurteilen.

Erörterung durch den Board

Der Analyse des Stabs zur Ausrichtung des Projekts wurde allgemein zugestimmt. Die folgenden Anmerkungen wurden gemacht:

  • Es wurde zugestimmt, dass der Board nicht versuchen sollte, eine einzige Definition von Erfolg zu finden.
  • Es wurde zugestimmt, dass der wirkungsvollste Weg sein könnte, neue Zwischensummen, Ordnungen, Aggregierungen etc. zu finden.
  • Einige Boardmitglieder hegten Bedenken, die Darstellung des Periodenergebnisses ohne die Darstellung des sonstigen Ergebnisses zu erörtern. Dies stehe auch nicht im Einklang mit den erhaltenen Rückmeldungen.
  • Der Vorsitzende wies darauf hin, dass das Ziel nicht sein sollte, das sonstige Ergebnis zu definieren, sondern welche Posten im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden sollten. Er betonte auch, dass es angesichts der zunehmenden Verwendung (und des Missbrauchs) von alternativen Finanzkennzahlen wichtig sei, in diesem Projekt Fortschritte zu machen.
  • Es wurde vorgeschlagen, dass der Board den Nutzen dessen erörtern sollte, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Informationen nach ihrer eigenen Sichtweise darzustellen.
  • Es wurde auch vorgeschlagen, Erfolgsbemessung nach verschiedenen Geschäftsmodellen zu untersuchen; in Südafrika seien dazu ausführliche Untersuchungen vorgenommen worden, die man sich ansehen sollte.

 

Fremdwährungsumrechnung

Agendapapier 24E

Hintergrund

In diesem Papier wurden die Rückmeldungen zusammengefasst, die im Rahmen der Agendakonsultation zum Forschungsprojekt zu Fremdwährungsumrechnung eingegangen sind. Der Stab sprach gegenüber dem Board keine Empfehlungen aus. Der Board wurde auch nicht um fachliche Entscheidungen gebeten.

Im Rahmen dieses Projekts wurden zwei Sachverhalte erörtert: (i) ob die Bilanzierungsvorschriften für langfristige Verbindlichkeiten und Forderungen, die in einer fremden Währung denominiert sind sachgerecht sind, wenn die Währung volatil ist und wenig gehandelt wird, und (ii) ob eine umfassendere Überprüfung von IAS 21 notwendig sei, um einige Sachverhalte zu adressieren, die beim Interpretations Committee eingereicht bzw. im Rahmen der Arbeiten des Korea Accounting Standards Board (KASB) identifiziert wurden.

Der Board kam im Oktober 2014 zu folgenden Schlussfolgerungen: (i) es soll keine eng umrissene Änderung an IAS 21 entwickelt werden, die greifen würde, wenn eine Währung volatil ist und wenig gehandelt wird; (ii) es sollen keine anderen Sachverhalte weiter verfolgt werden; und (iii) und das Forschungsprojekt wird als langfristiges Projekt reklassifiziert. Im Rahmen der Agendakonsultation informierte der Board darüber, dass er beabsichtige, das Projekt aus dem Forschungsprogramm zu streichen, wenn die Agendakonsultation keine neuen belastbaren Argumente ergebe, die diese Entscheidung überdenkenswert machten.

Rückmeldungen aus der Agendakonsultation 2015

Der Stab gab zu verstehen, dass die Mehrheit der Stellungnehmenden, die sich überhaupt zu dem Thema geäußert haben, die Entscheidung des Boards unterstützen und folgende Gründe dafür angegeben hätten: (i) der Sachverhalt ist von begrenztem Interesse und geringer Anwendung; (ii) das IFRS Interpretations Committee behandele Fremdwährungssachverhalte regelmäßig und könne dem Board Sachverhalte zur Kenntnis bringen, die dessen Eingreifen erforderlich machten; (iii) es gebe einige Sachverhalte, die man ggf. adressieren sollte, aber dies könne im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses erfolgen. Diejenigen, die der Entscheidung des Boards widersprachen, führten folgende Argumente an: (i) das Projekt sollte aufrecht erhalten werden, damit der Board regelmäßig dessen Relevanz neu beurteilen kann; (ii) die gegenwärtigen Leitlinien sind weder einheitlich noch stehen sie im Einklang mit Risikomanagementstrategien; (iii) es gibt bestimmte Probleme in Lateinamerika (Mangel an freien Märkten, ausgeprägte Hochinflation), die der Berücksichtigung bedürfen; (iv) es gibt Bedarf an zusätzlichen Leitlinien für die Bestimmung der funktionalen Währung; und (v) es gibt Probleme beim Zusammenwirken von IAS 21 und IAS 29 im Zusammenhang mit hochinflationären Wirtschaften.

Der Stab wies darauf hin, dass das IFRS Interpretations Committee im November 2014 eine Agendaentscheidung im Zusammenhang mit einer Bitte um Leitlinien in Bezug auf die Umrechnung und Konsolidierung ausländischer Geschäftstätigkeit in Venezuela veröffentlicht habe, und erkannte an, dass die Agendaentscheidung das Problem nicht gelöst habe. Dennoch gebe es keine umfassenden Forderungen, dass der IASB IAS 21 überprüfen soll. Deshalb empfahl der Stab, keine weiteren Arbeiten im Projekt durchzuführen.

Entscheidungen

Der Board wird dieses Projekt bei der allgemeinen Erörterung der Forschungsagenda am Donnerstag mit beurteilen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass der Board dieses Projekt offiziell von seiner Agenda nehmen wird.

Erörterung durch den Board

Es wurden keine bedeutenden Anmerkungen gemacht, obwohl ein Boardmitglied festhielt, dass es eine grundlegenden Analyse der von ihm wahrgenommenen Mängel in IAS 21 geben sollte, insbesondere im Zusammenhang mit der funktionalen Währung. Dieses Boardmitglied hielt fest, dass in vielen Unternehmen die funktionale Währung auf Ebene des Mutterunternehmens festgelegt wird, während auf Ebene der Tochterunternehmen Steuern und Dividenden etc. in lokaler Währung zu zahlen sind. Diese Sachverhalte würden in IAS 21 nicht behandelt.

Der Stab erinnerte den Board daran, dass die Forschungsergebnisse bewahrt würden, auch wenn das Projekt von der aktiven Agenda genommen würde. Diese Informationen würden also verfügbar sein, falls das Projekt in Zukunft wieder aktiviert werden sollte.

 

Hochinflation

Agendapapier 24F, Agendapapier 24G

Hintergrund

Zweck dieser Sitzung war, die Rückmeldungen zu erörtern, die im Rahmen der Agendakonsultation zum Forschungsprojekt zu Hochinflation eingegangen sind. Außerdem hat der Stab auch Rückmeldungen aus einer kurzen Online-Befragung von Anlegern und bei der Sitzung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) im April 2016 erhalten. Der Board wurde nicht um fachliche Entscheidungen gebeten. Das Agendapapier enthielt auch keine Empfehlungen des Stabs.

Das Forschungsprojekt geht auf eine Bitte der Gruppe der Standardsetzer in Lateinamerika (GLASS) zurück. Danach sollten (a) die Schwelle für die kumulative Inflationsrate, die derzeit in IAS 29 zwecks Beurteilung der Frage, ob Hochinflation vorliegt, enthalten ist, heruntergesetzt oder gestrichen werden und (b) die Prozesse über die Anpassungen, die aus der Neudarstellung des Abschlusses entstehen, geändert werden.

Der Board entschied im April 2015 vorläufig, dass er nicht vorschlagen wolle, die Inflationsschwelle in IAS 29 herabzusetzen, und dass er auch keine Arbeit in die Entwicklung einer Alternative zu IAS 29 oder eines Standards, in dem Inflation im weiteren Sinne erörtert wird, investieren möchte. Das Projekt wurde daraufhin als nachrangig klassifiziert, aber auf der Agenda behalten, damit interessierte Parteien sich dazu im Rahmen der Agendakonsultation 2015 äußern können.

Erhaltene Rückmeldungen

In der Mehrzahl der erhaltenen Rückmeldungen wird die Entscheidung des Boards unterstützt. Die genannten Gründe waren begrenztes Interesse und geringe Anwendung. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies derzeit nur wenige Rechtskreise betrifft. Diejenigen, die die Entscheidung des Boards nicht unterstützten, führten die folgenden Gründe an: (i) Hochinflation ist ein Phänomen, das viele Ländern in Lateinamerika und anderen Teilen der Welt betrifft; (ii) Hochinflation führt zu bedeutenden Verzerrungen im Abschluss weit bevor ausgeprägt Hochinflation erreicht wird; (iii) wenn die Inflation in der Zukunft in weiteren Ländern hoch würde, würden auch die Sachverhalte, die sich daraus ergeben, weiter verbreitet werden; und (iv) unter bestimmten Umständen kann das Zusammenwirken von IAS 29 und IAS 21 zu einer Verzerrung der Informationen führen, die im Abschluss dargestellt werden, und diese Verzerrungen können nicht allein durch Angaben korrigiert werden.

Während der Sitzung von ASAF im April 2016 gab es eine Präsentation von GLASS zum Thema ‘Bilanzierung des Auswirkungen von Inflation’. Die ASAF-Mitglieder machten verschiedene Anmerkungen: (i) Die Mitglieder verstehen den Ruf nach einer Herabsetzung der Schwelle in IAS 29, aber weisen darauf hin, dass das Problem derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Rechtskreisen betrifft, auch wenn in weiteren Rechtskreisen das Problem bei Konsolidierungen auftritt, wenn dort ansässige Unternehmen Tochterunternehmen in Rechtskreisen mit Hochinflation haben; (ii) der Board wurde ermutigt, Hinweise für die Bestimmung, ob ausgeprägte Hochinflation (oder Hochinflation) vorliegt, zu verwenden und so Unternehmensleitungen zu gestatten, Ermessen bei der Frage auszuüben, ob IAS 29 anzuwenden ist; und (iii) IAS 29 wurde vor einer gewissen Weile entwickelt - wenn der Standard größere Anwendung finden würden, könnten sich Anwendungsprobleme ergeben, die die Unterstützung des IFRS Interpretations Committee erforderten.

Der Stab hat Inflationsdaten seit 1987 untersucht, um Länder zu identifizieren, die als hochinflationär gelten müssten, wenn die Schwelle für den Dreijahreswert 100% bzw. 26% betrüge. Im ersten Fall wären dies 37 Rechtskreise, im zweiten 74. In Anhang A werden die 36 Rechtskreise aufgeführt, in denen die kumulative Inflation über drei Jahre 26% nicht übersteigt, in Anhang B (Agendapapier 24G) die Rechtskreise, in denen dies der Fall ist.

Entscheidungen

Der Board wird dieses Projekt bei der allgemeinen Erörterung der Forschungsagenda am Donnerstag mit beurteilen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass der Board dieses Projekt offiziell von seiner Agenda nehmen wird.

Erörterung durch den Board

Der Analyse des Stabs wurde allgemein zugestimmt. Einige Boardmitglieder waren jedoch der Meinung, dass die Schwelle für die Anwendung von IAS 29 herabgesetzt werden sollte. Ein Boardmitglied erwähnte die Probleme in Lateinamerika und sagte, dass dies für Länder, die Hochinflation ausgesetzt sind, wichtig wäre.

Es gab eine Diskussion darum, ob der Hinweis in IAS 29 definitiv ist (also 100% akkumulierte Inflation über drei Jahre) oder ob dies nur ein Hinweis von vielen ist, die bei der Berücksichtigung der Anwendbarkeit von IAS 29 zu erwägen sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Praxis der Hinweis als definitiv angesehen wird und dass das nützlich sei, da so Einheitlichkeit über Rechtskreise hinweg geschaffen würde. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass sich bei einer Herabsetzung der Schwelle viele Fragen zur Anwendung des Standards ergeben würden. Er gab außerdem der Meinung Ausdruck, dass es widersinnig erscheine, dass ein Standard, der sich ausgeprägter Hochinflation widme, auf einen Schwellenwert von Hochinflation verweise.

 

Angabeninitiative - Zahlungsmittelbeschränkungen

Agendapapier 11

Hintergrund

Im Dezember 2014 hat der Board einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Angabeninitiative veröffentlicht, der auch Vorschläge zu Angaben zu Beschränkungen der Entscheidungsfreiheit eines Unternehmens in Bezug auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthielt. Als Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen hat der Board entschieden, diesen Teil des Entwurfs nicht zu finalisieren, sondern den Sachverhalt vorerst weiter zu prüfen und Rückmeldungen aus der Agendakonsultation 2015 abzuwarten.

Im Agendapapier 11B von der Sitzung im April 2016 ist eine Zusammenfassung der Rückmeldungen enthalten, die zum Entwurf, im Rahmen der Agendakonsultation und bei der Anlegerbefragung eingegangen sind. Eine Zusammenfassung der Rückmeldungen finden Sie unten. 

Der Stab erläuterte, dass der FASB im April 2016 einen Entwurf zu Zahlungsmittelbeschränkungen im Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung herausgegeben hat. Allerdings ist der Umfang begrenzter als vom Stab für den IASB vorgesehen.

Zweck dieser Sitzung war es, die Empfehlungen des Stabs im Hinblick darauf zu erörtern, wie mit dem Projekt fortgefahren werden soll.

Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen (Auszug aus der Zusammenfassung des Agendapapiers 11B vom April 2016)

Im Rahmen der Agendakonsultation hatten einige Anleger gefordert, mehr Angaben zur Liquidität zu leisten. Insbesondere war dort nach folgenden Angaben gefragt worden: (i) Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die zur freien Verwendung durch das Mutterunternehmen zum Berichtszeitpunkt zur Verfügung stehen, und Bestehen möglicher Beschränkungen hinsichtlich Zahlungsmitteläquivalenten und Zahlungsmitteln; (ii) zusätzliche Angaben zu finanziellen Schulden, und (iii) eine detailliertere Fälligkeitsanalyse.

Analyse des Stabs

Der Stab hat zwei Möglichkeiten identifiziert, wie der Board in diesem Projekt fortfahren kann. Er kann sich entweder nur Zahlungsmittelbeschränkungen widmen, oder er kann ein Forschungsprojekt zu Liquiditätsangaben aufnehmen

Zahlungsmittelbeschränkungen

Die Vorschläge zu Zahlungsmittelbeschränkungen waren im Entwurf zu den Änderungen an IAS 7 als Ergänzung zur Angabe einer Überleitung zu Schulden aus Finanzierungstätigkeiten enthalten. Anleger hatten sich für diese Vorschläge ausgesprochen, da diese ihnen Informationen dazu geboten hätten, inwieweit eine Aufrechnung der Zahlungsmittel gegen die Schulden aus Finanzierungstätigkeiten auf eine Nettoschuldensumme schließen lassen kann. Der Stab ist der Meinung, dass der Board die Vorschläge zu Zahlungsmittelbeschränkungen weiterentwickeln sollte. Unternehmen sollten verpflichtet werden, Folgendes zur Verfügung zu stellen: (i) narrative Beschreibung der Auswirkungen von regulatorischen, Steuer-, rechtlichen, Rückführungs- und anderen Bedingungen, die eine Beschränkung der Möglichkeit der Übertragung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zwischen Unternehmen des Konzerns darstellen; und (ii) Angabe der Beträge von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die solchen Beschränkungen unterliegen. Der Stab schlägt vor, dass auch erwogen werden sollte, solche Angaben auf andere liquide Vermögenswerte auszudehnen. Der Stab ist der Meinung, dass dieser Vorschlag es dem Board ermöglichen würde, zeitnahe Verbesserungen der Informationen zu Zahlungsmittelbeständen zur Verfügung zu stellen. Der Stab ist der Meinung, dass dieses Projekt Teil der Angabeninitiative sein sollte.

Forschungsprojekt zu Liquiditätsangaben

Der Stab war der Meinung, dass ein umfassenderes Projekt die Bedenken der Anleger sachgerechter adressieren könnte. Allerdings ergäben sich Überschneidungen mit den Projekten zur Kapitalflussrechnung und zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital. Insgesamt war der Stab der Meinung, dass das Verfolgen von schnellen Verbesserungen nicht ausschließen sollte, dass man ein umfassenderes Projekt aufnimmt.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab schlug dem Board folgenden Möglichkeiten vor:

  • Möglichkeit 1 — Finalisierung allein der Vorschläge zu Zahlungsmittelbeschränkungen als Projekt innerhalb der Angabeninitiative ohne weitere Untersuchungen zu Liquiditätsangaben;
  • Möglichkeit 2 - Finalisierung allein der Vorschläge zu Zahlungsmittelbeschränkungen als Projekt innerhalb der Angabeninitiative und detailliertere Untersuchungen zu Liquiditätsangaben zu einem späteren Zeitpunkt;
  • Möglichkeit 3 - keine Finalisierung allein der Vorschläge zu Zahlungsmittelbeschränkungen, sondern Aufnahme der Vorschläge in ein detaillierteres Forschungsprojekt zu Liquiditätsangaben; oder
  • Möglichkeit 4 - nichts tun (keine Finalisierung der Vorschläge zu Zahlungsmittelbeschränkungen und keine Aufnahme eines Forschungsprojekts zu Liquiditätsangaben).

Der Stab empfahl Möglichkeit 2 aus den in der Analyse genannten Gründen.

Entscheidung

Der Board stimmte mit leichter Mehrheit (8 zu 6 Stimmen) der Empfehlung des Stabs zu. Allerdings hängt der zweite Teil dieser Empfehlung (detailliertere Untersuchungen zu Liquiditätsangaben zu einem späteren Zeitpunkt) von der  allgemeinen Erörterung der Forschungsagenda am Donnerstag mit ab (Agendapapier 24A).

Erörterung durch den Board

Man war sich allgemein einig, dass es notwendig ist, mit dem Projekt fortzufahren, um die Bedenken zu adressieren, die von den Anlegern erhoben worden sind. Allerdings war man geteilter Meinung, wie dies am besten zu bewerkstelligen sei.

Einige Boardmitglieder waren der Meinung waren der Meinung, dass die Probleme nur gelöst werden können, wenn man ein umfassendes Projekt zu Liquidität aufnimmt. So müsste man beispielsweise Sachverhalte erwägen, die mit der Zentralisierung oder Dezentralisierung der Zahlungsmittelsteuerung zusammenhängen, sowie die Auswirkung für Banken mit vielen Tochtergesellschaften. Es gab auch Bedenken zur Machbarkeit eines solchen Projekts Wäre es zum Beispiel möglich, negative Anreize zu definieren? Und wie würde der Standard interpretiert und durchgesetzt? Andere sprachen sich für den vom Stab vorgeschlagenen Ansatz aus, weil der Board so kurzfristig auf die Bedürfnisse von Anlegern reagieren könne.

Der Stab wies darauf hin, dass die bisher durchgeführten Untersuchungen bereits ausreichen würden, um eine eng umrissene Änderung anzustoßen. Es sei allerdings notwendig, einige Feldversuche durchzuführen, um die Formulierung der Änderung zu prüfen. Der Stab wurde gebeten, die Definition von negativen Anreizen zu testen, weil diese während der Erörterung des Entwurfs viele Bedenken hervorgebracht hat. Der Stab wurde auch gebeten, die Vorschriften auf Liquidität auszudehnen und sich nicht nur auf Zahlungsmittelbeschränkungen zu konzentrieren.

In Bezug auf ein ähnliches Projekt des FASB hielt der Stab fest, dass der FASB von Unternehmen fordere, in einer Tabelle die Verfügbarkeit liquider Mittel anzugeben. Außerdem verwende der FASB das Wort Begrenzung anstelle von negativem Anreiz oder Beschränkung. Außerdem gibt es Vorschriften für narrative Angaben.

In Bezug auf eine mögliche Überschneidung mit dem EK/FK-Projekt hielt der Stab fest, dass einige Anleger nach mehr Informationen zu Verpflichtungen und Finanzierung gefragt hätten, sodass es zu Überschneidungen kommen könnte. Dies hieße aber nicht, dass beide Forschungsprojekte zusammenausgeführt werden müssten.

 

Abstand zwischen Agendakonsultationen

Agendapapier 24B

Hintergrund

In der Agendakonsultation 2015 war vorgeschlagen worden, den Abstand zwischen Agendakonsultationen von drei auf fünf Jahre auszudehnen. In diesem Agendapapier analysierte der Stab die eingegangenen Rückmeldungen. Der Board sollte über die Empfehlungen des Stabs entscheiden.

Analyse des Stabs

Der Stab ging in seiner Analyse auf zwei Themen weiter ein:

Zielsetzung der Agendakonsultation

Es gab wenig Rückmeldungen in diesem Bereich, und es wurden keine Bedenken erhoben. Diejenigen, die antworteten, hoben hervor, dass die Agendakonsultation wichtig sei, weil sie die Möglichkeit biete, sich zu den Prioritäten und zum Arbeitsprogramm zu äußern.

Abstand zwischen Agendakonsultationen

Zu diesem Punkt gab es geteilte Ansichten. Diejenigen, deren Hauptaugenmerk auf der Priorisierung und der langfristigen Strategie lag, sprachen sich für eine Ausweitung des Abstands aus. Diejenigen, denen eine zeitnahe Reaktion auf neue Sachverhalte wichtig ist, zogen einen kürzeren Abstand vor. Folgende Punkte wurden kommentiert:

  • Erforderliche Zeit, um ein größeres Projekt abzuschließen: Viele Stellungnehmende unterstützten in diesem Zusammenhang eines Ausweitung des Abstands auf fünf Jahre, da es normalerweise länger dauert, um eine größeres Forschungsprojekt und das nachfolgende größere Projekt auf Standardebene abzuschließen; außerdem wurde der Meinung Ausdruck verliehen, dass dies den Board und die Interessengruppen ermutigt, langfristiger zu denken.
  • Notwendigkeit zeitnaher Reaktion: In diesem Zusammenhang waren viele Stellungnehmende der Meinung, dass ein kürzerer Abstand notwendig sei, damit der Board sachgerecht auf neu aufkommenden Themen reagieren kann.
  • Zwischenzeitliche Änderungen am Arbeitsprogramm: Die erhaltenen Rückmeldungen besagen, dass der Board zusätzliche Schritte unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass sein Arbeitsprogramm relevant bleibt; es gäbe andere Wege, wie der Board neue Sachverhalte identifizieren kann (bspw. Überprüfungen nach der Einführung oder Sachverhalte, die dem IFRS Interpretations Committee zur Kenntnis gebracht werden).
  • Interne Überprüfung des Arbeitsprogramms: Bei diesem Punkt gab es geteilte Ansichten, weil zwar einige Stellungnehmende sagten, dass der Board auch regelmäßig seine eigenen Überprüfungen des Arbeitsprogramms vornehmen sollte (bspw. jährlich und unabhängig davon, ob der Abstand der Konsultationen ausgedehnt wird), andere aber der Meinung waren, dass solche Zwischenüberprüfungen auch öffentlich sein sollten.
  • Verstrichene Zeit zwischen Konsultationen: Viele Stellungnehmende wiesen darauf hin, dass der Abstand zwischen Agendakonsultationen derzeit nicht drei Jahre beträgt - zwischen den Agendakonsultationen 2011 und 2015 hätten vier Jahre gelegen; also wurden Bedenken ausgedrückt, dass bei Ausdehnung des Intervalls auf fünf Jahre die tatsächlich verstrichene Zeit zwischen Konsultationen sehr viel größer sein würde.
  • Belastung für Board und Anwender: Eine Reihe von Anwendern hat darauf hingewiesen, dass der Prozess sowohl für die Stellungnehmenden als auch für den Board belastend sei, da er viele Ressourcen und eine hohe Bereitschaft zu kommentieren erfordere.
  • Verknüpfung mit der Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder: Bei diesem Thema gab es geteilte Ansichten - einige Stellungnehmende waren der Meinung, dass die Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder der Agendakonusltation vorausgehen sollte, da dann der Board die Strategie der Treuhänder in seinem Arbeitsprogramm widerspiegeln könne; andere waren der Ansicht, dass die beiden Konsultationen vermutlich denselben Schwerpunkt hätten und gleichzeitig durchgeführt werden sollten.
  • Verknüpfung mit der Amtszeit der Vorsitzenden: Einige Stellungnehmende waren der Ansicht, dass eine solche Angleichung sinnvoll sei, da ein neuer Vorsitzender sicher auch ein neues Arbeitsprogramm vorschlagen wolle.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, den Abstand zwischen Agendakonsultationen aus den oben genannten Gründen auf fünf Jahre auszuweiten. Wenn diesem Vorschlag zugestimmt würde, wird der Stab bei der Sitzung der Treuhänder im Mai 2016 vorschlagen, dass das Handbuch für den Konsultationsprozess entsprechend geändert wird.

Entscheidung

Alle Boardmitglieder sprachen sich für die Empfehlung des Stabs aus.

Erörterung durch den Board

Während der Diskussion wurden keine bedeutenden Anmerkungen oder Bedenken zum Ausdruck gebracht. Die Empfehlung des Stabs wurde allgemein unterstützt.

 

Mögliche neue Themen

Agendapapier 24C

Hintergrund

Im Rahmen der Agendakonsultation war auch dazu aufgefordert worden, neue Themen zu nennen, derer sich der Board ggf. annehmen könnte oder sollte. Der Baord hat diese Vorschläge im April 2016 erörtert und den Stab gebeten, bei zehn dieser Themen weitere Infornmationen vorzulegen. Dieses Agendapapier bietet eine jeweilige Beschreibung des Projekts und Anmerkungen des Stabs zu den jeweilig möglichen nächsten Schritten. Der Board wird nicht um fachliche Entscheidungen gebeten werden.

Analyse des Stabs

Der Stab hat die folgenden möglichen Themen identifiziert:

  • IFRS-Berichterstattung durch Tochterunternehmen — Der Stab erläuteterte, dass in einigen Stellungnahmen vorgeschlagen worden war, dass der Board einen Ansatz einführt, der auf den vollständigen Ansatz- und Bewertungsprinzipien der IFRS aufbaut, aber reduzierte Angabevorschriften hat. Es gibt Unternehmen, die zwar die Definition eines KMU erfüllen, aber für die die Anwendung des IFRS für KMU nicht in Frage kommt, weil sie zwecks Berichterstattung an das Mutterunternehmen und die Konsolidierung durch dieses die vollen IFRS anwenden müssen. Der Stab war der Meinung, dass der Board einen Ansatz erörtern könnte, bei dem die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der vollen IFRS mit den Angabevorschriften des IFRS für KMU kombiniert werden. Allerdings müssten einige Änderungen an den Angabevorschriften vorgenommen werden, um sie an die Ansatz- und Bewertungsvorschriften anzupasssen. Als nächsten Schritt schlug der Stab vor, Untersuchungen vorzunehmen, um herauszufinden, ob diese Idee überhaupt machbar ist.
  • Variable und bedingte Gegenleistungen für den Erwerb von Vermögenswerten — Der Stab hielt fest, dass dieser Sachverhalt sich auf die Bilanzierung variabler und bedingter Gegenleistungen für Vermögenswerterwerbe außerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen bezieht. Das Interpretations Committee ist nicht in der Lage gewesen, eine Schlussfolgerung zu allen betroffenen Sachverhalten zu ziehen, weil die Vorschriften diesbezüglich in den Standards unzureichend sind. Der Stab ist der Meinung, dass die Erörterungen des Interpretations Committee, die Ergebnisse von Einbindungsveranstaltungen und die Ergebnisse der Agendakosultation zeigen, dass diese ein wichtiger Sachverhalt ist, der weit verbreitet ist. Daher war der Stab der Meinung, dass der Board erwägen sollte, ein Projekt auf seine Agenda zu nehmen, um dieses Problem zu adressieren.
  • Risikoteilung / Zusammenarbeitsvereinbarungen — Der Stab wies darauf hin, dass für die Zwecke dieses Papiers das Thema auf Vereinbarungen fokussiert wurde, die Aktivitäten betreffen, um es vom vorigen Thema abzugrenzen, das dem Erwerb von Vermögenswerten gilt. Der Stab erläuterte, dass in einer der eingegangenen Stellungnahmen als ein Grund genannt wurde, warum diese Vereinbarungen schwer zu bilanzieren sind, dass diese Vereinbarungen auf Risikoteilung basieren, während der Board in den jüngeren Verlautbarungen Kontrolle als Schwerpunkt gewählt hat, einschließlich einer möglichen Teilung von Kontrolle. Der Stab war der Meinung, dass die Notwendigkeit eines Projekts zu Risikoteilung / Zusammenarbeitsvereinbarungen erwogen werden könnte, nachdem das Projekt zu variablen und bedingten Gegenleistungen abgeschlossen ist.
  • Beurteilung der Notwendigkeit, IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen zurückzuziehen — Der Stab erläuterte, dass IAS 26 1987 herausgegeben und seitemdem nicht wieder überarbeitet wurde. Bedenken hinsichtlich der Relevanz des Standards würden immer wieder einmal erhoben. Der Stab empfahl, dass der Board einen Vorschlag veräffentlicht, IAS 26 zurückzuziehen.
  • Digitale Währungen einschließlich Kryptowährungen — Der Stab erläuterte, dass eine digitale Währung als eine online Währung angesehen werden kann, die genutzt werden kann, um Transaktionen zu erfüllen. Die Verwendung von digiatlen Währungen nimmt in der Wirtschaftspraxis zu. Der Stab empfahl, auf die Standardsetzer zuzugehen, die dieses Thema aufgebracht haben, und mit ihrer Hilfe zu bestimmen, ob ein Forschungsprjekt erforderlich ist.
  • Allgemeine Prinzipien für separate Abschlüsse — Der Stab wies darauf hin, dass in den IFRS wenig Bezug auf separate Abschlüsse genommen wird. 2014 veröffentlichte eine Gruppe europäischer Standardsetzer ein Diskussionspapier zum Thema separater Abschlüsse, in dem drei Finanzberichterstattungsbereiche identifiziert wurden, die weiterer Erörterung würdig seien: Bewertung von Beteiligungen, Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer kontrolle einschließlich Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle im separaten Abschluss sowie Angaben im separaten Abschluss. Der Stab war der Meinung, dass der Board eine erste vorläufige Beurteilung des Themas vornehmen und die Bedürfnisse von Adressaten von separaten Abschlüssen erwägen sollte.
  • Allgemeine Prinzipien für kombinierte Abschlüsse — Der Stab wies darauf hin, dass es eine Reihe von Gründen gebe, aus denen kombinierte Abschlüsse erforderlich würden. Der Stab war der Meinung, dass die im Entwurf zum Rahmenkonzept vorgeschlagene Beschreibung deutlich machen wird, dass kombinierte Abschlüsse im Einklang mit den IFRS erstellt werden können. Im Rahmenkonzeptentwurf werden kombinierte Abschlüsse als "Abschlüsse, die für zwei oder mehr Unternehmen erstellt werden, die keine Mutter-Tochter-Beziehung miteinander aufweisen, erstellt werden" beschrieben. Der Sachverhalt wurde nur in zwei Stellungnahmen aufgegriffen. Sollte der Board sich dennoch für eine weitere Untersuchung des Sachverhalts entscheiden, schlug der Stab vor, dass er sich zuerste folgenden Aspekten widmet: (i) Warum sind kombinierte Abschlüsse erforderlich und (ii) welche praktischen und konzeptionellen Sachverhalte ergeben sich in der Stellung und Nutzung kombinierter Abschlüsse?
  • Geschäftsvorfälle ohne Gegenleistung einschließlich solcher mit Regierungen — Der Stab erläuterte, dass in einigen Stellungnahmen darauf hingewiesen worden sei, dass nicht gegenseitige Aspekte einiger Geschäftsvorfälle diese von anderen Arten von Geschäftsvorfällen unterscheidet auf den Mangel einer wirtschaftlichen Begründung für diese Geschäftsvorfälle durch die beitragende Partei hinweisen und eher eine andere Motivation (bspw. sozial oder politisch) widerspiegeln könnte. Der Stab war der Meinung, dass ein Recht oder eine Verpflichtung einen anderen Charakter aufweisen kann, wenn der Ursprung dieses Rechts oder dieser Verpflichtung ein anderer ist (bspw. rechtlich im Unterschied zu vertraglich).
  • Überprüfung von IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand — Der Stab erläuterte, dass schon seit langer Bedenken erhoben werden, ob IAS 20 im Einklang mit dem Rahmenkonzept steht. Allerdings sprach sich der Stab gegen eine umfassende Überprüfung von IAS 20 aus, da in diesem Bereich nicht viel Unterstützung zum Ausdruck gebracht werde.
  • Relevanz des Verweises auf die Verlautbarungen anderer Standardsetzer im Rahmen der Hierarchie in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler — Der Stab sprach sich gegen Arbeiten in diesem Bereich aus. Er war der Meinung, dass die Hierarchie in IAS 8 hinreichend bei der Entwicklung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode hilft, wenn in den IFRS nicht ausreichend Leitlinien für einen bestimmten Geschäftsvorfall oder anderes Ereignis oder andere Bedingung vorliegt.

Entscheidung

Es wurden keine Entscheidungen gefällt. Der Board wird eine allgemeine Erörterung der Forschungsagenda am Donnerstag vornehmen (Agendapapier 24A).

Erörterung durch den Board

Der Stab konzentrierte sich bei den Erörterungen auf die ersten drei Projekte, weil dies diejenigen sind, bei denen er weitere Untersuchungen empfiehlt.

Allgemein wurden keine bedeutenden Anmerkungen oder Bedenken vorgebracht.

In Bezug auf das erste Projekt wurde angemerkt, dass es notwendig sei, eine klare Zielsetzung für das Projekt zu haben. Es sei wichtig, zu bestimmen, ob es beabsichtigt ist, im Rahmen dieses Projekts Unternehmen einzufangen, die KMU sein könnten, oder ob es darum geht, börsennotierten Unternehmen zu gestatten, weniger Angaben zu leisten. Unter anderem wurden Bedenken vorgebracht, dass die zweite Möglichkeit die IFRS-Übernahme gefährden könne und eine dritte Ebene der IFRS-Berichterstattung einführen könne.

Es gab wenig Anmerkungen zu den anderen Projekten: (i) ein Boardmitglied wies darauf hin, dass Unternehmen aus aufstrebenden Volkswirtschaften mehr Untersuchungen zu Zuwendungen der öffentlichen Hand erwarten würden; (ii) ein Boardmitglied sprach sich dagegen aus, keine weiteren Arbeiten hinsichtlich der IAS 8-Hierarchie durchzuführen, weil diese notwendig seien, die Auswirkungen der größeren Verbreitung der IFRS im Vergleich zum Veröffentlichungszeitpunkt von IAS 8 zu beurteilen - insbesondere da nun weniger andere Rechnungslegungssysteme zur Verfügung ständen.

 

Rohstoffindustrien, immaterielle Vermögenswerte sowie Forschung und Entwicklung

Agendapapier 24D

Hintergrund

Der Zweck dieser Sitzung war es, die Rückmeldungen zu erörtern, die zum Forschungsprojekt zu Rohstoffindustrien, immateriellen Vermögenswerte sowie Forschung und Entwicklung im Rahmen der Agendakonsultation 2015 eingegangen sind. Der Board wurde nicht um fachliche Entscheidungen gebeten. Der Stab wies darauf hin, dass das Projekt auf der Agenda des IASB derzeit als inaktives Projekt geführt wird.

Erhaltene Rückmeldungen

Der Stab erklärte, dass die Mehrheit der Stellungnehmenden dieses Projekt als niedrige Priorität eingeordnet hat. Auch die Online-Befragung hat ein ähnliches Ergebnis geliefert. In Bezug auf immaterielle Vermögenswerte und Forschung und Entwicklung haben die Stellungnehmenden, die sich für eine hohe Priorität aussprachen, folgende Argumente ins Feld geführt: (i) immaterielle Vermögenswerte sind von zunehmender Wichtigkeit, aber werden nur sehr begrenzt in der Bilanz eines Unternehmens erfasst; (ii) es gibt Uneinheitlichkeiten bei der bilanziellen Behandlung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten und denjenigen, die intern erzeugt werden, und (iii) es gibt einen gewissen Widerspruch zu der Vorschrift, Entwicklungskosten zu aktivieren. In Bezug auf die Rohstoffindustrien brachten die Befürworter einer hohen Priorität folgende Punkte an: (i) in einigen Rechtskreisen ist diese Branche von ausnehmender Bedeutung, und auch mit der zunehmenden Übernahme der IFRS durch weniger industrialisierte Länder wird sich ein bestimmter größerer Bedarf an Leitlinien ergeben; und (ii) IFRS 6 ist ein begrenzter und als Übergangslösung gedachter Standard, unter dem es möglich wurde, dass sich Abweichungen in der Praxis ergeben.

Analyse des Stabs

Der Stab war der Meinung, dass die vorgebrachten Argumente nicht ausreichen, um diesen Sachverhalt zu einem dringenden Thema zu machen. Seiner Meinung nach ergeben die Hinweise in IFRS 6 in Bezug auf die Ausnahme von der Hierarchie in IAS 8 und der temporäre Charakter des Standards durchaus einen Grund, diesen zu überprüfen, aber es würde sich um ein Projekt handeln, das verfolgt werden sollte, wenn Ressourcen frei werden - und dies wird nach Meinung des Stabs nicht vor dem Ende des Zeitrahmens der Fall sein, über den im Rahmen der Agendakonsultation 2015 verhandelt wird.

Entscheidungen

Es wurden keine Entscheidungen gefällt. Der Board wird eine allgemeine Erörterung der Forschungsagenda am Donnerstag vornehmen (Agendapapier 24A).

Erörterung durch den Board

Verschiedene Boardmitglieder sprachen sich dafür aus, Exploration im Rohstoffsektor von anderen Voruntersuchungen ins anderen Branchen wie beispielsweise der Pharmabranche zu trennen. Sie waren der Meinung, dass es besser sei, ein eng umrissenes Projekt zu haben als allgemein die Sachverhalte im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung zu untersuchen. 

Verschiedene Boardmitglieder gaben einer Meinung Ausdruck, die vom Vorsitzenden unterstützt wurde: Das Projekt zu Rohstoffindustrien sei nicht nur für direkt betroffene Länder von ausnehmender Bedeutung, sondern generell, da die Wertpapiere der Unternehmen aus diesen Ländern an den meisten großen Kapitalmärkten gehandelt werden. Es gebe da Abweichungen in der Praxis, die als bestehendes Problem dringend behandelt werden müssten; allerdings könnte dies eine lange Zeit in Anspruch nehmen.

Verschiedene mögliche Lösungen wurden vorgeschlagen, darunter auch die Entwicklung eines Angaberegimes und erst dann Übergang auf Fragen im Zusammenhang mit Ansatz und Bewertung.

 

Equity-Methode

Agendapapier 26

Hintergrund

Zweck dieses Agendapapiers war es, eine Analyse der Rückmeldungen aus der Agendakonsultation zum Forschungsprojekt zur Equity-Methode zu bieten. Außerdem lagen Ergebnisse aus der Befragung der Anleger vor. Der Stab analysierte alle Rückmeldungen und sprach Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in diesem Projekt aus.

Das Forschungsprojekt ist von eng umrissenem Umfang und gilt Anwendungsproblemen der Vorschriften bezüglich der Vorschriften zur Equity-Methode in IAS 28. Der Stab hat seine vorläufig entwickelten Vorschläge auch mit ASAF erörtert. Nach diesen Vorschlägen sollen in IAS 28 die Vorschriften in Bezug auf zwei Aspekte gestrichen werden: (a) Bilanzierung des Unterschieds zwischen den Kosten einer Beteiligung und dem Anteil am beizulegenden Nettovermögenswert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des Beteiligungsunternehmens als entweder Geschäfts- oder Firmenwert oder Gewinn und (b) Erfassung von Gewinnen oder Verlusten aus Transaktion mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture im Abschluss nur bis zu dem Grad der Anteile unbeteiligter Anleger am assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Der Stab gab zu verstehen, dass ASAF diese Vorschläge zurückgewiesen habe, das sie von der herkömmlichen Sichtweise abweichen, dass die Equity-Methode eine Einzeilenkonsolidierung darstellt.

Rückmeldungen aus der Agendakonsultation

Der Stab erläuterte, dass in den meisten Stellungnahmen zur Agendakonsultation dieses Projekt als von hoher Wichtigkeit aber niedriger bis mittlerer Dringlichkeit eingeordnet worden sei. Regional seien die Rückmeldungen sehr unterschiedlich gewesen. Für das Projekt sei angeführt worden, dass die Anwendung der Equity-Methode aufgrund von zwei Faktoren zunehme: (i) IFRS 11 und (ii) Gestattung der Anwendung der Equity-Methode in separaten Abschlüssen. Der Stab ist zu keiner gemeinsamen Sichtweise gelangt, wie mit dem Projekt fortgefahren werden soll. Einige Stellungnehmende hatten sich für eine umfassende Überprüfung von IAS 28 ausgesprochen, während andere der Meinung waren, dass sich der IASB auf bestimmte Anwendungsprobleme konzentrieren sollte. Für eine umfassende Überprüfung wurden folgende Argumente ins Feld geführt: (i) es ist notwendig, sich den konzeptionellen Grundlagen der Equity-Methode anzunehmen, einschließlich der Fragen, ob die Equity-Methode eine Einzeilenkonsolidierung darstellt, der Bedeutung von bedeutendem Einfluss und der Beziehung wischen der Equity-Methode und Kontrolle; (ii) die Methode der Berechnung der Equity-Methode ist überdenkenswert; (iii) man muss sich fragen, wie Adressaten die Informationen verstehen, die im Rhamender Equity-Methode zur Verfügung gestellt werden; und (iv) es gilt zu untersuchen, ob andere Methoden entscheidungsnützlichere Informationen liefern können.

Rückmeldungen aus der Anlegerbefragung

Auch hier gilt, dass die meisten Befragten dieses Projekt als von hoher Wichtigkeit aber undringlich einordneten. Die meisten dieser Stellungnehmenden waren der Meinung, dass es hilfreich wäre, wenn das Unternehmen, das Beteiligungen hält, bessere Informationen über das Nettovermögen des Beteilungungsunternehmens zur Verfügung stellt. eine klare Meinung, wie mit diesem Projekt fortgefahren werden soll, lies sich aus den Stellungnahmen nicht entnehmen.

Analyse des Stabs

Auf Grundlage der Stellungnahmen hat der Stab die folgenden Vorschläge entwickelt, wie mit dem Projekt fortgefahren werden kann:

  • Alternative 1 — Fortsetzung des Projekts mit begrenztem Umfang
  • Alternative 2 — begrenzte weitere Einbindungsveranstaltungen mit Anlegern
  • Alternative 3 — Durchführung einer grundlegenden Überprüfung der Equity-Methode
  • Alternative 4 — Sammlung von Informationen aim Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

Empfehlungen des Stabs

Der Stab schlug die folgenden Lösungsbestandteile vor:

a) der Board schiebt weitere Arbeiten am Forschungsprojekt zur Equity-Methode auf, bis die Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 durchgeführt werden;

b) im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von  IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sollte insbesondere um Rückmeldungen zu den Informationsbedürfnissen von Anlegern im Bezug mit der Anwendung der Equity-Methode gebeten werden; und

c) der Board erwägt den Umfang des Projekts nach der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12.

Entscheidung

Der Board unterstützte sie Empfehlung des Stabs.

Erörterung durch den Board

Die Mehrheit der Boardmitglieder gab an, dass sie den Empfehlungen des Stabs zustimmt. Schwerpunkt der Diskussion waren weitestgehend der Zeitpunkt und der Umfang der Überprüfung nach der Einführung. Der Stab stellte Folgendes klar: (i) nach den Rückmeldungen von ASAF letzten Juni (es war empfohlen worden, auf die Agendakonsultation zu warten) hat der Stab keine weiteren Arbeiten am Projekt vorgenommen; (ii) im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung würden Fragen gestellt, deren Schwerpunkt darauf liegt, die Informationsbedürfnisse der Adressaten im Zusammenhang mit der Equity-Methode zu eruieren; (iii) die Informationen würde genutzt, um Probleme zu identifizieren, und es würden sich vermutlich Sachverhalte herausschälen zu den verschiedenen Bereichen, in denen die Equity-Methode genutzt wird (Joint Ventures, assoziierte Unternehmen und separate Abschlüsse); (iv) im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung würden keine direkten Fragen zur Wirkungsweise der Equity-Methode gestellt, man würde aber versuchen, die Bedürfnisse der Adressaten zu bestimmen, die dann mit den Informationen kombiniert würden, die der Stab bereits eruiert hat (einschließlich einer Analyse von Forschungspapieren); (v) in Bezug auf die zeitliche Planung sei davon auszugehen, dass die Überprüfung nach der Einführung Ende 2016 aufgenommen werden soll, und es würde einige Monate dauern, eine Empfehlung auszusprechen; und (vi) zu diesem Zeitpunkt kann der Stab nicht vorhersagen, ob das Ergebnis einer Überprüfung nach der Einführung ein Diskussionspapier oder ein Entwurf sein würde.

Hauptbedenken des Boards war die Frage, ob die Überprüfung nach der Einführung dabei helfen würde, die Probleme mit der Wirkungsweise bei der Anwendung der Equity-Methode zu lösen. Der Stab antwortete, dass es schwierig sei, auch nur irgendein Problem durch eng umrissene Änderungen zu beheben. Er hielt auch fest, dass es mehr Informationen zusammentragen müsse, um dem Board Lösungsmöglichkeiten vorstellen zu können. Andere Boardmitglieder hielten fest, dass die Probleme jenseits der Wirkungsweise läge, da Probleme in Bezug auf die Wirkungsweise seit vielen Jahren bekannt seien und die Unternehmen wüssten, wie mit diesen umzugehen sei.

Einige Boardmitglieder baten den Stab darum, auch Fragen aufzunehmen, die sich auf das Wesen der Equity-Methode beziehen (ob es sich beispielsweise um eine Einzeilenkonsolidierung handelt oder eine Bewertungsmethode). Der Stab war der Meinung, dass diese Frage in einem weiteren Schritt nach der Überprüfung nach der Einführung untersucht werden könne. Eine weitere Bitte war, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 und IFRS 10/11/12 zur selben Zeit anzustoßen. Ein Boardmitglied war der Meinung, dass es gemeinsame Probleme gebe, da es nicht notierte Eigenkapitalbeteiligungen gebe, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssten.

 

Definition eines Geschäftsbetriebs

Agendapapier 13

Hintergrund

Zweck dieser Sitzung war es, die Rückmeldungen zu erörtern, die Rahmen der Agendakonsultation zum Forschungsprojekt zur Definition eines Geschäftsbetriebs eingegangen sind. Der Board wurde nicht um fachliche Entscheidungen gebeten.

Der Stab hielt fest, dass, während dieses Arbeitspapier geschrieben wurde, sich der Entwurf bereits in der endgültigen Abstimmungsphase vor der Publikation befand.

Analyse des Stabs

Der Stab erläuterte dass in der Mehrheit der Stellungnahmen dieses Projekt als von mittlerer bis hoher Wichtigkeit und mittlerer bis hoher Dringlichkeit eingeordnet worden sei. Die folgenden Gründe wurde diese Einordnung vorgebracht: (i) Probleme bei der Anwendung von IFRS 3; (ii) bedeutende Unterschiede bei der Bilanzierung, wenn ein Geschäftsbetrieb oder wenn eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wird; (iii) begrenzte Leitlinien in IFRS 3; und (iv) Probleme bei der Interpretation und Vergleichbarkeit der sich ergebenden Informationen aufgrund der unterschiedlichen bilanziellen Behandlung von Geschäftsbetrieben und Gruppen von Vermögenswerten.

In den Stellungnahmen war Folgendes vorgeschlagen worden: (i) der Board sollte die identifizierten Probleme mit gezielten Verbesserungen adressieren; (ii) die Konvergenz mit US-GAAP sollte erhalten bleiben; (iii) auf lange Sicht sollte der Board danach streben, die Unterschiede bei der bilanziellen Behandlung von Geschäftsbetrieben und Gruppen von Vermögenswerten abzuschaffen; und (iv) der Board sollte zusätzliche Leitlinien und erläuternde Beispiele zur Verfügung stellen.

Entscheidungen

Es wurden keine Entscheidungen gefällt. Der Board wird eine allgemeine Erörterung der Forschungsagenda zum Abschluss der Diskussionen zur Agendakonsultation vornehmen (Agendapapier 24A).

Erörterung durch den Board

Während der Erörterung wurden keine bedeutenden Anmerkungen gemacht.

 

Entwicklung eines vorläufigen Arbeitsplans

Agendapapier 24A

Hintergrund

Zweck dieser Sitzung war es, zu erörtern, welche Auswirkungen die Rückmeldungen aus der Agendakonsultation auf die Agendasetzung  des IASB hat. Die Analyse des Stabs berücksichtigt auch Rückmeldungen, die die Treuhänder auf ihre Bitte um Rückmeldungen zur Struktur und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung erhalten haben.

Die allgemeinen Rückmeldungen zur Agendakonsultation und mögliche Auswirkungen auf die Agendasetzung wurden bereits in den Agendapapieren 24A und 24B im März 2016 und den Agendapapieren 24B und 24C im April 2016 erörtert.

In dieser Sitzung wurde der Board um Meinungsäußerungen zu folgenden Punkten gefragt: (a) Ob der Board der Vorgehensweise bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms billigt; (b) ob er Anmerkungen zum vorgeschlagenen Arbeitsprogramm hat; (c) welche Informationen dem IFRS-Beirat für seine Diskussion des vorgeschlagenen Arbeitsprogramm zur Verfügung gestellt werden sollen; und (d) ob es bestimmte Themen gibt, zu denen der Beirat bei seiner Sitzung im Juni 2016 gezielt befragt werden soll.

Das Agendapapier für die Sitzung enthielt auch drei Anhänge: Anhang A – Entwurf des Arbeitsprogramms zwecks Diskussion bei der Sitzung; Anhang B – Priorisierung der einzelnen Forschungsprojekte; und Anhang C – Stand der Umsetzungsprojekte am 22. April 2016.

a) Rückmeldungen, die Einfluss auf die Entwicklung des Arbeitsprogramms hatten

Die wesentlichen Rückmeldungen zur Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, die der Stab den Stellungnahmen zur Agendakonsultation entnommen hat, waren die folgenden: (i) der Abschluss der Projekte zu Leasingverhältnissen (inzwischen abgeschlossen) und zu Versicherungsverträgen sollten oberste Priorität haben; (ii) es ist wichtig, dass die IFRS weiterhin prinzipienbasiert sind; (iii) die Angabeninitiative ist vielen Stellungnehmenden sehr wichtig; (iv) der Board sollte den Schwerpunkt auf die Pflege der Standrads und deren Umsetzung legen; (v) es gibt große Unterstützung für einen evidenzbasierten Ansatz im Hinblick auf Forschungsprojekte; (vi) die Einführung der Überprüfung nach der Einführung von Standards wurde begrüßt; und (vii) es wurde in verschiedenen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Agendakonsultation keinen Bezug auf den IFRS für KMU genommen hat.

Bei der Online-Befragung von Anlegern ergaben sich zwei wesentliche Punkte: (i) der Board sollte sein Augenmerk bei Projekten auf Standardebene auf Themen legen, die der Verbesserung der Relevanz der Rechnungslegung dienen, und sich nicht so sehr auf Themen einlassen, die einzelnen Arten von Geschäftsvorfällen gelten; und (ii) die Anleger sprechen sich dafür aus, dass der Board denjenigen Themen eine hohe Priorität einräumt, die eine deutliche Verbesserung der Informationen mit sich bringen, die die Anleger erhalten.

Der Stab wies darauf hin, dass eine klare Botschaft in den Rückmeldungen zur Agendakonsultation und im Rahmen des Fragebogens gewesen sei, dass die Stellungnehmenden den jüngsten Grad der Änderungen an den IFRS als Belastung empfunden hätten. In verschiedenen Stellungnahmen war angeregt worden, dass bei der Setzung seines Arbeitsprogramms der Board ein oder mehrere Themen identifizieren sollten; so sei ein Rahmen für den Prozess und ein Kontext für die Stellungnehmenden gegeben. Darüber hinaus hatten verschiedene Stellungnehmende vorgeschlagen, dass die Strategie des Boards für seine Agendasetzung in Einklang mit den Zielen der Treuhänder gebracht werden sollte, wie sie in deren Überprüfung der Wirksamkeit und der Struktur der Organisation zum Ausdruck gebracht worden seien. Der Stab war der Meinung, dass eine Neuausrichtung der Aktivitäten des Boards weg von großen Projekten hin zur Pflege bestehender Standrads und Hilfe bei deren Umsetzung wie von vielen Antwortenden gefordert die Belastung durch konstante Änderungen für alle Beteiligten reduzieren würde.

b) Ressourcenausstattung und Möglichkeiten des Boards, seinem Arbeitsprogramm gerecht zu werden

In der Bitte um Rückmeldungen waren keine Angaben zu den verfügbaren Ressourcen gemacht worden, und in einigen Stellungnahmen waren dazu Anmerkungen gemacht worden. In Agendapapier 24B hatte der Stab empfohlen, dass das Board seinen Vorschlag aus der Bitte um Rückmeldungen bekräftigt, dass der Abstand zwischen zwei Agendakonsultationen von drei auf fünf Jahre ausgedehnt werden soll. Der Stab ist der Meinung, dass dann gilt, dass der Board in der Lage ist, mit den vorhandenen Ressourcen das Arbeitsprogramm zu bewältigen, ohne dass alle Beteiligten überwältigt werden.

c) Vorschlag eines Arbeitsprogramms 2017-2012

Auf seinen Sitzungen im März und April erörterte der Board die Priorisierung von Forschungsprojekten allgemein sowie die Rückmeldungen zur Wichtigkeit und Priorisierung der einzelnen Forschungsprojekte. Diese Diskussionen wurden bei einzelnen Sitzungen im Mai fortgesetzt (s. Sitzungsmitschriftabschnitte am Anfang dieser Seite). Als Ergebnis dieser Diskussionen ist der Stab zu dem Schluss gekommen, dass die folgenden Forschungsprojekte im Zeitraum 2017-2021 aktiv verfolgt werden sollten:

Projekt

Anmerkungen/Begründungen

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

In vielen Stellungnahmen aus einer großen Bandbreite von Rechtskreisen als von hoher Priorität eingeordnet und auch von aufstrebenden Volkswirtschaften von großer Bedeutung

Angabeninitiative

Das am stärksten priorisierte Projekt in der Agendakonsultation und als zweitwichtigstes Projekt in den Online-Befragung

Dynamisches Risikomanagement

Für betroffene Unternehmen von grundlegender Bedeutung

Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital

Grundlegendes Thema für Betroffene

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Ein hoch priorisiertes Projekt in den Stellungnahmen

Hauptbestandteile des Abschlusses

Der Umfang und die Zielsetzung dieses Projekts werden derzeit bestimmt; als von hoher Wichtigkeit in den meisten Stellungnahmen genannt

Im Agendapapier werden auch die Projekte aufgeführt, die derzeit ruhen sollen - weil sie von anderen Aktivitäten abhängen, weil derzeit keine Ressourcen vorhanden sind (die aber jederzeit aktiviert werden können) oder weil keine Aktivitäten in der Zeit zwischen 2017 und 2021 erwartet werden. In der ersten Kategorie befinden sich die Projekte zur Equity-methode und die grundlegende Überprüfung von IAS 37; in der zweiten Kategorie sind die Projekte zu Fremdwährungswechselkursen, Mechanismen für die Schadstoffbepreisung, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, KMU, die Tochterunternehmen sind sowie variable und bedingte Gegenleistungen; in der dritten Kategorie befindet sich das Projekt zu Rohstoffindustrien, wo derzeit keine weiteren Arbeiten geplant sind. Der Stab erklärte außerdem, dass die folgenden vier Projekte aus dem Forschungsprogramm genommen werden sollen: Umrechnung von Fremdwährungen, Hochinflation, Ertragsteuern sowie immaterielle Vermögenswerte und Forschung und Entwicklung.

Nächste Schritte

Der Stab schlug vor, Materialien, die auf diesem Agendapapier basieren, dem IFRS-Beirat bei seiner Sitzung im Juni vorzustellen, damit dieser sie erörtern kann. Die Rückmeldungen des IFRS-Beirats wiederum sollen dann dem Board bei seiner Sitzung im Juli 2016 vorgestellt werden, damit dann auf der Grundlage von dessen Erörterungen ein endgültiges Arbeitsprogramm erarbeitet werden kann.

Entscheidungen

Der Board fällte keine Entscheidungen zu einzelnen Projekten. Es wurde nur entschieden, dass die folgenden Projekte zunächst einmal zurückgestellt werden sollen (als nicht aktive Projekte, die wieder aktiviert werden können, wenn Ressourcen verfügbar werden sollten): (i) Rohstoffindustrien; (ii) Hochinflation; und (iii) Pensionspläne - Projekt für hybride Pläne (erörtert in Agendapapier 15). Der Stab wird diese vorläufigen Entscheidungen ASAF vorstellen und dort Rückmeldungen einholen.

Erörterung durch den Board

Schwerpunkt der Diskussion war im Wesentlichen wie das Arbeitsprogramm dargestellt werden soll. Dabei ging es beispielsweise um die Kategorisierung von Projekten und Ressourcen. Die Anmerkungen bezogen sich im Wesentlichen auf die Strategie. Die Erörterung der einzelnen Projekte war sehr kurz, und die Boardmitglieder hatten keine Möglichkeit, zu den einzelnen Projekten Stellung zu nehmen.

Obwohl die meisten Boardmitglieder der Meinung waren, dass das Agendapaier gut aufgebaut sei, gab es Bedenken hinsichtlich eines Mengels an Klarheit der dargestellten Informationen. Folgenden Bedenken wurden erhoben: (i) keine klare Botschaft zur Priorisierung der Projekte; (ii) wahrgenommene Uneinheitlichkeit bei der Schätzung der erforderlichen Jahre für die Finalisierung (so wies beispielsweise der Vorsitzende darauf hin, dass es im Agendapapier heiße, dass das Projekt zu dynamischem Risikomanagement fünf Jahre erfordern würde); (iii) die zur Verfügung gestellten Informationen würden dem Board nicht helfen, Entscheidungen zu fällen - es sei zB nicht klar, welche Projekte zu Projekten auf Standardebene führen würden und welche zu eng umrissenen Änderungen (der Stab verteidigte sich, dass er dies im Vorfeld nicht abschätzen können); (iv) es gab erheblich Bedenken in Bezug darauf, wie die Projekte bezeichnet werden sollten, die der Stab kurzerhand als "inaktiv" betitelt hatte, obwohl das Problem nicht die ruhende Aktivität war, sondern der Mangel an Ressourcen (man einigte sich später auf den Begriff "Pipeline", also in der Leitung befindlich); (v) es wurde festgehalten, dass der Board, wenn er Projekte aus der absoluten Inaktivität in die Pipeline heben wollte, dies das Herausnehmen von Projekten von der aktiven Agenda mit sich bringen würde, da ein Mangel an Ressourcen herrsche; und (vi) es wurde angemerkt, dass bei einer Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern der Board die Aufsicht führen sollte und dass eine solche Zusammenarbeit nur erfolgen sollte, wenn ein Projekt als "aktiv" eingeordnet worden sei (also nach Eruierung der relevanten Sachverhalte durch den Stab des IASB).

Bei den einzelnen Projekten, die als inaktiv betrachtet werden, gab es eine kurze Diskussion zu jedem, und der Vorsitzende und verschiedenen Boardmitglieder sprachen sich dafür aus, dass die folgenden Projekte in die "Pipeline" verschoben werden sollten: (i) Rohstoffindustrien (eventuell in einzelnen Bestandteilen abzuarbeiten); (ii) Hochinflation (könnte eine eng umrissene Änderung werden); und (iii) Pensionspläne (auch als eng umrissene Änderung).

Der Stab wurde auch gefragt, was für Projekte, die derzeit als aktiv angesehen werden, getan werden könnte, um die Bereiche herauszustellen, in denen bereits Untersuchungen stattgefunden haben (bspw. Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle).

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