Angabeninitiative - Themenblock I

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Agendapapier 11, Agendapapier 11A und Agendapapier 11B

Überblick

Zweck der Sitzung war es, Agendapapier 11A und Agendapapier 11B zu erörtern, die jedoch keinen direkten inneren Zusammenhang aufweisen.

Agendapapier 11A bietet eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf eines Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit. Der Stab wird im Mai 2016 noch eine genauere Analyse der Rückmeldungen vorstellen, und der Board soll auch erst dann um Entscheidungen gebeten werden. Zweck dieser Sitzung war nur, einen allgemeinen Überblick über Tendenzen und Stimmungen zu geben.

Agendapapier 11B ist Angaben zu Zahlungsmittelbeschränkungen und zu Liquidität gewidmet und bietet Hintergrundinformationen zu Thema. Auch hier sollte der Board keine Entscheidungen fällen. Bei einer künftigen Sitzung soll erörtert werden, ob das Projekt fortgesetzt bzw. ein neues Projekt zu diesem Thema auf die Agenda genommen werden soll.

Wesentlichkeit — Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf eines Leitliniendokuments

Zusammenfassung der Rückmeldung zum Entwurf

Der Stab erläutert, dass es allgemeine Unterstützung für das Projekt gab und dass keine inhaltlichen Bedenken erhoben wurden. In dem Agendapapier stellt der Stab die Rückmeldungen gegliedert nach den Fragen im Entwurf vor:

  1. Das Leitliniendokument ist kein Standard und wird nicht verpflichtend anzuwenden sein: Die Mehrheit der Stellungnehmenden unterstützten diesen Vorschlag. Es wurde der Meinung Ausdruck gegeben, dass das Leitliniendokument keine neue Vorschrift, sondern eine Ausführung der Prinzipien in den Standards ist, die als Hilfe für Ersteller gedacht ist, wenn diese Wesentlichkeitsentscheidungen zu fällen haben. Andere Stellungnehmende waren der Meinung, dass die Leitlinien verpflichtend sein sollten. Sie argumentierten, dass dies weniger Voreingenommenheit bei der Anwendung des Konzepts bewirken würde. Außerdem böten verbindliche Leitlinien der Unternehmensführung einen besseren Argumentationsgrund in Diskussionen mit Prüfern und Regulierern und insgesamt eine bessere Grundlage, wenn Wesentlichkeit der Inhalt eines Rechtsstreits würde.
  2. Verwendung der Anwendungsbeispiele im Entwurf: Die Mehrheit der Stellungnehmenden sprachen sich dafür aus, Beispiele in die Leitlinien zu integrieren. Die große Mehrheit der Stellungnehmenden waren aber unzufrieden mit den derzeitigen Beispielen, weil sie so verfasst wären, dass der Denkprozess, der zu der Wesentlichkeitsentscheidung führe, nicht klar beschrieben würde.
  3. Struktur des vorgeschlagenen Leitliniendokuments: Es gab allgemeine Zustimmung zum fachlichen Inhalt, auch wenn einige Punkte angemerkt wurden. So ging es darum, (i) ob die Leitlinien an einigen Stellen eine Interpretation der Standards darstellen und (ii) ob die Erörterung der Bedürfnisse der Primäradressaten in das Leitliniendokument aufgenommen werden sollte.
  4. Zeitliche Planung des Projekts zu Wesentlichkeit: Die Mehrheit der Stellungnehmenden stimmt den Schlussfolgerungne des Boards zu und unterstützen den Vorschlag, die Leitlinien zu Wesentlichkeit zu veröffentliche, bevor das Projekt zu Angabeprinzipien abgeschlossen ist.

Erörterung durch den Board

Der Board fällte keine Entscheidungen, wie in dem Projekt weiter fortgefahren werden soll. Die Diskussionen sollen im Mai 2016 fortgesetzt werden. Schwerpunkt der Diskussionen diesen Monat war die Frage, ob das Leitliniendokument verpflichtend oder nicht verpflichtend sein soll. Die Mehrheit der Boardmitglieder gab zu erkennen, dass sie sich mit beiden Sichtweisen anfreunden könne. Einige Boardmitglieder sprachen sich allerdings für eine verpflichtende Anwendung aus. Folgende Gründe wurden ins Feld geführt:

  1. Das Leitliniendokument soll Hilfestellung bei Entscheidungen hinsichtlich Wesentlichkeit bieten, und Wesentlichkeit ist eine verpflichtende Vorschrift in den IFRS. Es wurde vorgeschlagen, das Leitliniendokument in IAS 1 zu integrieren (somit verpflichtender Status) und nicht verpflichtende Beispiele als erläuternde Beispiele aufzunehmen.
  2. Wesentlichkeit ist einer der Kernpunkte der IFRS-Anwendung. Der Vorsitzende unterstützte die Sichtweise, dass aus diesem Grund die Leitlinien verpflichtend sein sollten.
  3. Die Leitlinien sollten von den nationalen Standardsetzern endossiert werden und mehr Gewicht erlangen.

Einer der Bedenkenpunkte, die erörtert wurden, war die Frage, ob das Dokument erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht werden müsse, wenn entscheiden werden sollte, dass die Leitlinien verpflichtend sein sollen. Hierzu gab es geteilte Meinungen. Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass die erhaltenen Rückmeldungen ausreichend seien, da es eine ausdrückliche Frage im Entwurf gegeben habe. Andere waren der Ansicht, dass es sich hierbei um eine grundlegenden Änderung handele und dass daher eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme erforderlich sei. Gemeinsam war allen die Ansicht, dass die Auswirkung einer möglichen verpflichtenden Anwendung sorgfältig eruiert werden müssten.

Weitere folgende Anmerkungen wurden gemacht:

  1. Rückmeldungen von kleinen Unternehmen: Der Stab gab an, dass die Rückmeldungen denen der großen Unternehmen ähnelten. Die kleinen Unternehmen hatten auch angegeben, dass sie der Meinung seien, dass die Leitlinien sehr nützlich für ihre Auseinandersetzungen mit Prüfern sein würden. Es war auch angedeutet worden, dass kleine Unternehmen sich normalerweise der Sichtweise der Prüfer anschließen, anstatt sich eine eigene Beurteilung der Wesentlichkeit zu erarbeiten.
  2. Sichtweise der Regulierer: Es gab Bedenken, dass das Agendapapier nicht ausreichend detailliert die Rückmeldungen erörtere, die von den Regulierern eingegangen seien. Einige Boardmitglieder fragten insbesondere nach der Sichtweise der Regulierer zu verpflichtenden bzw. nicht verpflichtenden Status und möglichen Problemen bei der Endossierung. Der Stab gab an, dass die eingegangenen Stellungnahmen nicht sehr umfangreich seien und zu diesem Themen keine Meinung ausgedrückt worden sei.
  3. Beispiele: Es gab keine Unterstützung dafür, weitere Beispiele aufzunehmen, obwohl anerkannt wurde, dass es weitere Erläuterungen zum Denkprozess geben sollte. Der Stab gestand ein, dass es prinzipiell sher sinnvoll sei, den Denkprozess zu erläutern, er war aber der Meinung, dass dies schwer umzusetzen sei.

Angaben zu Beschränkungen in Bezug auf Barmittel und Liquidität

Hintergrund

Im Dezember 2014 hat der Board einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Angabeninitiative veröffentlicht, der auch Vorschläge zu Angaben zu Beschränkungen der Entscheidungsfreiheit eines Unternehmens in Bezug auf Barmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthielt. Als Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen hat der Board entscheiden, diesen Teil des Entwurfs nicht zu finalisieren, sondern den Sachverhalt vorerst weiter zu prüfen und Rückmeldungen aus der Agendakonsultation 2015 abzuwarten.

Der Stab wird bei einer künftigen Sitzung dem Board weitere Informationen zur Verfügung stellen und dort die Erörterungen fortsetzen. Dabei soll Folgendes entschieden werden: (i) ob der Vorschlag als eigenständiges Projekt fortgeführt werden soll; (ii) ob ein umfassenderes Projekt auf die Agenda des Boards genommen werden soll, um die Forderung der Anleger nach mehr Liquiditätsangaben (einschließlich Zahlungsmittelbeschränkungen) zu adressieren - dies könnte ein eigenständiges Projekt oder Teil des Forschungsprojekts zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses sein; oder (iii) ob die Arbeiten zu den Vorschlägen zu Zahlungsmittelbeschränkungen eingestellt werden sollen.

Im Agendapapier ist eine Zusammenfassung der Rückmeldungen enthalten, die zum Entwurf eingegangen sind. Auch im Rahmen der Agendakonsultation hatten einige Anleger gefordert, mehr Angaben zur Liquidität zu leisten. Insbesondere war dort nach folgenden Angaben gefragt worden: (i) Höhe der Barmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die zur freien Verwendung durch das Mutterunternehmen zum Berichtszeitpunkt zur Verfügung stehen, und Bestehen möglicher Beschränkungen hinsichtlich Zahlungsmitteläquivalenten und Barmitteln; (ii) zusätzliche Angaben zu finanziellen Schulden, und (iii) eine detailliertere Fälligkeitsanalyse.

Der Stab erläutert außerdem, dass der FASB 2012 ein Projekt mit ähnlicher Zielsetzung aufgenommen hat. Allerdings wurde das Projekt nicht abgeschlossen, und der FASB zeigt keine Bestrebungen, das Projekt fortzusetzen.

Analyse durch den Stab

Nachdem er weitere Untersuchungen durchgeführt hat, ist der Stab zu dem Ergebnis gekommen, dass Anleger verstehen wollen, wie viele Barmittel, Zahlungsmitteläquivalente und andere liquide Vermögenswerte zum Berichtszeitpunkt dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Dies sei für Unternehmen aus zwei Gründen wichtig: (a) Erfüllung von Finanzierungsbedürfnissen des Konzerns und (b) freie Verwendung innerhalb des ganzen Konzerns für strategische Zwecke wie beispielsweise Fusionen und Erwerbe und Kapitalmanagement.

Erörterung durch den Board

Der Board fällt keine Entscheidungen, wie bei dem Projekt fortgefahren werden soll. Die Erörterungen sollen im Mai 2016 fortgesetzt werden. Der Stab gab zu erkennen, dass der Schwerpunkt der Erörterungen im Mai darauf liegen soll, ob der Board ein umfassendes Projekt anstrebt oder auf schnelle Erfolge aus ist. Allerdings gab der Stab an, dass derzeit noch nicht ausreichend Informationen vorliegen, um zu beurteilen, ob zweiteres überhaupt möglich ist.

Es gab allgemeine Zustimmung, dass der Sachverhalt sehr wichtig sei und dass das Projekt fortgesetzt werden solle. Allerdings war man geteilter Meinung darüber, wie in dem Projekt fortgefahren werden solle. Einige Boardmitglieder gaben zu erkennen, dass sie einem umfassenden Projekt zu Liquidität den Vorzug geben würden. Im Rahmen dieses Projekt sollten Liquidität, Zahlungsmittelmanagement, Barmittelbeschränkungen (über die rechtlichen Beschränkungen hinaus) und die Identifizierung negativer wirtschaftlicher Anreize behandelt werden. Man war sich einige, dass der Board nicht auf den Abschluss des Projekts zu Angabeprinzipien warten sollte, bevor er mit dem Projekt fortfährt. Ablehnend äußerten sich einige Boardmitglieder, die diese Diskussion nicht führen wollten, bevor man sich über Prioritäten, Ressourcen und die Agendakonsultation unterhalten hat. Ein weiterer Bedenkenpunkt der erhoben wurde, war das mögliche Zusammenwirken dieses Projekts mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 12.

Ein Boardmitglied verwies auf ein sehr umfassendes Dokument, das von der SEC herausgegeben worden ist. In diesem Dokument beschreibt die SEC einige künftige Untersuchungsschwerpunkte, zu denen Angaben, Barmittelausstattung, Kapitalstruktur, Liquidität und so weiter gehören. Dieses Boardmitglied war der Meinung, dass dieses Dokument Einfluss auf andere Regulierer haben werde und dass der Board in diesen Bereichen die Führung unternehmen und nicht hinterherhumpeln solle.

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