Agendakonsultation — Mechanismen für die Schadstoffbepreisung

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Agendapapier 20

Das Agendapapier bietet dem Board einen Überblick über den aktuellen Stand des Forschungsprojekts zu Mechanismen für die Schadstoffbepreisung im Zusammenhang mit den Rückmeldungen zu Agendakonsultation 2015.

Während dieser Sitzung wurde der Board nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen.

Überblick und Zusammenwirken mit bestehenden IFRS

Das Projekt ist derzeit innerhalb des Forschungsprogramms als Projekt in der Beurteilungsphase klassifiziert. Die bisherigen Untersuchungen haben ergeben, dass es in der Praxis Abweichungen bei der Bilanzierung von Mechanismen für Schadstoffbepreisung gibt. Das liegt im Wesentlichen an Regelungslücken oder Inkonsistenzen in den IFRS. Einige dieser Sachverhalte hängen mit anderen Sachverhalten zusammen, die sich bereits auf der Agenda des Boards befinden (beispielsweise Rahmenkonzept und IAS 37).

Vier Kategorien von Mechanismen für die Schadstoffbepreisung sind identifiziert worden: 

a) Emissionshandelsprogramme einschließlich Programme der Art Cap-and-trade und Baseline-and-credit
Bei diesen Programmen werden handelbare Verschmutzungsrechte verwendet, um die Teilnehmer dazu zu bringen, weniger zu emittieren. Die Teilnehmer können je nach Emissionsmenge Verschmutzungsrechte kaufen oder verkaufen.

b) Saubere-Entwicklung-Mechanismen
Die Teilnehmer erhalten handelbare Verschmutzungsrechte (zum Ausgleich von Verpflichtungen im Rahmen von Emissionshandelsprogrammen) oder Barmittel oder andere finanzielle Anreize, um die Emissionsmenge zu reduzieren.

c) Programme zur Kohlendioxidbindung
Die Teilnehmer werden ermutigt, Kohlendioxid beispielsweise durch Aufforstung oder Landmanagement zu binden. Handelbare Verschmutzungsrechte werden als Belohnung gewährt.

d) Kohlendioxidsteuern oder -abgaben
Für Emissionen werden direkte Steuern oder Abgaben erhoben, oder es gibt indirekte Steuern auf die Herstellung oder den Verkauf bestimmter Produkte.

Zusammenwirken mit IFRIC 21

Obwohl die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Kohlendioxidsteuer, die auf die Menge emittierter Schadstoffe anzuwenden ist, ud ein Emissionshandelsprogramm ähnlich sind, weichen die Aufwandserfassungsmuster erheblich voneinander ab. Für eine Kohlendioxidsteuer wird nur dann ein Aufwand erfasst, wenn eine Schwelle überschritten wird, während Aufwand im Zusammenhang mit einem Emissionshandelsprogramm über einen Zeitraum hinweg erfasst wird.

Zusammenwirken mit dem Rahmenkonzept – Definition einer Schuld

Bei vielen Emissionshandelsprogrammen mit fester Obergrenze und handelbaren Rechten (Cap-and-trade) erhalten die Teilnehmer die Verschmutzungsrechte kostenfrei von der Regierung. Dies wird als Erhalt von nichtmonetären Zuwendungen der öffentlichen Hand behandelt und nach IAS 20 bilanziert.

Es gibt jedoch eine Wahl bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; Teilnehmer können entweder:

a) einen Vermögenswert und latente Erträge anfangs mit dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Verschmutzungsrechte ansetzen oder

b) einen Vermögenswert und die Zuwendung zu einem nominellen Betrag ansetzen (in diesem Fall null).

Anwender haben gefragt, ob der latente Ertragssaldo, der in a) erfasst wird, die Definition einer Schuld erfüllt, da jegliche Verpflichtung, die Verschmutzungsrechte zurückzugeben, von künftigen Verschmutzungen abhängt. Des Weiteren sind die Anwender nicht der Meinung, dass die Erfassung eines Gewinns bei Erhalt der Verschmutzungsrechte vor dem Hintergrund des temporären Wesens des Gewinns (die Rechte müssen zurückgegeben werden, wenn Emissionen ausgestoßen werden) sachgerecht ist.

Andere Sachverhalte, die während der Untersuchungen identifiziert wurden

Bei den bisherigen Untersuchungen wurden folgende zusätzlich Themen identifiziert:

  1. Abweichungen bei der Bewertung

    Es gibt Abweichungen in der Praxis in Bezug auf folgende Punkte
    • Bewertung der Schuld in Bezug auf die Übergabe von Verschmutzungsrechten, die kostenfrei gewährt wurden;
    • Bewertung der Verpflichtung, Verschmutzungsrechte an die Regierung zu übergeben (um während der Periode erfolgte Verschmutzungen abzudecken).

    Die Mehrheit der Teilnehmer bewerten die Schuld mit dem Buchwert der Verschmutzungsrechte. Wenn ein Teilnehmer erwartet, mehr Emissionen auszustoßen als er Verschmutzungsrechte hält, wird eine Schuld für dieses Übermaß zum Berichtszeitpunkt auf Grundlage des Marktwerts von Verschmutzungsrechten bewertet.

  2. Nettoausweis

    Die oben erwähnte Schuld würde abzüglich jeder Rechte ausgewiesen, die einen Buchwert von null haben. Dies ist eine Form des Nettoausweises. Es ist fraglich, ob dies den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bietet.

  3. Erfassung von Gewinnen

    Bei vielen Programmen werden die Teilnehmer für die Reduzierung der Emissionen in Form weiterer verschmutzungsrechte, Barmitteln oder anderer finanzielle Anreize belohnt. Der strittige Punkt ist, ob erwartete Vermögenswerte anzusetzen sind und wie Folgeerträge kategorisiert werden sollten.

  4. Was für eine Art von Vermögenswert ist ein Verschmutzungsrecht?

    Es ist nicht klar, ob Verschmutzungsrechte als immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden sollten, da sie nicht die strenge Definition eines finanziellen Vermögenswerts, von Vorräten oder Sachanlagen erfüllen. Es gibt Abweichungen in der Praxis: Viele Teilnehmer klassifizieren die Rechte als immaterielle Vermögenswerte, während andere IAS 2 Vorräte anwenden.

  5. Über welchen Zeitraum wird bilanziert?

    Bei vielen Programmen setzen Regierungen Vorschriften in Bezug auf den Mechanismus über die Teilnahmezeit (über mehrere Jahre hinweg), die in mehrere Einzelabschnitte untergliedert wird (normalerweise ein Jahr). Es besteht Unklarheit, ob die Rechte und Pflichten mit Blick auf die jeweiligen Einzelabschnitte allein oder mit Blick auf die ganze Teilnahmezeit bilanziert werden sollten.

Rückmeldungen aus der Agendakonsultation 2015

Rückmeldungen aus den Stellungnahmen

Mehr als die Hälfte derjenigen, die zur Agendakonsultation Stellung genommen haben, haben sich auch zum Projekt zu Mechanismen der Schadstoffbepreisung geäußert. Einige klassifizierten das Projekt als Projekt mit hoher Dringlichkeit (zu diesen gehörten Standardsetzer und Prüfungsgesellschaften), da diese Mechanismen immer größere Verbreitung erfahren, während es in den IFRS keie Leitlinien dazu gibt und Abweichungen in der Praxis auftreten. Die stärkste Befürwortung erfuhr das Projekt in Wirtschaften, in denen Mechanismen für die Schadstoffbepreisung stark zunehmen (bspw. Korea, Kanada und Indien).

Die Mehrheit der anderen Befragten ordneten diesem Projekt eine geringe Priorität zu.

Online-Befragung der Anleger

Fast zwei Drittel der Befragten gaben dem Projekt eine geringe Priorität. Einige Befragte wiesen jedoch auf die zunehmende Relevanz des Sachverhalts vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Emissionskontrollen hin.

Andere Informationen und nächste Schritte

Der Stab wies darauf hin, dass der IPSASB ebenfalls Untersuchungen zu Mechanismen für die Schadstoffbepreisung durchführt und Mitte 2016 ein Hintergrundpapier zu Emissionshandelsprogrammen sowie ein Konsultationspapier herausgeben will, dessen Schwerpunkt auf der Bilanzierung solcher Programme durch Regierungen liegen wird.

Während einer künftigen Sitzung wird der Stab dem Board weitere Papiere vorstellen, in denen dieser gefragt werden wird, genauere Ansichten zum Projekt zur Verfügung zu stellen.

Erörterung durch den Board

Der wesentliche Punkt, den viele Boardmitglieder anmerkten, war, dass in einer Reihe von Rechtskreisen viele Ersteller bereits ihren eigenen Bilanzierungsansatz für Mechanismen für die Schadstoffbepreisung entwickelt haben. Diese Ansätze mögen zwar nicht einheitlich sein, sie sind aber bereits wohl etabliert, un es könnte schwierig werden, sie zu ändern - selbst wenn Bilanzierungsleitlinien entwickelt werden.

Andere Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass der Klimawandel (und entsprechende Bilanzierung) ein Thema ist, das von vielen Gruppen weltweit diskutiert wird und dessen Bedeutung und Relevanz zunimmt. Deshalb sei es wünschenswert, dass ein Bilanzierungsansatz für Schadstoffbepreisungsmechanismen erörtert und festgelegt wird, bevor global weitere Mechanismen eingeführt werden. Die Wahrscheinlichkeit von Abweichungen in der Bilanzierungspraxis würde sich bei neuen Mechanismen nur erhöhen, wenn keine ausreichenden Leitlinien für die Bilanzierung vorliegen.

Ein Boardmitglied fragte, ob tatsächlich Abweichungen bei der Bewertung von Schadstoffbepreisungsmechanismen vorliegen. Dieses Boardmitglied war eher der Ansicht, dass die Abweichungen bei der Darstellung von Schadstoffbepreisungsmechanismen auftreten (Brutto- bzw. Nettoausweis der Vermögenswerte und Schulden). Einige Boardmitglieder brachten in diesem Zusammenhang das Konzept eines raschen Erfolgs in der Form von Ausweis- und Darstellungsvorschriften auf, aber dieses Thema wurde nicht tiefergreifend verfolgt.

Vor dem Hintergrund der Stellungnahmen und der Einordnung der Priorität des Projekts im Rahmen der Agendakonsultation wurde die Bedeutung des Projekts im Vergleich zu anderen Projekten erörtert. Wesentliche Bedenken des Boards hierbei betreffen vor allem die Ressourcenzuweisung zu den einzelnen Projekten und die Frage, wie nachhaltig der Prozess für eine solche Einordnung zwecks Ressourcenzuweisung eigentlich ist.

Zugehörige Themen

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