Dynamisches Risikomanagement

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 4

Das Agendapapier 4A bietet eine Zusammenfassung der Ziele des Agendapapapiers 4B.

Das Agendapapier 4B enthält eine Präsentation, die die wichtigsten Entscheidungen Modells des dynamischen Risikomanagements zusammenfasst und zeigt, wie das Modell die Auswirkungen des Risikomanagements durch Transformation erfasst und kommuniziert.

Das Agendapapier 4C untersucht mögliche Ansätze für operative Vereinfachungen des Modells des dynamischen Risikomanagements.

Das Agendpapier 4D enthält eine Erörterung der Frage, ob die Anwendung des Modells des dynamischen Risikomanagements optional oder obligatorisch sein sollte und welche Schwerpunkte für die Angabepflichten des Modells gelegt werden sollten.

Modell des dynamischen Risikomanagements - Präsentation (Zweck)

Agendapapier 4A

Das Papier fasst den Zweck der Präsentation in Agendapapier 4B zusammen. Der Zweck der Präsentation ist:

  • Zusammenfassen der wichtigsten Entscheidungen in Bezug auf das Modell des dynamischen Risikomanagements
  • Aufzeigen der Mechanik des Modells des dynamischen Risikomanagements und Erläuterung, wie es die Ziele des Projekts erreicht
  • Erläuterung, welche Informationen das Modell liefert und wie das Modell die Auswirkungen des Risikomanagements durch Transformation im Jahresabschluss erfasst und kommuniziert

Empfehlungen des Stabs

Dieses Papier enthält keine fachlichen Fragen an den Board. Der Stab bittet um Rückmeldung des Boards zur Präsentation.

Modell des dynamischen Risikomanagements - Präsentation (eigentliche Präsentation)

Agendapapier 4B

Wir haben dieses Papier nicht für Sie zusammengefasst. Sie finden die vollständige Präsentation auf der Internetseite des IASB.

Erörterung durch den Board

Es wurde eine Frage zu Folie 12 Ziel und Umriss des Modells gestellt, ob das Ziel nicht zu eng gefasst sei. Es wurde mit IFRS 7:21A verglichen. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements nicht nur die Informationen über die Risikomanagementstrategie eines Unternehmens verbessern sollte, sondern auch die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die zukünftigen Cashflows und die wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens erläutern sollte, d.h. den Zusammenhang zwischen der Risikomanagementstrategie und dem Jahresabschluss darstellen sollte. Ebenso äußerten sich andere Boardmitglieder zu den Formulierungen innerhalb derselben Folie. Es wurde darauf hingewiesen, dass selbst wenn die Berechnung zeigt, wie ein Unternehmen die gesamte Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate durchführt und eine Komponente als "Rückstellung" identifiziert, es sich nicht um Zinserträge handelt, auch wenn die Abgrenzung später umgegliedert und als Zinsüberschuss behandelt wird. Es handelt sich um die Zuordnung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts zu einem Zinselement.

Ein weiterer Punkt wurde hinsichtlich der Formulierung angesprochen, dass die Derivate die Kredite transformieren, aber in Wirklichkeit nicht transformieren, weil die Gegenpartei diese Änderung nicht akzeptiert, d.h. sie ist nicht Teil desselben Instruments.

Eine weitere Anmerkung wurde zu den Formulierungen in Bezug auf zulässige Grundgeschäfte auf Folie 13 Herausforderungen, die das Modell zu behandeln versucht gemacht. Das Boardmitglied wies darauf hin, dass nicht impliziert werden sollte, dass kein Hedge Accounting mehr durchgeführt werden kann. Es könne sicherlich nicht direkt auf Sichteinlagen angewendet werden, aber es könne auf Proxy-Hedging angewendet werden.

Ein Boardmitglied stellte die Frage nach Phase 1 und Phase 2 des Modells des dynamischen Risikomanagements (Folie 15 Kernmodell) und ob das Modell für nichtlineare Sicherungsbeziehungen geeignet ist. Der Stab bestätigte, dass dies die Komplexität erhöhen würde. Eine weitere Frage wurde im Zusammenhang mit Folie 30 Konstruktion eines Zielprofils aufgeworfen, wo der Ausdruck "ein Unternehmen sollte zuversichtlich sein" eine neue Definition von Sicherheit einzuführen scheine. Dieser Boardmitglied bat den Stab, zu prüfen, welche bestehende Definition von Sicherheit verwendet werden könnte (anstatt eine neue Definition einzuführen).

Ein anderes Boardmitglied fragte, ob es Pläne gebe, das Modell mit Anlegern zu testen und den Foliensatz entsprechend anzupassen, da diese dies aus einer anderen Perspektive betrachten würden als die Ersteller von Abschlüssen. Der Stab antwortete, dass es Sache des Boards sei, zu entscheiden, wie die Einbindungsarbeit durchgeführt werden soll. Allerdings seien die Informationen immer auf das entsprechende Publikum zugeschnitten worden, wenn sie in der Vergangenheit in der Einbindungsarbeit eingesetzt wurden.

Operative Vereinfachungen

Agendapapier 4C

In diesem Papier untersucht der Stab die möglichen Ansätze für die operativen Vereinfachungen des Modells des dynamischen Risikomanagements. Der Stab ist der Ansicht, dass sich im Modell des dynamischen Risikomanagements die operativen Herausforderungen durch die Verfolgung von Benchmark-Derivaten zur Messung der Angleichung und die Umgliederung der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben werden. Denn das Modell des dynamischen Risikomanagements ermöglicht die Designierung offener Portfolien (d.h. Portfolien, bei denen kontinuierlich neue Risiken hinzugefügt und andere Risiken im Laufe der Zeit entfernt werden), so dass sich auch das Portfolio der zur Angleichung erforderlichen Derivate ändern wird. Infolgedessen wird das Benchmark-Derivat aufgrund der Dynamik offener Portfolios im Laufe der Zeit zu einem Portfolio von Derivaten.

Der Stab betrachtete die folgenden beiden Ansätze, die die potenzielle operative Belastung im Zusammenhang mit der Verfolgung mehrerer Benchmark-Derivate verringern könnten, sowohl zum Zwecke der Angleichung als auch zur Umgliederung der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung:

  • Amortisierender Swap; und
  • Aggregierung nach gemeinsamen Vertragsbedingungen.

Amortisierender Swap

Nach dieser Methode werden die zahlreichen Benchmark-Derivate zu einem einzigen aggregierten Derivat zusammengefasst, das das Risikoprofil abbildet. Ein solches aggregiertes Derivat hat:

  • einen Amortisationsbetrag (d.h. der Nominalwert des aggregierten Derivats ändert sich gleichzeitig mit der Fälligkeit der einzelnen Benchmark-Derivate); und
  • einen gemischten Festzins (d.h. der Zinssatz wird als gewichteter Durchschnitt der festen Zinssätze der einzelnen Benchmark-Derivate berechnet).

Der Stab hegt jedoch folgende Bedenken hinsichtlich dieses Ansatzes:

  • Das Cashflow-Muster des aggregierten Derivats ist nicht das gleiche wie das des Portfolios der einzelnen Derivate, d.h. die Abgrenzungen aus dem Amortisierungsswap und den einzelnen Benchmark-Derivaten würden sich unterscheiden. Dies würde die Leistung verzerren, da der in jeder Periode umgegliederte Betrag die Abgrenzung des amortisierenden Swaps und nicht die kombinierten Rückstellungen aus den einzelnen Benchmark-Derivaten wäre.
  • Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des amortisierenden Swaps unterscheidet sich von der Änderung der beizulegenden Zeitwerte des Portfolios der definierten Benchmark-Derivate für die gleiche gegebene Änderung der Zinssätze. Infolgedessen entspricht die Summe der Marktwertänderungen der einzelnen Benchmark-Derivate nicht der Marktwertänderung des amortisierenden Swaps. Aus diesem Grund ist der Stab besorgt, dass dieser Vereinfachungsansatz nur möglich sein könnte, wenn sich die Sensitivität des amortisierenden Swaps zum beizulegenden Zeitwert nicht wesentlich von den Benchmark-Derivaten unterscheidet, d.h. unter bestimmten Marktbedingungen.
  •  Die Kombination der einzelnen Benchmark-Derivate zu einem amortisierenden Swap würde den rollierenden Charakter einer Leiterstrategie nicht vereinfachen, da der amortisierende Swap die Reinvestition nicht automatisch erfassen würde.

Aus den oben genannten Gründen ist der Stab der Ansicht, dass es mit diesem Ansatz nicht gelingen wird, das Modell des dynamischen Risikomanagements praktisch zu vereinfachen.

Aggregierung nach gemeinsamen Vertragsbedingungen

Nach diesem Ansatz würden zum Zwecke der Verfolgung und Bewertung die einzelnen Benchmark-Derivate zu einem einzigen Derivat zusammengefasst, das auf ähnlichen Vertragsbedingungen basiert, d.h. Fälligkeit, Zahlungstag und variabler Zinssatz. Der feste Zinssatz für das aggregierte Derivat würde berechnet, indem der gewichtete Durchschnitt der Kupons der einzelnen Benchmark-Derivate mit gleicher Laufzeit zugrunde gelegt würde. Auf diese Weise werden die Rückstellungen aus dem aggregierten Derivat mit denen aus den einzelnen Benchmark-Derivaten identisch sein. Da die Fälligkeit des aggregierten Swaps mit der der einzelnen Benchmark-Derivate übereinstimmt, entspricht die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des aggregierten Swaps zudem der Summe der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der einzelnen Benchmark-Derivate (d.h. es entstehen keine Bewertungsunterschiede). Im Falle einer Reinvestition könnten schließlich die "neuen" Benchmark-Derivate zu dem bestehenden aggregierten Swap hinzugefügt werden (basierend auf ihren kritischen Bedingungen) und das Unternehmen könnte den neuen gewichteten Durchschnittskurs für den überarbeiteten aggregierten Swap neu berechnen.

Diese Methode könnte für Forward Starting Interest Swaps verwendet werden, jedoch kann es notwendig sein, zusätzliche Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.

Schließlich stellte der Stab fest, dass die ähnlichen Methoden von den Mitgliedern der Branche verwendet werden, um Posten für verschiedene Zwecke, einschließlich der Sicherheitensteuerung, zu aggregieren.

Da die in diesem Ansatz vorgeschlagene Aggregation die erwarteten Cashflows oder die Fälligkeiten zwischen den einzelnen Benchmark-Derivaten und aggregierten Derivaten nicht verändert, ist der Stab der Ansicht, dass diese Methode das für die Verfolgung erforderliche Datenvolumen erheblich reduzieren und somit eine erhebliche operative Vereinfachung bewirken sollte.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl eine Aggregation auf der Grundlage ähnlicher Vertragsbedingungen (d.h. Fälligkeitstermine und variable Zinssätze) als Methode zur Reduzierung der Anzahl der zu verfolgenden Benchmark-Derivate.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder erklärten, dass einige der Formulierungen klargestellt werden müssen, d.h. was aggregiert kann und was nicht (z.B. die Verwendung des Wortes "ähnlich", wenn es darum geht, die Bedeutung "gleich" für auf Fälligkeitstermine zu klären), Zinsbasis (z.B. LIBOR) und Zahlungsziele. Alle drei sind wichtig und alle drei sollten gleich sein. Der Stab stimmte zu, und die Formulierungen werden entsprechend angepasst.

Ein anderes Boardmitglied wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Aggregation nur für Benchmark-Derivate und nicht für designierte Derivate gilt, dies sollte geklärt werden. Das gleiche Boardmitglied stellte Fragen zur Standardisierung der Repricing-Termine, d.h. ob dies die Unternehmen daran hindert, die beabsichtigte Vereinfachung zu nutzen, sowie ob diese Aggregation im Voraus festgelegt werden muss oder ob sie Teil der laufenden Entscheidungen in Bezug auf die Portfolio-Absicherung ist. Das Boardmitglied benutzte folgendes Beispiel: Wenn ein Unternehmen eine zusätzliche Währungseinheit von 500 hat, wird diese zur bestehenden Leiter hinzugefügt, die für weitere 4,5 Jahre läuft, oder sollte das Unternehmen eine neue 5-jährige Leiter starten (weil es eine 5-jährige Leiterstrategie verfolgt)? Der Stab sagte, dass in einem solchen Fall die Sicherungsdokumentierung dies klar spezifizieren sollte. In Bezug auf die Standardisierung sagte der Stab, dass ein Unternehmen jederzeit den zugeschnittenen Swap ausführen kann, wenn dies erforderlich ist. Die Vereinfachung soll die Steuerung des Modells der dynamischen Risikomanagements erleichtern, und sie bedeutet nicht, dass, wenn ein Unternehmen die Vereinfachung nicht anwenden kann, es auch nicht das Modell der dynamischen Risikomanagements anwenden kann.

Ein Boardmitglied hatte eine Anmerkung zu Textziffer 6, die besagt, "wo operative Herausforderungen auftreten werden und daher die Vereinfachung erforderlich ist". Seiner Ansicht nach ist die Formulierung nicht angemessen, da die Vereinfachung nicht erforderlich ist, um das Modell des dynamischen Risikomanagements anzuwenden. Darüber hinaus wurde der Stab gebeten zu bestätigen, dass nur die Enddaten zählen und nicht die unterschiedlichen Startdaten (Grafik 7, Seite 17). Der Stab bestätigte und wiederholte, dass Endtermine, Zahlungstermine und die Zinsbasis wichtig sind, nicht aber die Starttermine. Mit anderen Worten, ein Unternehmen wäre aufgrund der Dynamik des Portfolios niemals in der Lage, die Benchmark-Derivate zusammenzufassen. Es ist die Dauer, die die Zinssensitivität bestimmt. 

Es wurde eine Frage zum Markt der Amortisierungsswaps und den Auswirkungen dieser Vereinfachung gestellt. Der Stab antwortete, dass dies nur eine Spekulation sein wird. In dem Papier heißt es, dass amortisierende Swaps "okay", aber nicht perfekt sind und es immer eine Ineffektivität gibt, deren Größe vom Markt abhängt und die erfasst werden sollte.

Ein anderes Boardmitglied erklärte, dass die Vereinfachung darin besteht, das Modell des dynamischen Risikomanagements einfacher und kostengünstiger zu gestalten, und nicht wegen etwaiger Schwächen des bestehenden Modells besteht. 

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder stimmten vorläufig den vorläufigen Empfehlungen des Stabs zu.

Optionale Anwendung und Schwerpunkte für Angabevorschriften

Agendapapier 4D

In diesem Papier erörterte der Stab, ob das Modell des dynamischen Risikomanagements obligatorisch oder optional sein sollte. Darüber hinaus erörterte der Stab die Schwerpunkte für die Angabevorschriften aus dem Modell des dynamischen Risikomanagements.

Optional oder obligatorisch

Der Stab hob die folgenden Gründe hervor, warum das Modell des dynamischen Risikomanagaments nicht verbindlich vorgeschrieben werden sollte:

  • Das Modell des dynamischen Risikomanagements ist eine Ausnahme von der normalen Bilanzierung von Derivaten, ähnlich einem allgemeinen Hedge Accounting-Modell.
  • Das Modell der dynamischen Risikomanagements würde Disziplin erfordern (d.h. um das Modell der dynamischen Risikomanagements anzuwenden, muss das Unternehmen zahlreiche Qualifikationskriterien erfüllen).
  • Das Modell des dynamischen Risikomanagements würde ein gewisses Maß an Differenziertheit in den Modellierungs- und Risikomanagementsystemen erfordern, was für Unternehmen, die nicht über die erforderlichen Einrichtungen verfügen, übermäßige Kosten oder Aufwand verursachen würde.
  • Wenn ein Unternehmen nicht nachweisen kann, dass eine wirtschaftliche Beziehung besteht, würde diese Beziehung immer noch nicht für das Modell des dynamischen Risikomanagements in Frage kommen, so dass die verpflichtende Anwendung undurchführbar ist.
  • Bestimmte Posten können in den Anwendungsbereich der Risikomanagementaktivitäten aufgenommen werden, die keine entscheidungsnützlichen Informationen liefern oder gar im Widerspruch zu bestehenden IFRS stehen.

Der Stab hat nur ein Argument dagegen, das Modell des dynamischen Risikomanagements optional zu machen - es würde die Vergleichbarkeit verringern, da sich verschiedene Unternehmen für unterschiedliche Rechnungslegungsalternativen entscheiden könnten. Dieses Argument wurde jedoch schnell widerlegt, indem festgestellt wurde, dass ein dynamisches Risikomanagement genau definiert werden müsse, um eine Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen zu gewährleisten. Da es eine Vielfalt an dynamischen Risikomanagementmethoden gibt, auch zwischen Unternehmen innerhalb derselben Branche, kann dies schwierig sein.

Daher ist der Stab der vorläufigen Ansicht, dass die Anwendung des Modells optional sein sollte.

Angaben

Ziel des Modells der dynamischen Risikomanagements ist es, die Informationen über das Risikomanagement zu verbessern und darüber, wie sich die Aktivitäten des Risikomanagements auf die gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Ressourcen eines Finanzinstituts auswirken. Der Stab hat erkannt, dass der derzeitige Fokus auf die in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in der Bilanz ausgewiesenen Informationen nicht ausreicht, da nicht alles durch Bewertung kommuniziert werden kann, z.B. Auswirkungen von Fehlausrichtungen auf zukünftige wirtschaftliche Ressourcen. Daher sollte ein Unternehmen zusätzliche Informationen im Anhang bereitstellen. Der Stab schlug vor, Folgendes anzugeben:

  • Informationen, die es den Adressaten ermöglichen würden, die Risikomanagementstrategie klar zu verstehen und zu bewerten, d.h. Informationen sollten als Kombination aus qualitativen und quantitativen Angaben über das Zielprofil bereitgestellt werden;
  • Informationen darüber, ob eine Unternehmensleitung die historische Fähigkeit besitzt, die Vermögens- und Zielprofile während des betreffenden Zeitraums und nicht nur zum Bilanzstichtag anzupassen (quantitative Angabe); und
  • Vergleich der designierten Derivate mit dem Benchmark-Derivat während der gesamten Periode (quantitative Angabe).

Der Stab ist der Ansicht, dass vor der Finalisierung des Modells des dynamischen Risikomanagements ein detaillierterer Satz von Angaben erforderlich sein wird. Es kann jedoch effizienter und effektiver sein, die detaillierten Vorschriften in einer späteren Phase des Projekts zu entwickeln.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt Folgendes:

  • a) Die Anwendung des Modells sollte optional sein; und
  • b) Ziel der Angaben sollte es sein, die in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung gemachten Angaben zu verbessern oder zu ergänzen. Die Angaben sollen den Adressaten bei Folgendem helfen:
    • i) die Vorzüge der Risikomanagementstrategie des Unternehmens zu verstehen und zu bewerten;
    • ii) die Fähigkeit des Unternehmens zu bewerten, die angegebene Risikomanagementstrategie zu verwirklichen; und
    • iii) die Auswirkungen der Risikomanagementmaßnahmen eines Unternehmens auf die gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Ressourcen zu verstehen.

Erörterung durch den Board

Optional oder verpflichtend

Die Boardmitglieder stimmten zu, dass das Modell freiwillig und nicht verbindlich sein sollte, aber mehrere Boardmitglieder erklärten, dass sie dem nur widerwillig zustimmten. Diese Boardmitglieder sagten, dass diese Optionalität die Vergleichbarkeit der Ergebnisse verschiedener Finanzinstitute beeinträchtigen wird - etwas, das für Anleger wichtig ist. Die Vorstandsmitglieder sagten, dass so klar wie möglich dargelegt werden sollte, welches Modell ein bestimmtes Unternehmen verwendet. Der Stab wiederholte, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements nicht versucht, die Risikomanagementstrategie in der Rechnungslegung zu replizieren; das Modell des dynamischen Risikomanagements funktioniert als Ausnahme von der Bilanzierung von Derivaten und kann nicht zwingend vorgeschrieben werden.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die Optionalität nicht ideal ist, aber aus Kostengründen sollten die Unternehmen eine Option haben. Das gleiche Boardmitglied stellte zwei Fragen, nämlich ob die Optionalität auf der Ebene eines Unternehmens oder auf der Ebene des spezifischen Portfolios liegt und ob die Designierung unwiderruflich ist. Der Stab stellte klar, dass das Modell nicht widerrufen werden kann, es muss in der Risikomanagementstrategie geändert werden oder die Derivate sind abgelaufen. Im Falle von Designierungen erfolgt die Optionalität auf Portfoliobasis, d.h. ein Unternehmen kann wählen, welche Portfolios gesichert werden sollen.

Ein anderes Boardmitglied wies darauf hin, dass, wenn das Modell optional ist, es drei Konsequenzen gibt, die es zu berücksichtigen gilt: (1) Schulung der Anleger, um sie darauf hinzuweisen, dass es andere Möglichkeiten gibt; (2) Klarheit darüber, wer das Modell des dynamischen Risikomanagements verwendet und wo das Modell des dynamischen Risikomanagements verwendet wurde; und (3) Angaben zu Zinsüberschuss und -marge.

Ein Boardmitglied fragte, ob der Stab über eine Angabevorschrift für die Unternehmen nachgedacht hätten, die das Modell des dynamischen Risikomanagements nicht anwenden. Das Modell des dynamischen Risikomanagements liefert entscheidungsnützliche Informationen über die Risikomanagementstrategie eines Unternehmens, und auch wenn das Unternehmen das Modell nicht auf den Ansatz und die Bemessung der Effektivität anwenden würde, sind die Informationen über die Strategie, die Aktivitäten und die Entscheidungen für die Anleger nützlich. Der Stab antwortete, dass verpflichtende Angaben für alle Unternehmen in Betracht gezogen werden können, aber er habe derzeit nicht darüber nachgedacht. Ein anderes Boardmitglied erwähnte, dass eine ähnliche Frage während des allgemeinen Hedge Accounting-Modells (IFRS 9) diskutiert wurde, bei dem der Schluss gezogen wurde, dass Unternehmen, die kein Hedge Accounting anwenden, diese Angabe nicht machen müssen. Dieses Boardmitglied könne sich jedoch nicht daran erinnern, welche Argumente verwendet wurden, und schlage vor, dass der Stab sich damit befasse.

Schwerpunktthemen

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass der Zeitpunkt für die Entwicklung der Angaben nicht vor der Durchführung der Einbindungsarbeit liegen sollte. Ein anderes Boardmitglied erklärte, dass die Angaben entwickelt werden sollten, da dies zum Verständnis der Auswirkungen des Modells des dynamischen Risikomanagements auf den Jahresabschluss beitragen werde. Das gleiche Boardmitglied erklärte, dass nach seinem Verständnis während der Einbindungen die folgenden Adressatengruppen angesprochen werden sollten: (1) Ersteller, um zu verstehen, ob das Modell des dynamischen Risikomanagements umsetzbar ist und ob sie denken, dass es ihre Leistung abbildet; und (2) Anleger, um über die Informationen zu sprechen, die sie aus dem Modell des dynamischen Risikomanagements erhalten werden. Basierend auf den Erfahrungen mit IFRS 9 ist es schwierig, Anleger in Gespräche über Hedging einzubeziehen, da sie kein Interesse an der Mechanik haben (d.h. es ist zu kompliziert). Angaben sind etwas, an dem die meisten Anleger interessiert sein werden und das im Mittelpunkt der Gespräche mit dieser Adressatengruppe stehen sollte.

Einige Vorstandsmitglieder sagten, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements zunächst mit Erstellern und anschließend mit Anlegern getestet werden müsse.

Ein Boardmitglied erklärte, dass es wichtig sei, die Bedürfnisse der Adressaten zu verstehen und die zu entwickelnden spezifischen Angaben zu identifizieren (d.h. unter Berücksichtigung ihres Zwecks und ihrer Verwendung). Darüber hinaus wurde der Stab gebeten, die Formulierung "Angaben im Zeitablauf " zu präzisieren und wie diese anzuwenden ist. Der Stab bestätigte, dass die Angaben nicht nur am Ende der Berichtsperiode, sondern auch darüber Auskunft geben sollten, ob ein Unternehmen während der Berichtsperiode außerhalb der Schwellenwerte lag.

Ein anderes Boardmitglied erklärte, dass das Thema der Angaben sowohl mit den Erstellern als auch mit den Anlegern diskutiert werden sollte; die Angaben müssten jedoch nicht vor der Konsultation entwickelt werden. Ein weiteres Boardmitglied erklärte, dass die Ersteller erwarten würden, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements detaillierte Angaben vorschreiben würde (basierend auf ihren Erfahrungen mit IFRS 9, IFRS 13 etc.), auch wenn diese derzeit noch nicht entwickelt seien. Ein anderes Boardmitglied stimmte zu, dass die allgemeinen Angabevorschriften letztendlich zur Verfügung gestellt werden sollten, da dies das "Gesamtpaket" des Modells des dynamischen Risikomanagements darstellen würde, das nicht nur aus Ansatz und die Bewertung besteht.

Ein Boardmitglied äußerte die feste Auffassung, dass, wenn die Angaben noch nicht entwickelt worden seien, die Einbindungsarbeit mit den Anlegern nicht aufgenommen werden sollte, da dies eine Verschwendung ihrer Zeit sei. Dies würde bedeuten, das Projekt in zwei Phasen abzuarbeiten, wie zuvor verlangt worden war. Ein anderes Boardmitglied wies darauf hin, dass die Phasen nicht genau abgegrenzt sein müssten, und sobald einige Meinungen von Erstellern zur Verfügung ständen, die Anleger konsultiert werden könnten.

Der Board stimmte über die ursprünglichen Fragen in Textziffer 12 des Arbeitspapiers 4D sowie über ein weiteres Ziel ab: die Auswirkungen des Modells des Risikomanagements auf den Jahresabschluss zu verstehen.

Der Stab erklärte, dass er über genügend Vorgaben des Boards verfügt und Ziele entwickeln wird. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Frage, die der Board in Zukunft über die Struktur der Einbindungsaktivitäten und die Art und Weise, wie die Einbindung erfolgen soll, gefragt wird.

Entscheidungen des Boards

Der Board stimmte vorläufig beiden Empfehlungen des Stabs einstimmig zu.

Zugehörige Themen

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