Primäre Abschlussbestandteile

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Zusammenfassung der Rückmeldungen – Überblick

Agendapapier 21A

Hintergrund

Der Stab hat die Kernaussagen aus den eingegangenen Rückmeldungen zusammengefasst und gab einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen, die Feldarbeit und andere Einbindungsmaßnahmen, die während der Stellungnahmefrist zum Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben durchgeführt wurden.

Analyse des Stabs

Die Agendapapiere 21B-21J enthalten eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die von allen Stellungnehmenden zu den im Entwurf behandelten Themen eingegangen sind. Agendapapier 21K bietet eine Zusammenfassung der Rückmeldungen von Adressaten von Jahresabschlüssen und Agendapapier 21L gibt einen Überblick über Fach- und andere Literatur, die für die Vorschläge relevant ist. Der Stab fordert den Board nicht auf, Entscheidungen zu treffen, sondern bittet um Rückmeldung und die Identifizierung von Bereichen, in denen weiterer Untersuchungsbedarf besteht.

Zusammenfassung der RückmeldungenZwischensummen und Kategorien – allgemeines Modell

Agendapapier 21B

Hintergrund

Dieses Papier analysiert Rückmeldungen zu dem im Entwurf vorgeschlagenen "allgemeinen Modell" für die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung.

Analyse des Stabs

Die meisten Stellungnehmenden stimmen den Vorschlägen zur Einführung definierter Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung zu. Einige Stellungnehmende baten jedoch um zusätzliche Leitlinien, einschließlich Leitlinien zur Definition der Kategorien und des Begriffs "Hauptgeschäftstätigkeiten". Viele Stellungnehmende äußerten sich besorgt über die vorgeschlagene Klassifizierung von Fremdwährungsdifferenzen und Zeitwertänderungen von Derivaten und Sicherungsinstrumenten. Darüber hinaus äußerten viele Stellungnehmende Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Bezeichnungen für die Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung. Einige Stellungnehmende äußerten Bedenken hinsichtlich der Definition der Betriebskategorie als Restkategorie und der vorgeschlagenen Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und anderer für Investitionszwecke gehaltener Mittel.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder stellten fest, dass die Hauptvorschläge des Entwurfs unterstützt wurden, dass es aber auch eine Herausforderung sein würde, alle Rückmeldungen zu berücksichtigen.

In Bezug auf die Betriebskategorie zeigten sich die Boardmitglieder besorgt über die Rückmeldungen, die zu der Frage eingingen, ob der Bereich des Hauptgeschäfts eine Restgröße sein kann. Die Boardmitglieder schlugen vor, zu prüfen, ob die Betriebskategorie explizit definiert werden kann.

Im Hinblick auf die Trennung der Finanzierungsaktivitäten vom operativen Geschäft stellten die Boardmitglieder fest, dass die Rückmeldungen dies unterstützten, aber einige Rückmeldungen sprachen sich gegen eine separate Investitionskategorie aus. Ein Boardmitglied war der Meinung, dass diese Kategorie relativ klein sei und daher noch einmal überdacht werden sollte. Die stellvertretende Vorsitzende sagte jedoch, dass sie, auch wenn sie klein sei, relevante Informationen liefere und sie daher die Beibehaltung dieser Kategorie unterstütze. Die Boardmitglieder merkten an, dass die Definition der Finanzierungskategorie der Definition von "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen" in IFRS 9 ähnelt, was zu Verwirrung führen könnte.

Die Boardmitglieder waren auch geteilter Meinung über die Bereitstellung detaillierterer Leitlinien im neuen Standard - einige sagten, dass es sich um einen prinzipienbasierten Standard handeln sollte und sich die Leitlinien in der Praxis entwickeln werden, während andere sich vorsichtig äußerten, dass dies zu Abweichungen in der Praxis führen könnte und das Problem auf dem Interpretations Committee abladen könnte.

In Bezug auf die Kapitalflussrechnung schlugen die Boardmitglieder vor, dass, obwohl die Angleichung an die Erfolgsrechnung Teil dieses Projekts ist, der Board nicht versuchen sollte, andere Probleme zu lösen, die in der Vergangenheit in Bezug auf die Kapitalflussrechnung aufgetreten sind. Ein Boardmitglied war der Meinung, dass die Kennzeichnung in der Erfolgsrechnung und in der Kapitalflussrechnung übereinstimmen sollte, und schlug vor, dass der Aufwand für die Nettoverschuldung in der Erfolgsrechnung ausgewiesen werden sollte.

Die stellvertretende Vorsitzende sagte, dass die Verschiebung von Devisenergebnissen in die Finanzierungskategorie, wie von einigen Stellungnehmenden vorgeschlagen, konzeptionell nicht korrekt sein könnte und die Absicht der Stellungnehmenden sein könnte, diese aus dem operativen Geschäft herauszunehmen.

Zusammenfassung der RückmeldungenZwischensummen und KategorienUnternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten

Agendapapier 21C

Hintergrund

Der Entwurf schlägt Vorschriften für die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung vor. Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen zu den Vorschriften im Entwurf in Bezug auf Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten, wie z.B. die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden und Investitionen.

Analyse des Stabs

Die meisten Stellungnehmenden stimmen dem Vorschlag zu, Erträge und Aufwendungen aus Investitionen, die im Rahmen der Hauptgeschäftstätigkeiten eines Unternehmens getätigt werden, sowie Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungstätigkeiten und Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in die Betriebskategorie einzustufen, wenn ein Unternehmen Kundenfinanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeit anbietet. Viele Stellungnehmende baten jedoch um zusätzliche Leitlinien, einschließlich Leitlinien zu den Begriffen "Hauptgeschäftstätigkeiten“ und "im Rahmen der Hauptgeschäftstätigkeiten". Viele Stellungnehmende waren mit dem vorgeschlagenen Bilanzierungswahlrecht für Unternehmen, die Kundenfinanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeit anbieten, nicht einverstanden und meinten, dass das Bilanzierungswahlrecht durch eine praktische Erleichterung ersetzt werden sollte.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder diskutierten die Rückmeldungen zu den Schwierigkeiten bei der Anwendung des Konzepts der "Hauptgeschäftstätigkeit". Einige waren über diese Rückmeldung überrascht, da die Hauptgeschäftstätigkeit eine Tatsache sein sollte. Sie ähnelt dem Geschäftsmodell nach IFRS 9 und sollte sich nicht von Periode zu Periode ändern. Ein Mitglied schlug vor, den Begriff "Hauptgeschäftstätigkeit" mit anderen Standards, wie IFRS 8 oder IFRS 15, zu verknüpfen. In den Rückmeldungen wurde auch hervorgehoben, dass die Hauptgeschäftstätigkeit eines Tochterunternehmens nicht notwendigerweise die des Konzerns ist.

Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass die Bilanzierungsmethode für die Darstellung von Finanzierungen, die Teil der Hauptgeschäftstätigkeit sind, in der Betrieb- oder Finanzierungskategorie überarbeitet werden sollte. Dies war für die Stellungnehmenden ein Problem und könnte zu einem Mangel an Vergleichbarkeit führen.

Zusammenfassung der RückmeldungenZwischensummen und Kategorien integrale und nicht integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures

Agendapapier 21D

Hintergrund

Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu den im Entwurf enthaltenen Vorschlägen bezüglich integraler und nicht integraler assoziierter Unternehmen und Joint Ventures.

Analyse des Stabs

Die Stellungnehmenden äußerten unterschiedliche Meinungen zu verschiedenen Aspekten der Vorschläge im Entwurf. Viele Stellungnehmende äußerten keine Gesamteinschätzung, sondern kommentierten stattdessen spezifische Aspekte der Vorschläge. Die meisten Stellungnehmenden hoben Bedenken bzgl. der Vorschläge zur gesonderten Identifizierung von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, den vorgeschlagenen Definitionen von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sowie der separaten Darstellung von Beträgen im Zusammenhang mit diesen Investitionen in den primären Abschlussbestandteilen hervor. Insgesamt gibt es unter den Interessengruppen nicht viel Unterstützung für die Vorschläge. Die meisten Adressaten stimmten jedoch dem Vorschlag zu, den Anteil am Gewinn oder Verlust von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nicht im Betriebsergebnis zu erfassen.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder sagten, dass die Rückmeldungen der Investoren eindeutig sind. Sie wollen nicht, dass die Ergebnisse der Equity-Methode im Gewinn ausgewiesen werden, da dies die Margenanalyse beeinträchtigt. Die Investoren glauben auch nicht, dass die Disaggregierung hilfreich ist. Ein Boardmitglied sagte, dass der Board angesichts der mangelnden Nachfrage von Seiten der Investoren und der Aussage der Ersteller, dass die Umsetzung kostspielig wäre, dieses Thema nicht weiter verfolgen sollte. Andere Boardmitglieder äußerten sich ähnlich, von denen eins sagte, dass es ihm widerstrebe, dass der Stab Zeit aufwendet, um hier noch etwas zu retten.

Einige Boardmitglieder sagten, es sei nicht klar, ob das Problem in der Definition liege oder ob es einfach keine hilfreiche Disaggregierung sei. Ein Mitglied war anderer Meinung als die anderen Mitglieder und meinte, dass die Rückmeldungen der Adressaten gemischt seien. Es stimmte zu, dass die Adressaten die Aufteilung in integrale und nicht integrale Bestandteile in den primären Abschlussbestandteilen nicht wünschten, aber dass einige der Meinung waren, dass zusätzliche Angaben im Anhang hilfreich sein könnten. Das Mitglied sagte, dass der Board die Idee nicht fallen lassen sollte, sondern vielleicht als Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 12 erwägen sollte.

Der Stab wurde gefragt, ob die Botschaften der Adressaten eindeutig waren. Es hieß, dass die Adressaten zwar sagten, dass die Aufteilung "potenziell interessant sein könnte", aber es war eher eine lauwarme als eine begeisterte Reaktion. Die Feldarbeit hat gezeigt, dass es einfach nicht funktionierte und die vorgeschlagenen Leitlinien faktisch eine freie Wahl ermöglichten. Es wäre viel Arbeit nötig, um dies zu beheben, da die Leitlinien an der ersten Hürde scheiterten, nämlich an den Annahmen, die hinter der Unterscheidung zwischen integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures stehen.

Mehrere Boardmitglieder sagten, dass man sich die Mühe machen solle, zu entscheiden, wo der Posten ausgewiesen werden solle, und dass man der Tatsache, dass es sich um eine Zahl nach Steuern handelt, mehr Beachtung schenken solle.

Zusammenfassung der Rückmeldungen – Disaggregierung – allgemeine Vorschläge und Mindestposten

Agendapapier 21E

Hintergrund

Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu den im Entwurf enthaltenen Vorschlägen bezüglich Disaggregierung.

Analyse des Stabs

Viele Stellungnehmende äußerten sich zur Rolle der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs und stimmten den Vorschlägen größtenteils zu. Die meisten Stellungnehmenden äußerten sich zu den Prinzipien der Aggregierung und Disaggregierung sowie zu den Vorschlägen bezüglich der Disaggregierung und Kennzeichnung von Posten als "sonstige". Viele stimmten weder zu noch äußerten sie sich ablehnend, sondern verwiesen stattdessen auf die Notwendigkeit zusätzlicher Leitlinien oder Klarstellungen, insbesondere zu dem Vorschlag bezüglich der als "sonstige" bezeichneten Posten. Einige Stellungnehmende äußerten sich zu den Vorschriften bzgl. Mindestposten und baten um weitere Leitlinien und Klarstellung. 

Erörterung durch den Board

Mehrere Boardmitglieder waren überrascht und besorgt darüber, dass die Feldarbeit zu weniger Disaggregierung führte als das aktuelle Modell. Ein Mitglied war der Meinung, dass der Fokus auf "Sonstiges" eine Ablenkung gewesen sein könnte. Es war ebenso besorgt über Posten, die zutreffend bezeichnet sind, aber disaggregiert werden sollten. Dieses und andere Mitglieder sahen dies als einen wichtigen Teil des Projekts an.

Die stellvertretende Vorsitzende fragte, ob die Vorschläge darauf abzielten, mehr Disaggregierung zu erreichen. Der Stab stellte klar, dass die Disaggregierungsvorschläge für die primären Abschlussbestandteile und den Anhang gelten sollten und dass man mit einer stärkeren Disaggregierung rechne. Es ist geplant, die Teilnehmer der Feldarbeit erneut zu befragen, um zu verstehen, wie sie den Vorschlag interpretieren, insbesondere angesichts der Tatsache, dass zwei Teilnehmer die Aufwendungen in einer Zeile zusammengefasst haben.

Ein Mitglied sagte, der Begriff "Clutter" sei unklar. Er ist schwer zu übersetzen, daher sollte der Stab darüber nachdenken, wie er definiert oder beschrieben werden kann. Er sollte auch über die Angabeninitiative nachdenken und darüber, wie wichtig es ist, klare Angabeziele für den überarbeiteten Standard zu haben. Zwei Boardmitglieder betonten, dass sich der Geschäfts- oder Firmenwert von anderen immateriellen Vermögenswerten unterscheidet.

Zusammenfassung der Rückmeldungen – Disaggregierung – Analyse der Betriebskosten

Agendapapier 21F

Hintergrund

Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu den im Entwurf enthaltenen Vorschlägen bezüglich Betriebskosten.

Analyse des Stabs

Die meisten Stellungnehmenden äußerten sich zu den Vorschlägen bezüglich der Darstellung der Betriebskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Viele Stellungnehmende (hauptsächlich Rechnungsleger/Rechnungslegungsverbände und Standardsetzer) stimmten dem Vorschlag zu, einem Unternehmen vorzuschreiben, diejenige Methode zur Analyse der Betriebskosten zu wählen, die die entscheidungsnützlichsten Informationen liefert, und einige (hauptsächlich Ersteller und ihre Organisationen) waren mit dem Vorschlag nicht einverstanden. Viele Stellungnehmende (hauptsächlich Adressaten, Rechnungsleger/Rechnungslegungsverbände und Standardsetzer) stimmten dem Vorschlag zu, einem Unternehmen zu verbieten, die Methoden zur Analyse der Betriebskosten zu vermischen, und viele (hauptsächlich Ersteller und ihre Organisationen sowie einige Adressaten) waren mit dem Vorschlag nicht einverstanden. Viele Stellungnehmende (hauptsächlich Adressaten, Standardsetzer und Rechnungsleger/Rechnungslegungsverbände) stimmten dem Vorschlag zu, eine Analyse der Ausgaben nach Art (Gesamtkostenverfahren) im Anhang offenzulegen, wenn sie eine Analyse der Aufwendungen nach ihrer Funktion (Umsatzkostenverfahren) vornehmen, und viele (hauptsächlich Ersteller und ihre Organisationen) lehnten den Vorschlag ab.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied eröffnete die Diskussion mit der Aussage, dass die Adressaten im Großen und Ganzen offen für eine gewisse Flexibilität zu sein scheinen. Ein Mitglied sagte, dass die Adressaten eine vollständige Matrix nach Art und Funktion wünschen. Die Adressaten wollen jedoch die Aufwendungen, wie z. B. Abschreibungen, den verschiedenen Funktionen zuordnen. Es fügte hinzu, dass seine eigenen Nachforschungen ergeben hätten, dass viele Unternehmen, die US-GAAP anwenden, einen gemischten Ansatz anwenden, d. h. einige Aufwendungen nach Art und einige nach Funktion. Es sagte, dass einige Branchen Bedenken hätten, von diesem Ansatz abzuweichen, und dass es ein gewisses Verständnis dafür habe, dies weiter zu untersuchen. Andere Boardmitglieder sprachen sich dafür aus, einen gemischten Ansatz in Erwägung zu ziehen, und man sollte sensibel auf die eingegangenen Stellungnahmen reagieren. Die Boardmitglieder würden sich selbst in die Irre führen, wenn sie eine gemischte Darstellung verbieten würden.

In Bezug auf die Kosten sagte ein Mitglied, es habe viele deutsche Unternehmen gefragt, ob sie in der Lage seien, die vorgeschlagenen Vorschriften zu erfüllen. Die Rückmeldung, die es erhielt, war, dass einige Unternehmen Konsolidierungssysteme für den einen Ansatz aufgebaut haben und dass die Verarbeitung der Konsolidierungsunternehmen, die notwendig sind, um diese Vorschrift für den anderen Ansatz zu erfüllen, hohe Kosten verursacht. Es ist komplexer als das einfache Hinzufügen von Einzelposten zu einem Konsolidierungspaket.

Ein Mitglied sprach sich für einen gemischten Ansatz aus, da dies eine Möglichkeit sei, die Beständigkeit zu adressieren. Es betonte die Notwendigkeit, die Elemente des Projekts miteinander zu verbinden. Ein gemischter Ansatz sei eine Möglichkeit, Informationen über Beständigkeit zu vermitteln.

Ein Mitglied war überrascht, dass viele Rückmeldungen den Eindruck erweckten, es handele sich um eine freie Wahl. Der Stab wird dieser Frage nachgehen. Und zwei Mitglieder äußerten sich zu Rückmeldungen über die Analyse von Restrukturierungskosten und ob diese nach Funktion oder Art klassifiziert werden sollten.

Zusammenfassung der RückmeldungenDisaggregierung – ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen

Agendapapier 21G

Hintergrund

Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu den im Entwurf enthaltenen Vorschlägen bezüglich ungewöhnlicher Posten.

Analyse des Stabs

Die meisten Stellungnehmenden, die sich zu dieser Frage äußerten, einschließlich fast aller Adressaten von Jahresabschlüssen, stimmten zu, dass der Board ungewöhnliche Posten definiert. Die meisten dieser Stellungnehmenden, einschließlich einiger Adressaten, stimmten jedoch der vorgeschlagenen Definition der ungewöhnlichen Posten selbst nicht zu und machten unterschiedliche Vorschläge zu deren Änderung. Es gab keinen klaren Konsens über eine alternative Definition. Die Stellungnehmenden waren geteilter Meinung darüber, ob sie mit den vorgeschlagenen Anhangangaben in einer einzigen Angabe einverstanden waren oder nicht.

Erörterung durch den Board

Einige Boardmitglieder kritisierten, dass die Stellungnehmenden keine besseren Definitionen vorgeschlagen hatten. Die meisten Boardmitglieder waren der Meinung, dass es um Beständigkeit geht und darum, den Anwendern Informationen zur Verfügung zu stellen, die ihnen helfen, die Leistung des Unternehmens zu prognostizieren. Ein Mitglied war der Meinung, dass die Bezeichnung "ungewöhnlich" eine grobe Unterteilung sei und nicht immer die Beständigkeit erfassen würde. Es wurde vorgeschlagen, dass mehr über Beständigkeit nachgedacht werden sollte, so dass daraus die Art der Aktivität oder Information, die als ungewöhnlich gekennzeichnet werden sollte, abgeleitet werden kann. Andere schlugen auch vor, dass Unternehmen verpflichtet werden sollten, Beständigkeit in einer Anhangangabe zu erläutern, anstatt einzelne Elemente als ungewöhnlich zu kennzeichnen.

Ein Mitglied war der Meinung, dass dies eine der komplexesten Fragen ist, mit denen man konfrontiert ist, und stellte in Frage, ob der Begriff ungewöhnlich jemals objektiv verwendet werden kann. Es dachte, dass das, was ungewöhnlich sei, die Ansicht der Unternehmensleitung widerspiegele. Es meinte auch, dass das Board vielleicht radikaler denken müsse. Ein anderes Mitglied stimmte dem zu und meinte, dass die von IFRS 13 geforderten Arten von Angaben eine bessere Richtung vorgeben könnten, da sie objektiver seien (anstatt sich auf eine Definition von ungewöhnlich zu konzentrieren).

Die nächsten Schritte sollten sich auf die Klärung des Problems konzentrieren, das man zu lösen versucht.

Zusammenfassung der Rückmeldungen – von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen

Agendapapier 21H

Hintergrund

Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu den im Entwurf enthaltenen Vorschlägen bezüglich von der Unternehmensleitung definierter Erfolgskennzahlen.

Analyse des Stabs

Viele Stellungnehmende, darunter fast alle Adressaten, stimmten den Vorschlägen des Boards zu, die Angabe von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen im Anhang zum Jahresabschluss zu verlangen. Die meisten Stellungnehmenden äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Definition von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und lehnte auch die ihrer Meinung nach zu weit gefasste Forderung nach Angabe aller von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, die in „öffentlichen Mitteilungen" verwendet werden, und nicht nur von den von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, deren Angabe in den Jahresabschlüssen vorteilhaft wäre, ab. Einige Stellungnehmende waren mit der Einbeziehung von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen in den Jahresabschluss nicht einverstanden, weil ihrer Ansicht nach alternative Finanzkennzahlen entweder außerhalb des Umfangs von Jahresabschlüssen liegen oder nicht dem Ziel von Jahresabschlüssen in IAS 1 oder des Entwurfs dienen. Einige Stellungnehmende sprachen sich auch gegen die Aufnahme von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen in die Jahresabschlüsse aus, da dies die Kosten für die Erstellung von Jahresabschlüssen erhöhen würde oder die Prüfung solcher Kennzahlen eine Herausforderung darstellen könnte. Einige wenige Stellungnehmende lehnten die Aufnahme von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen in die Jahresabschlüsse ab, da viele dieser Kennzahlen subjektiv sind. Die meisten Stellungnehmenden stimmten den vorgeschlagenen Angabevorschriften zu, einschließlich der Vorschrift zur Überleitung auf die am direktesten vergleichbaren, in den IFRS festgelegten Zwischensummen. Es gab jedoch gemischte Reaktionen auf den Vorschlag des Boards, die Angabe der steuerlichen Auswirkungen und der Auswirkungen von nicht-beherrschenden Anteilen bei der Überleitungsrechnung von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf die am direktesten vergleichbaren, in den IFRS festgelegten Zwischensummen zu verlangen. Der Grund dafür war, dass die Stellungnehmenden der Meinung waren, dass es kostspielig wäre, die Informationen zu beschaffen, und dass es eine belastende Angabepflicht darstellt oder dass diese Informationsbereitstellung im Widerspruch zu den von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen steht, die die Sichtweise der Unternehmensleitung vermitteln sollen. Die meisten Stellungnehmenden, einschließlich der meisten Adressaten, stimmten dem Vorschlag des Boards zu, den Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA) nicht zu definieren. Einige Stellungnehmende, einschließlich einiger Adressaten, waren jedoch nicht damit einverstanden und wären dafür, dass der Board EBITDA definieren sollte, da es sich um eine weit verbreitete Messgröße handelt, die von einer einheitlichen Definition profitieren würde.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder besprachen vor allem den Umfang und die Prüfbarkeit.

Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass das Board die Forderung nach einer Erweiterung des Umfangs ernsthaft prüfen sollte. Das Ziel ist eine bessere Information, also könnten die gleichen Prinzipien auch für andere Metriken gelten. Ein Mitglied konnte nicht nachvollziehen, warum eine Kennzahl als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl definiert wird, eine andere Kennzahl, die in diesem Sektor ebenso wichtig ist, aber nicht als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl gilt (weil sie sich auf den Cashflow oder die Bilanz bezieht) und daher keine rigorosen Vorgaben hat. Ein Mitglied war der Meinung, dass dies eine gute Gelegenheit sei, die damit zusammenhängenden Prinzipien in anderen Standards zu verknüpfen und sie zusammenzubringen, um bessere Prinzipien zu erhalten. Andere Boardmitglieder zögerten, den Umfang zu erweitern und waren der Meinung, dass dies die bisher geleistete Arbeit gefährden könnte.

Die Frage der Prüfbarkeit löste Sorgen aus, obwohl einige Boardmitglieder dies in Frage stellten und der Meinung waren, dass die Informationen prüfbar sein würden. Es schien allgemeines Einvernehmen darüber zu herrschen, dass an der Definition von öffentlicher Kommunikation gearbeitet werden müsse und dass der Stab genauer untersuchen sollte, warum viele Stellungnehmende der Meinung waren, dass einige der Informationen nicht geprüft werden könnten.

Es wurde auch angemerkt, dass es eine Menge Widerstand gegen die Angabe der steuerlichen Komponente und der Komponente der nicht beherrschenden Anteile der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen gab. Ein Boardmitglied merkt jedoch an, dass ein Rechtskreis angibt, diese Informationen schon seit einiger Zeit zu verlangen und keine Probleme zu haben. Das könnte weiter untersucht werden. Die Mitglieder merkten auch an, dass Zwischensummen nicht automatisch eine von der Unternehmensleitung derfinierte Erfolgskennzahl sind und dass, obwohl in den Papieren steht, dass das Board das EBITDA nicht definiert hat, es dies doch getan hat und dies zu Verwirrung geführt hat. Beide Punkte sollten weiter untersucht werden.

Zusammenfassung der Rückmeldungen – Kapitalflussrechnung

Agendapapier 21I

Hintergrund

Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu den im Entwurf enthaltenen Vorschlägen bezüglich der Kapitalflussrechnung.

Analyse des Stabs

Viele Stellungnehmende antworteten nicht auf die Vorschläge, aber von denjenigen Stellungnehmenden, die darauf antworteten, stimmten viele den Vorschlägen zu. Die Hauptsorge derjenigen, die nicht zustimmten, war die mangelnde Übereinstimmung zwischen der Kapitalflussrechnung und der Gewinn- und Verlustrechnung, was auch von einigen Teilnehmern der Feldarbeit als Bedenkenpunkt wurde. Einige Stellungnehmende forderten eine umfassende Überprüfung von IAS 7.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht erörtert. Der Stab wird es bei einer künftigen Sitzung wieder vorlegen.

Zusammenfassung der Rückmeldungensonstige Themen

Agendapapier 21J

Hintergrund

Dieses Papier analysiert die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten zu Vorschlägen, die nicht explizit von den Fragen des Entwurfs abgedeckt wurden.

Analyse des Stabs

In den meisten Kommentaren, die nicht der Beantwortung spezifischer Fragen galten, wurden zusätzliche Arbeiten genannt, die der Board als separate Projekte unternehmen sollte. Außerdem gab es Rückmeldungen in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis und die Zwischenberichterstattung sowie Anmerkungen zum vorgeschlagenen Umsetzungszeitraum.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht erörtert. Der Stab wird es bei einer künftigen Sitzung wieder vorlegen.

Zusammenfassung der Rückmeldungen – Adressaten von Abschlüssen

Agendapapier 21K

Hintergrund

Dieses Papier wirdmet sich nochmal allein den Stellungnahmen von Adressaten und analysiert diese getrennt von den anderen Stellungnahmen.

Analyse des Stabs

Die Adressaten begrüßten insbesondere die Vorschläge zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere eine definierte Zwischensumme für das operative Ergebnis, und zu den von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, da sie eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz der Finanzinformationen ermöglichen würden.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht erörtert. Der Stab wird es bei einer künftigen Sitzung wieder vorlegen.

Zusammenfassung der Rückmeldungen – Literaturanalyse

Agendapapier 21L

Hintergrund

Dieser Literaturüberblick fasst die Erkenntnisse aus der Fachliteratur zu Themen zusammen, die für die Fragen im Entwurf relevant sind, die sich aus dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen ergeben.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht erörtert. Der Stab wird es bei einer künftigen Sitzung wieder vorlegen.

 

Zugehörige Themen

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