Nachrichten

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Verfassungsmäßigkeit der PCAOB hinterfragt

04.12.2009

Am 7. Dezember 2009 beginnt die mündliche Anhörung in einem Fall des Obersten Gerichtshofs in den Vereinigten Staaten, in dem die Verfassungsmäßigkeit der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) in Frage gestellt wird.

Wenn die Kläger mit ihren Argumenten recht bekommen, könnte das das Ende der PCAOB, wie sie derzeit gesetzlich verankert ist, bedeuten. Der Fall ging bereits durch mehrere Instanzen; zuletzt entschied das Berufungsgericht im District of Columbia im Sinne der Beklagten. Die Kläger haben sich nun an den obersten Gerichtshof gewendet:

Urteilsregister des amerikanischen Supreme Court: Eintrag im Urteilsregister Nr. 08-861

Bezeichung des Verfahrens: Free Enterprise Fund and Beckstead and Watts, LLP gegen Public Company Accounting Oversight Board, et al.

Zusammenfassung der zu klärenden Frage: Ob der Sarbanes-Oxley Act mit den Prinzipien der Gewaltenteilung im Einklang steht – da die PCAOB unter der Aufsicht der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) steht, die wiederum unter der Aufsicht des Präsidenten steht – oder ob sie den Ernennungsvorgaben in der Verfassung widerspricht – da die Mitglieder der PCAOB von der SEC ernannt werden.

Verfahrensdokumente in englischer Sprache:

(252 KB)

(652 KB)

(718 KB)

(526 KB)

(211 KB)

(in Unterstützung der Kläger) (648 KB)

(in Unterstützung der Kläger) (374 KB)

(in Unterstützung der Kläger) (391 KB)

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Alert des IAASB-Stabs zu Prüfungsbestätigungen

04.12.2009

Um Prüfern zu helfen, externe Bestätigungsverfahren effizienter einzusetzen, hat der Stab des International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, eine Veröffentlichung mit dem Titel "Sich herauskristallisierende Praxisfragen hinsichtlich der Verwendung externer Bestätigungen bei der Abschlussprüfung" herausgegeben.

In diesem sogenannten Alert werden Bereiche innerhalb der Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) hervorgehoben, die von besonderer Bedeutung bei der Entscheidung sind, ob externe Bestätigungen angefordert werden sollen, wie das Verfahren angelegt und durchgeführt werden soll und wie die eingegangenen Antworten auszuwerten sind. In dem Alert wird hervorgehoben, dass Prüfer besonders auf Umstände achten müssen, die sich auf die beabsichtigte Durchführung einer Bestätigungsaktion auswirken können; dies schließt das Risiko von Betrug und die Frage ein, ob die Bestätigungen von ausreichender Qualität sind. Sie können Sich den Alert direkt von der Internetseite des IAASB herunterladen (in englischer Sprache, 136 KB).
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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

04.12.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich dessen vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 veröffentlicht, die dieser am 26. November 2009 herausgegeben hatte.

EFRAG stimmt den Änderungen im Wesentlichen zu, äußert aber Bedenken hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens. Den Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie hier (114 KB).
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Die EU wird drei Finanzaufsichtsbehörden einrichten

04.12.2009

Der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister der Europäischen Union, der am 2. Dezember 2009 in Brüssel tagte, hat sich auf einen allgemeinen Ansatz hinsichtlich Verordnungsentwürfen geeinigt, mit denen drei neue Behörden für die Aufsicht über Finanzdienstleistungen in Europa eingerichtet würden.

Diese wären:

eine Europäische Bankenaufsicht (würde Committee of European Banking Supervisors (CEBS) ersetzen)

eine Europäische Aufsicht für Versicherungen und Berufsrenten (würde Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) ersetzen)

eine Europäische Wertpapier und Marktaufsicht (würde Committee of European Securities Regulators (CESR) ersetzen)

Die Verordnungsentwürfe sind Teil eines Pakets von Vorschlägen für die Reform des europäischen Gesamtkonzepts für die Aufsicht über Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise. In dem Konzept sind drei neue europäische Aufsichtsbehörden vorgesehen, die mit einem Netzwerk von Aufsichten in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Verordnungen müssen vom Europaparlament verabschiedet werden. Der Rat hofft, dass die Verordnungen irgendwann im Jahr 2010 verabschiedet werden. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier (280 KB). Wir hatten bereits im Januar 2009 über die Pläne und ihre finanzielle Ausgestaltung berichtet.

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IDW ES 8 zu Fairness Opinions veröffentlicht

04.12.2009

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW ES 8) verabschiedet der billigend durch den Hauptfachausschuss (HFA) zur Kenntnis genommen wurde.

IDW ES 8 enthält Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Stellung nehmen zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen (sog. Fairness Opinion). Unternehmerische Initiativen, in denen typischerweise Fairness Opinions zum Einsatz kommen, sind häufig geprägt durch zeitliche Restriktionen und eingeschränkten Informationszugang, die eine Unternehmensbewertung i.S.d. IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nicht ermöglichen. IDW ES 8 verdeutlicht den Inhalt und die Grenzen von Fairness Opinions bei typischen Rahmenbedingungen und Restriktionen, unter denen Wirtschaftsprüfer Fairness Opinions abgeben und behandelt als einen Spezialfall die Besonderheiten bei der Erstellung von Fairness Opinions im Zusammenhang mit Stellungnahmen nach § 27 WpÜG. IDW ES 8 von der Internetseite des IDW heruntergeladen werden (65 KB). Außerdem wird er in den IDW Fachnachrichten 1-2/2010 veröffentlicht.
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EFRAG Update November 2009 erschienen

04.12.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Novemberausgabe 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht.

Darin werden die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des letzten Monats zusammengefasst.

EFRAG Update-Newsletter vom November 2009 (in englischer Sprache, 340 KB)

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Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

04.12.2009

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 2. Dezember 2009 herunter (in englischer Sprache, 129 KB). Der neue Status hat sich aus der Übernahme der folgenden Verlautbarungen durch die Europäische Kommission am 1. Dezember 2009 ergeben:

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben –Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente

IFRIC 9 und IAS 39 – Änderung bezüglich eingebetteter Derivate

Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

IFRS 9 Finanzinstrumente

Interpretationen

Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen

Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten

IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

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Ergebnisse der 37. RIC-Sitzung

03.12.2009

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat am 19. November 2009 seine 37. Sitzung in Berlin abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (173 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.
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Stellungnahmen der SEC zu eingereichten inländischen Abschlüssen (dritte Auflage)

03.12.2009

Im Januar 2008 veröffentlichten unsere US-amerikanischen Kollegen zwei englischsprachige Sonderberichte, in denen die Stellungnahmen analysiert werden, die der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu eingereichten Abschlüssen veröffentlicht hat.

In einem der Berichte aus dem Jahr 2008 wurden die Stellungnahmen zu inländischen, nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen untersucht. Im anderen wurden Stellungnahmen zu ausländischen, nach IFRS bilanzierenden Unternehmen untersucht. Im Februar 2009 folgte eine überarbeitete Ausgabe des ersten Berichts: Stellungnahmen der SEC zu Abschlüssen inländischer Unternehmen: ein verschärfter Blick (in englischer Sprache, 810 KB). Unsere Kollegen haben nun eine dritte Ausgabe des Berichts erstellt, in der sowohl neue Untersuchungsthemen als auch neue Fragestellungen in Bereich schon bestehender Untersuchungsthemen enthalten sind, zu denen der Stab der SEC seit Februar 2009 Stellung genommen hat. Der Stab der SEC hat auch weiterhin zu Themen wie Ertragsvereinnahmung, Unternehmenszusammenschlüsse, Segmentberichterstattung, Finanzinstrumente und Wertminderungen, die bereits im Bericht enthalten waren, Stellung genommen. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktunruhen hat sich der Stab außerdem weiterhin unter anderem auch Wertminderungen von Geschäfts- und Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten, andere als vorübergehende Wertminderungen, Rücklagen für aufgeschobene Steuerbewertungen, Pensionsverpflichtungen, Vorstandsvergütungen, Lageberichtangaben, Einhaltung von Schuldvereinbarungen, beizulegende Zeitwerte und Rückstellungen für Kreditverluste genauer angesehen. Neu in dieser Ausgabe sind Abschnitte zu den folgenden Branchen:

Finanzdienstleistungen einschließlich Banken, Wertpapiere, Immobiliengeschäfte

Energien und Ressourcen einschließlich Versorgungsleistungen, Öl und Gas

Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsvorsorge und Biowissenschaften

Konsumgüter und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Einzelhandel

Die dritte Ausgabe der Stellungnahmen der SEC zu Abschlüssen inländischer Unternehmen: ein verschärfter Blick können Sie kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 2.589 KB).

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HFA zur Berücksichtigung der PSV-Beiträge für 2009

03.12.2009

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) hat unlängst seinen Beitragssatz für das Jahr 2009 mit 14,2 Promille festgelegt.

Außerdem veröffentlichte er eine Mitteilung zur Festlegung des Beitragssatzes für 2009 und zum Vorschuss für 2010. Wie der PSV verlautbarte, wird er die Glättungsregel nach § 10 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG anwenden, so dass ein Teil des Gesamtbeitrags für 2009 über die folgenden vier Geschäftsjahre 2010 bis 2013 zu zahlen ist. In seiner Sitzung vom 27. November 2009 ist der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei der Glättungsregel um eine reine Fälligkeitsabrede handelt. Daher ist der Beitrag für das Geschäftsjahr 2009 zum 31. Dezember 2009 im handelsrechtlichen Jahresabschluss in voller Höhe zu passivieren. Der Bilanzierende kann sich dieser Verpflichtung nicht durch eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung entziehen.

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