Nachrichten

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PRC tagt am 19. Oktober in London

30.09.2009

Der neue Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Montag, 19. Oktober 2009, in den Räumen des britischen Standardsetzers ASB zu einer Sitzung zusammenkommen.

Die Sitzung steht Beobachtern ab 14:50 Uhr Londoner Zeit offen; weitere Informationen erhalten Sie hier.
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IDW EPS 880 n.F.: Die Prüfung von Softwareprodukten

30.09.2009

In seiner 217. Sitzung verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den vom Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) erarbeiteten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW EPS 880 n.F.).

Die Verlautbarung ersetzt den IDW Prüfungsstandard: Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880 i.d.F. 1999). Weitere Informationen finden Sie in der Presserklärung des IDW.
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EU-Entscheidung zur Finanzierung von EFRAG und IASCF

29.09.2009

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. September 2009 ist der Beschluss Nr. 716/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung veröffentlicht worden.

Der Beschluss gilt der Kofinanzierung der Tätigkeiten der EFRAG, der IASCF und des PIOB durch die EU und soll sicherstellten, "dass diese Begünstigten von einer klaren, stabilen, diversifizierten, soliden und angemessenen Finanzierung profitieren und in der Lage sind, ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse unabhängig und effizient wahrzunehmen". Nachfolgend einige Auszüge:

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich

Es wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 ein Gemeinschaftsprogramm, (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet), aufgelegt, um die Tätigkeiten von Einrichtungen zu unterstützen, die zur Erreichung der politischen Ziele der Gemeinschaft in Bezug auf die aufsichtliche Konvergenz und Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie in Bezug auf die Bereiche Rechnungslegung und Abschlussprüfung beitragen.

Artikel 2

Ziele

(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht in der Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Unterstützung der Funktionsweise, der Tätigkeiten oder Maßnahmen bestimmter Einrichtungen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

[...]

Artikel 9

Finanzbestimmungen

(1) Der als Finanzausstattung für die Durchführung dieses Beschlusses dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum von 2010 bis 2013 auf 38 700 000 EUR. Innerhalb dieser Ausstattung müssen die Verpflichtungsermächtigungen für die Begünstigten, die in Abschnitt B des Anhangs genannt sind, mindestens 13 500 000 EUR, dürfen die der IASCF nicht mehr als 12 750 000 EUR und diejenigen der EFRAG nicht mehr als 11 250 000 EUR betragen.

[...]

Artikel 14

Bewertung

(1) Spätestens sechs Monate vor Programmende legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erreichung der im Programm vorgesehenen Ziele vor. Dieser Bericht stützt sich unter anderem auf die in Artikel 11 Absatz 1 genannten Jahresberichte.

In diesem Bericht werden zumindest die allgemeine Zweckmäßigkeit und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner Durchführung sowie die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen sowohl allgemein als auch einzeln in Bezug auf die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 2 bewertet.

Der Bericht wird dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt.

(2) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen auf der Grundlage des Vertrags, ob das Programm über den 31. Dezember 2013 hinaus fortgesetzt wird.

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Tätigkeitsbericht des IDW

29.09.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2008/ 2009 veröffentlicht.

Er steht auf der Internetseite des IDW zum Herunterladen zur Verfügung (787 KB).
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IASB-Vorsitzender trifft sich mit ECON

29.09.2009

Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board, traf sich am 28. September 2009 mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), um die Reaktionen zu erörtern, die der IASB in Bezug auf Sachverhalte ergriffen hat, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben.

Er widmete sich in seinen Ausführungen insbesondere den Reaktionen des IASB auf Sachverhalte, die von europäischen Institutionen aufgebracht worden sind. Die vollständige Rede von Sir David in englischer Sprache finden Sie hier(27 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Schritte, die als Reaktion auf globale Bedenken unternommen wurden

Von Beginn der Krise an hat der IASB an einem genau umrissenen Programm gearbeitet, das auch Fristen enthielt, bis wann Sachverhalte geklärt sein sollen, die aus der Finanzmarktkrise entstanden sind. Ursprünglich lag der Fokus auf drei Bereichen, die vom Finanzstabilitätsforum identifiziert worden waren: (1) die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten; (2) die Bilanzierung bilanzunwirksamer Posten; und (3) Risikoangaben. In allen drei Bereichen haben wir umgehend Maßnahmen ergriffen.

Bezüglich des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten haben wir im Oktober 2008 einen Bericht verfasst, der von der Europäischen Kommission gelobt wurde. Wir haben immer gesagt, dass die Leitlinien in den IFRS und den US-GAAP in diesem wichtigen Bereich übereinstimmen. Ich weiß, dass es Bedenken gegeben hat, dass die jüngste Position des FASB-Stabs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert neue, unfaire Bedingungen geschaffen haben könnten. Aus diesem Grund haben wir nach der Veröffentlichung des FASB sofort eine Presseerklärung herausgegeben, in der wir erneut bestätigt haben, dass unser Ansatz mit dem des FASB im Einklang steht. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme um sicherzustellen, dass weltweit die Einheitlichkeit erhalten bleibt, hat der IASB am 28. Mai 2009 einen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, in den die entsprechenden FASB-Leitlinien direkt aufgenommen worden sind.

Bezüglich bilanzunwirksamer Posten haben sowohl die G-20 und das Finanzstabilitätsforum als auch dieser Rat betont, dass es mehr Transparenz bei der Bilanzierung dieser Posten geben müsse. Es gibt Hinweise, dass die IFRS relativ gut mit diesem Sachverhalt fertig geworden sind, aber wir haben jetzt vorgeschlagen, unsere Vorschriften noch zu verschärfen.

Bezüglich Risikoangaben hat der IASB im März 2009 Verbesserungen an den Angabevorschriften für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Verschärfungen der bestehenden Prinzipien zu Angaben über das Liquiditätsrisiko, das in Verbindung mit Finanzinstrumenten zu beachten ist, herausgegeben.

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Wir nehmen Stellung zum Entwurf zum beizulegenden Zeitwert

29.09.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingereicht, der am 28. Mai 2009 veröffentlicht worden ist.

Allgemein unterstützen wir die Vorschläge, aber wir haben Bedenken in einigen Punkten und schlagen bestimmte Änderungen vor. Im Entwurf werden Leitlinien vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung (Accounting Standards Codification Topic 820). Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP. Einen Überblick über die im Entwurf enthaltenen Vorschläge finden Sie hier.

Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf: Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die bestehenden Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Literatur durch einen einzigen Standard zu ersetzen und nach verbesserter Harmonisierung mit den Fair-Value-Vorschriften in Accounting Standards Codification Topic 820 (ASC 820) Fair Value Measurements and Disclosures (früher SFAS157) zu streben, der vom FASB herausgegeben worden ist. Globale Harmonisierung ist wichtig, da sie dazu dient, Komplexitäten und Anwendungsfragen weiter zu vereinfachen, die oft aus Standards entstehen, die in den Vereinigten Staaten und weltweit ähnliche Prinzipien aufweisen. Darüber hinaus wird dieser Standard zu einer einheitlicheren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den IFRS-Erstellern und zu besserer Vergleichbarkeit mit Unternehmen führen, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen. Des Weiteren verstehen wir, dass eine vollständige Konvergenz auf ASC 820 in bestimmten Fällen möglicherweise nicht sachgerecht ist, in denen sich erwiesen hat, dass der Entwurf des IASB ein konzeptionell überlegenes Prinzip aufweist. In den Bereichen jedoch, in denen der IASB den Prinzipien in ASC 820 zustimmt, empfehlen wir, dass die Wortwahl möglichst angeglichen wird, damit nicht Formulierungsabweichungen zu Verwirrungen unter den Anwendern führen....

Einige Vorschläge im Entwurf dienen nicht der Konvergenz des IFRS, obwohl wir der Meinung sind, dass nicht gezeigt worden ist, dass sie ASC 820 konzeptionell überlegen sind. Diese Vorschläge beinhalten beispielsweise das Konzept des vorteilhaftesten Markts, die Definition eines 'informierten' Marktteilnehmers und die Bilanzierung (den Aufschub) bestimmter Tag-1-Gewinne und -Verluste, aber sind nicht darauf beschränkt.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (126 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.
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IASCF-Treuhänder werden am 7. und 8. Oktober tagen

29.09.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung werden am 7. und 8. Oktober 2009 in den folgenden Räumlichkeiten zu einer Sitzung zusammenkommen: Wharton Auditorium, TIAA-CREF Offices, 730 Third Avenue 17th Floor, New York, NY.

Nur die Sitzung am 7. Oktober (13:30 Uhr bis 17:15 Uhr) steht Beobachtern offen. Die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ist die folgende:

Bericht des IASB-Vorsitzenden

IFRS-Einführung in den aufstrebenden Märkten

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Aktueller Stand der Überarbeitung der Satzung

Bericht des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Bericht des Ausschusses für Aus- und Weiterbildung und Publikationen

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Vorgeschlagene XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU

29.09.2009

Die International Accounting Standards Committee (IASC) Stiftung hat zu Stellungnahmen zum Entwurf einer XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU eingeladen.

Die Taxonomie ist eine vollständige Übersetzung des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Der Entwurf der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU wird von einem umfassenden Reviewpaket begleitet, das ein Beispiel einer XBRL-Einreichung und viele erläuternde Materialien sowie einen Beispielabschluss und eine Ausweise- und Angabencheckliste enthält. Der Entwurf der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU steht on-line zur Verfügung (IFRS for SMEs XBRL Taxonomy), und die Kommentierungsfrist endet am 27. November 2009. Die IASC-Stiftung beabsichtigt, die endgültige Version der XBRL-Taxonomie für den IFRS für KMU im Dezember 2009 herauszugeben.
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FSB fordert vereinfachte globale Bilanzierung von Finanzinstrumenten

28.09.2009

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat den IASB und den FASB aufgefordert, ihre Bilanzierungsstandards für Finanzinstrumente auf eine Art und Weise zu vereinfachen, zu verbessern und zu vereinheitlichen, die "die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf die Kapitalvergabe der Finanzintermediäre (einschließlich Kredite und Anlagen in Schuldtitel) nicht ausweitet".

Der FSB war eingerichtet worden, um die politischen Maßnahmen zu koordinieren, mit denen Länder ihre Finanzinstitute regulieren und beaufsichtigen. Die Verlautbarung des FSB in englischer Sprache finden Sie hier (62 KB); nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Gegenwärtig erwägen der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) eine Reihe von Ansätzen, die möglichweise zu einer Abweichung zwischen den Standards des IASB und des FASB in folgenden Aspekten führen können:

Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, wo der FASB einen Ansatz erwägt, der die Zeitwertbewertung der meisten Finanzinstrumente beinhaltet und der vermutlich Anfang 2010 vorgeschlagen wird, während der IASB eine gemischtes Modell von fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vorgeschlagen hat, das für die Abschlüsse zum Jahressende 2009 zur Verfügung stehen soll;

Risikovorsorgebildung und Wertminderungen, wo der IASB beabsichtigt, im Oktober 2009 einen Standard vorzuschlagen, der die Verwendung von erwarteten Verlusten oder erwarteten Kapitalströmen vorsieht und mit dem allgemein Kreditverluste früher angesetzt und Prozyklizität verringert würde, während der FASB weiterhin Änderungen beim Ansatz von Wertminderungen erwägt einschließlich eines Ansatzes, der auf beizulegenden Zeitwerten aufbaut, - die Änderungen sollen Anfang 2010 vorgeschlagen werden;

Standards zu bilanzunwirksamen Posten, wo der Vorschlag des IASB zur Ausbuchung, der sich gerade im Konsultationsprozess befindet, erfordern würde, dass Rückkaufvereinbarungen in bestimmten Situationen als Verkaufs- und Termingeschäfte behandelt würde (was zu einer außerbilanziellen Behandlung führen würde) und nicht als bilanzwirksame Finanzierungstransaktionen wie nach den gegenwärtigen Standards des IASB und des FASB.

Darüber hinaus gibt es weiterhin Abweichungen in den Bilanzierungsvorschriften des IASB und des FASB in Bezug auf die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden, die auch zu bedeutenden Abweichungen im Gesamtvermögen der Banken führen, was bei der Formulierung von internationalen Leveragegradvorschriften Probleme aufwirft.

Daher ist zusätzliche Arbeit in den oben genannten Bereichen dringend erforderlich, um die wichtigen Ziele der Harmonisierung, Transparenz und Prozyklizitätsminderung zu erreichen, während die Standardsetzer ihre Bemühungen fortsetzen, die Qualität ihrer Standards zu verbessern und die Komplexität ihrer Standards zu Finanzinstrumenten zu verringern.

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G-20 fordern globale Standards bis 2011

28.09.2009

Als Ergebnis ihres Treffens in Pittsburgh am 24. und 25. September haben die Führer der G-20-Nationen ein englischsprachiges Abschlusskommuniqué veröffentlicht, in dem eine Reihe zusätzlicher Schritte genannt werden, die unternommen werden sollen, um das internationale Finanzmarktregulierungssystem zu stärken und künftige globale Finanzmarktkrisen zu vermeiden.

Eines der genannten Ziele ist eine vollständige Vereinheitlichung der Bilanzierungsstandards in allen Mitgliedstaaten der G-20 bis Juni 2011.

Wir fordern unsere internationalen Bilanzierungsorgane auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, und einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Bilanzierungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu entwickeln und ihr Harmonisierungsprojekt bis Juni 2011 abzuschließen. Die Satzung des International Accounting Standards Board (IASB) sollte die Einbindung der verschiedenen Interessengruppen noch stärker betonen.

Unsere IAS PLUS-Seite mit umfassenden Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

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