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Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

03.06.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 14. und 15. Juni 2022 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committee wird die folgenden Themen erörtern:

    • IAS 21 und IAS 29 — Konsolidierung einer nicht hyperinflationären Tochtergesellschaft durch eine hyperinflationäre Muttergesellschaft
    • IFRS 9 — Durch elektronische Überweisung erhaltene Barmittel als Ausgleich für einen finanziellen Vermögenswert 
    • IAS 37 — Künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen
    • IAS 32 — Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Einstufung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital
    • IFRS 17 — Übertragung des Versicherungsschutzes aus einer Gruppe von Rentenverträgen
    • IFRS 17 und IAS 21 — Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen
    • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

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    ESRS-Einbindungsveranstaltung mit Schwerpunkt auf Finanzinstituten

    03.06.2022

    Am 22. Juni 2022 werden die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und mehrere ihrer Mitgliedsorganisationen eine gemeinsame Einbindungsveranstaltung in Brüssel abhalten, um die im April veröffentlichten Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu erörtern. Die Veranstaltung wird einen besonderen Schwerpunkt auf Finanzinstitute legen.

    Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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    Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Mai

    03.06.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Mai 2022.

    Wie bereits berichtet, war im Mai nur die folgenden größeren Entwicklungen zu verzeichnen:

    Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung der Sitzungen des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 20. Mai und der Sitzung seines Fachexpertenausschusses am 18. und 19. Mai sowie der Sitzungen des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 20. Mai und seines Fachexpertenausschusses am 5. Mai 2022. Außerdem gab es öffentliche Unterrichtseinheiten zu den ESRS am 16., 19., 20., 23. und 31. Mai 2022.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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    Blatt - Nachhaltigkeit Image

    Aufruf zu einer stärkeren Angleichung der Bemühungen um Nachhaltigkeitsangaben

    02.06.2022

    In einer gemeinsamen Erklärung fordern der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC), die Principles for Responsible Investment (PRI) und der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) eine Angleichung bei der Standardsetzung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei den Schlüsselkonzepten, Terminologien und Messgrößen, auf denen die Angabenvorschriften beruhen.

    In der Erklärung werden die bedeutenden Bemühungen des International Sustainability Standards Board (ISSB), der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und der Europäischen Kommission zusammen mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hervorgehoben, die darauf abzielen, die Unternehmensberichterstattung so zu verbessern und weiterzuentwickeln, dass sie Nachhaltigkeitsinformationen enthält und berücksichtigt. Es wird jedoch auch festgestellt, dass ein koordinierter Ansatz erforderlich ist, um die umfassende globale Grundlinie der Nachhaltigkeitsangaben zu schaffen, die die Kapitalmärkte benötigen. Die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Vorschriften würde dazu beitragen, die Bedürfnisse von Anlegern zu erfüllen, die ihr Kapital international verteilen, von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind und Kapital aufnehmen, und von Wirtschaftsprüfern, die allen Adressaten von Unternehmensberichten dienen. In der Erklärung heißt es:

    Gemeinsam begrüßen wir die Einrichtung einer Arbeitsgruppe durch den International Sustainability Standards Board, um die Kompatibilität zwischen der globalen Grundlinie und den Initiativen der Rechtskreise durch einen Koordinierungsmechanismus zu verbessern. Wir fordern alle beteiligten politischen Entscheidungsträger nachdrücklich auf, sich in dieser historischen Phase in diese Plattform einzubringen und darauf hinzuwirken, dass die Finanzmärkte auf globaler Ebene das erforderliche Maß an Übereinstimmung erhalten.

    Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IFAC.

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    Zweites IVSC-Perspektivenpapier zu immateriellen Vermögenswerten

    01.06.2022

    Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) gibt derzeit eine Reihe von Perspektivenpapieren 'Time to get Tangible about Intangible Assets' heraus, weil er festgestellt, dass trotz der Bedeutung immaterieller Vermögenswerte für die Kapitalmärkte nur ein geringer Prozentsatz in den Bilanzen ausgewiesen wird.

    Nach Veröffentlichung des ersten Papiers The Case for Realigning Reporting Standards with Modern Value Creation im September 2021 folgt jetzt ein zweites Papier Human Capital Introspective. Es ist über die Presseerklärung auf der Internetseite des IVSC zugänglich.

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    EFRAG veröffentlicht Grundlagen für Schlussfolgerungen zu den Entwürfen für Nachhaltigkeitsstandards

    01.06.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Grundlagen für Schlussfolgerungen zu ihren Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht.

    Diese begleiten die Entwürfe, sind aber nicht Teil der Entwürfe und ihr Inhalt hat keinen verbindlichen Status. Sie veranschaulichen das Ziel und den Kontext der Entwürfe, das Verfahren, das bei der Ausarbeitung der Entwürfe angewendet wurde, die Gründe für das Setzen einer Angabevorschrift, die Verweise auf andere Standardsetzungsinitiativen oder europäische oder andere einschlägige Vorschriften und gegebenenfalls die Argumente für die Notwendigkeit detaillierter Leitlinien, in Erwägung gezogene und schließlich nicht in die Entwürfe aufgenommenen Angabevorschriften und wie sich der Inhalt der Entwürfe auf die künftigen Standardsetzungsaktivitäten bezieht.

    Über die Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG können Sie auf die Grundlagen für Schlussfolgerungen zugreifen.

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    Sitzungen des EFRAG-Boards zu Finanzberichterstattung

    31.05.2022

    Der EFRAG-Board zu Finanzberichterstattung wird am 1. Juni 2022 per Videokonferenz tagen.

    Schwerpunktthema des Boards für Finanzberichterstattung werden die Agendakonsultation des IASB und die proaktive Forschungsagenda von EFRAG sein. Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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    Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

    31.05.2022

    Am 30. Mai 2022 hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

    Während seiner 6. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

    • ISSB-Entwurf ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
    • Architektur/ Priorisierung
    • ESRS 2 Allgemeine Angaben sowie Angaben zu Strategie, Unternehmensführung und Wesentlichkeitsbewertung

    Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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    IFRS-Stiftung sucht neue Treuhänder

    31.05.2022

    Die IFRS-Stiftung sucht Treuhänder aus Asien-Ozeanien, Nord- und Südamerika und Europa für eine Amtszeit ab dem 1. Januar 2023.

    Zu den Aufgaben der Treuhänder gehören die Beaufsichtigung der Organisation im öffentlichen Interesse, ihre strategische Ausrichtung, die Ernennung von Mitgliedern des IASB, des ISSB, des IFRS Interpretations Committee und des IFRS Advisory Council sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Organisation und die Genehmigung ihres Budgets. Von den Treuhändern wird erwartet, dass sie sich in den Märkten ihres regionalen Rechtskreises engagieren. In Anbetracht der kürzlich erfolgten Gründung des ISSB würden die Treuhänder Bewerbungen von Kandidaten mit Kenntnissen und Interesse an der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Unternehmensberichterstattung im weiteren Sinne besonders begrüßen.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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    Öffentliche Diskussion von DRSC und EFRAG zu den ESRS-Entwürfen

    31.05.2022

    Das DRSC und die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) laden in Kooperation mit dem Deutschen Aktieninstitut, econsense, ESMT, GDV und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung am 10. Juni 2022 zu einer öffentlichen Diskussion zu den Entwürfen für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) ein.

    Die Veranstaltung findet von 10:00h bis 16:00h an der ESMT in Berlin statt. Auch eine virtuelle Teilnahme ist möglich.

    Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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